Rechtsprechung
   BayObLG, 20.04.1970 - BReg. 1a Z 34/69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,753
BayObLG, 20.04.1970 - BReg. 1a Z 34/69 (https://dejure.org/1970,753)
BayObLG, Entscheidung vom 20.04.1970 - BReg. 1a Z 34/69 (https://dejure.org/1970,753)
BayObLG, Entscheidung vom 20. April 1970 - BReg. 1a Z 34/69 (https://dejure.org/1970,753)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1970,753) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Anforderungen an die Auslegung eines Erbvertrages; Anforderungen an die Auslegung eines Testaments

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1970, 1424
  • BayObLGZ 1970, 105
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.01.1956 - IV ZR 199/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BayObLG, 20.04.1970 - BReg. 1a Z 34/69
    Grundsätzlich steht es aber im Belieben des Erblassers, wie er seinen Nachlaß vergeben will; insbesondere kann er Verwandte, die nicht pflichtteilsberechtigt sind, aus jedem beliebigen Grund von der Erbfolge ausschließen (BGH FamRZ 1956, 83/84; Staudinger § 2303 Rdnr. 26).

    § 2078 BGB gewährt kein Anfechtungsrecht, wenn die getroffene Verfügung der subjektiven Denk- und Anschauungsweise des Erblassers entsprach (BGH FamRZ 1956, 83/84; BGHZ 4, 91/95; BayObLGZ a.a.O.).

    Bei wechselbezüglichen Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament ( § 2270 BGB ) ist zu beachten, daß jeder der Ehegatten seine Verfügungen zu Lebzeiten des anderen Teils gemäß § 2271 BGB frei widerrufen kann (allerdings nicht einseitig durch Testament oder Erbvertrag), daß aber nach dem Tod eines Ehegatten der überlebende, wenn er nicht das ihm Zugewendete ausschlägt, seine wechselbezüglichen Verfügungen - abgesehen von den in § 2271 Abs. 2 Satz 2 BGB genannten Sonder fällen - nur noch durch Anfechtung auf Grund der §§ 2078, 2079 BGB in entsprechender Anwendung der §§ 2281 ff. BGB beseitigen kann; für die Anfechtung solcher Verfügungen durch Dritte nach dem Tod des zuletzt versterbenden Ehegatten gilt § 2285 BGB entsprechend, wonach die Anfechtung ausgeschlossen ist, wenn das Anfechtungsrecht des zuletzt verstorbenen Ehegatten zur Zeit des Erbfalls - etwa durch Fristablauf, § 2283 BGB - bereits erloschen war (BGH FamRZ 1956, 83/84; Staudinger Rdnrn. 65 bis 78, Soergel-Siebert Rdnr. 14, Palandt Anm. 4, je zu § 2271).

  • BayObLG, 18.11.1963 - BReg. 1 Z 105/63

    Verkehrsrecht der Großeltern; Anspruch auf persönlichen Verkehr mit dem Enkel,

    Auszug aus BayObLG, 20.04.1970 - BReg. 1a Z 34/69
    Für die Kostenentscheidung des Landgerichts ist daher nicht § 13 a Abs. 1 Satz 2, sondern § 13 a Abs. 1 Satz 1 FGG maßgebend (BayObLGZ 1963, 293/300; Keidel Rdnr. 20 a, Jansen Rdnr. 15, je zu § 13 a).
  • BayObLG, 03.10.1963 - BReg. 1 Z 132/63

    Erbanwärterstreit; Anforderungen an einen Anfechtungsgrund im Hinblick auf die

    Auszug aus BayObLG, 20.04.1970 - BReg. 1a Z 34/69
    Die materielle Beweislast für den Anfechtungsgrund - dazu gehört auch der Kausalzusammenhang - trifft denjenigen, der sich auf die Anfechtung beruft (BayObLGZ 1963, 260/264; Palandt § 2078 Anm. 5).
  • BGH, 29.11.1951 - IV ZR 71/51

    Anfechtung letztwilliger Verfügungen

    Auszug aus BayObLG, 20.04.1970 - BReg. 1a Z 34/69
    § 2078 BGB gewährt kein Anfechtungsrecht, wenn die getroffene Verfügung der subjektiven Denk- und Anschauungsweise des Erblassers entsprach (BGH FamRZ 1956, 83/84; BGHZ 4, 91/95; BayObLGZ a.a.O.).
  • BGH, 28.04.1961 - V ZB 17/60

