Weitere Entscheidung unten: OLG München, 28.02.1969

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   OLG Stuttgart, 31.01.1969 - 2 U 124/68   

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https://dejure.org/1969,2311
OLG Stuttgart, 31.01.1969 - 2 U 124/68 (https://dejure.org/1969,2311)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 31.01.1969 - 2 U 124/68 (https://dejure.org/1969,2311)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 31. Januar 1969 - 2 U 124/68 (https://dejure.org/1969,2311)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1969, 938
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 25.01.1990 - IX ZB 89/89

    Umfang der Rechtsmittelbegründung bei mehreren voneinander unabhängigen,

    In diesem Fall muß der Rechtsmittelkläger in der Rechtsmittelbegründung für jede dieser Erwägungen darlegen, warum sie nach seiner Auffassung die angegriffene Entscheidung nicht tragen; andernfalls ist das Rechtsmittel insgesamt unzulässig (vgl. BVereG NJW 1980, 2268, 2269; OLG Stuttgart NJW 1969, 938 [OLG Stuttgart 31.01.1969 - 2 U 124/68]; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO 20. Aufl. § 519 Rdnr. 24, § 554 Rdnr. 6).
  • BVerwG, 30.04.1980 - 7 C 88.79

    Anforderungen an eine Revisionsbegründung - Beruhen eines Berufungsurteils auf

    Wenn daher - wie im vorliegenden Fall - das Urteil des Berufungsgerichts auf mehrere voneinander unabhängige und damit den Urteilsspruch selbständig tragende rechtliche Erwägungen gestützt ist, so muß der Revisionskläger darlegen, warum nach seiner Auffassung jede dieser Erwägungen gegen das Gesetz verstößt und damit ungeeignet ist, das vom Berufungsgericht gefundene Ergebnis zu tragen (vgl. Zöller, ZPO, 12. Aufl. 1979, § 554 Anm. 2 c) aa); Stein-Jonas-Grunsky, ZPO, 20. Aufl. 1977, § 554 Rdn. 6 i.V.m. § 519 Rdn. 24; Wieczorek, ZPO, § 554 Rdn. D III b 6; OLG Stuttgart, NJW 1969, 938 [OLG Stuttgart 31.01.1969 - 2 U 124/68]).
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Rechtsprechung
   OLG München, 28.02.1969 - 11 W 1458/68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,2404
OLG München, 28.02.1969 - 11 W 1458/68 (https://dejure.org/1969,2404)
OLG München, Entscheidung vom 28.02.1969 - 11 W 1458/68 (https://dejure.org/1969,2404)
OLG München, Entscheidung vom 28. Februar 1969 - 11 W 1458/68 (https://dejure.org/1969,2404)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1969, 938
  • MDR 1969, 584
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Osnabrück, 16.02.1989 - 9 T 13/89
    Demgegenüber geht die Gegenmeinung davon aus, daß ein Fall des § 13 III BRAGO analog - nämlich: verschiedene Gebührensätze für Teile des selben Gegenstandes - vorliege und daß die Gebühren des Anwalts gegenüber seinem Mandanten sich im Ausgangspunkt ungekürzt nach dem Streitwert desjenigen Teils richten, für den nicht Prozeßkostenhilfe bewilligt worden ist (Gerold/Schmidt bis zur 8. Aufl. 1984, § 122 Rdnr. 21; OLG München, NJW 1969/938 = JurBüro 1969/514; OLG München JurBüro 1981/700; OLG München JurBüro 1983/1205; OLG München JurBüro 1988/905; Mümmler JurBüro 1981/489, 499; Göttlich/Mümmler BRAGO, 16. Aufl. 1987; Stichwort "beigeordneter Rechtsanwalt - 5.4", S. 239 f.; Kalthoener/Büttner, PKH und BerHG, a.a.O. für Streitwerte bis 5 000,- DM) - wobei die Obergrenze des Gesamtvergütungsanspruch nach dem Gesamtstreitwert wie bei der zuerst genannten Meinung unbestritten ist.

    Innerhalb dieser Meinung wird teilweise vertreten, der Rechtsanwalt habe ein Wahlrecht, ob er zunächst seine Gebühren gegen die Staatskasse und dann den Rest gegen den Mandanten geltend machen dürfe oder ob er zunächst den vom Mandanten geschuldeten Teil und dann den Rest von der Staatskasse verlangen dürfe (so Gerold/Schmidt a.a.O. bis zur 8. Aufl.; OLG München, a.a.O., NJW 1969/938).

    Zum selben Ergebnis wie das OLG Köln kommt insoweit auch Mümmler (a.a.O. JurBüro 1981/702, 703) obwohl er an sich mit OLG München (a.a.O. JurBüro 1969/514 = NJW 1969/938) und Gerold/Schmidt (a.a.O. bis 8. Aufl., § 13 Rdnr. 32 Beispiel e) die grundsätzliche Gegenposition zu herrschender Meinung einnimmt.

    Soweit die Gegenmeinung argumentiert, die Prozeßkostenhilfe erleichtere durch die Höhe der PKH-Gebühren und die Gebührendegression zu sehr die Führung des nicht durch Prozeßkostenhilfe gedeckten Teils (OLG München, a.a.O. NJW 1969/938; Kalthoener/Büttner, a.a.O.; ähnlich OLG München, JurBüro a.a.O. 1981/700), ist dieses Argument schon deshalb nicht überzeugend, weil die Gegenmeinung die mittellose Partei schlechter als die vermögende Partei stellt (ausführlich OLG Köln, a.a.O. JurBüro 1981/1011; KG, a.a.O., JurBüro 1988/728; Lappe, a.a.O.; ferner Gerold/Schmidt, a.a.O., ab 9. Aufl., § 122 Rdnr. 8).

  • LG Mönchengladbach, 29.06.2020 - 4 T 28/20

    Streitwert Verbindung Hauptsacheverfahren einstweilige Verfügung

    Für eine Zusammenrechnung spricht auch die verbreitete gerichtliche Praxis, bei Abschluss eines gerichtlichen Mehrvergleichs über den Gegenstand des Hauptsacheverfahrens bereits im Rahmen der Verhandlung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung den Vergleichswert aus der Addition der einzelnen Werte der Verfahren zu bestimmen (vgl. OLG München, Beschl. v. 22.03.1993 - 11 WF 582/93, juris; OLG München, Beschl. v. 28.02.1969 - 11 W 1458/68, NJW 1969, 938; OLG Hamburg, Beschl. v. 02.09.1958 - 2 W 128/58, MDR 1959, 401).
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