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   BGH, 21.05.1969 - 4 StR 27/69   

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https://dejure.org/1969,125
BGH, 21.05.1969 - 4 StR 27/69 (https://dejure.org/1969,125)
BGH, Entscheidung vom 21.05.1969 - 4 StR 27/69 (https://dejure.org/1969,125)
BGH, Entscheidung vom 21. Mai 1969 - 4 StR 27/69 (https://dejure.org/1969,125)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Strafrechtliche Beurteilung von Vermögensverschiebungen des Geschäftsführers einer GmbH zur Sicherung oder Befriedigung eigener Ansprüche gegen die Gesellschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1969, 1494
  • MDR 1969, 775
  • DB 1969, 1284
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 12.07.1955 - 5 StR 128/55
    Auszug aus BGH, 21.05.1969 - 4 StR 27/69
    Er macht sich, sofern er nicht etwa die Konkursmasse über die Bevorzugung einzelner Gläubiger hinaus schädigen will, nur nach der milderen Sondervorschrift des § 241 KO wegen Gläubigerbegünstigung strafbar (vgl. BGHSt 8, 55 ff [BGH 12.07.1955 - 5 StR 128/55] mit Nachweisen; BGH GA 1962, 146).

    Eine tateinheitliche Verurteilung wegen betrügerischen Bankrotts wäre nur in Betracht gekommen, wenn der Angeklagte seine Frau im Übermaß begünstigt, d.h. ihr größere Vermögenswerte zugewendet hätte, als ihrer Forderung entsprach (vgl. BGH Urteil vom 10. Juli 1951 - 1 StR 8/51 - BGHSt 8, 55 ff [BGH 12.07.1955 - 5 StR 128/55]; BGH GA 1962, 146).

  • BGH, 05.10.1954 - 2 StR 447/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.05.1969 - 4 StR 27/69
    In der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 42, 278, 282 ff) und des Bundesgerichtshofs (BGHSt 6, 314, 316 [BGH 05.10.1954 - 2 StR 447/53]; Urteile vom 11. Oktober 1960 - 5 StR 155/60 -, vom 16. Mai 1962 - 2 StR 76/62 - und vom 13. Oktober 1967 - 4 StR 191/67) ist deshalb anerkannt, daß nur solche Handlungen des Geschäftsführers den Tatbestand des betrügerischen Bankrotts nach § 239 Abs. 1 Nr. 1 KO erfüllen können, die dieser für die Gesellschaft in deren Interesse vornimmt.
  • BGH, 10.07.1951 - 1 StR 8/51

    Revision i.F.e. Meineids wegen Zusammenfassung sämtlichen Straftaten eines

    Auszug aus BGH, 21.05.1969 - 4 StR 27/69
    Eine tateinheitliche Verurteilung wegen betrügerischen Bankrotts wäre nur in Betracht gekommen, wenn der Angeklagte seine Frau im Übermaß begünstigt, d.h. ihr größere Vermögenswerte zugewendet hätte, als ihrer Forderung entsprach (vgl. BGH Urteil vom 10. Juli 1951 - 1 StR 8/51 - BGHSt 8, 55 ff [BGH 12.07.1955 - 5 StR 128/55]; BGH GA 1962, 146).
  • BGH, 08.12.1953 - 1 StR 477/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.05.1969 - 4 StR 27/69
    Eine solche Absicht, d.h. der bestimmte auf diesen Erfolg gerichtete Wille (vgl. RG JW 1938, 2005; BGH Urteile vom 8. Dezember 1953 - 1 StR 477/53 - und vom 1. Oktober 1957 - 5 StR 254/57) liegt nur vor, wenn der Täter die Konkursgläubiger in ihrer Gesamtheit schädigen will, nämlich durch Schmälerung der Masse, die dazu dienen soll, alle Beteiligten gemeinschaftlich zu befriedigen.
  • BGH, 11.10.1960 - 5 StR 155/60

