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   BGH, 19.06.1970 - IV ZR 45/69   

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https://dejure.org/1970,1085
BGH, 19.06.1970 - IV ZR 45/69 (https://dejure.org/1970,1085)
BGH, Entscheidung vom 19.06.1970 - IV ZR 45/69 (https://dejure.org/1970,1085)
BGH, Entscheidung vom 19. Juni 1970 - IV ZR 45/69 (https://dejure.org/1970,1085)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verschulden für die Zerrüttung einer Ehe - Beschuldigung des Ehegatten gegenüber einem Polizeibeamten des Diebstahls der Geldbörse samt Inhalt - Verschulden durch gehässige und lieblose Behandlung des Ehepartners - Unterbringung eines Dritten ohne Kenntnis des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1970, 1848
  • MDR 1970, 996
  • JR 1971, 65
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.12.1951 - IV ZR 44/51

    Schwere Eheverfehlung. Zerrüttung

    Auszug aus BGH, 19.06.1970 - IV ZR 45/69
    Soweit ehewidrige Handlungen der Beklagten, die zur Zerrüttung der Ehe beigetragen haben, prozeßordnungsgemäß festgestellt sind, erfordert die Beurteilung, ob das Verhalten als schwere Eheverfehlung zu bewerten ist, eine umfassende Würdigung aller Umstände (BGHZ 4, 186, 188) [BGH 13.12.1951 - IV ZR 44/51].
  • BGH, 11.07.1952 - III ZA 51/52

    Beschränkte Zulassung der Revision

    Auszug aus BGH, 19.06.1970 - IV ZR 45/69
    In diesem Fall hat die Gegenpartei die Möglichkeit der Anschlußrevision, soweit sie hinsichtlich desselben Anspruchs beschwert ist, für den die Revision zugelassen ist (BGHZ 7, 62; BGH LM § 556 ZPO Nr. 10).
  • BGH, 20.05.1958 - VI ZR 104/57

    Tonbandaufnahme - Allgemeines Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus BGH, 19.06.1970 - IV ZR 45/69
    Das Eindringen in diesen persönlichen Bereich stellt, wenn es nicht durch überwiegende öffentliche oder private Belange gerechtfertigt ist, eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar, wie es aus Art. 1 Abs. 1 und Arte 2 GG herzuleiten ist (BGHZ 27, 284 [BGH 20.05.1958 - VI ZR 104/57]).
  • BGH, 06.04.1960 - IV ZR 276/59

    Wechsel der Glaubensgemeinschaft als Scheidungsgrund

    Auszug aus BGH, 19.06.1970 - IV ZR 45/69
    Dabei kann es insbesondere von Bedeutung sein, ob die Handlungsweise durch ein ehewidriges Verhalten des anderen Teils ausgelöst worden ist (BGHZ 33, 145, 161 [BGH 06.04.1960 - IV ZR 276/59]; BGH LM § 43 EheG Nr. 7).
  • RG, 11.07.1940 - IV 835/39

    1. Ist die Vorschrift des § 49 Satz 2 EheG. auf den Ehebruch anwendbar? 2. Welche

    Auszug aus BGH, 19.06.1970 - IV ZR 45/69
    Bei der Abwägung der zu berücksichtigenden beiderseitigen Ehewidrigkeiten ist auf ihre Schwere und ihr Gewicht für die Zerrüttung abzustellen (RGZ 164, 270).
  • BGH, 15.05.2018 - VI ZR 233/17

    Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess

    Zwar ist nicht zu verkennen, dass die Möglichkeit einer Beweisverwertung Anreize für die Nutzung von Dashcams setzen kann, doch ist ihr Gefahrenpotential nicht im Zivilprozess einzugrenzen oder (zusätzlich) zu sanktionieren (vgl. Dauster/Braun, NJW 2000, 313, 318; Zöller/Greger, ZPO, 32. Aufl., § 286 Rn. 15c; Kiethe, MDR 2005, 965, 969; Ahrens in Wieczorek/ Schütze, ZPO, 4. Aufl., vor § 286 Rn. 22; Thole in Festschrift Prütting, 2018, S. 573, 583; aA Baumgärtel in Festschrift Klug, 1983, S. 477, 484), auch wenn sich der Senat generalpräventiven Erwägungen nicht immer gänzlich verschlossen hat (vgl. Senatsurteile vom 24. November 1981 - VI ZR 164/79, NJW 1982, 277, 278; vom 19. Juni 1970 - VI ZR 45/69, NJW 1970, 1848, 1849).
  • BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96

