Rechtsprechung
   BVerwG, 16.10.1970 - II C 50.68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,1177
BVerwG, 16.10.1970 - II C 50.68 (https://dejure.org/1970,1177)
BVerwG, Entscheidung vom 16.10.1970 - II C 50.68 (https://dejure.org/1970,1177)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Oktober 1970 - II C 50.68 (https://dejure.org/1970,1177)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1970,1177) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Begriff "Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule" - Wissenschaftlicher Assistent als Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule - Lehrbeauftragter als Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule i.S.d. § 138 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1970, 2314
  • MDR 1971, 160
  • DÖV 1971, 65
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 04.11.1955 - 1 AR 1164/55

    Rechtslehrer; Professor; Universität; Dozent; Lehrbeauftragter

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1970 - II C 50.68
    Während sie von Eberhard Schmidt (a.a.O.) und Loewe-Rosenberg (a.a.O.) bejaht wird, verneinen sie Schwarz-Kleinknecht (a.a.O.), und zwar unter Bezugnahme auf den Beschluß des Kammergerichts vom 4. November 1955 - 1 AR 1164/55 - 1 Ws 711/55 - (JR 1956, 29; JZ 1956, 288); diesem die Rechtslehrereigenschaft der Lehrbeauftragten verneinenden Beschluß ist Peters (JZ 1956, 289) entgegengetreten.
  • BFH, 11.08.1998 - VII R 72/97

    Wissenschaftlicher Assistent als Steuerberater

    Dementsprechend ist z.B. der Begriff des "Rechtslehrers", den der in der gleichen Zeit Gesetz gewordene § 67 Abs. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) gebraucht, dahin ausgelegt worden, er erfasse wissenschaftliche Assistenten nicht, auch wenn sie einen Lehrauftrag hätten (BVerwG-Beschluß vom 16. Oktober 1970 II C 50.68, NJW 1970, 2314).
  • BVerwG, 12.09.1988 - 6 CB 35.88

    Voraussetzungen einer "nicht mit Gründen versehenen Entscheidung" - Widerspruch

    Der Zulässigkeit sowohl der Revision als auch der Nichtzulassungsbeschwerde steht zwar nicht entgegen, daß sich der Kläger vor dem Bundesverwaltungsgericht primär von seiner Ehefrau vertreten lassen will, die zwar Volljuristin und Richterin, aber nicht als Rechtsanwältin zugelassen ist und bei der ohne weitere Sachaufklärung zumindest Zweifel bestehen, ob sie, die laut Beschluß des Fachbereichsrats der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der W. W.-Universität in M. vom Januar 1987 als Richterin im Hochschuldienst "gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 der Ordnung ... über studienbegleitende Leistungskontrollen unter Prüfungsbedingungen für drei Jahre zum Mitglied des Akademischen Amtes gewählt" wurde, dadurch den Status eines "Rechtslehrers an einer deutschen Hochschule" im Sinne von § 67 Abs. 1 VwGO erlangt hat (vgl. dazu u.a. Beschluß vom 16. Oktober 1970 - BVerwG 2 C 50.68 - <NJW 1970, 2314> sowie Urteil vom 16. März 1977 - BVerwG 8 C 17.76 - <BVerwGE 52, 161>); denn jedenfalls hat der Kläger zusätzlich eine zugelassene Rechtsanwältin bevollmächtigt, ihn vor dem Bundesverwaltungsgericht zu vertreten, und diese Rechtsanwältin hat sowohl die Revisions- als auch die Beschwerdeschrift, die auch ihren Briefkopf tragen, (zumindest mit-)unterschrieben.
  • BVerwG, 26.11.1974 - V C 9.74

    Zurückweisung eines Fachhochschullehrers als Prozeßvertreter

    Der Regelungszweck geht dahin, im Interesse der Entlastung des Bundesverwaltungsgerichts eine Parteivertretung durch solche Rechtskundigen sicherzustellen, bei denen im allgemeinen eine hinreichende Vertrautheit insbesondere mit der Eigenart des revisionsgerichtlichen Verfahrens vorausgesetzt werden kann (vgl. auch Beschluß vom 16. Oktober 1970 - BVerwG II C 50.68 - [NJW 1970, 2314 = JZ 1971, 130]).
  • BVerwG, 18.10.1978 - 7 B 138.78

    Rechtslehrer an deutscher Hochschule - Fachhochschullehrer

    Der Sache nach waren dies Rechtslehrer an wissenschaftlichen Hochschulen, so daß der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Beschluß vom 16. Oktober 1970 - BVerwG 2 C 50.68 - (NJW 1970, 2314) bei der Bestimmung des Begriffs "Rechtslehrer" die einschlägige Kommentarliteratur zu § 67 VwGO dahin zusammenfassen konnte, daß unter Rechtslehrern diejenigen zu verstehen seien, "die an einer deutschen Universität oder einer gleichrangigen Hochschule rechtswissenschaftliche Vorlesungen halten".
  • OVG Sachsen, 04.04.2011 - 2 B 31/11

    Vertreungsbefugnis eines Richters in eigener Sache vor dem Oberverwaltungsgericht

    Bei akademischen Lehrern von erwiesener wissenschaftlicher Qualifikation kann regelmäßig davon ausgegangen werden, dass sie sich mit der zu behandelnden Materie besonders intensiv befasst haben und befassen können (vgl. BVerfG, Beschl. v. 9. Juli 1975, NJW 1975, 2340; BVerwG, Beschl. v. 16. Oktober 1970, JZ 1971, 130; Anm. v. Bieler in: NJW 1975, 2356).
  • OVG Hamburg, 04.10.1999 - 5 Bf 284/99

    Ansehung eines als wissenschaftlicher Oberrat an einem rechtswissenschaftlichen

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht