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   OLG Stuttgart, 30.04.1969 - 1 Ss 710/68   

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https://dejure.org/1969,1412
OLG Stuttgart, 30.04.1969 - 1 Ss 710/68 (https://dejure.org/1969,1412)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30.04.1969 - 1 Ss 710/68 (https://dejure.org/1969,1412)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30. April 1969 - 1 Ss 710/68 (https://dejure.org/1969,1412)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1969, 1726
  • VersR 1970, 192
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • AG Dortmund, 01.09.2020 - 723 Cs 276/20

    Keine Unfallflucht bei rollenden Einkaufswagen

    So bejaht etwa Geppert (a.a.O., Rn. 25) einen verkehrsspezifischen Zusammenhang bei einer während des Entladens eines LKWs herabfallenden Ladeklappe (unter Hinweis darauf, dass auch der ruhende Verkehr geschützt sei; ebenso OLG Stuttgart, NJW 1969, 1726 f.) und auch beim Abrutschen eines PKW vom Wagenheber während des Reifenwechsels, da in diesen Fällen noch ein "unmittelbarer Zusammenhang mit dem Verkehrsgeschehen" vorliege, während Kretschmer (a.a.O., Rn. 39) ihn im Fall einer herabschlagenden Bordwand beim Be- und Entladen verneint (ebenso AG Tiergarten, NJW 2008, 3728), aber beim Reifenwechsel mit OLG Köln, VRS 65, 431 f. ebenfalls bejaht, da der Vorgang darauf gerichtet sei, das Fahrzeug wieder betriebsbereit zu machen.
  • LG Düsseldorf, 06.05.2011 - 29 Ns 3/11

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort bei einem Schaden aufgrund des Rollens eines

    So mag es zwar etwa möglich sein, die Beschädigung eines Fahrzeuges beim Ein- und Aussteigen aus einem nebenstehenden Fahrzeug noch als Teil der Fortbewegung und somit als Unfall im Straßenverkehr zu begreifen (vgl. AG Berlin-Tiergarten, NJW 2008, 3728; MünchKomm-StGB / Zopfs, § 142, Rn. 34; vgl. auch OLG Stuttgart, NJW 1969, 1726: Hinunterklappen der Bordwand eines parkenden LKW).

    Das Gericht verkennt nicht, dass § 142 StGB im Gegensatz hierzu den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges nicht voraussetzt (zur eingeschränkten Tauglichkeit zivilrechtlicher Begriffsbestimmungen für die strafrechtliche Auslegung des Unfallbegriffs: OLG Stuttgart, NJW 1969, 1726 f.).

  • OLG Köln, 19.07.2011 - 1 RVs 138/11

    Begriff des "Unfalls im Straßenverkehr"; Verkehrsbezogenheit als Ursache

    Die Kammer würde auch wie das OLG Stuttgart (Urteil vom 30.04.1969, NJW 1969, 1726) das Beschädigen eines geparkten PKW durch das Herunterklappen der Bordwand eines stehenden LKW unter die Vorschrift des § 142 StGB fassen, weil insoweit noch ein unmittelbarer Zusammenhang mit den Gefahren des LKW - vergleichbar mit dem Öffnen der Wagentür - herzustellen ist.

    Als Schadenereignisse im Sinne des § 142 StGB kommen nämlich auch solche im ruhenden Verkehr in Betracht, wenn sie verkehrsbezogene Ursachen haben (OLG Stuttgart NJW 1969, 1726; LG Bonn NJW 1975, 178; OLG Köln a.a.O.; Sternberg-Lieben a.a.O., § 142 Rn. 14; Burmann, in Burmann/Heß/Jahnke/Janker, StVR, 21. Auflage, StGB § 142 Rn. 4).

  • AG Berlin-Tiergarten, 16.07.2008 - 290 Cs 145/08

    Unfallflucht: Beschädigung eines anderen Fahrzeugs beim Entladen eines LKW;

    Zwar weist die Anklagebehörde zu Recht darauf hin, dass nach der obergerichtlichen Rechtsprechung z B. das Hinunterklappen der Bordwand eines parkenden Lastkraftwagens, durch das ein parkendes Fahrzeug beschädigt wurde, als "Verkehrsunfall" im Sinne des § 142 StGB anzusehen ist (vgl. OLG Stuttgart NJW 1969, 1726, rechte Spalte).
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