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Rechtsprechung
   BGH, 20.10.1969 - III ZR 208/67   

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BGH, 20.10.1969 - III ZR 208/67 (https://dejure.org/1969,1277)
BGH, Entscheidung vom 20.10.1969 - III ZR 208/67 (https://dejure.org/1969,1277)
BGH, Entscheidung vom 20. Oktober 1969 - III ZR 208/67 (https://dejure.org/1969,1277)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Streitwertbestimmung bei Erbunwürdigkeitsklage eines Miterben - Nichtberücksichtigung von Anträgen mangels Verlesung während der Sitzung - Erbunwürdigkeit wegen Urkundenfälschung im Hinblick auf das Testament

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1970, 197
  • MDR 1970, 124
  • DNotZ 1970, 166
  • DB 1969, 2225
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • RG, 18.11.1909 - IV 666/08

    Erbunwürdigkeit

    Auszug aus BGH, 20.10.1969 - III ZR 208/67
    Die Fälschung eines Testaments hat die Erbunwürdigkeit auch dann zur Folge, wenn der Fälscher damit möglicherweise den wahren letzten Willen des Erblassers verwirklicht hat (Abweichung von RGZ 72, 207).

    Der Revision ist zuzugeben, daß das Reichsgericht (RGZ 72, 207 mit näherer Begründung, sowie RGZ 81, 413) den Eintritt der Erbunwürdigkeit verneint hat, wenn der Fälscher mit der Anfertigung des Testaments den wahren letzten Willen des Erblassers zu verwirklichen bestrebt war.

    Das Reichsgericht hat dabei in RGZ 72, 207, in welchem Fall der Erblasser seine Frau in einem formungültigen Testament zur Alleinerbin eingesetzt und diese zwei gleichlautende Testamente hergestellt hatte, im wesentlichen erwogen, auch der Tatbestand des § 2339 Abs. 1 Nr. 4 BGB (Urkundenfälschung) sei eine - mittelbare - Verfehlung gegen den Erblasser, der sie nach § 2343 BGB mit der Wirkung, daß eine Anfechtung durch Erbunwürdigkeitsklage ausgeschlossen werde, verzeihen könne.

  • RG, 27.02.1913 - IV 548/12

    Erbunwürdigkeit

    Auszug aus BGH, 20.10.1969 - III ZR 208/67
    Der Revision ist zuzugeben, daß das Reichsgericht (RGZ 72, 207 mit näherer Begründung, sowie RGZ 81, 413) den Eintritt der Erbunwürdigkeit verneint hat, wenn der Fälscher mit der Anfertigung des Testaments den wahren letzten Willen des Erblassers zu verwirklichen bestrebt war.
  • BGH, 13.10.1969 - III ZR 214/68

    Anfechtungsklage eines Gewerken - Allgemeiner Rechtsgedanke des § 247 Abs. 1 des

    Auszug aus BGH, 20.10.1969 - III ZR 208/67
    Hier haben für die Aktiengesellschaft neuere Bestimmungen des Aktiengesetzes (jetzt § 247 Abs. 1 AktG 1965) eine Regelung getroffen, wonach die Bedeutung der Sache für beide Parteien zu berücksichtigen ist; und der jetzt erkennende Senat hat in seinem Beschluß von 13. Oktober 1969 - III ZR 214/68 - es für angängig erklärt, auf diese Bestimmung auch bei anderen Personenvereinigungen zurückzugreifen.
  • BGH, 07.11.1966 - III ZR 48/66

    Maßgeblicher Betrag für die Ermittlung des Streitwertes für eine gegen einen

    Auszug aus BGH, 20.10.1969 - III ZR 208/67
    Die umfassende Wirkung des die Erbunwürdigkeit aussprechenden Urteils ist in ihren Interessenkreis einbezogen, mag sie auch den übrigen Miterben mit zugute kommen, Ebenso wie der Streitwert für die Leistungsklage eines Miterben aus § 2039 BGB nach der neueren Rechtsprechung (RGZ 149, 193, Urteil des erkennenden Senats vom 7. November 1966 - III ZR 48/66 = NJW 1967, 443 mit weiteren Belegstellen) nicht nach dem anteilmäßigen Interesse des klagenden Miterben, sondern nach dem Wert der geforderten Leistung zu bemessen ist, ist der Wert der Erbunwürdigkeitsklage nach dem Wert der im Streit befangenen Beteiligung des Beklagten am Nachlaß zu bestimmen.
  • BGH, 10.07.1969 - III ZR 196/66

    Testierunfähigkeit wegen die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustandes

    Auszug aus BGH, 20.10.1969 - III ZR 208/67
    Diese Erwägungen lassen, zumal wenn man unter besonders schwierigen Fragen im Grundsatz diejenigen begreift, in denen die Frage als solche trotz Vorhandenseins der erforderlichen Beurteilungsgrundlagen besonders schwer zu bewerten ist, einen Rechtsirrtum nicht erkennen und schließen eine verfahrensrechtliche Pflicht zur Einholung eines Obergutachtens aus (vgl. Urteil vom 10. Juli 1969 - III ZR 196/66 - S. 8).
  • RG, 16.12.1935 - IV 139/35

    Wird der Streitwert für die Leistungsklage aus § 2039 BGB. durch den Wert der

    Auszug aus BGH, 20.10.1969 - III ZR 208/67
    Die umfassende Wirkung des die Erbunwürdigkeit aussprechenden Urteils ist in ihren Interessenkreis einbezogen, mag sie auch den übrigen Miterben mit zugute kommen, Ebenso wie der Streitwert für die Leistungsklage eines Miterben aus § 2039 BGB nach der neueren Rechtsprechung (RGZ 149, 193, Urteil des erkennenden Senats vom 7. November 1966 - III ZR 48/66 = NJW 1967, 443 mit weiteren Belegstellen) nicht nach dem anteilmäßigen Interesse des klagenden Miterben, sondern nach dem Wert der geforderten Leistung zu bemessen ist, ist der Wert der Erbunwürdigkeitsklage nach dem Wert der im Streit befangenen Beteiligung des Beklagten am Nachlaß zu bestimmen.
  • BGH, 11.03.2015 - IV ZR 400/14

    Erbunwürdigkeit des betreuenden Ehegatten und Testamentserben: Versuchte Tötung

    Daher entspricht es der überwiegenden Auffassung zum Erbunwürdigkeitsgrund des § 2339 Abs. 1 Nr. 4 BGB, dass es nicht darauf ankommt, ob der Erbunwürdige mit der Fälschung des Testaments möglicherweise nur den tatsächlichen oder vermuteten Willen des Erblassers durchsetzen wollte (Senatsbeschluss vom 27. Februar 2008 - IV ZR 138/07, ZEV 2008, 193; BGH, Urteil vom 20. Oktober 1969 - III ZR 208/67, NJW 1970, 197 unter 2 b; OLG Stuttgart ZEV 1999, 187, 188; Muscheler, Erbrecht II 2010 Rn. 3161; Staudinger/Olshausen, BGB (2015) § 2339 Rn. 23; Palandt/Weidlich, BGB 74. Aufl. § 2339 Rn. 7; kritisch hierzu MünchKomm-BGB/Helms, 6. Aufl. § 2339 Rn. 13).
  • BGH, 26.04.2023 - IV ZB 11/22

    Bindungdwirkung eines die Erbunwürdigkeit aussprechenden Urteils gemäß §§ 2342 ,

    a) Für die Frage der Bindung ist nicht entscheidend, ob das in diesem Verfahren ergehende Urteil als Gestaltungsurteil (Senatsurteil vom 11. März 2015 - IV ZR 400/14, BGHZ 204, 258 Rn. 7; Senats-beschluss vom 12. September 2012 - IV ZR 177/11, ZEV 2013, 34 Rn. 7 m.w.N.; BeckOK-BGB/Müller-Christmann, § 2342 Rn. 8 [Stand: 1. November 2022]; Burandt/Rojahn/Müller-Engels, Erbrecht 4. Aufl. § 2342 Rn. 15; Lange/Kuchinke, Erbrecht 5. Aufl. S. 160 f.; Bauer, Der Erbunwürdig-keitsprozess, 2007, Rn. 254, 262; Unberath, ZEV 2008, 465), das die Rechtslage hinsichtlich der Erbenstellung des Erbunwürdigen selbst verändert und damit bereits wegen dieser ihm innewohnenden rechts-gestaltenden Wirkung zu berücksichtigen ist, oder - wie die Rechts-beschwerde geltend macht - als Feststellungsurteil, das die Wirkung einer der Klage innewohnenden, materiell-rechtlichen Anfechtungserklärung feststellt (Muscheler, ZEV 2009, 101, 105; im Anschluss hieran Grüneberg/Weidlich, BGB 82. Aufl. § 2342 Rn. 3; vgl. Motive zu dem Entwurfe eines Bürgerlichen Gesetzbuches, Band V, 1888, 521 f. zu § 2047 BGB-E), anzusehen ist (vgl. BGH, Urteil vom 20. Oktober 1969 - III ZR 208/67, NJW 1970, 197 unter 1 [juris Rn. 27]).
  • OLG Frankfurt, 29.10.2010 - 21 U 9/10

    Erbunwürdigkeit: Voraussetzungen der gesetzlich geregelten Erbunwürdigkeitsgründe

    Der Streitwert der Erbunwürdigkeitsklage bemisst sich nach der Beteiligung der Beklagten am Nachlass (vgl. BGH NJW 1970, 197), nicht nach dem Interesse des Klägers an der zu erwartenden Besserstellung.
  • BGH, 27.02.2008 - IV ZR 138/07

    Begriff der Erbunwürdigkeit

    Im Übrigen hält der Senat daran fest, dass jede unter Nr. 4 des § 2339 Abs. 1 BGB fallende Handlung zur Erbunwürdigkeit führt, ohne dass es darauf ankommt, ob der Täter aus anerkennenswerten Motiven gehandelt hat oder nicht (BGH, Urteil vom 20. Oktober 1969 - III ZR 208/67 - NJW 1970, 197 unter 2 b; OLG Stuttgart ZEV 1999, 187 mit Hinweis auf die Nichtannahme der Revision S. 188).
  • OLG Koblenz, 11.12.1996 - 14 W 739/96

    Unwirksamkeit des Testamentes - Streitwert

    Der Wert der Klage richtete sich nicht nach dem anteiligen Interesse, das der Kläger am Nachlaß geltend gemacht hat (so freilich noch BGH LM Nr. 16 zu § 3 ZPO ), sondern nach der im Streit befangenen Stellung des als Erben eingesetzten Vaters der Parteien (BGH NJW 1970, 197 unter ausdrücklicher Aufgabe der vorbezeichneten abweichenden Rechtsprechung; ebenso Herget in Zöller, ZPO , 20. Aufl., § 3 Rn. 16).
  • BGH, 27.04.1970 - III ZR 122/68

    Bemessung des Streitwerts bei dem Klageantrag, einen Miterben für erbunwürdig zu

    Der Streitwert bemißt sich jedoch in solchen Fällen nach dem vollen Nachlaßwert, weil schon das nur von einem Miterben erstrittene Urteil auf Erbunwürdigkeit zugunsten aller übrigen anspruchsberechtigten Miterben wirkt (BGH, Urteil vom 20. Oktober 1969 - III ZR 208/67 = BGH Warn 1969 Nr. 285 = NJW 1970, 197).
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Rechtsprechung
   BGH, 27.10.1969 - III ZR 214/66   

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https://dejure.org/1969,2068
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • NJW 1970, 197 (Ls.)
  • MDR 1970, 218
  • VersR 1970, 154
  • DB 1969, 2337
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 29.11.1968 - V ZR 59/65

    Bergschaden

    Auszug aus BGH, 27.10.1969 - III ZR 214/66
    Bei Beschädigung von "Zubehörungen" eines Grundstücks durch bergbauliche Einwirkungen setzt die Schadensersatzpflicht des Bergwerksbesitzers gemäß § 148 PrBergG nicht voraus, daß das Zubehörungsverhältnis der beschädigten Sache zu dem Grundstück besteht, auf dem sich der Schaden ereignet hat (Ergänzung zu BGHZ 51, 119).

    Von dieser Auffassung - daß nämlich gemäß § 148 PrBergG Ersatz für Bergschäden an Grundstückszubehörungen nicht nur dann zu leisten ist, wenn diese Schäden gerade auf dem Grundstück eingetreten sind, zu dem das Zubehörungsverhältnis besteht - ist auch der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes in seinem in BGHZ 51, 119 ff veröffentlichten Urteil in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. u.a. ZfB 27 (1886), 100; RGZ 168, 288) ausgegangen.

    Diese Begriffsbestimmung schließt alle diejenigen Sachen, die nach heutigem Recht als Zubehör im Sinne von § 97 BGB anzusehen sind, mit ein (vgl. BGHZ 51, 119, 122) [BGH 29.11.1968 - V ZR 59/65] .

    Dazu braucht hier ebensowenig wie in der genannten Entscheidung des V. Zivilsenates in BGHZ 51, 119 abschließend zu der Frage Stellung genommen zu werden, ob es für den Haftungstatbestand des § 148 PrBergG genügt, daß die Schädigung bei der Zubehörung irgendeines , wenn auch fremden und wenn auch noch so weit entfernt liegenden Grundstücks eintritt, ob es mithin ausreicht, daß der durch bergbauliche Einwirkungen beschädigten Sache überhaupt die Eigenschaft als Grundstückszubehör zukommt, oder wo verneinendenfalls die Grenzen zu ziehen sind.

  • BGH, 31.10.1952 - V ZR 36/51

    Behelfsheim auf fremdem Grundstück

    Auszug aus BGH, 27.10.1969 - III ZR 214/66
    Ist davon auszugehen, daß die Klägerin die Werksbrücke nicht endgültig, sondern nur auf Zeit zu einem vorübergehenden Zweck mit dem Kanalgrundstück verbinden wollte, wofür unbeschadet der massiven Bauart der Brücke (BGHZ 10, 171, 176) [BGH 10.07.1953 - V ZR 22/52] und einer etwa beabsichtigten langen Dauer des Nutzungsverhältnisses (BGH VersR 1960, 365) bereits die schuldrechtliche Natur der Nutzungsverträge spricht (vgl. BGHZ 8, 1 ff [BGH 31.10.1952 - V ZR 36/51] ; BGH in NJW 1959, 1487), so ist die Werksbrücke nach Maßgabe des § 95 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht ein Bestandteil des Kanalgrundstücks geworden, sondern eine der Klägerin gehörige bewegliche Sache geblieben.
  • BGH, 10.07.1953 - V ZR 22/52

    Bewertung eines Grundstücks

    Auszug aus BGH, 27.10.1969 - III ZR 214/66
    Ist davon auszugehen, daß die Klägerin die Werksbrücke nicht endgültig, sondern nur auf Zeit zu einem vorübergehenden Zweck mit dem Kanalgrundstück verbinden wollte, wofür unbeschadet der massiven Bauart der Brücke (BGHZ 10, 171, 176) [BGH 10.07.1953 - V ZR 22/52] und einer etwa beabsichtigten langen Dauer des Nutzungsverhältnisses (BGH VersR 1960, 365) bereits die schuldrechtliche Natur der Nutzungsverträge spricht (vgl. BGHZ 8, 1 ff [BGH 31.10.1952 - V ZR 36/51] ; BGH in NJW 1959, 1487), so ist die Werksbrücke nach Maßgabe des § 95 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht ein Bestandteil des Kanalgrundstücks geworden, sondern eine der Klägerin gehörige bewegliche Sache geblieben.
  • BGH, 27.05.1959 - V ZR 173/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.10.1969 - III ZR 214/66
    Ist davon auszugehen, daß die Klägerin die Werksbrücke nicht endgültig, sondern nur auf Zeit zu einem vorübergehenden Zweck mit dem Kanalgrundstück verbinden wollte, wofür unbeschadet der massiven Bauart der Brücke (BGHZ 10, 171, 176) [BGH 10.07.1953 - V ZR 22/52] und einer etwa beabsichtigten langen Dauer des Nutzungsverhältnisses (BGH VersR 1960, 365) bereits die schuldrechtliche Natur der Nutzungsverträge spricht (vgl. BGHZ 8, 1 ff [BGH 31.10.1952 - V ZR 36/51] ; BGH in NJW 1959, 1487), so ist die Werksbrücke nach Maßgabe des § 95 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht ein Bestandteil des Kanalgrundstücks geworden, sondern eine der Klägerin gehörige bewegliche Sache geblieben.
  • BGH, 02.02.1960 - VI ZR 2/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.10.1969 - III ZR 214/66
    Ist davon auszugehen, daß die Klägerin die Werksbrücke nicht endgültig, sondern nur auf Zeit zu einem vorübergehenden Zweck mit dem Kanalgrundstück verbinden wollte, wofür unbeschadet der massiven Bauart der Brücke (BGHZ 10, 171, 176) [BGH 10.07.1953 - V ZR 22/52] und einer etwa beabsichtigten langen Dauer des Nutzungsverhältnisses (BGH VersR 1960, 365) bereits die schuldrechtliche Natur der Nutzungsverträge spricht (vgl. BGHZ 8, 1 ff [BGH 31.10.1952 - V ZR 36/51] ; BGH in NJW 1959, 1487), so ist die Werksbrücke nach Maßgabe des § 95 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht ein Bestandteil des Kanalgrundstücks geworden, sondern eine der Klägerin gehörige bewegliche Sache geblieben.
  • BGH, 23.05.1962 - V ZR 238/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.10.1969 - III ZR 214/66
    Sie kann ferner schon allein deshalb auch nicht als Zubehör des Kanalgrundstücks in Sinne von § 97 BGB angesehen werden, weil es an der hierfür nach § 97 Abs. 2 BGB vorausgesetzten dauernden Zweckverbindung mit dem Kanalgrundstück fehlt (vgl. hierzu BGH NJW 1962, 1498 mit weiteren Nachweisen).
  • RG, 02.06.1915 - V 19/15

    Elektrizitätswerk. Bestandteil. Zubehör.

    Auszug aus BGH, 27.10.1969 - III ZR 214/66
    So hat die Rechtsprechung wiederholt Scheinbestandteilen im Sinne von § 95 Abs. 1 Satz 1 BGB die Zubehöreigenschaft zu einem fremden Grundstück zuerkannt (vgl. RGZ 87, 43, 50: Von einem E-Werk ausgehende Fernleitungen; RG WarnRspr 1930 Nr. 49: Anschlußgleise; RGZ 157, 40, 47: Sauerstoffanlage auf dem entfernt gelegenen gemieteten Grundstück als Zubehör eines Fabrikgrundstücks; BGH LM BGB § 97 Nr. 3; Tankstelle auf einem gemieteten Nachbargrundstück).
  • RG, 27.04.1907 - V 459/06

    Baumschulbestände.

    Auszug aus BGH, 27.10.1969 - III ZR 214/66
    Es kann dahinstehen, ob eine Sache, die nur zu einem vorübergehenden Zweck mit dem Grund und Boden verbunden ist und deshalb nach § 95 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht Bestandteil des Grundstücks wird, mit Rücksicht auf § 97 Abs. 2 BGB, der ebenfalls auf die mangelnde Dauer der Zweckverbindung abstellt, niemals Zubehör des mit ihr verbundenen Grundstücks sein kann (so RGZ 66, 88, 90; RGRK BGB 11. Aufl. Vorbemerkung 9 vor §§ 93-95; Enneccerus-Nipperdey Allgemeiner Teil des BGB 15. Aufl. § 125 II 3 a S. 800 i.V.m. § 126 I 5 S. 813).
  • RG, 30.05.1900 - V 89/00

    Wird die Verjährung des Entschädigungsanspruches des Eigentümers eines durch

    Auszug aus BGH, 27.10.1969 - III ZR 214/66
    Zwar kann mit dem Reichsgericht und der herrschenden Meinung im Schrifttum davon ausgegangen werden, daß nicht nur der an dem Grundstück dinglich Berechtigte, sondern auch Mieter und Pächter des Grundstücks Ansprüche aus § 148 PrBergG wegen eines Bergschadens geltend machen können (vgl. dazu RGZ 46, 280; 70, 242, 244; 74, 313, 315; RG in ZfB 58 (1917), 105 und 62 (1921), 420; Isay, Allgemeines Berggesetz, 1920, Rdn. 15 zu § 148; Ebel-Weller, Allgemeines Berggesetz, 2. Aufl. Anm. 10 zu § 148 u.a.m.).
  • RG, 30.01.1909 - V 371/08

    Steht der gesetzliche Anspruch auf Entschädigung für den dem Grundeigentum durch

    Auszug aus BGH, 27.10.1969 - III ZR 214/66
    Zwar kann mit dem Reichsgericht und der herrschenden Meinung im Schrifttum davon ausgegangen werden, daß nicht nur der an dem Grundstück dinglich Berechtigte, sondern auch Mieter und Pächter des Grundstücks Ansprüche aus § 148 PrBergG wegen eines Bergschadens geltend machen können (vgl. dazu RGZ 46, 280; 70, 242, 244; 74, 313, 315; RG in ZfB 58 (1917), 105 und 62 (1921), 420; Isay, Allgemeines Berggesetz, 1920, Rdn. 15 zu § 148; Ebel-Weller, Allgemeines Berggesetz, 2. Aufl. Anm. 10 zu § 148 u.a.m.).
  • RG, 02.02.1942 - V 92/41

    Umfaßt die Haftung für Bergschaden bei Rohrbrüchen an im Boden verlegten

  • RG, 25.11.1930 - V B 16/30

    Ist die Eintragung einer Grunddienstbarkeit zugunsten des jeweiligen Eigentümers

  • RG, 01.02.1938 - VII 174/37

    1. Können die Vorschriften über Ersatzherausgabe bei Unmöglichkeit der Leistung

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