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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.06.1970 - IV C 77.68   

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BVerwG, 12.06.1970 - IV C 77.68 (https://dejure.org/1970,22)
BVerwG, Entscheidung vom 12.06.1970 - IV C 77.68 (https://dejure.org/1970,22)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Juni 1970 - IV C 77.68 (https://dejure.org/1970,22)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel

  • rechtsportal.de

    Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich; Nichtberücksichtung des Flächennutzungsplans; Wirkungen von Vorschriften des Landschaftsschutzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 35, 256
  • NJW 1970, 1939
  • MDR 1970, 1034
  • DVBl 1970, 827
  • BB 1971, Beilage Nr. 3
  • DÖV 1970, 748
  • BauR 1970, 151
 
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Wird zitiert von ... (175)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 2.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1970 - IV C 77.68
    Die Ausdehnung eines Bebauungszusammenhanges hängt ausschlaggebend davon ab, "inwieweit die aufeinanderfolgende Bebauung trotz vorhandener Baulücken den Eindruck der Geschlossenheit (Zusammengehörigkeit) vermittelt" (Urteil vom 6. November 1968 - BVerwG IV C 2.66 - in BRS 20, 62 [63]).

    Ob dieser Eindruck begründet oder nicht begründet ist, bestimmt sich nach der Lage des Einzelfalles und einer ihr entsprechenden "echten Wertung und Bewertung des konkreten Sachverhalts" (BVerwG IV C 2.66 [a.a.O.]).

  • BVerwG, 23.04.1969 - IV C 12.67

    Unbedenklichkeit eines Bauvorhabens i.S. von § 34 BBauG

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1970 - IV C 77.68
    Ebenso ist sicher, daß sich unmittelbar aus der vorhandenen Bebauung nichts für die Bedenklichkeit des Vorhabens, also insbesondere nichts dafür gewinnen läßt, daß mit seiner Ausführung "die vorhandene Situation mehr als nur geringfügig verschlechtert" werden könnte (Urteil vom 23. April 1969 - BVerwG IV C 12.67 - in BVerwGE 32, 31 [32]).

    Dieser Unbeachtlichkeit von Flächennutzungsplänen läßt sich nicht etwa entgegenhalten, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Zusammenhang mit der Bedenklichkeit eines Vorhabens doch auch andere Faktoren als nur die vorhandene Bebauung (im engsten Sinne des Wortes) eine Rolle spielen können, nämlich Bebauungspläne (Urteil vom 18. August 1964 - BVerwG I C 63.62 - in BVerwGE 19, 164 [167]), die Planungsgrundsätze in § 1 Abs. 4 und 5 BBauG (Urteil vom 29. August 1961 - BVerwG I C 36.60 - [DVBl. 1962, 223]), die in der Baunutzungsverordnung enthaltenen Maßstäbe (Urteil vom 23. April 1969 - BVerwG IV C 12.67 - in BVerwGE 32, 31 [35 ff.]) und überhaupt alles, was sich, ohne selbst Bebauung zu sein, in der vorhandenen Bebauung "niederschlägt" (Urteil vom 23. April 1969 - BVerwG IV C 15.68 - [S. 8 f.]).