    Mithörvorrichtung

    Wäre ihm etwa bewusst, dass ein Dritter zuhört, so dass bei einer anschließenden rechtlichen Auseinandersetzung ein Beweismittel zur Verfügung steht (vgl. BGH, NJW 1970, S. 1848; NJW 1991, S. 1180; BAGE 41, 37), könnte der Sprecher vor dem Hintergrund einer andernfalls bestehenden eigenen Beweislosigkeit entscheiden, jedwede Äußerung von rechtlicher Relevanz zu unterlassen.
  • BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 805/98

    Festsetzung des Gegenstandswerts im Verfassungsbeschwerdeverfahren

    Wäre ihm etwa bewusst, dass ein Dritter zuhört, so dass bei einer anschließenden rechtlichen Auseinandersetzung ein Beweismittel zur Verfügung steht (vgl. BGH, NJW 1970, S. 1848; NJW 1991, S. 1180 [BGH 04.12.1990 - XI ZR 310/89]; BAGE 41, 37 [BAG 02.06.1982 - 2 AZR 1237/79]), könnte der Sprecher vor dem Hintergrund einer andernfalls bestehenden eigenen Beweislosigkeit entscheiden, jedwede Äußerung von rechtlicher Relevanz zu unterlassen.
  • BGH, 04.12.1990 - XI ZR 310/89

    Berücksichtigung des persönlichen Eindrucks bei der Beweiswürdigung; Belauschen

    Der Bundesgerichtshof hat in einem Ehescheidungsverfahren nach § 43 EheG die Aussage eines Zeugen für unverwertbar erklärt, den ein Ehegatte heimlich in der ehelichen Wohnung versteckt hatte, um ehewidrige Äußerungen des anderen nachweisen zu können (Urteil vom 19. Juni 1970 - IV ZR 45/69 = NJW 1970, 1848).
  • BGH, 09.11.1988 - I ZR 230/86

    Mietwagen-Mitfahrt

    Zwar kann ein andauerndes, umfassendes Überwachen eines Mitbewerbers als ein Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht (§ 823 Abs. 1 BGB) und gegen die guten Sitten im Wettbewerb anzusehen sein; dies gilt insbesondere dann, wenn dabei auch unzulässige Mittel angewendet werden (vgl. BGH, NJW 1970, 1848).
  • LAG Hessen, 02.10.2001 - 2 Sa 879/01

    Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung; Beleidigung des Arbeitgebers; Verwertung

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  • OLG Hamm, 30.09.1981 - 8 U 186/79
    Der Eingriff muß nicht von einem Fernstehenden kommen, er kann z.B. von einem Ehegatten gegen den anderen gerichtet sein (Überwachung durch einen heimlich in die Wohnung gebrachten Dritten, BGH NJW 1970, 1848).
  • SG Dortmund, 18.08.2014 - S 35 AL 827/12

    Aufhebung einer Bewilligung von Arbeitslosengeld nach dem SGB III wegen fehlender

    Wäre ihm etwa bewusst, dass ein Dritter zuhört, so dass bei einer anschließenden rechtlichen Auseinandersetzung ein Beweismittel zur Verfügung steht (vgl. BGH, NJW 1970, S. 1848; NJW 1991, S.1180; BAGE 41, 37), könnte der Sprecher vor dem Hintergrund einer andernfalls bestehenden eigenen Beweislosigkeit entscheiden, jedwede Äußerung von rechtlicher Relevanz zu unterlassen.
  • BGH, 10.02.1971 - IV ZR 201/69

    Heimtrennungsklage; Mitschuldantrag

    Der erkennende Senat hat aber in zwei in NJW 1970, 1848, 1849 [BGH 19.06.1970 - IV ZR 45/69] und 1971, 285 veröffentlichten Entscheidungen ausgesprochen, für das Erfordernis des § 52 Abs. 3 oder des § 53 Abs. 2 EheG, nämlich, daß die Beklagte auf Scheidung wegen Verschuldens hätte klagen können, genüge es, wenn ein Verhalten des Klägers festzustellen sei, das allgemein ehezerstörend wirke.
  • BGH, 25.11.1970 - IV ZR 164/69

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte - Scheidung einer Ehe zwischen

    Es muß mithin genügen, daß die Verfehlungen des klagenden Ehegatten objektiv geeignet waren, die eheliche Gesinnung des beklagten Ehegatten zu beeinträchtigen (BGH NJW 1970, 1848), wobei dann zu unterstellen ist, daß die Ehe auch bei ihm unheilbar zerrüttet ist.
  • VG Frankfurt/Main, 26.08.2002 - 3 E 2297/98

    Beobachten des Sozialhilfeempfängers durch eine vom Sozialhilfeträger beauftragte

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