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   BGH, 18.12.1968 - 2 StR 322/68   

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https://dejure.org/1968,222
BGH, 18.12.1968 - 2 StR 322/68 (https://dejure.org/1968,222)
BGH, Entscheidung vom 18.12.1968 - 2 StR 322/68 (https://dejure.org/1968,222)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 1968 - 2 StR 322/68 (https://dejure.org/1968,222)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Laienrichters wegen von ihm im Vorfeld gelesener Presseveröffentlichungen über den Verfahrensgegenstand - Verurteilung wegen mehrfachen Mordes und Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte auf Lebenszeit - Verfahrensrüge wegen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 22, 289
  • NJW 1969, 703
  • MDR 1969, 321
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.10.1951 - 1 StR 434/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.12.1968 - 2 StR 322/68
    Für seine gegenteilige Meinung, daß die Befragung unter allen Umständen im persönlichen Gegenüber gewährt werden müsse, hat sich der Beschwerdeführer auf die von Dallinger in MDR 1952 Seite 18 zum Urteil des BGH vom 2. Oktober 1951 - 1 StR 434/51 - gegebene Darstellung berufen, in der gesagt ist, daß die Unterrichtung des wieder vorgelassenen Angeklagten in Anwesenheit dessen zu geschehen habe, der sich vorher zur Sache geäußert hat.

    Die angeführte Entscheidung ist in BGHSt 1, 346, 349 ff [BGH 02.10.1951 - 1 StR 434/51] in allen hier wesentlichen Teilen abgedruckt.

  • BGH, 20.03.1963 - 2 StR 577/62
    Auszug aus BGH, 18.12.1968 - 2 StR 322/68
    Es handelt sich um eine verfahrensrechtliche Lage, die in den hier wesentlichen Umständen dem Fall der Heranziehung von Ergänzungsschöffen ähnlich ist, in dem ebenfalls bei Ausfall eines Hauptschöffen der Ergänzungsschöffe und nicht der etwa sonst an seine Stelle tretende Hilfs- oder neue Hauptschöffe zur Mitwirkung berufen ist und es nicht darauf ankommt, ob der Ausfall des Hauptschöffen schon vor Beginn oder erst während der Hauptverhandlung eintritt (BGHSt 18, 349).
  • BGH, 08.05.1957 - 2 StR 174/57
    Auszug aus BGH, 18.12.1968 - 2 StR 322/68
    Wie der Senat schon früher entschieden hat (BGHSt 10, 252), hindert die spätere Möglichkeit einer Entscheidung, die die fernere Heranziehung eines Laienrichters generell ausschließt, den Vorsitzenden des erkennenden Gerichts nicht daran, für einen akut als ungeeignet befundenen Laienrichter den gemäß § 49 GVG in Betracht kommenden Ersatzmann heranzuziehen.
  • RG, 30.01.1897 - 4/97

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen Unerheblichkeit des Beweisthemas.

    Auszug aus BGH, 18.12.1968 - 2 StR 322/68
    Auf die Behauptung, eine bestimmte Tatsache sei in dem gekennzeichneten Sinne als Ausgangspunkt eines mittelbaren Beweises entgegen der Annahme des Tatrichters doch für die Entscheidung bedeutsam gewesen, kann die Revision nicht gestützt werden (RGSt 29, 368; 39, 364).
  • BGH, 10.03.2009 - 5 StR 460/08

    Anfrageverfahren; Abwesenheit des Angeklagten bei der Verhandlung über die

    Um die persönliche Konfrontation zu vermeiden, kann jedoch in diesem Fall der Zeuge vorübergehend den Gerichtssaal verlassen (BGHSt 22, 289, 296 f.).
  • BGH, 11.11.2009 - 5 StR 460/08

    Vorlagebeschluss; Entscheidung über die Entlassung eines Zeugen (Abwesenheit des

    Nicht zur Vernehmung im Sinne des § 247 StPO gerechnet, indes grundsätzlich (vgl. aber BGHR StPO § 247 Abwesenheit 18, 20, 23) als wesentlicher Teil der Hauptverhandlung gewertet wird bislang die Verhandlung über die Entlassung des Zeugen (vgl. BGHR StPO § 247 Abwesenheit 1; BGH NJW 1986, 267; vgl. auch BGH NStZ 2000, 440; BGH, Beschlüsse vom 10. August 1995 - 5 StR 272/95 und vom 15. Dezember 1999 - 1 StR 614/99; zur Vermeidung persönlicher Konfrontation insoweit BGHSt 22, 289, 296 f.).
  • BGH, 11.07.2006 - 3 StR 216/06

