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BVerfG, 06.11.1968 - 1 BvR 501/62 |
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Herabsetzende Meinungsäußerungen als Wahrnehmung berechtigter Interessen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG München, 07.08.1962 - 5 U 1120/62
- BVerfG, 06.11.1968 - 1 BvR 501/62
Papierfundstellen
- BVerfGE 24, 278
- NJW 1969, 227
- MDR 1969, 367
- DVBl 1969, 75
- DÖV 1969, 577
Wird zitiert von ... (65) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 25.01.1961 - 1 BvR 9/57
Richard Schmid ./. DER SPIEGEL
Auszug aus BVerfG, 06.11.1968 - 1 BvR 501/62
Bei Vornahme dieser Abwägung hätte es erkennen müssen, daß die von den Beschwerdeführern verwendete Formulierung durch den § 193 StGB in Verbindung mit Art. 5 Abs. 1 GG gedeckt ist, weil die Äußerung im Rahmen einer öffentlichen, der allgemeinen Meinungsbildung dienenden Auseinandersetzung gefallen ist und es sich um eine adäquate Reaktion auf einen anderen Vorgang handelte (BVerfGE 12, 113 [125 f.]).Angesichts des sich ausführlicher mit der gesetzlichen Neuregelung beschäftigenden Gesamtinhalts des Artikels vom 28. Dezember 1961 und der Tatsache, daß die Beschwerdeführer sich dieser Fragen im Zusammenhang mit einer öffentlichen Auseinandersetzung in einer Fachpresseveröffentlichung annahmen, kann jedoch kein Zweifel daran bestehen, daß die mit dem Artikel verfolgten Interessen "berechtigte Interessen" waren (vgl. BVerfGE 12, 113 [126]); auch der Bundesgerichtshof hat in der zitierten Entscheidung (BGHZ 42, 118 [131 f.]) die Bedeutung der von der GEMA erstrebten Regelung (Namensnennung der Käufer durch Hersteller und Händler zwecks Durchsetzung der Vergütungsansprüche) für die Öffentlichkeit und den Rechtsfrieden hervorgehoben und u. a. gerade wegen dieser Auswirkungen die Klage der GEMA insoweit abgewiesen.
Ein unmittelbar vorangegangener Angriff auf die Ehre der Beschwerdeführer, der eine ähnlich wirkende Erwiderung allein deshalb gerechtfertigt hätte (BVerfGE 12, 113 [130]), lag allerdings nicht vor.
- BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51
Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte
Auszug aus BVerfG, 06.11.1968 - 1 BvR 501/62
Nachzuprüfen hat das Bundesverfassungsgericht aber die Würdigung der Ausstrahlungswirkung des Art. 5 Abs. 1 GG im Bereich des Ehrenschutzes (BVerfGE 7, 198 [207]; 7.230 [233 f.]; 19, 73 [75]; 20, 162 [176 f.]).Das Oberlandesgericht hat zwar die mögliche Kollision des Ehrenschutzes mit dem Grundrecht der Beschwerdeführer aus der Meinungs- und Pressefreiheit erwähnt, aber jede nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erforderliche konkrete Abwägung für den Einzelfall (BVerfGE 7, 198 ,[207 ff.]) unterlassen.
- BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68
Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht
Deshalb hat dieses Gericht bei der Beurteilung von Umfang und Reichweite der verfassungsrechtlichen Ausstrahlungswirkungen auf Interessenkonflikte sich in ständiger Rechtsprechung nicht auf eine abstrakte Aussage beschränkt, sondern sich für befugt erachtet, Würdigungen von Zivil- und Strafgerichten durch eigene Wertungen zu ersetzen, wenn diese Gerichte die Ausstrahlungswirkungen von Grundrechten verkannt haben (vgl. BVerfGE 7, 198 [207]; 12, 113 [126 ff.]; 18, 85 [93 ff.]; 21, 209 [216]; 24, 278 [281 ff.]; 25, 28 [35]; 25, 309 [312]; 27, 71 [79 ff.]; 27, 104 [109 f.]; 28, 55 [63 f.]).Hierin läge eine evidente Verkürzung des bisherigen Grundrechtsschutzes: Bei solchen Prüfungsmaßstäben hätten weder das Lüth-Urteil selbst (BVerfGE 7, 198 [207 ff., bes. 212 ff.]) noch die Entscheidungen im Schmid-Spiegel-Fall, im Falle des Tonjägerverbandes oder zur Freiheit der Information aus DDR-Zeitungen (vgl. BVerfGE 12, 113 [126 ff.]; 24, 278 [281 ff.]; 27, 104 [109 f.]) ergehen können, um nur einige markante Beispiele für die zahlreichen Entscheidungen zu nennen, in denen das Gericht unter Prüfung der konkreten Umstände des Einzelfalles einen Grundrechtsverstoß bejaht hat (vgl. etwa auch BVerfGE 16, 194 [198 ff.]; 17, 108 [119 f.]; 20, 45 [49 ff.] zum Grundsatz der Verhältnismäßigkeit).
- BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvR 313/85
Strauß-Karikatur
Soweit sich der Beschwerdeführer auf das für die Presse- und Meinungsäußerungsfreiheit entwickelte "Recht zum Gegenschlag" beruft (BVerfGE 12, 113 [125f.]; 24, 278 [282 f.]; 42, 143 [152 f.]), verkennt er bereits, daß sich der Bayrische Ministerpräsident ihm gegenüber nicht einer den Karikaturen vergleichbaren Sprache bedient hat. - BVerfG, 19.05.2020 - 1 BvR 2397/19
Klarstellung verfassungsrechtlicher Maßgaben für strafrechtliche Verurteilungen …
Allerdings bleiben auch die Gesichtspunkte der Machtkritik und der Veranlassung durch vorherige eigene Wortmeldungen im Rahmen der öffentlichen Debatte (vgl. dazu BVerfGE 12, 113 ; 24, 278 ; 54, 129 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 10. März 2016 - 1 BvR 2844/13 -, Rn. 25) in eine Abwägung eingebunden und erlauben nicht jede auch ins Persönliche gehende Beschimpfung von Amtsträgern oder Politikern.
- BVerwG, 08.09.1981 - 1 C 88.77
Beleidigung durch Plakate mit der Aufschrift "Mörderbande" - Zulässigkeit der …
Erwägungen darüber, daß Meinungsäußerungen, um wirksam zu sein, auch stärkere Formulierungen förderten (BVerfGE 24, 278 [BVerfG 06.11.1968 - 1 BvR 501/62] [286]), oder Erwägungen über das sogenannte "Recht des Gegenschlages" (BVerfGE 12, 113 [125. f]; 24, 278 [282 f.]) können nach dieser Rechtsprechung von Bedeutung sein, soweit (auch) eine inhaltliche Beschränkung der Meinungsfreiheit in Rede steht. - BVerfG, 10.03.2016 - 1 BvR 2844/13
Meinungsfreiheit schützt auch emotionalisierte Äußerungen
Dabei kann insbesondere bei Vorliegen eines unmittelbar vorangegangenen Angriffs auf die Ehre eine diesem Angriff entsprechende, ähnlich wirkende Erwiderung gerechtfertigt sein (vgl. BVerfGE 24, 278 ).Wer im öffentlichen Meinungskampf zu einem abwertenden Urteil Anlass gegeben hat, muss eine scharfe Reaktion auch dann hinnehmen, wenn sie das persönliche Ansehen mindert (vgl. BVerfGE 12, 113 ; 24, 278 ; 54, 129 ).
- BGH, 17.11.2009 - VI ZR 226/08
Verbreiterhaftung bei Interviews: "Heute wird offen gelogen"
bb) Das Berufungsgericht hat eine Abwägung nicht vorgenommen, weil es die Äußerungen fälschlich als unwahre Tatsachenbehauptungen eingestuft hat, deren künftige Verbreitung nicht zulässig wäre (vgl. Senat, Urteil vom 27. Mai 1986 - VI ZR 169/85 - VersR 1986, 1075, 1077; BVerfGE 24, 278; 114, 339, 350; BVerfG NJW 2006, 3769, 3773; NJW 2008, 1654, 1655). - BVerfG, 25.07.1979 - 2 BvR 878/74
Arzthaftungsprozeß
c) Etwas anderes gilt dann, wenn die angegriffene Entscheidung auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung und dem Schutzbereich eines Grundrechts beruht, zumal wenn sie die Ausstrahlungswirkung der Grundrechte auf die Feststellung, Auslegung oder Anwendung einfachen Rechts grundsätzlich verkennt (vgl. BVerfGE 4, 52 [58]; 7, 198 [205 ff.]; 18, 85 [92 f.]; 22, 93 [97 f.]; 24, 278 [281 f.]; 25, 256 [263 ff.]; 30, 173 [187f, 196 f.]; 32, 311 [316]; 34, 269 [280]; 35, 202 [219]; 42, 143 [147 ff.]; 42, 163 [168]; 49, 304 [314]; Hesse, EuGRZ 1978, S 427 [432 f.]). - GStA Koblenz, 13.10.2016 - 4 Zs 831/16
Kein hinreichender Tatverdacht: Erdogan scheitert mit Beschwerde
Dabei ist "die Verknüpfung von Anlass und Reaktion in einem schwebenden Meinungskampf [...] nicht auf gegenseitige Beleidigungen beschränkt" (BVerfG, NJW 1969, 227, 228; NJW 1980, 2069; vgl. auch NJW 1984, 1741, 1746).Da zur Meinungsbildung beitragende öffentliche Äußerungen Aufmerksamkeit erregen sollen, sind jedoch "angesichts der heutigen Reizüberflutung aller Art einprägsame, auch starke Formulierungen hinzunehmen" (BVerfG, NJW 1969, 227, 228; BGH, NJW 2007, 686, 688), so dass den Betroffenen in seiner Ehre herabsetzende Äußerungen "jedenfalls dann noch rechtmäßig" sind, "wenn sie gemessen an den von der Gegenseite erhobenen Ansprüchen oder aufgestellten Behauptungen nicht unverhältnismäßig erscheinen" (BVerfG, NJW 1969, 227, 228).
