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   BVerwG, 17.02.1971 - IV C 2.68   

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https://dejure.org/1971,91
BVerwG, 17.02.1971 - IV C 2.68 (https://dejure.org/1971,91)
BVerwG, Entscheidung vom 17.02.1971 - IV C 2.68 (https://dejure.org/1971,91)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Februar 1971 - IV C 2.68 (https://dejure.org/1971,91)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung einer erteilten Baugenehmigung zur Errichtung einer Garage - Anfechtbarkeit einer Befreiung durch Nachbarn - Nachbarschützende Wirkung einer die Aussicht schützenden Festsetzung - Notwendigkeit der Beiladung einer Gemeinde in einem Rechtsstreit auf Erteilung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notwendigkeit der Beiladung von Gemeine höherer Verwaltungsbehörde; Umfang des Streitgegenstands bei nachbarrechtlicher Anfechtung einer Baugenehmigung [während des Rechtsstreits erteilte Befreiung]; Nachbarschützende Wirkung einer die Aussicht schützenden Festsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1971, 1147
  • DVBl 1971, 754
  • DÖV 1971, 497
  • BauR 1971, 106
 
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Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 28.04.1967 - IV C 10.65

    Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen einen Garagenbau; Begriff des "Baublocks"

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1971 - IV C 2.68
    Der Senat hat wiederholt ausgesprochen, daß nur auf Grund der jeweils in Betracht kommenden Vorschrift, deren Verletzung ein Nachbar geltend macht, und ihrer Auslegung beurteilt werden kann, ob sie dem Nachbarn das Recht auf ihre Einhaltung gewährleistet (z.B. BVerwGE 27, 29 [31]).

    Der Senat hat mehrfach bei Ausweisung besonders geschützter Gebiete in einem Bebauungsplan die Möglichkeit anerkannt, daß wegen der beschränkten Ausnutzbarkeit der Grundstücke in einem solchen klar abgegrenzten Gebiet den diesem Gebiete rechtlich Verbundenen von der Norm als Ausgleich eine Rechtsstellung gewährt wird, die zur Abwehr erheblicher Verletzungen des Charakters des geschützten Gebietes berechtigt (vgl. z.B. BVerwGE 27, 29 [33]).

  • BVerwG, 04.02.1966 - IV C 77.65

    Nachbarklage gegen eine Genehmigung zur Errichtung eines Vierfamilienhauses -

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1971 - IV C 2.68
    Wird die nachbarschützende Wirkung vom Landesgericht bejaht, dann ist das vom Bundesverwaltungsgericht hinzunehmen; dies hat der Senat bereits mit Beschluß vom 9. September 1965 (BVerwG IV CB 150.65 in DVBl. 1966, 272) entschieden.
  • BVerwG, 09.09.1965 - IV CB 150.65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1971 - IV C 2.68
    Wird die nachbarschützende Wirkung vom Landesgericht bejaht, dann ist das vom Bundesverwaltungsgericht hinzunehmen; dies hat der Senat bereits mit Beschluß vom 9. September 1965 (BVerwG IV CB 150.65 in DVBl. 1966, 272) entschieden.
  • BVerwG, 27.02.1970 - IV C 28.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1971 - IV C 2.68
    In einem solchen Fall der nachträglichen Änderung des ursprünglichen Verwaltungsakts während des gerichtlichen Verfahrens und der daraufhin meist erfolgenden Klageänderung ist deren Sachdienlichkeit in aller Regel anzuerkennen, und zwar - ebenso wie im vorliegenden Verfahren die Einbeziehung der Überprüfung des Befreiungsbescheides - vorwiegend aus Erwägungen der Prozeßwirtschaftlichkeit (vgl. Urteil vom 27. Februar 1970 - BVerwG IV C 28.67 - in NJW 1970, 1564 = DÖV 1970, 498 [499]).
  • BVerwG, 11.10.1968 - IV C 55.66