    Umfang der Aufklärungspflicht des Strafgerichts - Verpflichtung des

    Auszug aus BGH, 21.05.1969 - 4 StR 27/69
    In der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 42, 278, 282 ff) und des Bundesgerichtshofs (BGHSt 6, 314, 316 [BGH 05.10.1954 - 2 StR 447/53]; Urteile vom 11. Oktober 1960 - 5 StR 155/60 -, vom 16. Mai 1962 - 2 StR 76/62 - und vom 13. Oktober 1967 - 4 StR 191/67) ist deshalb anerkannt, daß nur solche Handlungen des Geschäftsführers den Tatbestand des betrügerischen Bankrotts nach § 239 Abs. 1 Nr. 1 KO erfüllen können, die dieser für die Gesellschaft in deren Interesse vornimmt.
  • BGH, 25.11.1954 - 3 StR 844/53
    Auszug aus BGH, 21.05.1969 - 4 StR 27/69
    Wenn der Schuldner dagegen, wie hier der Angeklagte, nicht (nur) einen Gläubiger begünstigen, sondern sich selbst auf Kosten der Masse einen Vorteil verschaffen will, ist eine solche Schuldminderung nicht gegeben; die Anwendung des § 241 KO muß deshalb entfallen (vgl. auch RGSt 68, 368 ff; BGH Urteil vom 25. November 1954 - 3 StR 844/53 - in BGHSt 7, 146 nicht mit abgedruckt - bei Erbs/Kohlhaas Strafrechtliche Nebengesetze Bd. II § 241 KO Bem. 3).
  • BGH, 19.11.1968 - 1 StR 308/68

    Beiseiteschaffen eines Anwartschaftsrechts durch den Geschäftsführer - Geltung

    Auszug aus BGH, 21.05.1969 - 4 StR 27/69
    Inwieweit auf den Geschäftsführer einer GmbH die Straf Vorschriften der Konkursordnung Anwendung finden, richtet sich jetzt nach dem neu eingefügten § 50 a Abs. 1 StGB (Art. 1 Nr. 7 EG zum OWiG - vgl. auch BGH Urteil vom 19. November 1968 - 1 StR 308/68 - bei Dallinger MDR 1969, 193), der bei "Handeln für einen anderen" u.a. aus Gründen der Rechtsvereinheitlichung als allgemeine Vorschrift an die Stelle zahlreicher Einzelregelungen getreten ist (vgl. Materialien zum OWiG Bd. I 1965 Begründung des vorläufigen Referentenentwurfs S. 35 ff, Bundesrat-Drucksache 450/66).
  • BGH, 13.10.1967 - 4 StR 191/67

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Auszug aus BGH, 21.05.1969 - 4 StR 27/69
    In der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 42, 278, 282 ff) und des Bundesgerichtshofs (BGHSt 6, 314, 316 [BGH 05.10.1954 - 2 StR 447/53]; Urteile vom 11. Oktober 1960 - 5 StR 155/60 -, vom 16. Mai 1962 - 2 StR 76/62 - und vom 13. Oktober 1967 - 4 StR 191/67) ist deshalb anerkannt, daß nur solche Handlungen des Geschäftsführers den Tatbestand des betrügerischen Bankrotts nach § 239 Abs. 1 Nr. 1 KO erfüllen können, die dieser für die Gesellschaft in deren Interesse vornimmt.
  • BGH, 11.02.1955 - 1 StR 409/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.05.1969 - 4 StR 27/69
    Maßgebend für die Abgrenzung im Einzelfall ist eine wirtschaftliche Betrachtung der in Rede stehenden, auf das Vermögen der Gesellschaft einwirkenden eigennützigen Handlungen des Geschäftsführers (vgl. auch BGH Urteil vom 11. Februar 1955 - 1 StR 409/54 - bei Herlan GA 1955, 263).
  • BGH, 16.05.1962 - 2 StR 76/62

    Rechtmäßigkeit einer Verurteilung wegen Beihilfe zu einem Konkursverbrechen -

    Auszug aus BGH, 21.05.1969 - 4 StR 27/69
    In der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 42, 278, 282 ff) und des Bundesgerichtshofs (BGHSt 6, 314, 316 [BGH 05.10.1954 - 2 StR 447/53]; Urteile vom 11. Oktober 1960 - 5 StR 155/60 -, vom 16. Mai 1962 - 2 StR 76/62 - und vom 13. Oktober 1967 - 4 StR 191/67) ist deshalb anerkannt, daß nur solche Handlungen des Geschäftsführers den Tatbestand des betrügerischen Bankrotts nach § 239 Abs. 1 Nr. 1 KO erfüllen können, die dieser für die Gesellschaft in deren Interesse vornimmt.
  • RG, 25.10.1934 - 2 D 131/34

