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   BGH, 13.11.1970 - 1 StR 412/70   

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BGH, 13.11.1970 - 1 StR 412/70 (https://dejure.org/1970,1163)
BGH, Entscheidung vom 13.11.1970 - 1 StR 412/70 (https://dejure.org/1970,1163)
BGH, Entscheidung vom 13. November 1970 - 1 StR 412/70 (https://dejure.org/1970,1163)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafrechtliche Verantwortlichkeit des Betriebsleiters einer Bergbahn - Tödliche Unfälle auf einer von der Bergstation ausgehenden Skiabfahrt - Stürze mit anschließendem Abrutschen über Hunderte von Metern und alsbaldiger Todesfolge - Weisungsrecht des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1971, 1093
  • MDR 1971, 411
  • DB 1971, 962
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 28.04.1952 - III ZR 118/51

    Verkehrssicherungspflicht für eingebrachtes Gut

    Auszug aus BGH, 13.11.1970 - 1 StR 412/70
    Grundsätzlich hat derjenige, der eine Gefahrenlage schafft oder andauern läßt, in seinem Verantwortungsbereich die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer tunlichst abzuwenden (BGHZ 5, 378, 380 f. [BGH 28.04.1952 - III ZR 118/51]; 14, 83, 85 [BGH 15.06.1954 - III ZR 125/53]; 34, 206, 209 [BGH 30.01.1961 - III ZR 225/59]; BGH VersR 1961, 64, 66; 1961, 139; BGH NJW 1968, 443).

    Daraus folgt: wer für andere in Gebäuden oder auf Grundstücken einen Verkehr eröffnet, zuläßt oder andauern läßt und den sich daraus ergebenden Gefahren zu begegnen imstande ist, hat im Rahmen des Zumutbaren für die Sicherheit des Verkehrs einzustehen, insbesondere die Verkehrsteilnehmer vor nicht ohne weiteres erkennbaren Gefahren, die sich aus der Beschaffenheit der dem Verkehr eröffneten Sache ergeben, zu schützen oder zumindest zu warnen (RGZ 147, 275, 278; BGHZ 5, 378, 380 [BGH 28.04.1952 - III ZR 118/51]; 14, 83, 85 [BGH 15.06.1954 - III ZR 125/53]; 16, 95, 96 [BGH 30.12.1954 - III ZR 102/53]; BGH VersR 1963, 652, 653).

  • BGH, 15.06.1954 - III ZR 125/53

    Verkehrssicherung auf Landstraßen II. Ordnung

    Auszug aus BGH, 13.11.1970 - 1 StR 412/70
    Grundsätzlich hat derjenige, der eine Gefahrenlage schafft oder andauern läßt, in seinem Verantwortungsbereich die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer tunlichst abzuwenden (BGHZ 5, 378, 380 f. [BGH 28.04.1952 - III ZR 118/51]; 14, 83, 85 [BGH 15.06.1954 - III ZR 125/53]; 34, 206, 209 [BGH 30.01.1961 - III ZR 225/59]; BGH VersR 1961, 64, 66; 1961, 139; BGH NJW 1968, 443).

    Daraus folgt: wer für andere in Gebäuden oder auf Grundstücken einen Verkehr eröffnet, zuläßt oder andauern läßt und den sich daraus ergebenden Gefahren zu begegnen imstande ist, hat im Rahmen des Zumutbaren für die Sicherheit des Verkehrs einzustehen, insbesondere die Verkehrsteilnehmer vor nicht ohne weiteres erkennbaren Gefahren, die sich aus der Beschaffenheit der dem Verkehr eröffneten Sache ergeben, zu schützen oder zumindest zu warnen (RGZ 147, 275, 278; BGHZ 5, 378, 380 [BGH 28.04.1952 - III ZR 118/51]; 14, 83, 85 [BGH 15.06.1954 - III ZR 125/53]; 16, 95, 96 [BGH 30.12.1954 - III ZR 102/53]; BGH VersR 1963, 652, 653).

  • BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 291/64

    Verfassungsmäßigkeit des Auswahlermessens bei der Zurückverweisung durch das

    Auszug aus BGH, 13.11.1970 - 1 StR 412/70
    Es trifft zu, daß die Strafsenate des Bundesgerichtshofs in den entsprechenden Fällen des § 354 Abs. 2 StPO - deren Regelung mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG vereinbar ist (vgl. für § 354 Abs. 2 StPO a.F.: BVerfGE 20, 336) - sich auf den Ausspruch beschränken, daß die Sache an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen wird.

    Regelt die Geschäftsverteilung des Landgerichts diesen Fall jedoch nicht und würde das Revisionsgericht die Sache an eine bestimmt bezeichnete Strafkammer zurückverweisen, könnten unter dem Gesichtspunkt des gesetzlichen Richters - wie bei der Zurückverweisung an ein anderes Gericht (BVerfGE 20, 336, 346) - Bedenken nur erhoben werden, wenn die Auswahl dieser Kammer auf sachfremden Erwägungen, also auf Willkür beruht hätte.

  • BGH, 04.04.1951 - 1 StR 54/51

    Maßstäbe für die Beurteilung der Gefährlichkeit eines Gewohnheitsverbrechers

    Auszug aus BGH, 13.11.1970 - 1 StR 412/70
    Damit hat das Landgericht seine Aufklärungspflicht verletzt, die es gebietet, zur Erforschung der Wahrheit die Beweisaufnahme von Amts wegen auf alle Tatsachen und Beweismittel zu erstrecken, die für die Entscheidung von Bedeutung sind (BGHSt 1, 94, 96) [BGH 04.04.1951 - 1 StR 54/51].
  • BGH, 18.09.1952 - 3 StR 374/52

    Gefährliche Gewohnheitsverbrecher

    Auszug aus BGH, 13.11.1970 - 1 StR 412/70
    Dieser Pflicht handelt ein Tatrichter zuwider, wenn er Beweismittel unberücksichtigt läßt, deren Benutzung nach dem bekannten Sachverhalt sich aufdrängt oder zumindest naheliegt (BGHSt 3, 169, 175) [BGH 18.09.1952 - 3 StR 374/52].
  • BGH, 20.08.1953 - 1 StR 88/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.11.1970 - 1 StR 412/70
    Ein Straftatbestand kann auch durch ein Unterlassen verwirklicht werden, wenn der Unterlassende eine Rechtspflicht hat, das in seinen Kräften Stehende zur Abwendung des Erfolges zu tun (BGHSt 4, 327, 330 [BGH 20.08.1953 - 1 StR 88/53]; 16, 155, 157) [BGH 29.05.1961 - GSSt - 1/61].
  • BGH, 30.12.1954 - III ZR 102/53

    Verkehrssicherung auf Bundesstraßen

    Auszug aus BGH, 13.11.1970 - 1 StR 412/70
    Daraus folgt: wer für andere in Gebäuden oder auf Grundstücken einen Verkehr eröffnet, zuläßt oder andauern läßt und den sich daraus ergebenden Gefahren zu begegnen imstande ist, hat im Rahmen des Zumutbaren für die Sicherheit des Verkehrs einzustehen, insbesondere die Verkehrsteilnehmer vor nicht ohne weiteres erkennbaren Gefahren, die sich aus der Beschaffenheit der dem Verkehr eröffneten Sache ergeben, zu schützen oder zumindest zu warnen (RGZ 147, 275, 278; BGHZ 5, 378, 380 [BGH 28.04.1952 - III ZR 118/51]; 14, 83, 85 [BGH 15.06.1954 - III ZR 125/53]; 16, 95, 96 [BGH 30.12.1954 - III ZR 102/53]; BGH VersR 1963, 652, 653).
  • BGH, 30.01.1961 - III ZR 225/59

    Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde auf ihren Friedhöfen

    Auszug aus BGH, 13.11.1970 - 1 StR 412/70
    Grundsätzlich hat derjenige, der eine Gefahrenlage schafft oder andauern läßt, in seinem Verantwortungsbereich die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer tunlichst abzuwenden (BGHZ 5, 378, 380 f. [BGH 28.04.1952 - III ZR 118/51]; 14, 83, 85 [BGH 15.06.1954 - III ZR 125/53]; 34, 206, 209 [BGH 30.01.1961 - III ZR 225/59]; BGH VersR 1961, 64, 66; 1961, 139; BGH NJW 1968, 443).
  • BGH, 29.05.1961 - GSSt 1/61

    Kenntnis des Täters von seiner Garantenpflicht als Voraussetzung für eine

    Auszug aus BGH, 13.11.1970 - 1 StR 412/70
    Ein Straftatbestand kann auch durch ein Unterlassen verwirklicht werden, wenn der Unterlassende eine Rechtspflicht hat, das in seinen Kräften Stehende zur Abwendung des Erfolges zu tun (BGHSt 4, 327, 330 [BGH 20.08.1953 - 1 StR 88/53]; 16, 155, 157) [BGH 29.05.1961 - GSSt - 1/61].
  • BGH, 28.02.1963 - III ZR 207/61

    Verkehrssicherungspflicht bei plötzlicher Verengung einer belebten Straße

    Auszug aus BGH, 13.11.1970 - 1 StR 412/70
    Daraus folgt: wer für andere in Gebäuden oder auf Grundstücken einen Verkehr eröffnet, zuläßt oder andauern läßt und den sich daraus ergebenden Gefahren zu begegnen imstande ist, hat im Rahmen des Zumutbaren für die Sicherheit des Verkehrs einzustehen, insbesondere die Verkehrsteilnehmer vor nicht ohne weiteres erkennbaren Gefahren, die sich aus der Beschaffenheit der dem Verkehr eröffneten Sache ergeben, zu schützen oder zumindest zu warnen (RGZ 147, 275, 278; BGHZ 5, 378, 380 [BGH 28.04.1952 - III ZR 118/51]; 14, 83, 85 [BGH 15.06.1954 - III ZR 125/53]; 16, 95, 96 [BGH 30.12.1954 - III ZR 102/53]; BGH VersR 1963, 652, 653).
  • BGH, 26.05.1966 - III ZR 59/64

    Verletzung einer Amtspflicht wegen unzulänglicher Kennzeichnung einer

  • BGH, 22.09.1970 - 1 StR 299/70

    Voraussetzungen einer Zeugenvernehmung im Ausland - Zulässigkeit der Mitteilung

  • RG, 19.03.1935 - III 169/34

    Bestimmt sich die Haftung des Reichs für den Zustand der in seiner Verwaltung

  • BGH, 20.12.1960 - 1 StR 481/60

    Friedrich Zimmermann

  • BGH, 12.10.1965 - 1 StR 261/65

    Voraussetzungen der gesetzmäßigen Bestellung von Schöffen - Hinzuziehung eines

  • BGH, 09.09.1966 - 4 StR 261/66
  • BGH, 07.05.1968 - 1 StR 601/67

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Mordes und wegen Beihilfe zum Mord -

  • BVerfG, 19.03.1959 - 1 BvR 295/58

    Anklage beim Landgericht

  • BVerfG, 10.05.1960 - 2 BvL 76/58

    Ermächtigungsadressaten

  • BGH, 15.07.2003 - VI ZR 155/02

    Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Sägewerks

    Es sind vielmehr nur die Vorkehrungen geboten, die geeignet sind, die Schädigung anderer tunlichst abzuwenden (vgl. Senatsurteil vom 10. Oktober 1978 - VI ZR 98 u. 99/77 - aaO; BGHZ 14, 83, 85; BGH, Urteil vom 13. November 1970 - 1 StR 412/70 - NJW 1971, 1093, 1094 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 27.11.2023 - 3 ORs 23/23

    Zur Verkehrssicherungspflicht an einem dorfnahen Teich und zur Zurechenbarkeit

    Die Ausführungen zum Umfang der strafrechtlich sanktionierten Verkehrssicherungspflicht entsprechen der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. etwa BGH NStZ 2009, 146 Rn. 16; BGH NJW 1971, 1093; Schönke/Schröder/Bosch, 30. Aufl. 2019, § 13 Rn. 43; BeckOK StGB/Eschelbach, 57. Ed. 1.7.2023, § 222 Rn. 8f).

    Denn eine gefestigte Rechtsprechung dazu, dass mehr als auch für Kinder verständliche Warnschilder oder gar mehr als eine Umfriedung im Sinne der für Löschteiche geltenden DIN 14210 erforderlich gewesen seien, lässt sich der obergerichtlichen Rechtsprechung zur zivilrechtlichen Verkehrssicherungspflicht nicht entnehmen (vgl. etwa BGH NJW-RR 1989, 219 ; BGH NJW 1997, 582 ; BGH NJW 1971, 1093 ; zu überwindbaren Hindernissen auch BGH NJW-RR 2020, 972).

    Alle diese Möglichkeiten sind zwar "nur hypothetische", aber bei der notwendigen Prüfung der "hypothetischen Kausalität" keineswegs fernliegende, rein denktheoretische Möglichkeiten, die in Erwägung zu ziehen, im konkreten Fall kein Anlass bestanden hätte, sondern naheliegende Möglichkeiten, die das Landgericht im vorliegenden Einzelfall in seine Erwägungen hätte ausdrücklich einbeziehen müssen (vgl. zur Notwendigkeit der sorgfältigen Prüfung der Ursächlichkeit des Unterlassens der erforderlichen Warnung für die tödlichen Unfälle auch BGH NJW 1971, 1093, 1094).

  • BGH, 15.04.1975 - VI ZR 19/74

    Sorgfaltspflichten im Hinblick auf Gefahren bei der Ausübung eines Berufes oder

    Es sind vielmehr nur die Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Schädigung anderer "tunlichst" abzuwenden (BGHZ 14, 83, 85; ebenso BGH Urt.v. 13. November 1970 - 1 StR 412/70 - NJW 1971, 1093, 1094).
  • BGH, 23.10.1984 - VI ZR 85/83

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht eines Schleppliftunternehmers

    Die Verantwortung des Verkehrssicherungspflichtigen erstreckt sich somit in erster Linie auf verdeckte und atypische Gefahren (s. Strafurteile des BGH vom 13. November 1970 - 1 StR 412/70 - NJW 1971, 1073 und vom 3. April 1973 - 1 StR 85/72 - NJW 1973, 1379 m. krit. Anm. Hepp in NJW 1973, 2085 [BGH 03.04.1973 - 1 StR 85/72] und zust. Anm. Hummel in NJW 1974, 170; vgl. auch Senatsurteil vom 22. Dezember 1981 - VI ZR 214/80 - VersR 1982, 346).
  • OLG München, 20.04.1978 - 1 U 4285/77

    Schadenersatz wegen Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht auf einer

    Demnach ist lediglich vor "atypischen Gefahren" zu sichern oder zu warnen (vgl. BGH NJW 1971, 1093/1094; Senat a.a.O. S. 190), also vor denen, die bei zweckgerechter Benutzung Über die mit dem Rodeln normalerweise verbundenen Gefahren hinausgehen.

    Bei dieser Sachlage wäre entweder eine Sperrung der Bahn oder eine Einstellung des Rodelverleihs, zumindest aber eine ausreichende Warnung erforderlich gewesen (BGH NJW 1971, 1093/1095; Senat aaO).

    Die Pflichtverletzung war schließlich auch schuldhaft, denn der Betriebsleiter der Beklagten hätte sich über den Zustand der Bahn informieren müssen (BGH NJW 1971, 1093/1095 und 1973, 1379/1381).

  • OLG Hamm, 18.12.2007 - 9 U 129/06

    Haftungsgrundsätze bei Unfällen auf einer Hallenrodelbahn

    Angewandt auf den vorliegenden Fall führen die in den vom Landgericht zutreffend zitierten Entscheidungen (BGH NJW 71, S. 1093; BGH VersR 85, S. 64; OLG München, VersR 91, S. 1389; OLG Köln, MDR 94, S. 455; OLG Hamm, MDR 2000, S. 161; OLG Hamm, NJW-RR 2000, S. 102) zum Ausdruck kommenden Grundsätze jedoch zu einer Abänderung des landgerichtlichen Urteils.

    So hat der BGH (NJW 71, S. 1093) hierzu u.a. ausgeführt, dass Skipisten von Skiläufern unterschiedlichen Könnens zu Abfahrten benutzt werden, die schon ihrer Natur nach mit gewissen Gefahren verbunden sind, so dass umso mehr Veranlassung besteht, vermeidbare zusätzliche Gefahrensituationen zu beseitigen.

  • BGH, 21.11.1991 - 1 StR 552/90

    Überschreitung der Grenzen zulässiger Rechtsberatung durch bewusste Erteilung

    Aus dem Schweigen des Protokolls kann ebensowenig wie aus dem der Urteilsgründe in der Regel gefolgert werden, der Tatrichter habe die Frage der Nichtvereidigung eines Zeugen im Rahmen der Ermessensvorschrift des § 61 StPOübersehen oder nicht ausreichend geprüft (vgl. auch BGH, Urteile vom 2. April 1969 - 4 StR 102/69; 13. November 1970 - 1 StR 412/70; 1. Juli 1971 - 1 StR 362/70).
  • BGH, 03.04.1973 - 1 StR 85/72

    Garant - Garantenstellung - Begehen durch Unterlassen - Aufklärungspflicht -

    Auf die Revision des Angeklagten hob der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 13. November 1970 - 1 StR 412/70 - (NJW 1971, 1093) die Verurteilung auf und verwies die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung zurück.

    Hierzu hat der Senat schon in seinem ersten Revisionsurteil in der vorliegenden Sache (BGH NJW 1971, 1093) ausgesprochen, daß ein Bergbahnunternehmen, das in größerem Umfang Skiläufer in das Berggelände befördert, um ihnen Abfahrten auf Skipisten zu ermöglichen, damit auch die Verantwortung übernimmt, daß die Läufer auf den Pisten keinen überraschenden und unvermeidbaren Gefahren begegnen, die nicht dem Skisport als solchem eigen sind.

  • OLG Köln, 22.12.1992 - 22 U 152/92

    Pflichten des Veranstalters einer Rodelabfahrtim Hochgebirge - Positive

    Nach ständiger Rechtsprechung muß jedoch derjenige, der den Zugang zu einer Ski- oder Rodelabfahrt schafft, lediglich vor atypischen Gefahren warnen (vgl. BGH NJW 1971, 1093, 1094; OLG München, VersR 1979, 1014).

    Lediglich vor atypischen Gefahren sind die Teilnehmer im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht zu sichern oder zu warnen (vgl. BGH, NJW 1971, 1093, 1094; OLG München, NJW 1974, 189, 190; VersR 1979, 1014).

  • BGH, 05.04.1973 - 2 StR 427/70

    Verjährung der NS-Verbrechen - Verjährung von Mord - Strafklageverbrauch -

    Ferner hat der Bundesgerichtshof mehrere Male nachgeprüft, ob der bei der Ausschußsitzung anwesende und die Schöffen und Geschworenen mitwählende Verwaltungsbeamte von der zuständigen Stelle bestimmt worden war (BGHSt 12, 197, 202 ff; Urteile vom 20. Dezember 1960 - 1 StR 481/60 - insoweit in BGHSt 15, 274 nicht abgedruckt; vom 13. November 1970 - 1 StR 412/70 - in NJV 1971, 1093 insoweit ebenfalls nicht veröffentlicht).
  • BGH, 14.10.1975 - 1 StR 108/75

    Strafbarkeit wegen Mordes - Anforderungen an die Wahl der Schöffen -

  • AG Brandenburg, 02.11.2006 - 31 (33) C 4/03

    Grenzen der Verkehrssicherungspflicht eines Baumarktbetreibers: Schädigung eines

  • AG Grevenbroich, 10.01.1990 - 11 C 196/89

    Schadensersatzpflicht auf Grund der Weitergabe einer elektrisch unsicheren

  • BGH, 31.01.1978 - 1 StR 379/77

    Ordnungsgemäße Feststellung der Verhinderung eines Richters - Verhinderung

  • OLG München, 25.06.1981 - 1 U 3984/80

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht; Schadensersatz auf Grund eines

  • BGH, 31.07.1973 - 1 StR 232/73

    Rüge der vorschriftswidrigen Besetzung des Gerichts - Verteilungen der Tagungen

  • AG Grevenbroich, 30.01.1989 - 11 C 516/88

    Haftungsverteilung bei Schäden an einem PKW durch einen Einkaufswagen auf einem

  • BGH, 31.05.1979 - 4 StR 167/79

    Ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts - Zulässige Mitwirkung von Schöffen -

  • BGH, 21.11.1978 - 1 StR 360/78

    Fehlerhafte Besetzung des Gerichts - Ordnungsgemäßes Mitwirken von Schöffen -

  • LG Waldshut-Tiengen, 16.10.1979 - 2 O 137/79
  • BGH, 21.11.1974 - 4 StR 437/74

    Fahrlässige Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung - Die

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