  • BVerfG, 14.10.1958 - 2 BvO 2/57

    Umfang der Vorlage bei fraglicher Zugehörigkeit der Vorschrift zur Bundes- oder

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1970 - IV C 77.68
    § 5 RNatSchG ist keine Vorschrift des Bundesrechts (vgl. BVerfG, Beschluß vom 14. Oktober 1958 - 2 BvO 2/57 - in BVerfGE 8, 186 [186 und 192 ff.]).
  • BVerwG, 21.06.1956 - I C 202.54
    Auszug aus BVerwG, 12.06.1970 - IV C 77.68
    Denn der Landschaftsschutz ist zwar Ausdruck der Sozialbindung des Eigentums (vgl. die Urteile vom 21. Juni 1956 - BVerwG I C 202.54 - in BVerwGE 3, 335 [337 f.] , vom 12. Juli 1956 - BVerwG I C 91.54 - in BVerwGE 4, 57 [BVerwG 12.07.1956 - I C 91/54] [60 f.] und vom 27. Juni 1957 - BVerwG I C 3.56 - in BVerwGE 5, 143 [144 f.]), aber er ist dies doch nur nach Maßgabe der "Situationsgebundenheit", d.h. unter der Voraussetzung, daß mit seiner Anordnung wirklich nur "Bindungen geltend" gemacht werden, "die sich aus der naturgegebenen Lage des Grundstücks in der Landschaft ergeben" (BVerwGE 4, 57 [BVerwG 12.07.1956 - I C 91/54] [60]).
  • BVerwG, 12.07.1956 - I C 91.54
    Auszug aus BVerwG, 12.06.1970 - IV C 77.68
    Denn der Landschaftsschutz ist zwar Ausdruck der Sozialbindung des Eigentums (vgl. die Urteile vom 21. Juni 1956 - BVerwG I C 202.54 - in BVerwGE 3, 335 [337 f.] , vom 12. Juli 1956 - BVerwG I C 91.54 - in BVerwGE 4, 57 [BVerwG 12.07.1956 - I C 91/54] [60 f.] und vom 27. Juni 1957 - BVerwG I C 3.56 - in BVerwGE 5, 143 [144 f.]), aber er ist dies doch nur nach Maßgabe der "Situationsgebundenheit", d.h. unter der Voraussetzung, daß mit seiner Anordnung wirklich nur "Bindungen geltend" gemacht werden, "die sich aus der naturgegebenen Lage des Grundstücks in der Landschaft ergeben" (BVerwGE 4, 57 [BVerwG 12.07.1956 - I C 91/54] [60]).
  • BVerwG, 27.06.1957 - I C 3.56

    Rechtmäßigkeit des Ausschlusses jedweder weiteren Bebauung eines Grundstücks aus

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1970 - IV C 77.68
    Denn der Landschaftsschutz ist zwar Ausdruck der Sozialbindung des Eigentums (vgl. die Urteile vom 21. Juni 1956 - BVerwG I C 202.54 - in BVerwGE 3, 335 [337 f.] , vom 12. Juli 1956 - BVerwG I C 91.54 - in BVerwGE 4, 57 [BVerwG 12.07.1956 - I C 91/54] [60 f.] und vom 27. Juni 1957 - BVerwG I C 3.56 - in BVerwGE 5, 143 [144 f.]), aber er ist dies doch nur nach Maßgabe der "Situationsgebundenheit", d.h. unter der Voraussetzung, daß mit seiner Anordnung wirklich nur "Bindungen geltend" gemacht werden, "die sich aus der naturgegebenen Lage des Grundstücks in der Landschaft ergeben" (BVerwGE 4, 57 [BVerwG 12.07.1956 - I C 91/54] [60]).
  • BVerwG, 29.08.1961 - I C 36.60

    Anforderungen an die Anfechtung einer Baugenehmigung für eine Schreinerei -

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1970 - IV C 77.68
    Dieser Unbeachtlichkeit von Flächennutzungsplänen läßt sich nicht etwa entgegenhalten, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Zusammenhang mit der Bedenklichkeit eines Vorhabens doch auch andere Faktoren als nur die vorhandene Bebauung (im engsten Sinne des Wortes) eine Rolle spielen können, nämlich Bebauungspläne (Urteil vom 18. August 1964 - BVerwG I C 63.62 - in BVerwGE 19, 164 [167]), die Planungsgrundsätze in § 1 Abs. 4 und 5 BBauG (Urteil vom 29. August 1961 - BVerwG I C 36.60 - [DVBl. 1962, 223]), die in der Baunutzungsverordnung enthaltenen Maßstäbe (Urteil vom 23. April 1969 - BVerwG IV C 12.67 - in BVerwGE 32, 31 [35 ff.]) und überhaupt alles, was sich, ohne selbst Bebauung zu sein, in der vorhandenen Bebauung "niederschlägt" (Urteil vom 23. April 1969 - BVerwG IV C 15.68 - [S. 8 f.]).
  • BVerwG, 18.08.1964 - I C 63.62

    Maßgeblichkeit der vorhandenen Bebauung für die Zulässigkeit von Vorhaben

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1970 - IV C 77.68
    Dieser Unbeachtlichkeit von Flächennutzungsplänen läßt sich nicht etwa entgegenhalten, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Zusammenhang mit der Bedenklichkeit eines Vorhabens doch auch andere Faktoren als nur die vorhandene Bebauung (im engsten Sinne des Wortes) eine Rolle spielen können, nämlich Bebauungspläne (Urteil vom 18. August 1964 - BVerwG I C 63.62 - in BVerwGE 19, 164 [167]), die Planungsgrundsätze in § 1 Abs. 4 und 5 BBauG (Urteil vom 29. August 1961 - BVerwG I C 36.60 - [DVBl. 1962, 223]), die in der Baunutzungsverordnung enthaltenen Maßstäbe (Urteil vom 23. April 1969 - BVerwG IV C 12.67 - in BVerwGE 32, 31 [35 ff.]) und überhaupt alles, was sich, ohne selbst Bebauung zu sein, in der vorhandenen Bebauung "niederschlägt" (Urteil vom 23. April 1969 - BVerwG IV C 15.68 - [S. 8 f.]).
  • BVerwG, 13.08.1966 - IV B 149.65

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Bauplanungsrechtliche

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1970 - IV C 77.68
    § 1 BBauG gibt dafür vor allem deshalb nichts her, weil, wenn er bei einer Beurteilung nach § 34 BBauG herangezogen wird, gesetzliche Planungs grundsätze auf die Beurteilung einwirken, nicht dagegen eine konkrete, gleichwohl aber nicht rechtsatzmäßige Planung, wie sie in einem Flächennutzungsplan zum Ausdruck kommt (vgl. den Beschluß vom 13. August 1966 - BVerwG IV B 149.65 - in BRS 17, 64 [65]).
  • BVerwG, 04.11.1966 - IV C 36.65

    Rechtswirkungen der Festsetzungen eines Bebauungsplans hinsichtlich "sonstiger"

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1970 - IV C 77.68
    Die Beachtlichkeit von Bebauungsplänen erklärt sich aus dem Rechtssatzcharakter dieser Pläne (vgl. dazu namentlich das Urteil vom 4. November 1966 - BVerwG IV C 36.65 - in BVerwGE 25, 243 [250]), die Beschtlichkeit von § 1 BBauG aus dem unmittelbar durch das Bundesbaugesetz begründeten Zusammenhang zwischen § 1 und den §§ 29 ff., die Beachtlichkeit der Baunutzungsverordnung wiederum aus ihrer Beziehung zu § 1 BBauG (vgl. dazu das Urteil vom 23. April 1969 [a.a.O. S. 36]) und die Beachtlichkeit der sich in der vorhandenen Bebauung niederschlagenden Umstände - z.B. der Straßenverhältnisse - schließlich daraus, daß diese Umstände, indem sie sich in der vorhandenen Bebauung niederschlagen, zu einem Bestandteil der von § 34 BBauG selbst für maßgeblich erklärten Bebauung werden.
  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 47.68

    Voraussetzungen für eine Bodenverkehrsgenehmigung; Auflassung im unbeplanten

  • BVerwG, 13.06.1969 - IV C 234.65

    Nachbarklage gegen einen "Befreiungsbeschluß" für ein Vorhaben im nicht beplanten

  • BVerwG, 01.12.1972 - IV C 6.71

    Beachtlichkeit eines während des Revisionsverfahrens zustandekommenden

    In diesem Sinne hat der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 12. Juni 1970 - BVerwG IV C 77.68 - (BVerwGE 35, 256 [BVerwG 12.06.1970 - IV C 77/68] [257]) darauf hingewiesen, "daß mit ansteigender Größe das Vorliegen einer Baulücke weniger wahrscheinlich wird".
  • BVerwG, 23.03.1973 - IV C 49.71

    Bau- oder Bebauungsgenehmigung für den Nichteigentümer eines Grundstücks

    Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile kann ein Vorhaben, das nach § 34 BBauG zulässig ist, über Vorschriften des Waldschutzes allenfalls in den Einzelheiten seiner Ausführung beeinflußt, nicht hingegen als solches verhindert werden (im Anschluß an das Urteil vom 12. Juni 1970 - BVerwG IV C 77.68 - [BVerwGE 35, 256 [BVerwG 12.06.1970 - IV C 77/68]]).

    Die Unbeachtlichkeit des vormaligen Leitplanes ergibt sich aus dem Urteil vom 12. Juni 1970 - BVerwG IV C 77.68 - (BVerwGE 35, 256 [BVerwG 12.06.1970 - IV C 77/68] [257 f.]).

    Was endlich das landesrechtliche Forstrecht anlangt, gelten - wie das Berufungsgericht zutreffend dargelegt hat - keine anderen Regeln, als sie nach dem Urteil vom 12. Juni 1970 (a.a.O.) für das Verhältnis zwischen § 34 BBauG und Vorschriften des Landschaftsschutzes maßgebend sind.

  • BVerwG, 09.06.1978 - 4 C 54.75

    Nachbarschützende Festsetzungen eines Bebauungsplans; Einfacher und

    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht mehrfach entschieden, daß es dann, wenn ein Vorhaben (schon) an den Festsetzungen eines einfachen Bebauungsplans scheitert, nicht mehr auf seine sonstige Vereinbarkeit mit § 34 BBauG ankommt (vgl. dazu Urteil vom 18. August 1964 - BVerwG I C 63.62 - BVerwGE 19, 164 [167], vom 4. November 1966 - BVerwG IV C 36.65 - BVerwGE 25, 243 [250], vom 12. Juni 1970 - BVerwG IV C 77.68 - DVBl. 1970, 827 oder vom 14. Juli 1972 - BVerwG IV C 8.70 - BVerwGE 40, 258 [260]).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 05.05.1970 - IV B 158.69   

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https://dejure.org/1970,829
BVerwG, 05.05.1970 - IV B 158.69 (https://dejure.org/1970,829)
BVerwG, Entscheidung vom 05.05.1970 - IV B 158.69 (https://dejure.org/1970,829)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Mai 1970 - IV B 158.69 (https://dejure.org/1970,829)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Geltendmachung einer Verletzung des § 1 Abs. 4 Bundesbaugesetz (BBauG) - Aufrechterhaltung der Nutzbarkeit der Nachbargrundstücke als Bestandteil der Rechtsstellung eines Grundstückseigentümers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BBauG § 1 Abs. 4
    Keine Berufung auf fehlerhafte Abwägung durch den Eigentümer eines nicht planbetroffenen Grundstücks

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1970, 1939
  • ZMR 1970, 374
  • DÖV 1971, 241
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 14.06.1968 - IV C 13.66

    Enteigende Wirkung von

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1970 - IV B 158.69
    In der Rechtsprechung sowohl des Bundesgerichtshofs als auch des Bundesverwaltungsgerichts - insoweit jedenfalls für den Regelfall - ist es anerkannt, daß es nicht zum Bestandteil der Rechtsstellung eines Grundstückseigentümers gehört, daß die einmal gegebene Nutzbarkeit der Nachbargrundstücke aufrechterhalten bleibt und nicht geändert wird (vgl. BGHZ 48, 46 und Urteil vom 14. Juni 1968 - BVerwG IV C 13.66 - in DVBl. 1969, 213).
  • BGH, 22.05.1967 - III ZR 124/66

    Eigentumsgarantie und Nachbarrecht

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1970 - IV B 158.69
    In der Rechtsprechung sowohl des Bundesgerichtshofs als auch des Bundesverwaltungsgerichts - insoweit jedenfalls für den Regelfall - ist es anerkannt, daß es nicht zum Bestandteil der Rechtsstellung eines Grundstückseigentümers gehört, daß die einmal gegebene Nutzbarkeit der Nachbargrundstücke aufrechterhalten bleibt und nicht geändert wird (vgl. BGHZ 48, 46 und Urteil vom 14. Juni 1968 - BVerwG IV C 13.66 - in DVBl. 1969, 213).
  • BVerwG, 21.10.1968 - IV C 13.68

    Auf die Beeinträchtigung öffentlicher Belange gestützte Nachbarklage des

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1970 - IV B 158.69
    Mit Recht hat der Verwaltungsgerichtshof darauf hingewiesen, daß diese Vorschrift dem Nachbarn grundsätzlich keine Rechte vermittelt; eine Ausnahme von diesem Grundsatz auf der Grundlage des Urteils des beschließenden Senats vom 21. Oktober 1968 - BVerwG IV C 13.68 - (DVBl. 1969, 263) kommt schon deswegen nicht in Betracht, weil dem Kläger kein Privilegierungstatbestand des § 35 Abs. 1 BBauG zur Seite steht.
  • BVerwG, 06.12.1967 - IV C 94.66

    Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich; Fehlende nachbarschützende Funktion

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1970 - IV B 158.69
    Mit diesen Überlegungen übersieht der Verwaltungsgerichtshof, daß der Kläger hier nicht - wie es in den vom Berufungsurteil zitierten Entscheidungen des beschließenden Senats der Fall gewesen ist (vgl. insbesondere Urteil vom 6. Dezember 1967 in BVerwGE 28, 268) - andere, von sich aus nicht nachbarschützende Vorschriften des Baugesetzes mit Hilfe des § 1 Abs. 4 und 5 BBauG um den fehlenden Nachbarschutz anreichern will, sondern daß er einen Verstoß des Planungsträgers, an den sich das Gebot des § 1 Abs. 4 BBauG richtet, gegen dieses Gebot bei der Planung selbst geltend macht.
  • BVerwG, 08.09.1972 - IV C 17.71

    Verletzung der Planungshoheit einer Gemeinde durch Nichtberücksichtigung des

    Deshalb muß § 2 Abs. 4 BBauG erweiternd dahin ausgelegt werden, daß es einer (materiellen) Abstimmung unabhängig davon, ob bei der Nachbargemeinde bereits Bauleitpläne oder doch bestimmte planerische Vorstellungen bestehen, immer dann bedarf, wenn "unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art" (Beschluß vom 5. Mai 1970 - BVerwG IV B 158.69 - (BRB 23, 237 [238]) in Betracht kommen vgl. dazu auch das Urteil vom 13. Februar 1970 - BVerwG IV C 104.68 - [DÖV 1970, 387] sowie Meyer in Meyer-Stich-Tittel, Bundesbaurecht, § 2 BBauG Rdnr. 7).
  • VG Hamburg, 16.11.2006 - 7 E 2847/06

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Nachbarwiderspruches.

    "Der Senat hat hier weder zu entscheiden, ob und in welchen Fällen das an sich objektivrechtliche Abwägungsgebot ( § 1 Abs. 4 und 5 BBauG 1960 = § 1 Abs. 6 und 7 BBauG 1976/79 ) auch drittschützende Wirkung entfalten kann (vgl. aber dazu bes. Urteil vom 29. Juli 1977 - BVerwG 4 C 51.75 - BVerwGE 54, 211 (217), ferner Urteile vom 6. Dezember 1967 - BVerwG 4 C 94.66 - BVerwGE 28, 268 (276), vom 13. Juni 1969 - BVerwG 4 C 234.65 - BVerwGE 32, 173 (177) und Beschluß vom 5. Mai 1970 - BVerwG 4 B 158.69 - BRXX3 Nr. 157).
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