- BGH, 05.12.2006 - VI ZR 45/05
Terroristentochter
b) Da es der Sinn jeder zur Meinungsbildung beitragenden öffentlichen Äußerung ist, Aufmerksamkeit zu erregen, sind angesichts der heutigen Reizüberflutung einprägsame, auch starke Formulierungen hinzunehmen (BVerfGE 24, 278, 286). - BVerfG, 19.05.2020 - 1 BvR 1094/19
Klarstellung verfassungsrechtlicher Maßgaben für strafrechtliche Verurteilungen …
Allerdings bleiben auch die Gesichtspunkte der Machtkritik und der Veranlassung durch vorherige eigene Wortmeldungen im Rahmen der öffentlichen Debatte (vgl. dazu BVerfGE 12, 113 ; 24, 278 ; 54, 129 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 10. März 2016 - 1 BvR 2844/13 -, Rn. 25) in eine Abwägung eingebunden und erlauben nicht jede auch ins Persönliche gehende Beschimpfung von Amtsträgern oder Politikern. - BVerfG, 08.06.2021 - 1 BvR 2771/18
Unzulässige Verfassungsbeschwerde zum Umgang der Polizeibehörden mit …
- BVerfG, 30.03.2022 - 1 BvR 2821/16
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen den Straftatbestand der Datenhehlerei …
- BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 776/84
Schubart
- BGH, 19.01.1989 - 1 StR 641/88
Kollektivbeleidigung von Soldaten
- BVerfG, 11.04.1991 - 2 BvR 963/90
Persönlicher Ehrenschutz und Parteivortrag im Zivilrechtsstreit
- BVerfG, 11.11.2021 - 1 BvR 11/20
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Verurteilung zur …
- BGH, 18.05.1995 - I ZR 91/93
Busengrapscher - Sittliche Anstößigkeit
- BGH, 30.05.2000 - VI ZR 276/99
Meinungsäußerung "Babycaust"
- OLG Köln, 06.11.2012 - 15 U 97/12
Jörg Kachelmann obsiegt im Rechtsstreit gegen seine ehemalige Lebensgefährtin
- BGH, 12.10.1993 - VI ZR 23/93
Zulässigkeit einer Plakataktion gegen die FCKW-Produktion deutscher Unternehmen
- BVerfG, 13.05.1980 - 1 BvR 103/77
Kunstkritik
- LG München I, 17.09.2021 - 25 O 12449/21
Unterlassung, Unterlassungsanspruch, Verletzung, Streitwertfestsetzung, …
- OLG Dresden, 16.04.2010 - 4 U 127/10
Zur satirischen Nacktdarstellung einer Person der Zeitgeschichte
- BVerfG, 01.08.2001 - 1 BvR 1188/92
Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit einer anlehnenden bezugnehmenden …
- BGH, 27.05.1986 - VI ZR 169/85
Verbreiterhaftung bei ehrverletzenden Äußerungen - Ostkontakte
- BVerfG, 23.08.2013 - 1 BvR 2912/11
Anforderungen des Art 12 Abs 1 GG (Berufsfreiheit) an die Handhabung …
- BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 671/70
Deutschland-Magazin
- BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 163/72
Herabsetzende Werturteile
- LG Köln, 13.07.2016 - 28 O 7/16
Kein Löschungsanspruch eines Arztes hinsichtlich Veröffentlichung der …
- BayObLG, 15.02.2002 - 1St RR 173/01
Ehrverletzung bei politischen Auseinandersetzung - gebotene Abwägung bei …
- BGH, 30.05.1972 - VI ZR 6/71
Haftung für die Verhinderung der Auslieferung einer Zeitung durch Teilnehmer …
- BayObLG, 14.04.2004 - 5St RR 9/04
Bezeichnung eines bei einer Versammlung in Zivil eingesetzten Polizeibeamten als …
- BVerwG, 23.04.1980 - 1 WB 265.77
Eberhard Wagemann
- LG Köln, 09.11.2022 - 28 O 252/22
Marie-Luise Vollbrecht
- OLG Karlsruhe, 25.11.2004 - 3 Ss 81/04
