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   BGH, 24.06.1969 - 1 StR 111/69   

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https://dejure.org/1969,1547
BGH, 24.06.1969 - 1 StR 111/69 (https://dejure.org/1969,1547)
BGH, Entscheidung vom 24.06.1969 - 1 StR 111/69 (https://dejure.org/1969,1547)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 1969 - 1 StR 111/69 (https://dejure.org/1969,1547)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1969, 1678
  • MDR 1969, 855
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 27.10.2004 - 5 StR 130/04

    Aufklärungsrüge (Maßstab des Aufdrängens; Zulässigkeit;

    Auch der der Vorschrift des § 66 Abs. 4 Satz 4 StGB zugrunde liegende Gedanke, daß in die Fünfjahresfrist die Zeit nicht eingerechnet werden soll, in der der Täter keine Gelegenheit hat, sich in der Freiheit zu bewähren (vgl. BGH NJW 1969, 1678, 1679), spricht für die hier vorgenommene Auslegung.
  • BGH, 26.11.2003 - 2 StR 291/03

    Sicherungsverwahrung (Umfang oder Schwierigkeit der Sache); Anrechnung von

    Auf ein Verschulden an dem zu der Anordnung führenden Anlaß kommt es nicht an; gleichermaßen nicht darauf, ob die Anordnung materiell rechtmäßig gewesen ist (BGH NJW 1969, 1678 zu § 20 a a.F. StGB; vgl. auch BGHSt 24, 62, 63 zu § 17 Abs. 4, § 48 a.F. StGB).
  • BGH, 15.08.2007 - 1 StR 327/07

    Anordnung der Sicherungsverwahrung (frühere Tat nach § 66 Abs. 4 Satz 3 und 4

    Gegen diese rechtliche Wertung bestehen durchgreifende Bedenken: Der Vorschrift des § 66 Abs. 4 Satz 4 StGB liegt der Gedanke zugrunde, dass in die Fünf-Jahresfrist die Zeit nicht eingerechnet werden soll, in der der Täter keine Gelegenheit hat, sich in der Freiheit zu bewähren (BGH NJW 1969, 1678, 1679).
  • BGH, 23.01.1973 - 1 StR 589/72

    Rückfallverjährung bei Vorliegen einer Vorverurteilung bei welcher mehrere Taten

    Dabei ist, wie der Tatrichter zutreffend angenommen hat, die Zeit, in der sich der Angeklagte nicht in der Freiheit bewähren konnte (BGH NJW 1969, 1678, 1679), gemäß § 17 Abs. 4 S. 2 StGB nicht einzurechnen.
  • BGH, 12.01.1971 - 1 StR 592/70

    Einrechnung einer im Ausland erlittenen Haft

    Übrigens ist dieser Grundgedanke für den Bereich des früheren § 20 a Abs. 3 StGB bereits in seiner Entscheidung NJW 1969, 1678 Nr. 18 zum Ausdruck gekommen.
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