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   BGH, 29.05.1970 - V ZR 24/68   

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https://dejure.org/1970,814
BGH, 29.05.1970 - V ZR 24/68 (https://dejure.org/1970,814)
BGH, Entscheidung vom 29.05.1970 - V ZR 24/68 (https://dejure.org/1970,814)
BGH, Entscheidung vom 29. Mai 1970 - V ZR 24/68 (https://dejure.org/1970,814)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ortstermin - Ortsbesichtigung - Ladung von Amts wegen - Begutachtung durch Sachverständige - Ladungsfrist - Selbständige Beweiserhebung - Beweistermin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 491
    Rechtsfolgen der unterlassenen Ladung einer Partei zur Ortsbesichtigung durch den Sachverständigen

Papierfundstellen

  • NJW 1970, 1919
  • MDR 1970, 999
  • VersR 1970, 857
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 14.11.2017 - VIII ZR 101/17

    Verwertung der Beweiserhebung des selbständigen Beweisverfahrens im

    Die vorgezogene Beweisaufnahme wirkt also zwischen den Beteiligten des selbständigen Beweisverfahrens wie eine unmittelbar im Hauptsacheverfahren selbst durchgeführte Beweiserhebung; die Beweiserhebung des selbständigen Beweisverfahrens wird deshalb im Hauptsacheprozess verwertet, als sei sie vor dem Prozessgericht selbst erfolgt (Wieczorek/Schütze/Ahrens, ZPO, 4. Aufl., § 493 Rn. 3, 14; Zöller/Herget, ZPO, 32. Aufl., § 493 Rn. 1; vgl. auch BGH, Urteile vom 29. Mai 1970 - V ZR 24/68, NJW 1970, 1919 unter 1; vom 18. September 2007 - XI ZR 211/06, BGHZ 173, 366 Rn. 27).
  • OLG Frankfurt, 22.08.2001 - 23 U 177/00

    Abführung von Tantiemen als Aufsichtsratsmitglied gemäß Satzung einer

    Verstößt ein Verein gegen diesen Grundsatz, ist dies eine rechtsfehlerhafte Ausübung des Ermessens, die den Ausschluß zu einer offenbar unbilligen und damit rechtlich unwirksamen Maßnahme macht (BGHZ 47, 385; BGH NJW 70, 1919 - Genossenschaft - BGH ZIP 97, 1592; Stöber a.a.O. Rz. 171, 697; Reichert a.a.O. Rz. 1684; Palandt-Heinrichs § 25 BGB Rz. 24).
  • OLG Düsseldorf, 08.04.2016 - 22 U 164/15

    Keinen Architekten eingeschaltet: Kein Mitverschuldenseinwand wegen fehlender

    (bb) Die Beklagte berücksichtigt zudem nicht hinreichend, dass die Gleichbehandlung eines (gemäß § 492 ZPO verfahrensfehlerfrei erzielten) Ergebnisses eines selbständigen Beweisverfahrens mit einer vom Prozessgericht durchgeführten Beweiserhebung (im Klage- bzw. Erkenntnisverfahren) zur Folge hat, dass für eine Wiederholung oder Fortsetzung der Beweiserhebung über dasselbe Beweisthema vor dem Prozessgericht im Interesse der Verfahrensbeschleunigung die Einschränkungen gemäß §§ 411 Abs. 4, 412 ZPO gelten (vgl. BGH, 29.05.1970 - V ZR 24/68), die - wie bereits oben vom Senat festgestellt - auch im Rahmen des Berufungsverfahrens bzw. im Rahmen von §§ 529, 531 ZPO gelten.
  • OLG Nürnberg, 14.09.1994 - 9 W 2700/94

    Verfahrensrecht; Kostenentscheidung

    So hat der BGH bereits in seinem Urteil vom 29. Mai 1970 (NJW 1970, 1919, 1920) betont:.
  • OLG Koblenz, 30.06.1992 - 14 W 232/92

    Streitwertbemessung bei selbständigem Beweisverfahren

    Durch die so erreichte prinzipielle Gleichstellung des Beweisverfahrens mit einer Beweisaufnahme vor dem Prozeßgericht sind durch den ausdrücklichen Gesetzestext auch letzte Zweifel an der Anwendbarkeit der §§ 398, 412 ZPO (vgl. dazu BGH, NJW 1970, 1919, 1920, der schon nach altem Recht zu demselben Ergebnis im Wege der Auslegung gekommen ist) ausgeräumt.
  • BayObLG, 15.11.1999 - 1Z RR 187/98

    Pflicht des Tatsachengerichts auf Antrag ein weiteres Gutachten zu einer

    Eine Wiederholung oder Fortsetzung der Beweiserhebung über das Beweisthema des Gutachtens unterliegt daher den Einschränkungen gemäß § 411 Abs. 3 und 4 , § 412 ZPO (BGH NJW 1970, 1919/1920; Zöller/Herget § 493 Rn. 2 und Stein/Jonas/Leipold aaO).
  • OLG München, 28.06.1988 - 5 U 2412/87
    Das ergibt sich zur Überzeugung des Senats (§§ 523, 286 ZPO ) aus den schriftlichen und mündlichen Gutachten der Sachverständigen und (BGH NJW 1970, 1919/1920 f).
  • BAG, 07.09.1983 - 7 AZR 893/79

    Unterbleiben einer Baustellenbesichtigung - Mängelfeststellungsverfahren -

    Der in dem Beweissicherungsverfahren erhobene Beweis ist dann so zu behandeln, als wäre er im Hauptprozeß selbst erhoben (vgl. BGH NJW 1970, 1919, 1920).
  • BGH, 18.12.1970 - V ZR 21/69

    Verstoß der auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens vorgenommenen

    Grundsätzlich hat der Richter selbst den rechtlich zu beurteilenden Sachverhalt festzustellen, während es dem Sachverständigen verwehrt ist, von sich aus Zeugen oder Parteien über wesentliche Streitpunkte zu vernehmen (BGHZ 23, 207, 213 [BGH 30.01.1957 - V ZR 186/55]; 37, 389, 393 ff [BGH 13.07.1962 - IV ZR 21/62]; Urteile des Senats vom 27. April 1965 - V ZR 245/62 S. 13 und vom 29. Mai 1970 - V ZR 24/68, NJW 1970, 1919, 1921).
  • BGH, 26.06.1970 - V ZR 106/67

    Anspruch auf Schadensersatz wegen einer Beeinträchtigung des Grundstückseigentums

    Macht nämlich nach vorausgegangenem Beweissicherungsverfabren eine Partei im Zivilprozeß - wie es hier die Klägerin getan hat - von ihren Rocht aus § 493 Abs. 1 ZPO Gebrauch, dann sind die in jenem Verfahren erhobenen Beweise genau so zu behandeln, wie wenn sie im gegenwärtigen Rechtsstreit selbst erhoben worden wären; die nochmalige Vernehmung eines Zeugen beispielsweise stellt sich dann als eine "wiederholte" im Sinne des § 398 ZPO dar (Urteil des erkennenden Senats von 29. Mai 1970, V ZR 24/68, mit Nachweisen).
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