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   BGH, 05.02.1969 - VIII ZR 42/67   

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https://dejure.org/1969,858
BGH, 05.02.1969 - VIII ZR 42/67 (https://dejure.org/1969,858)
BGH, Entscheidung vom 05.02.1969 - VIII ZR 42/67 (https://dejure.org/1969,858)
BGH, Entscheidung vom 05. Februar 1969 - VIII ZR 42/67 (https://dejure.org/1969,858)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit eines Sicherungsübereignungsvertrags bei Fehlen eines ausdrücklichen Besitzkonstituts - Übersicherung einer Forderung - Sinn und Zweck des § 366 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Papierfundstellen

  • NJW 1969, 1846
  • MDR 1969, 656
  • DB 1969, 482
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BGH, 14.11.2000 - XI ZR 248/99

    Wirksamkeit der bürgschaftlichen Mithaftung eines Ehegatten

    Widerspricht jedoch ausnahmsweise die gesetzlich normierte Reihenfolge der Kategorien des Abs. 2 (Fälligkeit, Sicherheit der Forderung, Lästigkeit, Alter der Schuld) ganz offensichtlich dem hypothetischen Parteiwillen, so ist allein dieser maßgebend (BGH, Urteil vom 5. Februar 1969 - VIII ZR 42/67, NJW 1969, 1846, 1847).
  • BGH, 20.06.1984 - VIII ZR 337/82

    Formularmäßige Tilgungsregelung und Aufrechnungsverbot in Alt-Mietvertrag

    Trifft der Schuldner eine derartige Tilgungsbestimmung weder ausdrücklich noch durch schlüssiges Verhalten, so greift die Tilgungsfolge gemäß § 366 Abs. 2 BGB ein (Senatsurteil vom 5. Februar 1969 - VIII ZR 42/67 = NJW 1969, 1846 [BGH 04.06.1969 - VIII ZR 134/67]).
  • OLG Celle, 29.12.1989 - 2 U 200/88
    Die in der Klausel vorgesehene Tilgungsreihenfolge widerspricht der Regelung des § 366 Abs. 2 BGB und damit einer am vernünftigen Parteiwillen ausgerichteten Interessenabwägung (vgl. BGH, NJW 1978, 1524; 1969, 1846, 1847; Staudinger/Kaduk, 12. Aufl., § 366 Rdn. 29).
  • OLG Düsseldorf, 09.03.2000 - 10 U 34/99

    Verrechnung von Mietzahlungen; Leistungsbereitschaft des Mieters; Rechtsfolgen

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  • OLG Nürnberg, 21.09.2010 - 14 U 892/09

    Sittenwidrigkeit der Mithaftung eines nahen Angehörigen für Darlehensschulden des

    Widerspricht jedoch ausnahmsweise die gesetzlich normierte Reihenfolge der Kategorien des Abs. 2 (Fälligkeit, Sicherheit der Forderung, Lästigkeit, Alter der Schuld) ganz offensichtlich dem hypothetischen Parteiwillen, so ist allein dieser maßgebend (BGH, Urteil vom 5.2.1969 - VIII ZR 42/67, NJW 1969, 1846, 1847).

    Im Übrigen lässt der Bundesgerichtshof ausdrücklich Raum dafür, auf den hypothetischen Parteiwillen abzustellen, wenn ausnahmsweise die gesetzlich normierte Reihenfolge der Kategorien des Abs. 2 diesem ganz offensichtlich widerspricht (BGH a. a. O., Rn. 40 unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 5.2.1969 - VIII ZR 42/67, NJW 1969, 1846, 1847).

