Weitere Entscheidung unten: BSG, 13.05.1970

Rechtsprechung
   BSG, 08.07.1970 - 11 RA 266/68   

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https://dejure.org/1970,1672
BSG, 08.07.1970 - 11 RA 266/68 (https://dejure.org/1970,1672)
BSG, Entscheidung vom 08.07.1970 - 11 RA 266/68 (https://dejure.org/1970,1672)
BSG, Entscheidung vom 08. Juli 1970 - 11 RA 266/68 (https://dejure.org/1970,1672)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sozialgerichtsverfahren - Tatsachenermittlung - Gerichtskunde - Richterliche Tatsachenkenntnisse - Urteilsgründe

Papierfundstellen

  • NJW 1970, 1814
  • MDR 1970, 960
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 11.12.1969 - GS 2/68

    Ermittlung der Arbeitsmöglichkeiten - Maßgebliche Kriterien für die Beurteilung

    Auszug aus BSG, 08.07.1970 - 11 RA 266/68
    jenen Entscheidungen durchaus darin zu, daß die Richter der Tatsachenin$anzen - auch wenn die Entscheidungen des Großen Senats vom ll° Dezember 1969, GS 2/68 und 4/69" auf diese Erkenntnismöglichkeiten nicht verweisen - ihre tatsächlichen Feststellungen über das Vorhandensein und die Zahl von Teilzeitarbeitsplätzen auf die bei ihrer richterlichen Tätigkeit erworbenen Kenntnisse und Erfahren im Gebiet des Arbeitsle-' bens stützen dürfen° In den früheren Entscheidungen des BSG war äber die Frage der Eggrgpggng einer derartigen Gerichtekunde im Urteil noch nicht behandelt worden; da es sich um Fälle handelte, denen eine Gerichtskunde bei nahelag, brauchte.
  • BSG, 17.12.1965 - 5 RKn 112/62

    Beurteilung der Berufsunfähigkeit - Vorhandensein zumutbarer Arbeitsplätze -

    Auszug aus BSG, 08.07.1970 - 11 RA 266/68
    bei Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen Auf die Begründung der Gerichtskunde durfte hie auch nicht im Hinblick auf :p, frühere Entscheidungen des Bundessozialé gerichts (BSG) (BSG 24, 181; SozR N1" 50 und 59 zu @ l246 RVQ; Nr° 14 zu 5 1247 RVG) verzichtet werden" Der Senat ' stimmt.
  • BSG, 11.12.1969 - GS 4/69

    Zusammensetzung des Großen Senats des Bundessozialgerichtes (BSG) - Zulässigkeit

    Auszug aus BSG, 08.07.1970 - 11 RA 266/68
    Dieser Verfahrensverstoß des LSG gegen 5 128 SGG macht die Revision zugleich begründet° Es ist nicht auszuschließen, daß das LSG bei Überprüfung der Grundlagen seiner Gerichtskunde zu einer anderen Entscheidung gelangt wäre° Das Urteil des LSG ist daher aufzuheben° Der Senat kann die erforderlichen Feststellungen über das" Vorhandensein und die Zahl der Arbeitsplätze" die die Klägerin mit dem ihr verbliebenen Leistungsvermögen noch ausfüllen kann, nicht selbst treffen" Es muß mithin den Rechtsstreit an das LSG zu neuer Entscheidung zurückverweiseno Das LSG wird dabei die inzwischen in dem Beschluß des Großen Senats vom 11" Dezember 1969 - GS 4/69 - zu 5 1246 EVO entwickelten Grundsätze zu beachten haben" die im Recht der Angestelltenversicherung sinngemäß -"7-.
  • BGH, 19.11.1998 - IX ZR 152/98

    Zu den Folgen einer Säumnis infolge Verkehrsstaus

    Es ist unklar, ob es sich insoweit um privates Wissen oder im Sinne des § 291 ZPO um eine Tatsache handelt, die das Berufungsgericht aus amtlicher Tätigkeit kennt (vgl. BSG NJW 1970, 1814).
  • BVerwG, 10.01.1979 - 8 C 43.77