    Ist im Falle des Nachlaßkonkurses ein Erbe, der selbst in unzulässiger Weise

  • RG, 29.03.1909 - III 877/08

    Unter welchen Voraussetzungen kann angenommen werden, daß der Geschäftsführer

  • BGH, 09.03.2017 - 3 StR 424/16

    Bankrott (Gläubigerstellung des Gesellschafters bei Darlehensrückgewähr an sich

    Soweit aus diesen Regelungen der Schluss gezogen wird, es liege nunmehr bei Gesellschafterdarlehen stets eine Gläubigerstellung im Sinne von § 283c Abs. 1 StGB vor, weshalb ihre Rückgewähr - anders als vor der Streichung von § 32a GmbHG aF - nur noch als Gläubigerbegünstigung, nicht aber als Bankrott nach § 283 Abs. 1 Nr. 1 StGB strafbar sei (LK/Tiedemann aaO, § 283c Rn. 10; Schönke/Schröder/Heine/Schuster, StGB, 29. Aufl., § 283c Rn. 12; diesen folgend im vorliegenden Verfahren auf die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens OLG Celle, Beschluss vom 23. Januar 2014 - 2 Ws 347/13, ZInsO 2014, 1668, 1670; siehe auch Bittmann, wistra 2009, 102, 103), erscheint dies zweifelhaft: Auch in anderen Fällen hat die Rechtsprechung unter Geltung des früheren Rechts die Gläubigerstellung eines Gesellschafters im strafrechtlichen Sinne unabhängig von den Regelungen des Kapitalersatzes verneint, etwa bei der Gewährung eines Darlehens durch einen Kommanditisten (BGH, Urteil vom 6. November 1986 - 1 StR 327/86, BGHSt 34, 221, 224 ff.) oder - vor Geltung des § 32a GmbHG aF - des Gesellschafters einer GmbH (BGH, Urteil vom 21. Mai 1969 - 4 StR 27/69, NJW 1969, 1494, 1495).

    Wenn der Schuldner hingegen nicht nur (irgend)einen Gläubiger begünstigen, sondern - was hier mit Blick auf die Personenidentität zwischen den Gesellschaftern der H. Musik und der H. Gastro und die alleinige Kontrolle beider Gesellschaften durch den Angeklagten nicht fern liegt - sich selbst oder einem von ihm kontrollierten Unternehmen auf Kosten der Masse einen Vorteil verschaffen will, besteht kein Anlass für eine solche Privilegierung (vgl. BGH, Urteil vom 21. Mai 1969 - 4 StR 27/69, NJW 1969, 1494, 1495).

  • BGH, 20.05.1981 - 3 StR 94/81

    Tateinheit - Geschäftsführer - GmbH - Rechtsgeschäftliches Handeln -

    Er hat sich aber darauf berufen, daß die ihm vorgeworfenen Entnahmen zur Erfüllung von ihm gegenüber bestehenden Verbindlichkeiten der GmbH gerechtfertigt gewesen seien (vgl. BGH NJW 1969, 1494 ), und die Ausführungen, mit denen das Landgericht diese Einlassung für unbegründet erachtet hat (UA S. 18 f), geben zu rechtlichen Bedenken Anlaß.

    Das würde nach der ständigen, auch in BGHSt 28, 371 nicht aufgegebenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH GA 1963, 307; BGH NJW 1969, 1494 ; BGH, Beschlüsse vom 15. April 1977 - 2 StR 799/76 und 2 StR 800/76; Beschluß vom 7. November 1978 - 5 StR 314/78; Beschluß vom 16. Januar 1979 - 5 StR 467/78; Urteil vom 27. März 1979 - 5 StR 836/78; Beschluß vom 11. März 1980 - 5 StR 56/80; Urteil vom 11. März 1980 - 5 StR 731/79; Beschluß vom 21. Oktober 1980 - 1 StR 407/80) voraussetzen, daß er die Tathandlungen für die GmbH und (wenigstens auch) in deren Interesse vorgenommen hätte.

    Bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise (BGH NJW 1969, 1494 ; BGH, Beschlüsse vom 15. April 1977 - 2 StR 799/76 und 2 StR 800/76; Beschluß vom 7. November 1978 - 5 StR 314/78) hat der Angeklagte ausschließlich eigennützig gehandelt, weil er die Vermögenswerte ohne Rücksicht auf die Belange der GmbH an sich brachte, nur um aus deren von ihm befürchteten Zusammenbruch "nicht mit leeren Taschen hervorzugehen".