    Begriff des Gesamtvermögensgeschäfts

    Auszug aus BayObLG, 20.04.1970 - BReg. 1a Z 34/69
    Das Gericht der weiteren Beschwerde kann aber in einem solchen Fall von einer Zurückverweisung an die Vorinstanz absehen und unter Berücksichtigung auch neuer Tatsachen, die ohne Ermittlungen feststehen, in der Sache selbst entscheiden; es kann dabei eine selbständige, von der bisherigen abweichende, Tatsachenwürdigung vornehmen; erweist sich auf Grund dieser Würdigung die Beschwerdeentscheidung des Landgerichts im Ergebnis als richtig, so ist die weitere Beschwerde als unbegründet zurückzuweisen (BGH NJW 1955, 1070 [BGH 27.04.1955 - IV ZB 33/55] ; BGHZ 35, 135 [BGH 28.04.1961 - V ZB 17/60] /142 f.; BayObLGZ 1958, 306/308; 1963, 119/121 f.; 1968, 63/65 f.; Seidel Rdnr. 59, Jansen FGG 2. Aufl. Rdnrn. 45, 49, je zu § 27).
  • BGH, 27.04.1955 - IV ZB 33/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BayObLG, 20.04.1970 - BReg. 1a Z 34/69
    Das Gericht der weiteren Beschwerde kann aber in einem solchen Fall von einer Zurückverweisung an die Vorinstanz absehen und unter Berücksichtigung auch neuer Tatsachen, die ohne Ermittlungen feststehen, in der Sache selbst entscheiden; es kann dabei eine selbständige, von der bisherigen abweichende, Tatsachenwürdigung vornehmen; erweist sich auf Grund dieser Würdigung die Beschwerdeentscheidung des Landgerichts im Ergebnis als richtig, so ist die weitere Beschwerde als unbegründet zurückzuweisen (BGH NJW 1955, 1070 [BGH 27.04.1955 - IV ZB 33/55] ; BGHZ 35, 135 [BGH 28.04.1961 - V ZB 17/60] /142 f.; BayObLGZ 1958, 306/308; 1963, 119/121 f.; 1968, 63/65 f.; Seidel Rdnr. 59, Jansen FGG 2. Aufl. Rdnrn. 45, 49, je zu § 27).
  • BGH, 15.02.1956 - IV ZR 294/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BayObLG, 20.04.1970 - BReg. 1a Z 34/69
    Der entscheidende Grund für die Sittenwidrigkeit einer letzwilligen Verfügung liegt in der in ihr zum Ausdruck kommenden und eine Verwirklichung erstrebenden unredlichen Gesinnung des Erblassers, also in seinen ihn bei der Errichtung der Verfügung bestimmenden Beweggründen sowie den dabei von ihm gehegten Vorstellungen über den Zweck und die Auswirkungen seiner letztwilligen Anordnung; sind diese Beweggründe und Vorstellungen mit der sittlichen Ordnung, so wie sie dem sittlichen Bewußtsein aller gerecht und billig Denkenden gegenwärtig ist, unvereinbar, so kann die Verfügung von der Rechtsordnung nicht als gültig anerkannt werden (BGHZ 20, 71/73 f.).
  • BayObLG, 10.05.1960 - BReg. 1 Z 212/59

    Sofortige Bewilligung eines Erbscheins ohne Erteilung eines Vorbescheides;

    Auszug aus BayObLG, 20.04.1970 - BReg. 1a Z 34/69
    In der Bekanntgabe des Erbscheinsbewilligungsbeschlusses an die Beteiligten ist noch nicht die Erteilung eines Erbscheins zu sehen (BayObLGZ 1960, 192/194).
  • BGH, 16.12.2015 - IV ZB 13/15

    Nachlasssache: Materieller Prüfungsumfang des Beschwerdegerichts im

    Nur soweit dieser durch die erstinstanzliche Entscheidung betroffen sein könne, prüfe das Beschwerdegericht im Rahmen der Begründetheit die Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung (OLG Hamm FamRZ 2000, 487; OLG Brandenburg FamRZ 1999, 1619 ff.; Jansen, NJW 1970, 1424).

