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   BGH, 18.11.1968 - II ZR 152/67   

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https://dejure.org/1968,365
BGH, 18.11.1968 - II ZR 152/67 (https://dejure.org/1968,365)
BGH, Entscheidung vom 18.11.1968 - II ZR 152/67 (https://dejure.org/1968,365)
BGH, Entscheidung vom 18. November 1968 - II ZR 152/67 (https://dejure.org/1968,365)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abzahlungskauf über bewegliche Sachen - Entrichtung des Kaufpreises durch Teilzahlungen - Wechsel beruhen auf Teilzahlungsvertrag - "Finanzierte" Abzahlungsgeschäfte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 51, 69
  • NJW 1969, 691
  • MDR 1969, 289
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.02.1967 - III ZR 243/64

    Finanzierter Abzahlungskauf. Rückabwicklung

    Auszug aus BGH, 18.11.1968 - II ZR 152/67
    Darlehen gewährt und mit der Darlehensvaluta den Verkäufer befriedigt (vgl. BGHZ 47, 241 = NJW 1967, 1030).
  • BGH, 29.11.1956 - II ZR 241/55

    Provisinspflicht eines Geschäfts mit einer bezirksfremden Niederlassung eines

    Auszug aus BGH, 18.11.1968 - II ZR 152/67
    Eine solche Vereinbarung kann sich aber aus den Umständen ergeben, z.B. wenn der Abzahlungskäufer vermögenslos ist, im Falle des Rücktritts mit erheblichen Ansprüchen aus § 2 AbzG zu rechnen ist und der Abzahlungsverkäufer sich wegen der Vermögenslosigkeit des Käufers von einem als zahlungsfähig bekannten Dritten Wechsel zur Sicherung des Abzahlungsgeschäfts geben läßt (BGH Urt. v. 29.11.1956, II ZR 241/55, auszugsweise abgedruckt DB 1957, 19; Dietrich Reinicke DB 1959, 1103, 1105).
  • BGH, 19.03.1959 - II ZR 199/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.11.1968 - II ZR 152/67
    Die Vertragsparteien können aber vereinbaren, daß die zahlungshalber für den Kaufpreisanspruch gegebenen Wechsel für den Fall des Rücktritts zahlungshalber für die sich aus § 2 AbzG ergebenden Ansprüche gegeben sein sollen (BGH NJW 1959, 1084 [BGH 19.03.1959 - II ZR 199/57] = WM 1959, 532).
  • BGH, 20.02.1967 - III ZR 260/64

    Normales Bankkreditgeschäft finanziertes Abzahlungsgeschäft

    Auszug aus BGH, 18.11.1968 - II ZR 152/67
    Er hat weiter verlangt, daß dieses Ziel darin besteht, dem Käufer zum Erwerb einer bestimmten beweglichen Sache gegen Teilzahlungen zu verhelfen, und Kauf- und Darlehensvertrag derart innerlich miteinander verbunden sind, daß keiner von ihnen ohne das Zustandekommen des anderen geschlossen worden wäre (BGHZ 47, 253, 255) [BGH 20.02.1967 - III ZR 260/64].
  • BGH, 30.10.1956 - I ZR 225/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.11.1968 - II ZR 152/67
    Eine solche Vereinbarung kann sich aber aus den Umständen ergeben, z.B. wenn der Abzahlungskäufer vermögenslos ist, im Falle des Rücktritts mit erheblichen Ansprüchen aus § 2 AbzG zu rechnen ist und der Abzahlungsverkäufer sich wegen der Vermögenslosigkeit des Käufers von einem als zahlungsfähig bekannten Dritten Wechsel zur Sicherung des Abzahlungsgeschäfts geben läßt (BGH Urt. v. 29.11.1956, II ZR 241/55, auszugsweise abgedruckt DB 1957, 19; Dietrich Reinicke DB 1959, 1103, 1105).
  • BGH, 02.10.2003 - V ZB 22/03