  • BGH, 04.04.1979 - 3 StR 488/78

    Anforderungen an die Formvorschrift des § 344 Abs. 2 S. 2 Strafprozessordnung

    Diese Absicht, die § 239 Abs. 1 KO a.F. voraussetzt, muß auf Benachteiligung durch Entziehung oder Verkürzung der Konkursquote aller Gläubiger gerichtet sein (BGH BB 1957, 274 Nr. VI 1; BGH, Urteil vom 27. November 1956 - 5 StR 340/56 - bei Herlan GA 1958, 48; BGH NJW 1969, 1494).
  • BGH, 06.11.1986 - 1 StR 327/86

    Eigennütziges Handeln des Geschäftsführers

    Die Strafkammer stützt sich hierbei auf die Rechtsprechung, wonach § 283 c StGB dann nicht eingreift, wenn der Täter sich selbst begünstigt, also zugleich Schuldner und Gläubiger ist (vgl. RGSt 68, 368; BGH NJW 1969, 1494 [BGH 21.05.1969 - 4 StR 27/69]; Tiedemann in LK 10. Aufl. § 283 c Rdn. 9).

    Der Revision ist zuzugeben, daß die Begründung des Reichsgerichts (RGSt 68, 368, 370), die privilegierende Vorschrift der Gläubigerbegünstigung (damals § 241 KO) greife in solchen Fällen nicht ein, weil sonst "eine besonders gefährliche Form der Beeinträchtigung der gleichmäßigen Befriedigung der Konkursgläubiger der Bestrafung aus § 239 Nr. 1 KO (heute § 283 Abs. 1 Nr. 1 StGB) entzogen" würde, nicht voll befriedigen kann, und daß auch die diese Rechtsprechung Übernehmende Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1969, 1494 [BGH 21.05.1969 - 4 StR 27/69]) sich darauf beschränkt, § 241 aF KO als eine auf geringeres Täterverschulden rücksichtnehmende Vorschrift zu bezeichnen, die in solchem Fall deshalb nicht gelte, weil bei einem Angeklagten, der "sich selbst auf Kosten der Masse einen Vorteil verschaffen will, ... eine solche Schuldminderung nicht gegeben" sei.

  • BGH, 24.10.1990 - 3 StR 16/90

    Verurteilung wegen Steuerhinterziehung und Untreue - Fehlende

    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat vorsorglich auf folgendes hin: Nach den bisher getroffenen Feststellungen hat das Landgericht den Sachverhalt im zweiten Tatkomplex im Ergebnis zu Recht unter dem Gesichtspunkt des § 266 StGB geprüft; aus dem Urteil sind keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, daß die Übernahme der Bürgschaft und die Ausstellung des Überweisungsträgers auch im Interesse der GmbH gelegen hätten (vgl. BGHSt 30, 127, 128 f.; BGH bei Holtz MDR 1979, 806; BGH NStZ 1984, 119; 1987, 279, 280; vgl. ferner BGH NJW 1969, 1494; BGHSt 34, 221, 223 f.).
  • BGH, 17.03.1987 - 5 StR 272/86

    Kommanditgesellschaft - Gesellschafter - Untreue - Bankrott

    Diese Bewertung ist nach der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise (BGH NJW 1969, 1494 ) sachgemäß.
  • BGH, 07.11.1978 - 5 StR 314/78

    Revision gegen Verurteilung wegen Bankrotts - Ablehnung eines Beweisantrags -

    Bei eigennützigen Handlungen des Geschäftsführers zum Nachteil der Gesellschaft, namentlich bei einem Beiseiteschaffen von Vermögensstücken durch Untreue, sind dagegen die sonstigen Strafvorschriften anzuwenden (BGHSt 6, 314, 316; BGH NJW 1969, 1494 = MDR 1969, 775; BGH Beschlüsse vom 24. Juni 1975 - 5 StR 557/74 -, vom 13. August 1976 - 5 StR 388/76 - und vom 5. Oktober 1977 - 2 StR 236/77 -, Urteil vom 15. März 1978 - 2 StR 538/77 -).

    Maßgebend für die Einordnung des Handelns als Wahrnehmung der Interessen der Gesellschaft oder als eigennützige Tätigkeit ist die wirtschaftliche Betrachtung (BGH NJW 1969, 1494 = MDR 1969, 775; BGH, Urteile vom 15. April 1977 - 2 StR 799/76 und 2 StR 800/76 -).