Üble Nachrede: Behauptungen über die Vornahme von Abtreibungen durch einen …
- LG Heidelberg, 31.07.2020 - 4 O 16/20
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Äußerungen über ein …
- BVerwG, 17.12.1992 - 2 WD 11.92
Meinungsäußerungsfreiheit von Soldaten - Überschreitung der Grenzen - …
- BGH, 18.05.1971 - VI ZR 220/69
Voraussetzungen für das Vorliegen einer rechtswidrigen Ehrverletzung - Umfang der …
- BGH, 01.02.1977 - VI ZR 204/74
"Halsabschneider"
- OLG München, 11.07.2016 - 34 Wx 187/16
Kein Grundbucheinsichtsrecht einer Bürgerinitiative wegen Fehlen eines …
- BVerfG, 01.12.2005 - 1 BvR 2/01
Zur Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit und dem deliktischen Schutz des …
- LG Köln, 30.05.2012 - 28 O 1065/11
Unterlassungsanspruch von Äußerungen über einen Moderator als Vergewaltiger in …
- OLG Köln, 23.12.2008 - 15 U 93/08
Unterlassungsansprüche der Präsidentin des Bundes der Vertriebenen
- OLG Stuttgart, 24.11.2021 - 4 U 484/20
Löschung eines auf Facebook geposteten Beitrags: Nichtigkeit der …
- LG Köln, 24.05.2006 - 28 O 358/05
- AG Saarbrücken, 02.12.2016 - 42 C 182/16
Wohnungseigentümerversammlung: Widerrufs- und Unterlassungsanspruch wegen vom …
- LG Augsburg, 19.03.2013 - 1 Qs 151/13
Beschlagnahme von Nutzerdaten im Internetforum einer Zeitung
- LG Mosbach, 24.06.2004 - 1 Qs 52/04
Beleidigungstatbestand: Straflosigkeit herabsetzender Werturteile im politischen …
- LG München I, 16.04.2009 - 9 O 6897/09
Abwägung zwischen der Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts und der …
- BGH, 30.05.1972 - VI ZR 139/70
Anspruch auf Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung - Vorliegen einer …
- LG Köln, 28.10.2011 - 28 O 557/11
Vergewaltigungsvorwürfe gegen einen bekannten Moderator dürfen wegen Verletzung …
- LG Köln, 03.09.2008 - 28 O 366/08
Anspruch auf Unterlassung von auf einer Internetseite geäußerten Behauptungen …
- BPatG, 26.11.1997 - 26 W (pat) 107/97
Markenschutz - Schutzunfähigkeit wegen Verstoßes gegen die guten Sitten
- KG, 29.06.2001 - 1 Ss 388/00
Keine Aufforderung zu Straftaten durch Aufruf gegen Kosovo-Einsatz
- OLG Stuttgart, 28.03.2007 - 4 U 158/06
Namentliche Berichterstattung im Internet
- LG Oldenburg, 27.10.1994 - 5 O 932/94
Zahlung eines Schmerzensgeldes wegen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung durch …
- OLG München, 27.09.1990 - 29 U 2750/90
- LG Lübeck, 19.02.1980 - 7 T 781/79
Berichtigung des Personenstandsregisters; Entlassung aus dem polnischen …
- BayObLG, 08.04.2003 - LBG-Ing 1/02
Angemessene Höhe des zu zahlenden Pflichtbeitrags zur Bayerischen …
- LG Köln, 07.09.2022 - 28 O 20/21
- LG Köln, 15.01.2014 - 28 O 134/13
Unterlassung von Äußerungen auf einer Website wegen der Verletzung des …
- LG Hamburg, 13.06.2008 - 324 O 585/07
"Kapitalist" und "Erpresser" sind zulässige Meinungsäußerungen
- VG Bayreuth, 24.04.2008 - B 2 K 07.849
Hausverbot wegen Kritik an Theateraufführungen in einem offenen Brief; …
- BGH, 16.03.1970 - III ZR 61/69
Rechtsfolgen des Fehlens der Genehmigung eines Zwangsverwalters - Anforderungen …
- LG München I, 20.08.2007 - 12 O 14359/07