    Anfechtung eines Musterungsbescheids - Teilerledigung der Hauptsache - Antrag auf

    Auf die vom Senat auch im Urteil vom 27. Juli 1977 - BVerwG 8 C 12.76 - offengelassene Frage, inwieweit das Verwaltungsgericht, wenn es eine Tatsache als gerichtskundig ansieht, darüber hinaus die Grundlagen hierfür angeben muß (vgl. dazu Urteil des BSG vom 8. Juli 1970 - 11 RA 266.68 - [NJW 1970, 1814] mit weiteren Nachweisen), kommt es daher nicht mehr an.
  • BVerwG, 27.07.1977 - 8 C 12.76

    Begründungserfordernis - Tatsachengericht - Entscheidungserhebliche Tatsache

    Keines Eingehens bedarf es darauf, inwieweit das Verwaltungsgericht, wenn es eine Tatsache als gerichtskundig ansieht, darüber hinaus die Grundlagenhierfür angeben muß (vgl. dazu Urteil des BSG vom 8. Juli 1970 - 11 RA 266.68 - [NJW 1970 S. 1814] mit weiteren Nachweisen).
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Rechtsprechung
   BSG, 13.05.1970 - 4 RJ 363/69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,2727
BSG, 13.05.1970 - 4 RJ 363/69 (https://dejure.org/1970,2727)
BSG, Entscheidung vom 13.05.1970 - 4 RJ 363/69 (https://dejure.org/1970,2727)
BSG, Entscheidung vom 13. Mai 1970 - 4 RJ 363/69 (https://dejure.org/1970,2727)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sozialgerichtsurteil - Hilfsantragsentsprechung - Berufung beider Beteiligten - Berufungsanschließung

Papierfundstellen

  • NJW 1970, 1814
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 22.03.1968 - 1 RA 175/67
    Auszug aus BSG, 13.05.1970 - 4 RJ 363/69
    fungsverfahren wiederholt° Für diesen Fall wird die Auffassung vertreten (Rosenberg9 Lehrbuch des deutschen Zivilprozeßrechts9 9°Auflog % 154 II 2a; Stein-Jonas" Kommentar zur Zivilprozeßordnung9 190Auflo" AllgoEinleitung vor @ 511" Anm° V 1a; Wieczorek" Zivilprozeßordnung und Gerichtsverfassungsgesetza 20Auflo? % 544? Anm" B Ilc 65 BGHZ 26" 295)" daß sich die Beschwer allein nach dem Hauptantrag richtet und das Rechtsmittel nicht deshalb unzulässig iSt" weil der Differenz zwischen Haupt- und Hilfsantrag Rechtsmittelausschließungsgründe entgegenstehen° Mann kann auch ' der Meinung sein? daß hier Hauptanspruch und Hilfsanspruch selbständig sind" Der Kläger erstrebt in er" ster Linie eine Rente" die nach Versicherungsfallv Zusammensetzung und Höhe von der ihm durch die Beklagte bewilligten Rente verschieden ist (vglo dazu Urteil des BSG vom 22° März 1968 - 1 RA 175/67 - )9 nämlich nicht eine Rente wegen Berufsunfähigkeit (vom 10 Januar 1957 statt vom 10 Oktober 1962 an)? sondern eine ursprünglich nach altem Recht - mit Steigerungsbeträgen für die Verfolgtenzeit umgestellte und insgesamt höhere Rente (vom - berechnete,.
  • BSG, 05.10.1982 - 7 RAr 66/81

    Statthaftigkeit der Anschlußberufung

    Das Berufungsbegehren einer selbständigen, aber nicht statthaften Berufung ist als unselbständige Anschlußberufung zu werten, sofern dies dem Willen des Beteiligten nicht widerspricht (vgl BSG 1970-05-13 4 RJ 363/69 = SozR Nr. 13 zu § 521 ZPO) .

    Erforderlich ist lediglich, daß die selbständige Berufung des Gegners zulässig ist und die Anschlußberufung den gleichen prozessualen Anspruch betrifft (BSG 4 RJ 363/69 aaO).

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