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Rechtsprechung
   BSG, 31.10.1969 - 2 RU 40/67   

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https://dejure.org/1969,139
BSG, 31.10.1969 - 2 RU 40/67 (https://dejure.org/1969,139)
BSG, Entscheidung vom 31.10.1969 - 2 RU 40/67 (https://dejure.org/1969,139)
BSG, Entscheidung vom 31. Oktober 1969 - 2 RU 40/67 (https://dejure.org/1969,139)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BSGE 30, 121
  • NJW 1970, 775
  • MDR 1970, 453
  • VersR 1970, 570
  • DB 1969, 2284
 
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Wird zitiert von ... (158)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 28.02.1961 - 2 RU 226/57
    Auszug aus BSG, 31.10.1969 - 2 RU 40/67
    Ist alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit als die rechtlich allein wesentliche Ursache eines tödlichen Unfalls anzusehen, so gehört für den Entschädigungsanspruch der Hinterbliebenen der Umstand, daß der Getötete nicht der Fahrer, sondern nur Mitfahrer (vergleiche BSG 28.02.1961 2 RU 226/57 = BSGE 14, 64) gewesen ist, zu den anspruchsbegründenden Tatsachen.

    mitgefahren wäre, sei mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts -BSG- (BSG 14, 64) anzunehmen, daß der UV-Schutz für A. nicht entfallen sei.

    Das LSG hat insoweit mit Recht auf das Urteil des erkennenden Senats vom 28. Februar 1961 (BSG 14, 64 = SozR Nr. 37 zu § 542 RVO aF) hingewiesen und die darin aufgestellten Grundsätze zutreffend auf den hier zu entscheidenden Sachverhalt angewandt.

  • BSG, 24.10.1957 - 10 RV 945/55

    Fürsorge und Versorgung nach dem Wehrmachtfürsorge- und Versorgungsgesetz (WFVG)

    Auszug aus BSG, 31.10.1969 - 2 RU 40/67
    gesteuert, eine rechtsvernichtende Einwendung darstelle, habe nach dem Grundsatz der objektiven Beweislast (BSG 6, 70) die Beklagte die Folgen der Beweislosigkeit zu tragen, denn sie leite aus der von ihr behaupteten, aber nicht feststellbaren Tatsache das Recht her, den an sich bis zuletzt gegebenen UV-Schutz wegen Alkoholbeeinflussung des A. zu bestreiten.

    Im sozialgerichtlichen Verfahren gilt zweifelsfrei der Grundsatz der objektiven Beweislast, wonach die Folgen der objektiven Beweislosigkeit oder des Nichtfestgestelltseins einer Tatsache, von dem Beteiligten zu tragen sind, der aus dieser Tatsache ein Recht herleiten will (vgl. ua BSG 6, 70, 72; 8, 245, 247; 15, 112, 114; 19, 52, 53; 24, 25, 27; Brackmann aaO. S. 244 m II mit weiteren Nachweisen).

  • BSG, 29.03.1963 - 2 RU 75/61

    Beweis der anspruchsbegründenden Tatsachen auf dem Gebiet der gesetzlichen

    Auszug aus BSG, 31.10.1969 - 2 RU 40/67
    Gesichtspunkte der Billigkeit können bei der Frage der objektiven Beweislast nicht herangezogen werden, da sie als Maßstab der Beweislastverteilung ungeeignet sind; als ihr Anwendungsbereich kommt allein die Beweiswürdigung in Betracht (vgl. BSG 19, 52, 56, BSG-Urteil vom 26. September 1966, BG 1967, 114; Krasney aaO S. 314, 316).
  • BSG, 26.06.1958 - 2 RU 281/55
    Auszug aus BSG, 31.10.1969 - 2 RU 40/67
    Gegen das den Klägerinnen nachteilige Ergebnis kann schließlich auch nicht die Rechtsprechung des Senats angeführt werden, die sich mit der Nichterweislichkeit einer, alkoholbedingten Unfallverursachung befaßt hat (vgl. BSG 7, 249, 254; 13, 9, 12).
  • BSG, 30.06.1960 - 2 RU 86/56
    Auszug aus BSG, 31.10.1969 - 2 RU 40/67
    Hieraus hat das LSG zutreffend gefolgert, daß für A., wenn er den Wagen im Unfallzeitpunkt gesteuert haben sollte, der UV-Schutz entfallen müßte, weil dann anzunehmen wäre, daß seine alkoholbedingte Verkehrsuntüchtigkeit die rechtlich allein wesentliche Unfallursache darstellte (vgl. BSG 12, 242).
  • BSG, 29.06.1967 - 2 RU 198/64

    Unfallversicherungsschutz - Mitverschulden - Radfahren unter Alkoholeinfluß -

    Auszug aus BSG, 31.10.1969 - 2 RU 40/67
    Zwar stellt sich die Frage der Beweislastverteilung erst dann, wenn der Tatrichter alle Mittel zur Aufklärung des Sachverhalts erschöpft hat, ohne daß es ihm gelungen ist, die bestehende Ungewißheit zu beheben; die Handhabung des Grundsatzes der objektiven Beweislast darf also nicht zu einer Vernachlässigung der Pflichten zur eingehenden Erforschung des Sachverhalts und sorgfältigen Würdigung der erhobenen Beweise führen (vgl. BSG 27, 40, 42; Krasney aaO).
  • BSG, 14.10.2014 - B 1 KR 27/13 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Krankenhausträger trägt im

    Wie sich die objektive Beweislast verteilt, also welche Tatbestandsmerkmale rechtsbegründend und welche rechtshindernd sind, ist der für den Rechtsstreit maßgeblichen Norm, in der Regel einer Norm des materiellen Rechts zu entnehmen (vgl BSGE 6, 70, 72 f; 15, 112, 114 = SozR Nr. 46 zu § 542 RVO; 19, 52, 53 = SozR Nr. 62 zu § 542 RVO aF; BSGE 30, 121, 123 = SozR Nr. 83 zu § 128 SGG) .
  • BSG, 26.11.1992 - 7 RAr 38/92

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Beweislast - Arbeitsablehnung - Gesundheitliche

    Allerdings ist nach dem auch in Verfahren mit Amtsermittlung geltenden Grundsätzen der objektiven oder materiellen Beweis- oder Feststellungslast zu entscheiden, wenn sich entscheidungserhebliche Tatsachen nicht mehr feststellen lassen (BSGE 6, 70, 72 f; 19, 52, 53 = SozR Nr. 62 zu § 542 Reichsversicherungsordnung (RVO) aF; BSGE 30, 121, 123 = SozR Nr. 83 zu § 128 SGG).

    Die Regeln über die objektive Beweislast dürfen indessen erst angewendet werden, wenn alle verfügbaren Erkenntnisquellen ausgeschöpft sind (BSGE 27, 40, 42; 30, 121, 123 = SozR Nr. 83 zu § 128 SGG; SozR 1500 § 128 Nr. 18; SozR 3-2200 § 182 Nr. 12) und entheben den Tatrichter nicht seiner insbesondere durch § 103 und § 128 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) begründeten Pflicht zur eingehenden Erforschung des Sachverhalts und zur sorgfältigen Würdigung der erhobenen Beweise, auch nicht die Richter der Berufungsinstanz (§ 153 Abs. 1 SGG).

    Wie sich die objektive Beweislast verteilt, also welche Tatbestandsmerkmale rechtsbegründend und welche rechtshindernd sind, ist der für den Rechtsstreit maßgeblichen Norm, in der Regel einer Norm des materiellen Rechts zu entnehmen (vgl BSGE 6, 70, 72 f; 15, 112, 114; 19, 52, 53 = SozR Nr. 62 zu § 542 Reichsversicherungsordnung (RVO) aF; BSGE 30, 121, 123 = SozR Nr. 83 zu § 128 SGG).

  • BSG, 28.08.1991 - 5 RJ 47/90

    Verweisbarkeit bei der Feststellung von Berufs- und Erwerbsunfähigkeit, objektive

    Ebenso wie in allen anderen Prozeßordnungen gilt auch im sozialgerichtlichen Verfahren der Grundsatz der objektiven Beweislast; danach sind die Folgen der objektiven Beweislosigkeit bzw des Nichtfestgestelltseins einer Tatsache von dem Beteiligten zu tragen, der aus dieser Tatsache ein Recht herleiten will (BSGE 6, 70, 72 ff; 19, 52, 53; 30, 121, 123; Peters/ Sautter/Wolff, Kommentar zur Sozialgerichtsbarkeit, §§ 103, 104, Anm 4).
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Rechtsprechung
   BAG, 20.11.1969 - 2 AZR 51/69   

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https://dejure.org/1969,219
BAG, 20.11.1969 - 2 AZR 51/69 (https://dejure.org/1969,219)
BAG, Entscheidung vom 20.11.1969 - 2 AZR 51/69 (https://dejure.org/1969,219)
BAG, Entscheidung vom 20. November 1969 - 2 AZR 51/69 (https://dejure.org/1969,219)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Androhung - Entlassung

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Drohung mit fristloser Kündigung zur Durchsetzung einer einvernehmlichen Vertragsbeendigung

Papierfundstellen

  • NJW 1970, 775
  • BB 1970, 443
  • DB 1970, 548
 
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Wird zitiert von ... (25)

  • BAG, 24.02.2022 - 6 AZR 333/21

    Aufhebungsvertrag - Gebot fairen Verhandelns

    Es ist daher nicht erforderlich, dass die angedrohte Kündigung, wenn sie tatsächlich vorgenommen worden wäre, nach der objektiven Rechtslage wirksam gewesen wäre (BAG 24. Januar 1985 - 2 AZR 317/84 - zu III 1 der Gründe; vgl. schon BAG 20. November 1969 - 2 AZR 51/69 - zu I der Gründe) .

    Die Widerrechtlichkeit der Mittel-Zweck-Relation liegt darum erst dann vor, wenn der - objektiviert gesehene - verständige Arbeitgeber die Verknüpfung von Drohung und Ziel missbilligt (so bereits BAG 20. November 1969 - 2 AZR 51/69 - zu I der Gründe) .

  • BAG, 28.11.2007 - 6 AZR 1108/06

    Aufhebungsvertrag - Form - Bedenkzeit

    Für eine von der Drohung nicht mehr maßgeblich beeinflusste Willensbildung spricht jedoch, dass der Anfechtende die Bedenkzeit dazu genutzt hat, die zwischen den Parteien getroffene Vereinbarung durch aktives Verhandeln - zB neue eigene Angebote - erheblich zu seinen Gunsten zu beeinflussen, insbesondere wenn er selbst rechtskundig ist oder zuvor Rechtsrat eingeholt hat bzw. auf Grund der Dauer der eingeräumten Bedenkzeit hätte einholen können (Brecht-Heitzmann Anm. EzA ZPO 2002 § 278 Nr. 1 S. 27; angedeutet in BAG 20. November 1969 - 2 AZR 51/69 -SAE 1971, 70, 73, zu IV der Gründe, insoweit in AP und EzA nicht abgedruckt; weitergehend wohl BGH 14. Juni 1951 - IV ZR 42/50 - BGHZ 2, 287, 300).
  • BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 249/13

    Außerordentliche Kündigung - Drohung

    Sein Abschluss ist in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten - vorbehaltlich eines sittenwidrigen Inhalts der Einigung - grundsätzlich erlaubt (vgl. BAG 20. November 1969 - 2 AZR 51/69 - zu I der Gründe) .
  • BGH, 19.04.2005 - X ZR 15/04

    Münchener Trabrennbahn

    Wer sich bei zweifelhafter Rechtslage seinem Geschäftspartner gegenüber auf einen objektiv vertretbaren Rechtsstandpunkt stellt, handelt nicht rechtswidrig, wenn er damit den Gegner zum Einlenken und zur Abgabe einer entsprechenden Willenserklärung veranlassen will (vgl. BGH, BGHZ 2, 287, 296 f.; BGHZ 25, 217, 219 f.; Urt. v. 20.06.1962 - VIII ZR 249/61, JZ 1963, 318; Urt. v. 06.05.1982 - VII ZR 208/81, NJW 1982, 2301; BAG, Urt. v. 20.11.1969 - 2 AZR 51/69, NJW 1970, 775).
  • BAG, 22.10.1998 - 8 AZR 457/97

    Anfechtung eines Schuldanerkenntnisses wegen widerrechtlicher Drohung

    Entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts geht es auch nicht um die Übertragung der Grundsätze zur Anfechtung eines Aufhebungsvertrags wegen der Drohung mit einer fristlosen Kündigung (vgl. nur BAG Urteil vom 20. November 1969 - 2 AZR 51/69 - AP Nr. 16 zu § 123 BGB; zuletzt BAG Urteil vom 21. März 1996 - 2 AZR 543/95 - AP Nr. 42 zu § 123 BGB, zu B I 2 b der Gründe) auf Fälle der vorliegenden Art. Vielmehr ist bei beiden Fallgruppen zu bestimmen, was als angemessenes, sozial adäquates Verhalten gewertet werden kann.
  • ArbG Berlin, 30.01.2015 - 28 Ca 12971/14

    Verhaltensbedingte Kündigung - fristlose Kündigung - Aufhebungsvertrag -

    im Ansatz bereits BAG 30.3.1960 - 3 AZR 201/58 - AP § 123 BGB Nr. 8 = SAE 1961, 180, wo allerdings noch die Rede davon war, ob ein "verständiger Arbeitgeber" in der gleichen Lage die Kündigung "ausgesprochen hätte"; deutlich dann BAG 20.11.1969 - 2 AZR 51/69 - AP § 123 BGB Nr. 16 = SAE 1971, 70 [I.]: "Wenn und soweit hiermit ein fiktiver Kündigungsschutzprozess gefordert wird und die fiktive Entscheidung eines solchen, lässt der erkennende Senat dieses Erfordernis fallen.

    Im Interesse einer einheitlichen Rechtsanwendung des § 123 BGB stellt es der Senat in Übereinstimmung mit dem 3. Senat des BAG und der Rechtsprechung des BGH nicht mehr darauf ab, wie die Rechtslage ohne Drohung und ohne das durch die Drohung beeinflusste Handeln des Bedrohten gewesen wäre".S. im Ansatz bereits BAG 30.3.1960 - 3 AZR 201/58 - AP § 123 BGB Nr. 8 = SAE 1961, 180, wo allerdings noch die Rede davon war, ob ein "verständiger Arbeitgeber" in der gleichen Lage die Kündigung "ausgesprochen hätte"; deutlich dann BAG 20.11.1969 - 2 AZR 51/69 - AP § 123 BGB Nr. 16 = SAE 1971, 70 [I.]: "Wenn und soweit hiermit ein fiktiver Kündigungsschutzprozess gefordert wird und die fiktive Entscheidung eines solchen, lässt der erkennende Senat dieses Erfordernis fallen.

    195) S. im Ansatz bereits BAG 30.3.1960 - 3 AZR 201/58 - AP § 123 BGB Nr. 8 = SAE 1961, 180, wo allerdings noch die Rede davon war, ob ein "verständiger Arbeitgeber" in der gleichen Lage die Kündigung "ausgesprochen hätte"; deutlich dann BAG 20.11.1969 - 2 AZR 51/69 - AP § 123 BGB Nr. 16 = SAE 1971, 70 [I.]: "Wenn und soweit hiermit ein fiktiver Kündigungsschutzprozess gefordert wird und die fiktive Entscheidung eines solchen, lässt der erkennende Senat dieses Erfordernis fallen.

  • BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 234/95

    Wirksamkeit eines Auflösungsvertrags - Anforderungen an die Darlegung

    Unabhängig davon, ob der Kläger zu den fraglichen Zeiten tatsächlich arbeitsunfähig war, durfte ein verständiger Arbeitgeber bei dieser Sachlage eine fristlose Kündigung ernsthaft in Erwägung ziehen (vgl. zu diesem Maßstab BAG Urteil vom 20. November 1969 - 2 AZR 51/69 - AP Nr. 16 zu § 123 BGB; zuletzt Urteil vom 9. März 1995 - 2 AZR 644/94 - BB 1996, 434).
  • BAG, 22.12.1982 - 2 AZR 282/82

    Lohnzahlungsanspruch

    Eine Drohung im Sinne des § 123 Abs. 1 BGB setzt objektiv die Ankündigung eines künftigen Übels voraus, dessen Zufügung in irgendeiner Weise als von der Macht des Ankündigenden abhängig hingestellt wird (BAG 2, 233 = AP Nr. 4 zu § 9 MuSchG; BAG vom 14. Juli 1960 - 2 AZR 64/39 - AP Nr. 13; BAG vom 20. November 1969 - 2 AZR 51/69 - AP Nr. 16; BAG 32, 194 = AP Nr. 21, alle zu § 123 BGB; BAG vom 26. November 1981 - 2 AZR 664/79 - nicht veröffentlicht).

    Zwar fehlt der Nötigungswille, wenn die Ankündigung eines Übels keine "nötigende Funktion", sondern nur eine "Mit teilungsfunktion" hat, indem mit dem Hinweis auf mehrere verschiedene rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten dem Vertragspartner eine von ihm selbst zu treffende Wahl eröffnet werden soll (vgl. Senatsurteil vom 20. November 1969 - 2 AZR 51/69 - SAE 1971, 70, 73 unter IV).

    1. Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BAG vom 14. Juli 1960 - 2 AZR 64/59 - AP Nr. 13; BAG vom 20. November 1969 - 2 AZR 51/69 - AP Nr. 16 und BAG 32, 194 = AP Nr. 21, alle zu § 123 BGB) ist die Drohung mit einer außerordentlichen fristlosen Kündigung dann nicht wider rechtlich, wenn ein verständiger Arbeitgeber eine solche Kündigung ernsthaft in Erwägung ziehen durfte.

  • BGH, 18.01.1996 - IX ZR 171/95

    Sittenwidrigkeit einer Ehegattenbürgschaft

    Das allein macht aber die Durchsetzung eines an sich nicht verbotenen oder sittenwidrigen Erfolgs noch nicht rechtswidrig (vgl. BGHZ 25, 217, 219 f m.w.N.; BGH, Urt. v. 15. Juni 1983 - IVa ZR 10/82, NJW 1983, 2494, 2495 unter e; BAG NJW 1970, 775).
  • BAG, 09.03.1995 - 2 AZR 644/94

    Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung wegen Veröffentlichung eines

    Hat der Drohende an der Erreichung des verfolgten Zwecks (Eigenkündigung bzw. einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses) kein berechtigtes Interesse oder ist die Drohung (mit einer Kündigung) nach Treu und Glauben nicht mehr als ein angemessenes Mittel zur Erreichung dieses Zweckes anzusehen, so ist die Drohung widerrechtlich (vgl. Senatsurteil vom 20. November 1969 - 2 AZR 51/69 - AP Nr. 16 zu § 123 BGB); dies ist eben dann der Fall, wenn ein verständiger Arbeitgeber die Kündigung nicht ernsthaft in Erwägung gezogen hätte (BAG, aaO).
  • LAG Hamm, 16.06.1988 - 17 Sa 2204/87

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung einer Vergütung; Voraussetzungen des

  • ArbG Berlin, 23.11.2012 - 28 Ca 15060/12

    Anfechtung einer Eigenkündigung wegen rechtswidriger Drohung mit einer fristlosen

  • BAG, 30.01.1986 - 2 AZR 196/85

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen Drohung

  • BAG, 22.12.1982 - 2 AZR 350/82
  • ArbG Berlin, 09.03.2007 - 28 Ca 1174/07

    Kündigung wegen des Verzehrs von Ausschussware - Klageverzichtserklärung

  • LAG Baden-Württemberg, 06.05.1998 - 12 Sa 115/97

    Video-Spähangriff eines Arbeitgebers gegen eine Kassiererin, Verstoß gegen das

  • BAG, 24.05.1989 - 8 AZR 748/87

    Schuldanerkenntnis: Anfechtung wegen Drohung - Sittenwidrigkeit

  • BAG, 24.01.1985 - 2 AZR 317/84

    Verzicht auf tarifliches Widerrufsrecht durch Auflösungsvertrag - Wirksamkeit

  • LAG Brandenburg, 16.10.1997 - 3 Sa 196/97

    Wirksamkeit eines Aufhebungsvertrages nach bereits erklärter Kündigung;

  • LAG Hamm, 29.06.1995 - 17 Sa 1997/94

    Abfindung: Nachträgliches Erhöhungsverlangen aus Gründen der Gleichbehandlung

  • LAG Hamm, 04.07.1996 - 17 Sa 2246/95

    Personalrat: Anhörung bei Aufhebungs- und Beendigungsverträgen

  • LAG Hamm, 21.10.1993 - 17 Sa 437/93

    Kündigung; Auflösungsvertrag; Anfechtung ; Drohung

  • LAG Schleswig-Holstein, 02.09.1986 - 5 Sa 32/86

    Drohung mit fristloser Kündigung; Auflösungsvertrag

  • LAG Schleswig-Holstein, 15.08.1983 - 5 (2) Sa 759/82

    Rechtzeitigkeit der Klageerhebung bei der klagweisen Anfechtung eines

  • LAG Hamm, 26.08.1982 - 10 Sa 430/82
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Rechtsprechung
   BAG, 15.12.1969 - 1 AZR 228/69   

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https://dejure.org/1969,462
BAG, 15.12.1969 - 1 AZR 228/69 (https://dejure.org/1969,462)
BAG, Entscheidung vom 15.12.1969 - 1 AZR 228/69 (https://dejure.org/1969,462)
BAG, Entscheidung vom 15. Dezember 1969 - 1 AZR 228/69 (https://dejure.org/1969,462)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1970, 775 (Ls.)
  • VersR 1970, 554
  • DB 1970, 500
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 18.12.1964 - 1 AZR 88/64

    Vorsätzliche Schädigung des Arbeitgebers - Verwirkung - Schadenersatzforderung -

    Auszug aus BAG, 15.12.1969 - 1 AZR 228/69
    Die Feststellungen des Landesarbeitsgerichts im Streitfall geben keinen Anlaß, von den vom Bundesarbeitsgericht in AP Nr. 36 zu § 242 BGB Verwirkung aufgestellten Grundsatz abzuweichen.
  • BGH, 06.11.1979 - VI ZR 254/77

    Fangprämie - §§ 823 Abs. 1, 249 BGB, Bearbeitungskosten, Schutzzweck der

    Zu den als Folgeschäden erstattungsfähigen Kosten der Rechtsverfolgung gehören, freilich in den Grenzen des wirtschaftlich Angemessenen, auch Belohnungen, die der Bestohlene nach geschehener Tat aussetzt, um die gestohlenen Gegenstände wieder zu erlangen (vgl. Senatsurteil vom 24. Oktober 1967 - VI ZR 60/66 = VersR 1967, 1168; BAG DB 1970, 500 = AP Nr. 10 zu § 249 BGB mit zust. Anm. Herschel; vgl. ferner schon RG WarnRspr. 1914, Nr. 159: Ermittlung des Verfassers einer anonymen, den Betroffenen beleidigenden Zeitungsanzeige; zur Erstattungsfähigkeit solcher Belohnungen nach § 91 ZPO vgl. die Nachweise bei Braun/Spieß a.a.O. S. 356 ff).
  • BAG, 28.06.2018 - 8 AZR 141/16

    Schadensersatz - Mitverschulden - Ausschlussklausel - Grundsatz von Treu und

    Insoweit ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass bei der Abwägung nach § 254 Abs. 1 BGB ein fahrlässiger Verursachungsbeitrag des Geschädigten grundsätzlich hinter dem Vorwurf eines vorsätzlichen Verhaltens des Schädigers zurücktritt und dass dies in aller Regel gilt, wenn der Vorsatz des Schädigers - wie im vorliegenden Fall - die Schädigung selbst mitumfasst (BAG 18. Juni 1970 - 1 AZR 520/69 - zu 4 a der Gründe, BAGE 22, 375; 15. Dezember 1969 - 1 AZR 228/69 - zu 3 der Gründe; BGH 5. März 2002 - VI ZR 398/00 - zu II 4 der Gründe; 9. Oktober 1991 - VIII ZR 19/91 - zu II 2 b der Gründe) .
  • BGH, 06.12.1983 - VI ZR 60/82

    Gewährung eines Darlehens zur Durchführung eines größeren Bauvorhabens - Verstoß

    Das Berufungsgericht verkennt nicht, daß bei einem Zusammenwirken einer vorsätzlichen Schädigung und einem fahrlässigen Verhalten des Geschädigten der Beitrag des Geschädigten an der Schadensentstehung grundsätzlich unberücksichtigt zu bleiben hat (RGZ 162, 202, 208; BGHZ 57, 137, 145 [BGH 14.10.1971 - VII ZR 313/69]; 76, 216, 217 f [BGH 26.02.1980 - VI ZR 53/79]; Senatsurteile vom 11. Juli 1958 - VI ZR 158/57 - VersR 1958, 672, 673; vom 1. April 1969 - VI ZR 229/67 - WM 1969, 660, 661 und vom 24. Oktober 1978 - VI ZR 67/77 - VersR 1979, 132, 135 - insoweit nicht in BGHZ 72, 234 abgedruckt; BAG, Urt. v. 15. Dezember 1969 - 1 AZR 228/69 - DB 1970, 500).
  • LAG Hamm, 08.02.1996 - 12 Sa 981/95

    Schadensersatzanspruch aus positiver Verletzung des Arbeitsvertrages; Vermutung

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  • BAG, 03.11.1981 - 3 AZR 977/78
    Ein Mitverschulden der Klägerin hat das Landesarbeitsgericht zutreffend verneint (BAG AP Nr. 10 zu § 249 BGB [zu 3 der Gründe]).
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Rechtsprechung
   BAG, 05.12.1969 - 1 AZR 239/69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,1164
BAG, 05.12.1969 - 1 AZR 239/69 (https://dejure.org/1969,1164)
BAG, Entscheidung vom 05.12.1969 - 1 AZR 239/69 (https://dejure.org/1969,1164)
BAG, Entscheidung vom 05. Dezember 1969 - 1 AZR 239/69 (https://dejure.org/1969,1164)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1970, 775 (Ls.)
  • VersR 1970, 478
  • BB 1970, 303
  • DB 1970, 546
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 16.12.1981 - VIII ZR 1/81

    Vereinbarung einer Volldeckung bei Anmietung eines Kfz; Inanspruchnahme eines

    Denn je nach der Ausgestaltung des Rechtsverhältnisses zwischen Mieter und Fahrer bestünde die Gefahr, daß der Fahrer vom Mieter Freistellung fordern könnte, etwa weil aufgrund eines Gefälligkeitsverhältnisses ein stillschweigender Haftungsverzicht anzunehmen wäre (BGHZ 22, 109, 122 f [BGH 29.10.1956 - II ZR 64/56]; 30, 40, 44 f [BGH 30.04.1959 - II ZR 126/57]; vgl. ferner BGHZ 49, 278, 281) [BGH 07.02.1968 - VIII ZR 179/65] oder der Mieter sich aufgrund ungenügender Aufklärung des Fahrers über die Bedingungen des Mietvertrages ersatzpflichtig gemacht hätte (vgl. dazu BAG DB 1970, 546 = VersR 1970, 478 m.w.N.).
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