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   OLG Karlsruhe, 10.03.1969 - 3 W 109/68   

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OLG Karlsruhe, 10.03.1969 - 3 W 109/68 (https://dejure.org/1969,2583)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.03.1969 - 3 W 109/68 (https://dejure.org/1969,2583)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. März 1969 - 3 W 109/68 (https://dejure.org/1969,2583)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1969, 1123
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 19.09.1990 - VIII ZR 172/90

    Zulässigkeit einer gesonderten Kostenentscheidung bei Zurücknahme der Berufung

    Dabei sollen die noch möglichen Veränderungen des endgültigen Anteils an den Gesamtkosten dadurch berücksichtigt werden, daß die Kosten nach Zeitabschnitten aufgeteilt und dem Streitgenossen ein Teil der bis zu seinem Ausscheiden angefallenen Kosten auferlegt wird (so z.B. Schneider aaO. S. 216 f; Zöller/Schneider, ZPO, 15. Aufl. 1987, § 100 Rdn. 2; OLG München NJW 1969, 1123 [OLG München 25.09.1968 - 7 U 2387/66]; a.A. Furtner JZ 1961, 626, 627 [BVerwG 30.10.1959 - VII C 19/59]; wohl auch Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 20. Aufl. 1977/1984, § 100 Rdn. 26).
  • OLG München, 27.03.1975 - 1 U 1190/74

    Haftung eines Arztes für die Verletzung von Körper und Gesundheit bei einer

    Eine Teilkostenentscheidung ist insoweit zulässig, weil der Beklagte zu 3 aus dem Prozeß ausscheidet (vgl. Düsseldorf NJW 70, 568; München NJW 69, 1123; Thomas-Putzo § 301 Anm. 2).
  • OLG Frankfurt, 28.01.1998 - 19 U 92/96
    Da niemand vor einem Richter stehen soll, dem es an der gebotenen Neutralität fehlt (Bundesverfassungsgericht NJW 1969 Seite 1123; 1993 Seite 2229), war das Schiedsverfahren unzulässig, die Vollstreckbarerklärung des Teilschiedsspruchs war abzulehnen und gleichzeitig dieser Teilschiedsspruch gemäß § 1042 Abs. 2 ZPO aufzuheben.
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