    Entscheidung über Vereidigung eines Zeugen (Abwesenheit des Angeklagten;

    Der Revision ist allerdings einzuräumen, dass nach der unter der Geltung des alten Vereidigungsrechts entwickelten Rechtsprechung die Entfernung des Angeklagten nach § 247 StPO nur für die Vernehmung eines Zeugen selbst zulässig war, nicht jedoch für die Verhandlung und Entscheidung über dessen Vereidigung (st. Rspr.; BGHSt 22, 289, 297; 26, 218, 220).

    Dies gilt insbesondere auch deshalb, weil er im Rahmen der Unterrichtung nach § 247 Abs. 4 StPO über die Nichtvereidigung zu informieren ist und dadurch die Möglichkeit erhält, entweder durch Gegenvorstellung eine neue Entscheidung des Vorsitzenden oder durch einen Antrag nach § 238 Abs. 2 StPO einen Beschluss des Gerichts herbeizuführen und so auf die Vereidigung des Zeugen hinzuwirken (so schon zur früheren Rechtslage BGHSt 22, 289, 297; Basdorf aaO).

  • BGH, 11.05.1988 - 3 StR 89/88

    Strafprozeßrecht: Augenscheineinnahme bei Abwesenheit des Angeklagten

    Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat allerdings in einem Fall, in dem - wie hier - von der Vereidigung einer Zeugin gemäß § 61 Nr. 2 StPO abgesehen worden war, in der Unterlassung, den Angeklagten hinzuzuziehen, keinem Verfahrensmangel im Sinne des § 338 Nr. 5 StPO gesehen, "weil es sich mit Rücksicht auf das Ergebnis der Verhandlung zu diesem Punkt, nämlich das Absehen von der Vereidigung der Zeugin gemäß § 61 Nr. 2 StPO, insofern nicht um einen wesentlichen Vorgang der Hauptverhandlung handelte" (BGHSt 22, 289, 297) [BGH 18.12.1968 - 2 StR 322/68].

    Demgemäß hat auch der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in solchen Fällen wiederholt im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung entschieden, ohne die Sache wegen einer Abweichung von BGHSt 22, 289, 297 [BGH 18.12.1968 - 2 StR 322/68] dem Großen Senat für Strafsachen vorzulegen (Beschluß vom 6. März 1986 - 1 StR 113/86;Beschluß vom 26. Februar 1987 - 1 StR 665/86).

  • BGH, 26.03.1997 - 3 StR 421/96

    Grundsätze der Mündlichkeit und Unmittelbarkeit (keine Verletzung dieser

    Bei diesen von außen kommenden Einwirkungen geht die Rechtsprechung davon aus, daß der Schöffe seine Pflicht, ihnen keinen Einfluß zu gewähren und seine Überzeugungen ausschließlich aufgrund der Hauptverhandlung zu gewinnen, kennt und beachtet (BGHSt 22, 289, 294).
  • OLG Celle, 12.08.2003 - 22 Ss 86/03

    Störung des Eisenbahnbetriebs und Nötigung durch Behinderung der Durchführung

    Nur wenn - etwa durch bekannt gewordene Äußerungen des Richters zur Atomkraft - eine abweichende Einstellung erkennbar geworden wäre, könnte hierin ein durchgreifender Grund für die Ablehnung wegen Befangenheit gesehen werden (vgl. BGHSt 22, 289, 294).
  • BGH, 10.06.1987 - 2 StR 242/87

    Beweiserhebung bei Abwesenheit des Angeklagten

    Wo die Befürchtung besteht, daß ein Zeuge (oder Mitangeklagter) in Gegenwart des Angeklagten nicht die Wahrheit sagen werde, kann sie hinsichtlich seiner Aussage zu einem bestimmten Augenscheinsobjekt in verstärktem Maß begründet sein (vgl. hierzu BGHSt 22, 289, 295 ff).

