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VG Stuttgart, 21.10.1968 - VRS I 248/67 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1969, 858
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Frankfurt, 30.01.2007 - 5 U 2/06
Verjährung der Gewährleistungsansprüche beim Bauvertrag: Voraussetzungen für das …
Weil die Verjährungsvorschriften auch dem öffentlichen Interesse am Eintritt von Rechtsfrieden dienen (BGH NJW 1969, 858, 859), wie § 225 BGB a.F. zeigte, greift der Einwand unzulässiger Rechtsausübung nur bei einem groben Verstoß gegen Treu und Glauben durch (BGH, wie vor;… auch MüKo/Grothe, 4. Aufl. 2001, § 194 Rz.13). - VG Gelsenkirchen, 13.03.2007 - 12 K 2958/04
Dienstlicher Wohnsitz, Wohnort, Zustandigkeit
Der dienstliche Wohnsitz eines Beamten i.S. von § 52 Nr. 4 VwGO bleibt vielmehr der Sitz der Behörde oder ständigen Dienststelle (so auch VG Stuttgart, Beschluss vom 21. Oktober 1968, NJW 1969, 858 (859), m.w.N. zu der Vorgängervorschrift des § 14 Abs. 2 BesG a.F.). - VG Koblenz, 12.10.1982 - 7 L 51/82
Freistellung vom Grundwehrdienst; Unzumutbare Verzögerung des Studienbeginns; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VG Arnsberg, 21.05.1969 - 2 K 263/68 Ein Wehrpflichtiger hat keinen dienstlichen, sondern nur einen bürgerlichen Wohnsitz (gegen VG Stuttgart, 1968-10-21 VRS 248/67 = NJW 1969, 858).