Weitere Entscheidung unten: BGH, 05.05.1970

Rechtsprechung
   BGH, 20.02.1970 - V ZR 54/67   

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BGH, 20.02.1970 - V ZR 54/67 (https://dejure.org/1970,1720)
BGH, Entscheidung vom 20.02.1970 - V ZR 54/67 (https://dejure.org/1970,1720)
BGH, Entscheidung vom 20. Februar 1970 - V ZR 54/67 (https://dejure.org/1970,1720)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schutz des Guten Glaubens des Grundstückserwerbers an die Vollerbenstellung des Vorerben im Fall der fehlenden Eintragung des Rechts des Nacherben - Eintragung einer Vorerbenstellung oder Nacherbenstellung im Grundbuch - Anforderungen an die Auslegung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1970, 1314 (Ls.)
  • NJW 1970, 943
  • MDR 1970, 496
  • DNotZ 1970, 412
  • DB 1970, 1923
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.10.1951 - IV ZR 17/50
    Auszug aus BGH, 20.02.1970 - V ZR 54/67
    Die Auslegung eines Testaments - einer Individualerklärung - ist in erster Linie Sache des Tatrichters (vgl. BGH - Urteil vom 11. Oktober 1951, IV ZR 17/50, LM BGB § 133 (B) Nr. 1).
  • BGH, 14.03.1968 - III ZR 228/65

    Grundbuchberichtigungsanspruch auf Eintragung in ungeteilter Erbengemeinschaft -

    Auszug aus BGH, 20.02.1970 - V ZR 54/67
    Derartige Umgebungsgeschäfte können insbesondere dann vorliegen, wenn die Wirkung des Rechtsgeschäfts erst mit dem Tode des Erblassers eintreten soll, mithin im Grunde genommen eine abweichende Regelung der Erbfolge herbeigeführt werden soll (vgl. die Zusammenfassung der vom Bundesgerichtshof dazu entwickelten Rechtsgrundsätze in dem BGH Urteil vom 14. März 1968, III ZR 228/65, NJW 1968, 2052 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 10.03.1976 - V ZB 7/72

    Antrag auf Löschung des Nacherbenvermerks durch Zwischenverfügung - Notwendigkeit

    Eine Witwe als alleinige und befreite Vorerbin ihres Ehemannes, mit dem sie in allgemeiner Gütergemeinschaft lebte, kann unentgeltlich über ein Grundstück verfügen, das zum Gesamtgut gehörte (Aufgabe der im Urteil vom 20. Februar 1970 V ZR 54/67, NJW 1970, 943 vertretenen gegenteiligen Auffassung).

    Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main - 13. Zivilsenat in Darmstadt - hält die weitere Beschwerde für unbegründet, sieht sich jedoch an einer eigenen Entscheidung gehindert durch die Urteile des Bundesgerichtshofs einerseits vom 26. Februar 1958, IV ZR 245/57, BGHZ 26, 378 und vom 12. Februar 1964, V ZR 59/62, NJW 1964, 768, andrerseits vom 20. Februar 1970, V ZR 54/67, NJW 1970, 943.

    Die im Urteil vom 20. Februar 1970 (V ZR 54/67, NJW 1970, 943, Anm. 1314) vertretene abweichende Auffassung wird aufgegeben.

  • BayObLG, 25.10.1995 - 2Z BR 61/95

    Verfügung des überlebenden Ehegatten über ein Grundstück, das zum Gesamtgut

    Mit der Entscheidung NJW 1976, 893 wurde die gegenteilige, nicht begründete Entscheidung BGH, NJW 1970, 943 wieder aufgegeben.

    Die kritischen bis ablehnenden Gegenstimmen (z. B. MÜNCHKOMM/KANZLEITER, BGB 3. Aufl., § 1482 Rdn. 5; ERMAN/HECKELMANN, BGB , 9. Aufl., § 1482 Rdn. 5 und 6; STAUDENMAYER, NJW 1965, 380; K. SCHMIDT, FamRZ 1976, 683; BATSCH, NJW 1970, 1314) geben dem Senat keinen Anlaß, von dieser Meinung, die als gefestigte Rechtsprechung zu bezeichnen ist, wieder abzugehen und die weitere Beschwerde gem. § 79 Abs. 2 GBO dem BGH zur Entscheidung vorzulegen.

  • BGH, 16.12.1977 - V ZR 140/76

    Einsetzung zum befreiten Vorerben durch einen Miterben - Sicherung des

    In jener Entscheidung hat der Senat - unter Aufgabe der im Urteil vom 20. Februar 1970, V ZR 54/67 (NJW 1970, 943) vertretenen gegenteiligen Auffassung - den Standpunkt eingenommen, daß § 2113 BGB auf derartige Verfügungen weder unmittelbar noch entsprechend angewendet werden könne.
  • BGH, 28.05.1976 - V ZR 117/73

    Berichtigung eines Urteils

    Das Urteil vom 7. Mai 1976 - V ZR 117/73 wird gemäß § 319 ZPO von Amts wegen dahin berichtigt, daß die Zitatenklammer (Seite 5 Mitte des Abdrucks) lauten muß: "(V ZR 54/67, NJW 1970, 943)".
  • LG Frankenthal, 09.02.1983 - 1 T 373/82

    Zur Zustimmung des in Gütergemeinschaft lebenden Nacherben zu Verfügungen des

    Unter diesen Umständen kann die Frage letztlich offen bleiben, ob die Beteiligte zu 1) als alleinige Vorerbin ihres Ehemannes, mit dem sie in Errungenschaftsgemeinschaft gelebt hat, bis zur Auseinandersetzung dieser Gemeinschaft auch ohne Zustimmung der Nacherben unentgeltlich über Grundstücke verfügen konnte, die zum Gesamtgut der Eheleute S. gehört haben (vgl. dazu BGHZ 26, 378 ff., 382; NJW 1964, 768 [ = DNotZ 1965, 350 ] ; NJW 1976, 893 1= MittBayNot 1976, 74 ]; NJW 1978, 698 [= MittBayNot 1978, 62 ]; a.A. BGH NJW 1970, 943 [= DNotZ 1970, 412 ]).
  • BGH, 14.07.1972 - V ZR 99/69

    Anforderungen an die Widerlegung der Vermutung der Richtigkeit eines Grundbuchs -

    Zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, daß die in § 891 Abs. 1 BGB zugunsten eines im Grundbuch eingetragenen Rechtsinhabers ausgesprochene Vermutung auch bei einem Streit zwischen dem Grundstückseigentümer und dem ursprünglichen Erwerber dieses Rechts, hier der Klägerin in Ansehung der Grundschuld, gilt (BGH LM § 891 Nr. 5 = MDR 1970, 496).
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Rechtsprechung
   BGH, 05.05.1970 - VI ZR 1/69   

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https://dejure.org/1970,1302
BGH, 05.05.1970 - VI ZR 1/69 (https://dejure.org/1970,1302)
BGH, Entscheidung vom 05.05.1970 - VI ZR 1/69 (https://dejure.org/1970,1302)
BGH, Entscheidung vom 05. Mai 1970 - VI ZR 1/69 (https://dejure.org/1970,1302)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Maklergeschäft - Geschäftsführer - Vorstrafen - Haftung - Verschulden

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Haftung aus eigenem Verschulden bei Bestellung eines straffällig gewordenen Geschäftsführers

Papierfundstellen

  • NJW 1970, 1314
  • MDR 1970, 917
  • VersR 1970, 811
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 14.03.2013 - III ZR 296/11

    Haftung bei Kapitalanlageberatung: Repräsentantenhaftung einer

    Es besteht - auch aus Sicht des Unternehmers - ein hinreichender Grund für die Annahme, dass ein vorbestrafter Betrüger, der unter seinem organisatorischen Dach erneut die Gelegenheit erhält, sein bisheriges kriminelles Verhalten fortzusetzen, dies nicht nur im Hinblick auf Vermittlungsgeschäfte für das Unternehmen, sondern - unter Ausnutzung des ihm von dem Unternehmen mit Wirkung auf potenzielle Kunden eröffneten Einfluss- und Tätigkeitsbereichs - auch im Wege von betrügerischen Eigengeschäften tun wird (vgl. BGH, Urteil vom 5. Mai 1970 - VI ZR 1/69, NJW 1970, 1314: Haftung der Inhaberin eines Maklerbüros wegen Schädigung der Kunden durch ein kriminelles Eigengeschäft des wegen verschiedener Vermögensdelikte mehrfach vorbestraften "Geschäftsführers" des Maklerbüros).
  • BGH, 14.07.1987 - VI ZR 199/86

    Anforderungen an einen Beweisantritt bei mehreren sich widersprechenden

    Zutreffend hat es dabei - unabhängig von der Frage der charakterlichen Eignung bei der Auswahl des Verrichtungsgehilfen (vgl. Senatsurteil vom 5. Mai 1970 - VI ZR 1/69 = NJW 1970, 1314) - für die weitere inhaltliche Bestimmung dieser Pflichten die erhebliche Gefahr von Eigentumsschädigungen bei dem Handel mit Paletten hervorgehoben und die dem Unternehmer obliegende Aufgabe herausgestellt, durch geeignete Kontrollen beim Ankauf gebrauchter Paletten dafür zu sorgen, daß derartige Geschäfte nur mit dazu Berechtigten getätigt und Schädigungen des Eigentums nach Möglichkeit verhindert wurden.
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