    In einem derartigen Fall ist die Anwesenheit der Auskunftsperson, die zuvor zum Augenscheinsobjekt gehört wurde, nicht unbedingt geboten (vgl. hierzu BGHSt 22, 289, 295 ff).

  • BGH, 21.10.1975 - 1 StR 445/75

    Strafbarkeit wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in einem besonders

    Für den dauernd weggefallenen Hauptschöffen M. trat sie kraft Gesetzes am 27. Januar 1975 ein, weil zu diesem Zeitpunkt der Wegfall des Hauptschöffen feststand und weil sie an erster Stelle der Hilfsschöffenliste aufgeführt war (RGSt 65, 319, 321; BGHSt 22, 289, 291; BGH, Urteil vom 8. Januar 1974 - 1 StR 529/73).

    Eine ordnungsgemäß durch den Vorsitzenden verfügte Zuziehung eines Hilfsschöffen bleibt unabhängig von späteren Änderungen aufrechterhalten, solange der Termin zur Hauptverhandlung bestehen bleibt (BGHSt 22, 289, 293).

    Die einschlägigen Entscheidungen waren vorher veröffentlicht (BGH, Urteil vom 18. Dezember 1968 - 2 StR 322/68 = NJW 1969, 703 Nr. 15 = MDR 1969, 321 Nr. 62 = BGHSt 22, 289; Urteil vom 27. Oktober 1972 - 2 StR 105/70 = NJW 1973, 476 Nr. 20 = MDR 1973, 331 Nr. 83 = BGHSt 25, 66).

  • BGH, 10.12.1997 - 3 StR 250/97

    Grundsätze von Unmittelbarkeit und Mündlichkeit des Strafverfahrens; Schöffen

    Bei diesen von außen kommenden Einwirkungen geht die Rechtsprechung davon aus, daß der Schöffe seine Pflicht, ihnen keinen Einfluß zu gewähren und seine Überzeugungen ausschließlich aufgrund der Hauptverhandlung zu gewinnen, kennt und beachtet (BGHSt 22, 289, 294).
  • BGH, 08.11.1984 - 1 StR 657/84

    Entfernung des Angeklagten wegen Gefährdung eines Zeugen; Abwesenheit wegen

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muß der nach § 247 Satz 1 StPO aus dem Sitzungszimmer entfernte Angeklagte für die Verhandlung über die Vereidigung des in seiner Abwesenheit vernommenen Zeugen wieder vorgelassen werden, um sein Interesse an einer richtigen Entscheidung über die Vereidigung wahren zu können (BGHSt 22, 289, 297 [BGH 18.12.1968 - 2 StR 322/68]; 26, 218, 220 [BGH 21.10.1975 - 5 StR 431/75]; BGH NJW 1976, 1108/1109; BGH NStZ 1981, 449; 1982, 256; 1983, 181; BGH StrVert 1983, 3; 1984, 102/103).

    Sie war nicht gehalten, die Angeklagten in Gegenwart des Zeugen über den Inhalt der in ihrer Abwesenheit gemachten Aussage zu unterrichten, und sie war auch nicht verpflichtet, ihnen eine unmittelbare Befragung des Zeugen zu ermöglichen (BGHSt 22, 289, 296) [BGH 18.12.1968 - 2 StR 322/68].

  • BGH, 05.04.1973 - 2 StR 427/70

    Verjährung der NS-Verbrechen - Verjährung von Mord - Strafklageverbrauch -

  • BayObLG, 22.10.2003 - 5St RR 286/03

    Anwesenheitsrecht des Angeklagten bei der Verhandlung und Entscheidung über

  • BGH, 19.12.1974 - 1 StR 313/74

    Unterzeichnung eines Protokolls über ein Rechtsgeschäft durch einen mitwirkenden

  • BayObLG, 16.10.2003 - 5St RR 285/03

    Anwesenheitsrecht des Angeklagten bei der Verhandlung und Entscheidung über

  • BGH, 21.10.1975 - 5 StR 431/75

    Vernehmung eines Zeugen in Abwesenheit des Beschwerdeführers - Abwesenheit des

  • BGH, 27.10.1972 - 2 StR 105/70

    Anforderungen an die vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts und der

