Rechtsprechung
OLG München, 04.03.1970 - 1 W 549/70 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1970,2318) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1970, 1329
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 11.08.1980 - VII B 48/79
Rechtsschutzinteresse - Wohnungsdurchsuchung - Vollzug der Wohnungsdurchsuchung - …
Es kommt hinzu, daß auch dem durch Art. 103 Abs. 1 GG gewährleisteten Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör vor Gericht Genüge getan werden muß (vgl. Beschluß des Oberlandesgerichts - OLG - Stuttgart vom 15. Dezember 1969 8 W 326/69, Neue Juristische Wochenschrift 1970 S. 1329 - NJW 1970, 1329 - Baumbach-Lauterbach-Albers-Hartmann, Zivilprozeßordnung, 38. Aufl., § 761 Anm. 2;… Stein-Jonas, Kommentar zur Zivilprozeßordnung, 20. Aufl., § 761 Anm. II;… Zöller, Zivilprozeßordnung 12. Aufl. § 761 Anm. II 1;… Thomas-Putzo, Zivilprozeßordnung 10. Aufl., § 761 Anm. 2 d; Noack, Monatsschrift für Deutsches Recht 1973 S. 549 - MDR 1973, 549 -). - OLG Rostock, 29.05.2006 - 6 U 230/00
Ermittlung der Kosten bei einem außergerichtlichen Vergleich ohne Kostenregelung
Weil es den Parteien freisteht, den Vergleich kostenmäßig dem § 98 ZPO oder dem § 91a ZPO zu unterstellen, muss das Gewollte gegebenenfalls im Wege der Auslegung ermittelt werden (OLG München, NJW 1970, 1329).