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   BGH, 08.10.1969 - IV ZR 627/68   

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https://dejure.org/1969,1475
BGH, 08.10.1969 - IV ZR 627/68 (https://dejure.org/1969,1475)
BGH, Entscheidung vom 08.10.1969 - IV ZR 627/68 (https://dejure.org/1969,1475)
BGH, Entscheidung vom 08. Oktober 1969 - IV ZR 627/68 (https://dejure.org/1969,1475)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1970, 148
  • MDR 1970, 30
  • VersR 1969, 1088
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.06.1956 - II ZR 101/55

    Doppelkarte

    Auszug aus BGH, 08.10.1969 - IV ZR 627/68
    In der Aushändigung der Doppelkarte lag allerdings, wie das Berufungsgericht nicht verkannt hat, die schlüssig erklärte Gewähr einer vorläufigen Deckung durch die Beklagte (BGHZ 21, 122).
  • BGH, 08.06.1964 - II ZR 163/61
    Auszug aus BGH, 08.10.1969 - IV ZR 627/68
    Auf den Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes des Versicherungsnehmers hatte bereits das vom Berufungsgericht angezogene Urteil des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 8. Juni 1964 - II ZR 163/61 - hingewiesen (LM AVB f. Kraftf. Vers. § 1 Nr. 2 = VersR 1964, 840).
  • BGH, 14.07.1999 - IV ZR 112/98

    Uneingeschränkter Versicherungsschutz bei Aushändigung der Doppelkarte

    Erklärt der Vertragspartner seinen vom Angebot abweichenden Vertragswillen nicht hinreichend deutlich, so kommt der Vertrag zu den Bedingungen des Angebots zustande (vgl. BGH, Urteile vom 18. November 1982 - VII ZR 223/80 - WM 1983, 313 unter 1 und vom 8. Oktober 1969 - IV ZR 627/68 - VersR 1969, 1088 f.).
  • BGH, 19.03.1986 - IVa ZR 182/84

    Eintrittspflicht des Kfz-Versicherers für Unfall im Ausland bei angegebener

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. Urteil vom 8. Juni 1964 - II ZR 163/61 - VersR 1964, 840 und BGH-Urteil vom 8. Oktober 1969 - IV ZR 627/68 - VersR 1969, 1088) führt die Aushändigung der Versicherungsbestätigung gemäß § 29 a StVZO an einen Versicherungsnehmer, der einen einheitlichen Antrag auf Abschluß einer Haftpflicht- und einer Fahrzeugversicherung gestellt hat, sofern sie ohne den Hinweis erfolgt, es werde ihm nur vorläufige Deckung in der Haftpflichtversicherung gewährt, dazu, daß der Versicherer regelmäßig auch zur Gewährung vorläufigen Deckungsschutzes in der Fahrzeugversicherung verpflichtet ist.
  • OLG Oldenburg, 29.09.1999 - 2 U 157/99

    KfZ-Versicherungsschutz im asiatischen Teil der Türkei; Übergabe der grünen

    Gleichwohl entspricht es der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH VersR 1986, 541, 542 = MDR 1986, 739; BGH VersR 1969, 1088; BGH VersR 1964, 840; ebenso OLG Hamm VersR 1990, 82, 84) [OLG Hamm 26.04.1989 - 20 U 252/88] , dass die Aushändigung der Versicherungsbestätigung gemäß § 29 a StVZO an einen Versicherungsnehmer, der einen einheitlichen Antrag auf Abschluss einer Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung gestellt hat, sofern sie ohne den Hinweis erfolgt, es werde ihm nur vorläufige Deckung in der Haftpflichtversicherung gewährt, dazu führt, dass der Versicherer regelmäßig auch zur Gewährung vorläufigen Deckungsschutzes in der Fahrzeugversicherung verpflichtet ist.
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