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   OLG München, 23.04.1970 - 1 U 2985/69   

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https://dejure.org/1970,2411
OLG München, 23.04.1970 - 1 U 2985/69 (https://dejure.org/1970,2411)
OLG München, Entscheidung vom 23.04.1970 - 1 U 2985/69 (https://dejure.org/1970,2411)
OLG München, Entscheidung vom 23. April 1970 - 1 U 2985/69 (https://dejure.org/1970,2411)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1970, 2297
  • VersR 1970, 958
  • VersR 1971, 187
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 05.11.1974 - VI ZR 100/73

    Rechtsfolgen der Verletzung eines Teilnehmers an einem Fußballspiel

    Aus der oben dargelegten Inkaufnahme "erlaubtermaßen" (spielordnungsgemäß) zugefügter Körperverletzung folgt, daß hier die umstrittene Frage, ob regelrechtes Spielverhalten etwa die Tatbestandsmäßigkeit der unerlaubten Handlung ausschließt (wie es ua vom OLG Bamberg NJW 1972, 1820 und den Anhängern der sog Sozialadäquanztheorie vertreten wird) oder ob es einen vom Verletzer zu beweisenden Rechtfertigungsgrund darstellt (so BGHZ 24, 21, 28 für das "verkehrsrichtige Verhalten" und ihm für spielgerechtes Verhalten folgend OLG München NJW 1970, 2297), nicht den Ausschlag geben kann.
  • OLG Hamm, 15.11.1999 - 6 U 32/99

    Haftung wegen Verletzung eines Mitspielers beim Tennisspiel, Unkontrollierter

    Braunschweig, VersR 91, 1066 = NJW-RR 90, 987; OLG München, VersR 70, 958 = NJW 70, 2297; LG Wuppertal, VersR 69, 337;.
  • BGH, 05.11.1974 - VI ZR 125/73

    Überprüfung der Entscheidung des Gerichts im Revisionsverfahren

    Der Ansicht der Revision, bei einem beim Fußballspiel erlittenen Sportunfall trage der Verletzer die Beweislast dafür, daß der Unfall sich trotz Einhaltung der Spielregeln ereignet habe (vgl. OLG München NJW 1970, 2297), war nicht beizupflichten.
  • OLG Bamberg, 19.04.1972 - 1 U 168/71
    Der Schädiger ist nicht verpflichtet, die Rechtmäßigkeit seiner Handlungsweise unter Beweis zu stellen (gegen OLG München VersR 1970, 958).
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