  • BGH, 19.03.1974 - 1 StR 553/73

    Strafbarkeit wegen Untreue, Unterschlagung und versuchten Betruges - Rüge des

    Dieser für § 83 GmbHG aufgestellte Grundsatz gilt uneingeschränkt auch für § 50 a StGB (BGH NJW 1969, 1494; BGH GA 71, 35, 36; Pfeiffer/Maul/Schulte, StGB Anm, 10 zu § 239 KO).
  • BGH, 21.10.1980 - 1 StR 407/80

    Abschluß eines fingierten Sicherungsübereignungsvertrages als Bankrotthandlung

    Bei rein eigennützigen Handlungen des Geschäftsführers zum Nachteil der Gesellschaft, namentlich bei einem Beiseiteschaffen von Vermögensstücken durch Untreue, sind dagegen die sonstigen Strafvorschriften anzuwenden (BGHSt 6, 314, 316; BGH GA 1963, 307; BGH NJW 1969, 1494 = MDR 1969, 775; BGH, Urteile vom 11. Oktober 1960 - 5 StR 155/60 - vom 21. Dezember 1977 - 2 StR 76/77 - vom 15. März 1978 - 2 StR 538/77 - vom 11. September 1979 - 1 StR 394/79 - und vom 18. Dezember 1979 - 1 StR 452/79; BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 1975 - 5 StR 557/74 - vom 13. August 1976 - 5 StR 388/76 - vom 15. April 1977 - 2 StR 799/76 - und 2 StR 800/76 - vom 5. Oktober 1977 - 2 StR 236/77 - vom 7. November 1978 - 5 StR 314/78 - bei Holtz MDR 1979, 456; vom 16. Januar 1979 - 5 StR 467/78 - vom 13. Februar 1979 - 5 StR 814/78 - vom 27. März 1979 - 5 StR 836/78 - vom 3. Mai 1979 - 1 StR 609/78 - und vom 10. Juli 1979 - 4 StR 270/79).
  • BGH, 17.02.1993 - 3 StR 474/92

    Feststellung der Zahlungsunfähigkeit durch eine stichtagsbezogene

    Da der Verkauf jedoch dazu erfolgte, dem Angeklagten für seine persönliche Geldforderung gegenüber der KG infolge der Ablösung des Bankkredits eine Aufrechnungsmöglichkeit zu verschaffen, stellt sein Verhalten ein Beiseiteschaffen von Bestandteilen des Vermögens der KG dar, die im Falle der Konkurseröffnung zur Konkursmasse gehören (BGH NJW 1969, 1494, 1495).
  • BGH, 21.12.1979 - 2 StR 768/78

    Einreichen eines Darlehensantrages mit falschen Angaben über den Kaufpreis für

  • BGH, 15.04.1977 - 2 StR 799/76

    Rechtliche Würdigung von eigennützigen Handlungen eines Geschäftsführers zum

  • BGH, 15.03.1978 - 2 StR 538/77

    Fehlende Entscheidung über einen Hilfsbeweisantrag - Betrug durch Vortäuschen der

  • BGH, 07.06.1983 - 4 StR 140/83

    Bankrott und falsche Versicherung an Eides statt in Tateinheit - Untreue oder

  • BGH, 05.10.1977 - 2 StR 236/77

    Handeln in Eigenschaft als Geschäftsführer

  • BGH, 24.06.1975 - 5 StR 557/74

    Revisionserfolg bei Anwendung falscher Strafvorschriften -

  • BGH, 10.07.1979 - 4 StR 270/79

    Abgrenzung Bankrott und Untreue bei eigennütziger Veräußerung von Gegenständen

  • BGH, 03.05.1979 - 1 StR 609/78

    Verurteilung wegen Gläubigerbegünstigung - Vorsätzliche Schädigung der Masse

  • BGH, 15.04.1977 - 2 StR 800/76

    Rechtliche Würdigung von eigennützigen Handlungen eines Geschäftsführers zum

  • BGH, 30.10.1969 - 1 StR 243/69

    Meineid, Bankrott, Gläubigerbegünstigung und Betrug - Bankrotthandlungen vor der

  • BGH, 11.03.1980 - 5 StR 56/80

    Strafbarkeit wegen einer fortgesetzten Untreue - Anforderungen an das Vorliegen

  • BGH, 13.08.1976 - 5 StR 388/76

    Ständige Bereitstellung flüssiger Mittel auf einem Privatkonto zur Tilgung von

  • BGH, 05.09.1974 - 4 StR 305/74

    Strafbarkeit wegen betrügerischen Bankrotts, wegen Betruges, wegen einfachen

  • BGH, 24.11.1981 - 5 StR 659/81

    Vorzugsweise Befriedigung der Lohnforderungen auf Kosten anderer Forderungen in

  • BGH, 11.03.1980 - 5 StR 731/79

    Strafbarkeit wegen Bankrotts - Anforderungen an das Vorliegen einer

  • BGH, 28.11.1973 - 2 StR 376/73

    Strafbarkeit wegen einer nicht ausreichenden Einhaltung der zur Vermeidung von

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