Rechtsprechung
BGH, 13.03.1970 - V ZR 89/67 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verminderung des Bargebots in der Zwangsversteigerung (Kapitalbetrag und Zinsen) - Ansprüche des Berechtigten gegen den Ersteher - Relative Wirkung der Vereinbarung des Bestehenbleibens eines Rechts - Geltung des Zeitpunkts des Zuschlags für die Zinsberechnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 53, 327
- NJW 1970, 1188
- MDR 1970, 497
- DNotZ 1970, 413
- DB 1970, 1020
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 05.11.1975 - V ZR 145/73
Anspruch auf Zustimmung zu einer Grundbuchberichtigung bezüglich einer …
Die Übernahme der Rechte galt also rückwirkend vom Zuschlag an als erfolgt (BGHZ 53, 327, 330).§ 91 Abs. 2 ZVG bringt die Kontinuität des Rechts zum Ausdruck (BGHZ 53, 327, 331).
- BGH, 11.10.1984 - IX ZR 111/82
Rechtsfolgen einer Vereinbarung zwischen Grundschuldgläubiger und Ersteher in der …
Sie betraf nur das Verhältnis zwischen den Erstehern und der Beklagten (BGHZ 53, 327, 330). - BGH, 11.01.1974 - V ZR 13/72
Entstehen eines Anspruchs auf Vorfälligkeitsentschädigung eines Gläubigers einer …
Gerade mit Rücksicht auf die Vorschrift des § 91 Abs. 3 Satz 1 ZVG hat der Senat in anderem Zusammenhang den allgemeinen Grundsatz aufgestellt, daß die Vereinbarung des Bestehenbleibens eines Rechts nach § 91 Abs. 2 ZVG nur das Verhältnis zwischen dem Ersteher und dem Gläubiger des Rechts betrifft, während alle übrigen Beteiligten von einer solchen Vereinbarung unberührt bleiben (Urteil des Senats vom 13. März 1970 - V ZR 89/67, BGHZ 53, 327, 330 unter Bezugnahme auf die Motive zum Zwangsversteigerungsgesetz = NJW 1970, 1188) mit zustimmender Anmerkung von Drischler.Richtig ist zwar, daß eine Vereinbarung nach § 91 Abs. 2 ZVG rückwirkende Kraft hat, die Übernahme des Rechts also rückwirkend vom Zuschlag an als erfolgt gilt (Urteil des Senats vom 13. März 1970 a.a.O. S. 330/331).
- BGH, 26.11.1980 - V ZR 153/79
Zwangsversteigerung - Übergang von Rechten - Darlehnshypothek - Hypothek - …
Es ermäßigt sich dann der durch Zahlung zu berichtigende Teil des Meistgebots um den Betrag, den der Berechtigte aus der Teilungsmasse erhalten würde (§ 91 III 1 ZVG; vgl. auch BGHZ 53, 327 ff. = NJW 1970, 1188). - OLG Hamm, 15.04.1985 - 15 W 75/85
Erinnerung gegen Festsetzung eines Teilungsplanes und Änderung der Teilungsmasse; …
Zutreffend hat das Landgericht unter Hinweis auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGHZ 53, 327 = NJW 1970, 1188 = DNotZ 1970, 413 sowie BGH, Rpfleger 1974, 148) und im Anschluß an den Beschluß des Senats vom 5. November 1984 im Verfahren 15 W 303/84, das einen gleichgelagerten Sachverhalt betraf und an dem sowohl die Beteiligte zu 1. als auch die Beteiligte zu 2. beteiligt waren, ausgeführt, daß zu diesem Kürzungsbetrag neben Grundschuldkapital und den zwischen Zuschlagserteilung und Erlösverteilung angefallenen Zinsen auch grundsätzlich alle anderen Nebenleistungen im Sinne des § 12 Nr. 2 ZVG und damit auch einmalige fällige Nebenleistungen der hier vorliegenden Art gehören. - BGH, 26.11.1980 - V ZR 133/79
Zwangsversteigerung eines hypothekarisch belasteten Grundbesitzes - Vereinbarung …
Es ermäßigt sich dann der durch Zahlung zu berichtigende Teil des Meistgebots um den Betrag, den der Berechtigte aus der Teilungsmasse erhalten würde (§ 91 Abs. 3 Satz 1 ZVG; vgl. auch BGHZ 53, 327 ff).