  • BGH, 18.05.1995 - 1 StR 247/95

    Versuch - Strafbefreiender Rücktritt - Freiwilligkeit - Tatplanverwirklichung -

  • BGH, 01.07.1983 - 1 StR 138/83

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln -

  • BGH, 26.01.1977 - 2 StR 613/76

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit

  • BGH, 16.11.1972 - 1 StR 418/72

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Notzucht - Rüge der Verletzung

  • BGH, 08.01.1974 - 1 StR 529/73

    Vorliegen des absoluten Revisionsgrunds der vorschriftswidrigen Besetzung des

  • BGH, 16.03.1982 - 1 StR 115/82

    Über eine ordnungsgemäße Durchführung eines Verfahrens mit Zeugenvernehmung -

  • BGH, 29.03.1988 - 1 StR 66/88

    Verhandlung über die Frage der Vereidigung und Entlassung eines Zeugen in

  • BGH, 31.08.1977 - 3 StR 328/77

    Nicht vorschriftsmäßige Besetzung eines Gerichts - Heranziehung eines

  • BGH, 02.04.1970 - 4 StR 549/69

    Anforderungen an die Wahrung der Öffentlichkeit des Verfahrens

  • BGH, 28.01.1970 - 2 StR 337/68

    Strafbarkeit wegen zweier Verbrechen der gemeinschaftlichen Beihilfe zum

  • BGH, 18.01.1980 - 2 StR 270/79

    Heilung von Mängeln des Anklagesatzes - Ersetzung eines Hauptschöffen durch einen

  • BGH, 05.04.1978 - 2 StR 468/77

    Anforderungen an die Ausschöpfung der vorhandenen Erkenntnismittel -

  • BGH, 14.11.1978 - 5 StR 546/78

    Gemeinschaftlicher Betrug - Rüge der vorschriftswidrigen Besetzung des Gerichts -

  • BGH, 08.10.1974 - 1 StR 463/74

    Strafbarkeit wegen menschengefährdender Brandstiftung, Diebstahls in zwei Fällen

  • BGH, 02.07.1974 - 1 StR 177/74

    Vorschriftswidrige Besetzung eines Gerichts - Ersetzung eines von der

  • BGH, 06.02.1974 - 3 StR 4/73

    Mitwirkung eines gesetzlich dazu nicht berufenen Schöffen an einem Urteil -

  • BGH, 25.08.1993 - 5 StR 334/93

    Verletzung von Verfahrensrecht durch den Ausschluss des Angeklagten zur

  • BGH, 28.10.1975 - 1 StR 440/75

    Heranziehung eines Hilfsschöffen für einen ausgefallenen Hauptschöffen -

  • BGH, 04.03.1975 - 5 StR 516/74

    Anforderungen an die ordnungsgemäße Besetzung eines Gerichts mit Schöffen -

  • BGH, 14.07.1970 - 1 StR 102/70

    Revision gegen eine Verurteilung wegen Betrugs - Verfahrensrüge der fehlerhaften

  • BGH, 24.01.1978 - 1 StR 731/77

    Entfernung eines Angeklagten aus dem Sitzungssaal wegen Besorgnis der

  • BGH, 28.10.1975 - 1 StR 446/75

    Strafbarkeit wegen Anstiftung zum Diebstahl sowie wegen gewerbsmäßiger Hehlerei -

  • BGH, 29.05.1974 - 1 StR 145/74

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

  • BGH, 10.07.1984 - 5 StR 246/84

    Verletzung des Fragerechts des Angeklagten nach seiner Wiederzulassung

  • BGH, 15.11.1978 - 2 StR 503/77

    Vorschriftsmäßige Besetzung des erkennenden Gerichts - Ersetzung des

  • BGH, 21.11.1975 - 2 StR 304/75

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Rügen der Verletzung

  • BGH, 19.10.1971 - 5 StR 492/71

    Anforderungen an die Belehrung über ein Zeugnisverweigerungsrecht -

  • BGH, 30.04.1969 - 2 StR 109/69

    Strafbarkeit wegen Unzucht mit einem Kind

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