    Nachbarklage gegen Flughafenerweiterung, Verhältnis der Genehmigung zur

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1971 - IV C 2.68
    Unter anderem haben Erwägungen dieser Art den Senat dazu veranlaßt, die Erteilung einer Zustimmung oder eines Einvernehmens nicht als selbständig anfechtbare Verwaltungsakte anzusehen (vgl. BVerwGE 28, 145 [148], vgl. ferner Urteil vom 11. Oktober 1968 - BVerwG IV C 55.66 - in DÖV 1969, 283 [284 zu c]).
  • BVerwG, 25.10.1967 - IV C 129.65

    gemeindliches Einvernehmen - § 42 VwGO, Einvernehmen nach § 36 BauGB ist kein

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1971 - IV C 2.68
    Unter anderem haben Erwägungen dieser Art den Senat dazu veranlaßt, die Erteilung einer Zustimmung oder eines Einvernehmens nicht als selbständig anfechtbare Verwaltungsakte anzusehen (vgl. BVerwGE 28, 145 [148], vgl. ferner Urteil vom 11. Oktober 1968 - BVerwG IV C 55.66 - in DÖV 1969, 283 [284 zu c]).
  • BVerwG, 22.04.1966 - IV C 17.65

    Notwendige Beiladung einer Gemeinde

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1971 - IV C 2.68
    Im Urteil vom 22. April 1966 - BVerwG IV C 17.65 - (DVBl. 1966, 792) ging es um die Notwendigkeit der Beiladung einer Gemeinde in einem Rechtsstreit, der gegen die Baugenehmigungsbehörde auf Erteilung einer - dort nur im Einvernehmen mit der Gemeinde zulässigen - Baugenehmigung, geführt wurde.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2021 - 8 A 1183/18

    Klage des NABU gegen Genehmigung für Windenergieanlage erfolglos

    vgl. BVerwG, Urteile vom 18. August 2005 - 4 C 13.04 -, juris Rn. 22, vom 17. Februar 1971 - IV C 2.68 -, juris Rn. 35, und vom 26. Juni 1969 - VIII C 36.69 -, BeckRS 30438385; Rennert, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 68 Rn. 34.
  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 C 13.94

    Bauplanungsrecht - Drittschützende Festsetzungen übergeleiteter städtebaulicher

    Für planerische Gebietsfestsetzungen sind Wechselbezüglichkeit der Interessen und ein daraus abgeleitetes Austauschverhältnis seit längerem anerkannt (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1973 - BVerwG 4 C 71.71 - DVBl 1974, 358 [361]; ähnlich auch BVerwG, Urteil vom 17. Februar 1972 - BVerwG 4 C 2.68 - DVBl 1971, 754; weiterführend auch Sendler, BauR 1970, 4 [7]; Bender/Dohle, Nachbarschutz im Zivil- und Verwaltungsrecht, 1972, Rn. 143; Ortloff, in: Finkelnburg/Ortloff, Öffentliches Baurecht, Bd. 2, 3. Aufl. 1993, 189 f.; Kübler/Speidel, Handbuch des Baunachbarrechts, 1970, S. 130 Rn. 84; Geiger, in: Birkl (Hrsg.), Nachbarrecht im Bau-, Umwelt- und Zivilrecht, Kap. I 80 a ff.; Gelzer/Birk, Bauplanungsrecht, 5. Aufl., 1991, Rnrn.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2017 - 10 B 10.15

    Nachbarklage; Errichtung eines Wohnhauses mit Gewerbeanteil; Sondergebiet

    Er kann dabei neben städtebaulichen Aspekten auch den nachbarlichen Interessenausgleich in den Blick nehmen und den betroffenen Eigentümern zum Ausgleich der beschränkten Ausnutzbarkeit ihrer Grundstücke ein Recht auf Bewahrung einer bestimmten städtebaulichen Situation und damit einhergehend ein subjektives Recht auf Abwehr von Beeinträchtigungen dieses Gebietscharakters einräumen (vgl. zu einem solchen Nachbarschutz bei Festsetzungen zur Erhaltung der schönen Aussicht oder zur Zahl der Vollgeschosse schon BVerwG, Urteile vom 17. Februar 1971 - BVerwG IV C 2.68 - und vom 2. März 1973 - BVerwG IV C 35.70 -, jeweils in juris).
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