    bb) Demgegenüber geht die herrschende Meinung davon aus, dass das Beschwerdegericht im Erbscheinsverfahren in vollem Umfang alle Gesichtspunkte, die geeignet sind, die Unrichtigkeit des Erbscheins zu begründen, auch dann zu prüfen hat, wenn feststeht, dass der Beschwerdeführer insoweit durch eine Unrichtigkeit des Erbscheins nicht beschwert sein kann (OLG München FamRZ 2008, 547, 549; BayObLG NJW-RR 2000, 962, 963; NJW-RR 1997, 389; NJW 1970, 1424; LG Stuttgart Rpfleger 1996, 159 f.; BeckOK-BGB/Siegmann/Höger, BGB § 2353 Rn. 57; Staudinger/Herzog, BGB Bearb. 2010 § 2359 Rn. 132; MünchKomm-BGB/Mayer, 6. Aufl. § 2353 Rn. 141; Palandt/Weidlich, BGB 74. Aufl. § 2359 Rn. 15; Breyer, Rpfleger 1996, 160).

  • OLG Hamm, 24.08.2006 - 15 W 66/06

    Unwirksamkeit eines Testamentes bei Bestimmung des Erben durch Dritte

    Der Senat kann in diesem Zusammenhang offen lassen, ob Besonderheiten des Erbscheinsverfahrens im Hinblick auf § 2361 BGB eine Erweiterung der Prüfungspflicht des Beschwerdegerichts über den genannten Umfang hinaus erfordern (so BayObLGZ 1970, 105, 108; 1979, 215, 219).
  • OLG Naumburg, 04.10.2006 - 10 Wx 4/06

    Zur Formwirksamkeit eines nach ZGB DDR errichteten gemeinschaftlichen

    (1) Der Senat kann jedoch gleichwohl von einer Zurückverweisung an die Vorinstanz absehen und in der Sache selbst entscheiden, denn die Vorentscheidung des Landgerichts erweist sich aus anderen Gründen als richtig (vgl. BayObLGZ 1970, 105, 108; BayObLG …

    Es ist mithin an den stets notwendigen Antrag, der sich auf einen bestimmten Inhalt richten und das beanspruchte Erbrecht genau bezeichnen muss, gebunden und darf daher keinen andern als den beantragten Erbschein erteilen (vgl. BayObLGZ 1970, 105, 110; BayObLG FamRZ 2000, 1231, 1232; Edenhofer in Palandt, BGB, 65. Aufl. § 2353 BGB Rdn. 21).

  • OLG Hamm, 08.06.1999 - 15 W 105/99

    Umfang der materiellen Prüfungsbefugnis des Beschwerdegerichts bei Zurückweisung

    Denn die sachliche Prüfungspflicht des Beschwerdegerichts wird durch den Umfang der Rechtsbeeinträchtigung des Beschwerdeführers begrenzt (KG OLGZ 1991, 396, 399; Jansen NJW 1970, 1424).

    Soweit das BayObLG für das Erbscheinsverfahren die Auffassung vertreten hat, das Beschwerdegericht habe die Entscheidung des Nachlaßgerichts im Hinblick auf die Erbrechtslage in jeder Hinsicht nachzuprüfen (BayObLGZ 1970, 105, 108 = NJW 1970, 1424; 1979, 215, 219), bedarf es dazu für den vorliegenden Fall keiner näheren Stellungnahme durch den Senat.

  • BayObLG, 05.02.1997 - 1Z BR 180/95

    Erbscheineinziehung bei behaupteter Auslegungsalternative - Auslegung des

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Saarbrücken, 18.07.1991 - 5 W 16/91

    Wirksamkeit einer vertragsmäßigen Zuwendung an den Ehegatten des Erblassers im

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BayObLG, 27.10.2003 - 1Z BR 60/03

    Beschlussaufhebung im Erbscheinsverfahren - Ermittlungspflicht bei Ausschlagung

    Das Nachlassgericht kann nur entweder dem Antrag, so wie er gestellt ist, stattgeben oder ihn abweisen, ist aber nicht berechtigt, einen Erbschein mit anderem Inhalt als beantragt zu erteilen (BayObLGZ 1965, 457/464; 1970, 105/110; 1973, 28/30 u. st. Rspr.).

    Es ist auch nicht ersichtlich, dass die Antragsteller den bewilligten Erbscheinsinhalt nachträglich genehmigt hätten (vgl. BayObLGZ 1970, 105/110).