    Besorgnis der Befangenheit bei Hinweis auf Verjährung

    Dies gilt für weitere Klagegründe (BGHZ 7, 208, 211; Senatsurteil vom 16. Juli 1999, V ZR 56/98, WM 1999, 1891, 1893, jeweils für die Klageerweiterung), für die Ausübung von Gestaltungsrechten (Senat aaO), aber auch für Leistungsverweigerungsrechte (BGH, Urteil vom 18. November 1968, II ZR 152/67, NJW 1969, 691, 693 für das Zurückbehaltungsrecht).
  • BGH, 28.10.1993 - IX ZR 141/93

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft auf erstes

    Allerdings hat Horn (NJW 1980, 2153, 2155; derselbe, Bürgschaften und Garantien 4. Aufl. S. 82) unter Berufung auf die Möglichkeit des Rückgriffs auf materielle Einwendungen im Wechselnachverfahren (vgl. BGH, Urt. v. 21. Dezember 1959 - II ZR 121/58, WM 1960, 253, 255; BGHZ 51, 69, 75; 57, 292, 300) [BGH 24.11.1971 - VIII ZR 81/70]die Ansicht vertreten, dem Bürgen, der sich auf erstes Anfordern verbürgt habe und im Urkundenprozeß unter Vorbehalt verurteilt worden sei, müsse bereits im Nachverfahren - auch wenn er noch nicht gezahlt habe - der Rückgriff auf die Einwendungen möglich sein.
  • BGH, 12.11.1997 - IV ZR 214/96

    Ablehnung eines Richters wegen Hinweis auf Verjährung im Zuge von

    Der Bundesgerichtshof hat sich bisher lediglich zu der - oft im Zusammenhang mit § 42 ZPO erörterten und ähnlich kontroversen, von der Befangenheit aber zu unterscheidenden - Frage geäußert, ob der Richter gemäß § 139 ZPO verpflichtet ist, auf eine von der Partei nicht erhobene Einrede hinzuweisen, und dies für das Zurückbehaltungsrecht verneint (Urteil vom 18. November 1968 - II ZR 152/67 - NJW 1969, 691, 693 unter III).
  • BGH, 11.11.1994 - V ZR 116/93

    Rückabwicklung eines wegen Falschbeurkundung des Kaufpreises unwirksamen

    Auch wenn es zutreffen sollte, daß die Beklagten bei entsprechendem richterlichen Hinweis ein Zurückbehaltungsrecht auch gegenüber dem Löschungsanspruch geltend gemacht hätten, war es dem Berufungsgericht mit Rücksicht auf die seiner Aufklärungspflicht durch den Verhandlungsgrundsatz gezogenen Grenzen verwehrt, von sich aus die Beklagten zu veranlassen, insoweit die Einrede des Zurückbehaltungsrechts zu erheben (BGH, Urt. v. 18. November 1968, II ZR 152/67, NJW 1969, 691, 693).
  • BGH, 23.05.1989 - XI ZR 82/88

    Ausschluß von Einwendungen gegenüber einen mit einem Nichteinlösungsvermerk

    Sie kann allerdings von den Vertragsparteien vereinbart werden (vgl. BGHZ 51, 69, 73).

    Auch eine ergänzende Vertragsauslegung (vgl. hierzu BGHZ 51, 69, 74) in diesem Sinne kommt nicht in Betracht, weil Entstehung und Höhe eines Schadensersatzanspruches im Zeitpunkt der Scheckausstellung noch ungewiß waren.

  • OLG Frankfurt, 25.10.2000 - 9 U 59/00

    Haustürgeschäft: Verwirkung des Widerrufsrechts für einen Verbraucherkredit nach

    Er tritt nicht als Grundforderung an die Stelle des erloschenen Darlehensrückzahlungsanspruchs (vgl. BGHZ 51, 69, 73f).
  • BGH, 23.06.1986 - II ZR 302/85

    Geltendmachung einer Wechselforderung gegenüber dem Abzahlungskäufer

    Gewährt eine Bank einem Verkäufer einen Diskontkredit zum Zweck der Hereinnahme von Wechseln aus seinen Abzahlungsgeschäften, so kann sie die Wechselforderung gegenüber dem Abzahlungskäufer nicht mehr geltend machen, wenn dieser gemäß § 1 a Abs. 3 AbzG nur den Barzahlungspreis schuldet und dieser inzwischen beglichen ist (Fortführung von BGHZ 51, 69).

    Der erkennende Senat hat in einem ähnlich gelagerten Fall in entsprechender Anwendung der Grundsätze des Abzahlungsgesetzes dem Käufer im Verhältnis zur kreditgebenden Bank gegen die Wechselforderung die Einwendungen aus dem Kaufvertrag gegeben, um zu verhindern, daß die Loslösung der Wechselschuld vom Schuldgrund dem Käufer den Schutz des Abzahlungsgesetzes nimmt oder ihm begründete Einwendungen aus dem Kaufvertrag abschneidet (BGHZ 51, 69, 78) [BGH 18.11.1968 - II ZR 152/67].

  • BGH, 22.02.1971 - VII ZR 110/69

    Schiedswesen-Verfahrensrecht-Vorschußzahlungspflicht im Schiedsgerichtsverfahren

    Sie entsprechen, soweit es um die Kündigung des Schiedsvertrages durch eine arme Partei geht, der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 41, 104; 51, 79) [BGH 18.11.1968 - II ZR 152/67].
  • BGH, 24.11.1971 - VIII ZR 81/70

    Mängelhaftung für Futtermittel

    Daß der Wechselschuldner dem Wechselgläubiger, der gleichzeitig Vertragsteil eines der Wechselbegebung zugrunde liegenden Rechtsgeschäfts ist, die persönliche Bereicherungseinrede nach §§ 812, 821 BGB entgegensetzen kann, wenn die Grundforderung nicht entstanden ist oder nicht mehr besteht, entspricht allgemeiner Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum (BGH Urteile vom 21. Dezember 1959 - II ZR 121/58 - WM 1960, 253, 255; BGHZ 51, 69, 72).
  • OLG Düsseldorf, 20.10.2003 - 24 U 115/03

    Erhebung des Vorbehalts der beschränkten Erbenhaftung

    Demgemäß ist der Hinweis auf ein Zurückbehaltungsrecht ebenso unzulässig, mithin erst recht nicht geboten (vgl. BGH NJW 1969, 691), wie auf die Möglichkeit einer Widerklage bei die Klageforderung übersteigender Aufrechnungsforderung (vgl. Piekenbrock NJW 1999, 1362) oder auf eine mögliche Klageerweiterung.
  • BGH, 16.11.1987 - II ZR 131/87

    Begriff des Abzahlungsgeschäfts bei Anzahlung und Tilgung der Kaufpreisraten

  • BGH, 22.05.1978 - III ZR 13/76

    Verjährung der Ansprüche des Darlehensgehers aus § 2 AbzG

  • LG Bielefeld, 19.11.2020 - 16 O 7/20
  • OLG Düsseldorf, 13.02.2007 - 24 U 82/06
  • BGH, 07.11.1977 - II ZR 67/76

    Inanspruchnahme eines Wechselbürgen auf Zahlung - Anforderungen an die Erwirkung

  • BGH, 23.02.1984 - III ZR 99/83

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Erneute Prüfung

  • BGH, 09.02.1972 - VIII ZR 8/71

    Verjährung beim Abzahlungskauf

  • BGH, 31.05.1972 - VIII ZR 219/71

    Umfang der Bindung eines Vorbehaltsurteils für das Nachverfahren - Anforderungen

  • BGH, 27.06.1972 - X ZB 7/71

    Voraussetzungen für die Erteilung eines Patents - Anforderungen an die Anmeldung

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