  • BGH, 27.02.1978 - II ZR 3/76

    Schadensersatz für eine entgangene Leistung aus einer Teilkaskoversicherung -

    Widerspricht sie jedoch offensichtlich diesem Willen, so geht dieser der gesetzlichen Regelung vor (vgl. BGH, Urt. v. 5.2. 69 - VIII ZR 42/67 u. v. 22.10.71 - V ZR 61/69, LM BGB § 366 Nr. 6 u. Nr. 8).
  • BGH, 22.10.1971 - V ZR 61/69

    Klage des Grundstückskäufers auf Erklärung der Unzulässigkeit der Vollstreckung

    Ist ein Schuldner dem Gläubiger zu mehreren gleichartigen und fälligen Leistungen verpflichtet und leistet er in einem Umfang, den er irrigerweise zur Tilgung dieser sämtlichen Schulden für ausreichend hält, so werden diejenigen Schulden getilgt, die er ohne den Irrtum bei der Leistung bestimmt hätte, wenn die gesetzliche Tilgungsreihenfolge (§ 366 Abs. 2 BGB) dem zu vermutenden vernünftigen Willen des Schuldners ganz offensichtlich widerspricht und dieser Wille für den Gläubiger von vornherein ohne weiteres erkennbar ist (Ergänzung zum Urteil vom 5. Februar 1969 VIII ZR 42/67, LM BGB § 366 Nr. 7).

    Die genannte Rechtslage ergibt sich auch aus dem Sinn und Zweck der Gesamtregelung des § 366 BGB; denn danach wird die ergänzende gesetzliche Regelung des Absatzes 2 a.a.O. dann ausnahmsweise von dem zu vermutenden vernünftigen Willen der Parteien korrigiert, wenn die Reihenfolge der Kategorien dieses Absatzes 2 (Sicherheit vor Lästigkeit der Forderung) dem Parteiwillen ganz offensichtlich widerspricht (Urteil vom 5. Februar 1969 VIII ZR 42/67 LM BGB § 366 Nr. 6).

  • ArbG Berlin, 25.05.2022 - 24 Ca 9864/21

    Urlaubsanspruch - Ausschlussklausel - Erfüllung - Intransparenz

    Die Vorschrift behandelt nur das Tilgungsverhältnis zwischen Hauptforderung und zugehörigen Nebenforderungen in Form von Zinsen und Kosten (vgl. BGH vom 05.02.1969 - VIII ZR 42/67, NJW 1969, 1846 f.; Looschelders, in: BeckOnline-Großkommentar, 2022, § 367 Rn. 20 ff.).

    Außerhalb des Anwendungsbereichs des § 367 BGB bedarf es im Sinne des durch demokratische Legitimation bedingten Vorrangs des Gesetzes gemäß Artikel 20 Absatz 3 GG (Grundgesetz) aber einer umfassenden Anwendung des § 366 BGB (so wohl auch BGH vom 05.02.1969 - VIII ZR 42/67, NJW 1969, 1846, 1847).

  • OLG Frankfurt, 08.11.2005 - 14 U 218/04

    Verrechnung eines in der Zwangsversteigerung erzielten Erlöses auf mehrere

    Widerspricht jedoch ausnahmsweise die gesetzlich normierte Reihenfolge der Kategorien des Absatz 2 ganz offensichtlich dem hypothetischen Parteiwillen, so ist dieser maßgebend (BGH NJW 1969, 1846 f.; NJW 2001, 815 ff.).
  • OLG Köln, 26.02.2003 - 13 W 2/02

    Prozesskostenhilfe für beabsichtigte Vollstreckungsabwehrklage ;

    Ihr geht deshalb ein hypothetischer Schuldnerwille vor, wenn die gesetzlich normierte Reihenfolge zu einem mit den Interessen des Schuldners offensichtlich nicht zu vereinbarenden Ergebnis führt (BGH, NJW 1969, 1846; NJW 2001, 815, 818).
  • LG Chemnitz, 27.06.2007 - 1 O 181/05
  • OLG Koblenz, 29.01.1982 - 10 U 42/81

    Leistungsverweigerungsrecht des Versicherers bei unvollständiger Zahlung der

  • OLG München, 13.07.1993 - 25 U 1642/93

    Wirksamkeit einer vom Sicherungsgeber vorgenommenen Tilgungsbestimmung

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