  • OLG Brandenburg, 31.08.1998 - 10 Wx 2/98

    Auslegung eines Testaments

    Daraus folgert die wohl überwiegende Meinung, daß das Beschwerdegericht im Erbscheinsverfahren in vollem Umfang alle Gesichtspunkte, die geeignet sind, die Unrichtigkeit des Erbscheins zu begründen, auch dann zu prüfen hat, wenn feststeht, daß der Beschwerdeführer durch eine Unrichtigkeit des Erbscheins nicht beschwert sein kann (BayObLGZ 1970, 105, 108 f. = NJW 1970, 1424 f.; BayObLGZ 1984, 208, 211 f.; LG Stuttgart, Rpfleger 1996, 159 f. mit zustimmender Anmerkung von Breyer; Staudinger/Schilken, BGB, 13. Aufl., § 2353, Rz. 87 a. E.; wohl auch MünchKomm/Promberger, BGB, 3. Aufl., § 2353, Rz. 108; speziell für das Erbscheinsverfahren in Bayern auch BayObLGZ 1979, 215, 219 ff.; 1996, 69, 73 f.).

    Im Gegensatz hierzu wird aber auch die Auffassung vertreten, die Prüfung des Beschwerdegerichts sei darauf beschränkt festzustellen, ob die angefochtene Verfügung im Sinne des Beschwerdeführers ungerechtfertigt sei; bei Verneinung dieser Frage dürfe die Prüfung nicht darauf erstreckt werden, ob die Verfügung etwa in anderer, den Beschwerdeführer nicht berührender Richtung zu beanstanden sei (Jansen, aaO., § 20, Rz. 7; derselbe in Anmerkung zu BayObLG, NJW 1970, 1424 f.).

  • BayObLG, 10.02.2000 - 1Z BR 3/00

    Antrag auf Erteilung eines Erbscheins

    Das Nachlassgericht ist nicht berechtigt, einen Erbschein mit einem anderen als dem beantragten Inhalt zu erteilen (BayObLGZ 1970, 105/110).
  • LG Freiburg, 22.06.2004 - 4 T 112/04

    Unwirksamkeit eines gemeinschaftlichen Testaments bei Auflösung der Ehe:

    Der gegenteiligen Auffassung des BayObLG (NJW 1970, 1424 mit insoweit ablehnender Anmerkung von Jansen; FamRZ 1985, 312; NJW-RR 2000, 962), wonach das Beschwerdegericht wegen des im Einziehungsverfahren nach § 2361 BGB geltenden Amtsermittlungsgrundsatzes grundsätzlich verpflichtet sei, die Richtigkeit des Erbscheines von Amts wegen zu prüfen, folgt die Kammer bereits deshalb nicht, weil sie vorliegend als Beschwerdegericht im Rahmen eines vom Nachlassgericht erteilten Vorbescheides tätig wird.
  • BayObLG, 22.03.2000 - 1Z BR 178/99

    Zur Auslegung von Partnerschaftsvereinbarungen und Testamenten

  • BayObLG, 04.01.1973 - BReg. 2 Z 73/72

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Verwalter; Zustimmung; Beruf;

  • OLG Hamm, 22.06.1989 - 15 W 209/89

    Sofortige weitere Beschwerde gegen die Verurteilung zur Zahlung eines

  • OLG Zweibrücken, 21.06.1988 - 3 W 3/88

    Erteilung eines unbeschränkten Testamentsvollstreckerzeugnisses

  • BayObLG, 26.07.1978 - BReg. 2 Z 44/77

    Rechte eines Teileigentümers in einer Wohnanlage; Erhöhung von Wohngeld für Läden

  • BayObLG, 11.02.1982 - BReg. 2 Z 44/81

    Gültigkeit von Beschlüssen einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Gebrauch des

  • BayObLG, 12.05.1976 - BReg. 1 Z 109/75

    Kriterien für das Vorliegen einer letztwilligen Verfügung in Form eines

  • BayObLG, 13.02.1986 - BReg. 2 Z 87/85

    Duldung der Errichtung eines Balkons nach Planskizze ; Anspruch auf Grund der

  • BayObLG, 07.11.1985 - BReg. 2 Z 65/85

    Streit von Wohnungseigentümern über den Betrieb einer Sauna mit angeschlossener

  • BayObLG, 17.11.1981 - BReg. 2 Z 83/80

    Nichtberücksichtigung entscheidungserheblichen Vorbringens als Verfahrensfehler;

  • BayObLG, 08.08.1985 - BReg. 2 Z 21/85

    Zerstörung des erforderlichen Vertrauensverhältnis als wichtiger Grund für die

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht