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   BVerwG, 22.01.1971 - VII C 42.70   

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BVerwG, 22.01.1971 - VII C 42.70 (https://dejure.org/1971,171)
BVerwG, Entscheidung vom 22.01.1971 - VII C 42.70 (https://dejure.org/1971,171)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Januar 1971 - VII C 42.70 (https://dejure.org/1971,171)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Vorlage einer Rechtssache an das Bundesverfassungsgericht - Voraussetzungen der notwendigen Beiladung - Parkverbot zur Förderung der Leichtigkeit des Verkehrs - Erlass eines Parkverbots auf Grund von Völkerrecht - Zulässigkeit von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 37, 116
  • NJW 1971, 1419
  • MDR 1971, 516
  • DÖV 1971, 458
  • JR 1971, 387
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 30.10.1962 - 2 BvM 1/60

    Jugoslawische Militärmission

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1971 - VII C 42.70
    Deshalb unterliegt auch die Frage, ob überhaupt eine Regel des Völkerrechts bestehe und ob sie eine allgemeine Regel dieses Rechts sei, der ausschließlichen Entscheidungskompetenz des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 15, 25 [33]).

    Auf die subjektive Meinung des Gerichts komme es deshalb nicht an, weil sonst die Gefahr bestünde, daß die Gerichte über die Existenz einer bestimmten - nicht evidenten - Regel des Völkerrechts und ihrer Tragweite divergierend entscheiden könnten; gerade das wolle Art. 100 Abs. 2 GG im Interesse der Rechtssicherheit soweit wie möglich verhindern (a.a.O. S. 317; auch BVerfGE 15, 25 [33]).

    Er besagt, daß die Regeln des Völkerrechts gleiche Rechtswirkungen haben wie innerstaatliches Recht und - soweit es ihr Inhalt zuläßt - auch subjektive Rechte und Pflichten für den einzelnen erzeugen (vgl. BVerfGE 15, 25 [33]).

  • BVerwG, 09.06.1967 - VII C 18.66

    Parkverbot vor dem Justizministerium - Verkehrsregelung, Abgrenzung

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1971 - VII C 42.70
    Diese Frage unterliegt, wie der Senat bereits im Urteil vom 9. Juni 1967 - BVerwG VII C 18.66 - (BVerwGE 27, 181 [186]) ausgeführt hat, im vollen Umfange verwaltungsgerichtlicher Nachprüfung.

    Das entspricht der Rechtsprechung des Senats im Urteil vom 9. Juni 1967 (a.a.O. S. 188/189).

  • BVerfG, 14.05.1968 - 2 BvR 544/63

    Kriegsfolgelasten II

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1971 - VII C 42.70
    Aus der Entscheidung BVerfGE 23, 288 [318] ergibt sich nichts Gegenteiliges.

    Das Bundesverfassungsgericht hat sich im Beschluß vom 14. Mai 1968 - 2 BvR 544/63 - (BVerfGE 23, 289 [316]) mit dieser Frage befaßt und ausgeführt, eine Vorlage sei bereits dann geboten, wenn das erkennende Gericht bei der Prüfung der Frage, ob und mit welcher Tragweite eine allgemeine Regel des Völkerrechts gelte, auf ernstzunehmende Zweifel stoße und nicht erst dann, wenn das Gericht selbst Zweifel habe.

  • BVerwG, 20.06.1969 - VII C 166.66

    Sieg der Parkscheibe

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1971 - VII C 42.70
    Das Parkverbot hat weder die Freihaltung einer bestimmten Verkehrsfläche von parkenden Fahrzeugen zum Ziel, um damit insbesondere die Leichtigkeit des Verkehrs zu gewährleisten, noch dient es der Ordnung des ruhenden Verkehrs durch zeitliche Begrenzung der Parkdauer (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 20. Juni 1969 - BVerwG VII C 166.66 - [BVerwGE 32, 204]).
  • BVerwG, 27.03.1963 - V C 96.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1971 - VII C 42.70
    Das Unterbleiben der Beiladung bedeutet daher einen wesentlichen, zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht führenden Verfahrensmangel, weil das Revisionsgericht die notwendige Beiladung, wie § 142 VwGO ergibt, nicht nachholen kann (vgl. BVerwGE 16 23; 18, 124).
  • BVerwG, 10.03.1964 - II C 97.61

    ständiger Vertreter des Verwaltungsgerichtspräsidenten - § 65 Abs. 2 VwGO,

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1971 - VII C 42.70
    Das Unterbleiben der Beiladung bedeutet daher einen wesentlichen, zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht führenden Verfahrensmangel, weil das Revisionsgericht die notwendige Beiladung, wie § 142 VwGO ergibt, nicht nachholen kann (vgl. BVerwGE 16 23; 18, 124).
  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 46.78

    Geschwindigkeitsbegrenzung Stadtautobahn - Verkehrsregelung, Rechtsnatur, §§ 42,

    Eine nähere Erörterung dessen ist - entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs - in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts deswegen unterblieben, weil daraus Schwierigkeiten jedenfalls für die Praxis nicht zu erwarten waren und auch nicht entstanden sind; in diesem Zusammenhang irrt der Verwaltungsgerichtshof auch insoweit, als er annimmt, das Bundesverwaltungsgericht sei nur mit Fällen befaßt gewesen, in denen die Klagen abgewiesen wurden; eine Klageabweisung war denn auch bereits bei der Entscheidung in BVerwGE 27, 181, mit der sich das Berufungsgericht insbesondere auseinandersetzt, nicht Gegenstand des Revisionsverfahrens (vgl. weiter z.B. BVerwGE 37, 116).
  • BVerwG, 25.04.1980 - 7 C 19.78

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit von Verkehrsbeschränkungen für Kraftfahrzeuge

    Darum bedeuten die angefochtenen Verkehrsbeschränkungen, soweit durch sie der öffentliche Personennahverkehr gefördert wird, keine Privilegierung dieses Verkehrszweiges, die nach dem Urteil des Senatsvom 22. Januar 1971 - BVerwG 7 C 42.70 - (BVerwGE 37, 116 [119]) als Eigenzweck durch § 45 Abs. 1 StVO nicht gedeckt wäre; sie sind vielmehr Teil der notwendigen und wirksamen Verkehrsberuhigung.
  • BVerwG, 01.07.2020 - 3 B 1.20

    Teilbarkeit eines Verwaltungsaktes

    d) Denselben Begründungsmangel weist die Beschwerde auf, soweit die Klägerin eine Abweichung von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Dezember 1993 - 11 C 45.92 - (Buchholz 442.151 § 46 StVO Nr. 9), vom 22. Januar 1971 - 7 C 42.70 - (BVerwGE 37, 116) und vom 8. September 1972 - 7 C 8.71 - (Buchholz 442.15 § 4 StVO Nr. 11) daraus herleiten will, dass das Berufungsgericht in seinem Beschluss zugrunde gelegt habe, Besucher der kirchlichen Einrichtungen dürften den ... zum Parken nutzen (dort B.4.).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.07.2015 - 1 S 802/15

    Anspruch auf Nutzung personenbezogen Archivguts unter Sperrzeitverkürzung;

    Die Beiladung steht im Falle des § 65 Abs. 1 VwGO im Ermessen des Gerichts (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.01.1971 - VII C 42.70 - BVerwGE 37, 116; Urt. v. 01.10.1980 - VII C 38.75 - NJW 1982, 299; Kopp/Schenke, VwGO, 20. Aufl., § 65 Rn. 13).
  • BVerwG, 03.09.2015 - 9 B 39.15

    Festsetzungsverjährung für die Erhebung von Beiträgen für Trinkwasserversorgungs-

    Hier scheidet eine Zurückverweisung schon allein deshalb aus, weil das Bundesverwaltungsgericht ebenso wie alle anderen Gerichte selbst verpflichtet ist zu prüfen, ob die Voraussetzungen des Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG für die Einholung einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegeben sind (BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1971 - 7 C 42.70 - Buchholz 442.15 § 4 StVO Nr. 9 S. 24; Beschluss vom 19. April 2011 - 8 B 7.11 - juris Rn. 8).
  • OVG Niedersachsen, 07.01.2013 - 10 LA 138/12

    Angabe eines erlernten, aber nicht ausgeübten Berufs im Wahlvorschlag

    Da nach § 65 Abs. 1 VwGO die einfache Beiladung im Ermessen des Gerichts steht, kann ihr Unterlassen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kein Verfahrensmangel sein (BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1971 - BVerwG VII C 42.70 -, BVerwGE 37, 116 = Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 117 = MDR 1971, 516 = DÖV 1971, 458 = NJW 1971, 1419 = JR 1971, 387; Beschluss vom 7. Februar 1995 - BVerwG 1 B 14.95 -, Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 117 = GewArch 1997, 76).
  • BVerwG, 17.07.1975 - 2 B 2.75

    Anforderungen an das Vorliegen eines Revisionszulassungsgrundes im

    Schon der VII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat in seinem Urteil vom 22. Januar 1971 (BVerwGE 37, 116 [BVerwG 22.01.1971 - BVerwG VII C 42.70] [117 f.]) ausgeführt:.
  • BVerwG, 23.08.1995 - 1 B 46.95

    Verfahrensgrundrechte: Anspruch auf den gesetzlichen Richter, Vorlage einer

    Das Unterbleiben der einfachen Beiladung stellt keinen Verfahrensverstoß dar, auf dem die Berufungsentscheidung beruhen kann (vgl. BVerwGE 37, 116; 55, 8 (12) [BVerwG 25.10.1977 - 1 C 35/73]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.1999 - 8 A 403/99

    Einführung von Anwohnerparkregelungen in der Kernzone Innenstadt und in der

    Eine unzulässige, weil nicht auf Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beruhende und deshalb nicht mehr durch § 6 Abs. 1 Nr. 14 StVG, § 45 Abs. 1 b Satz 1 Nr. 2 StVO gedeckte Privilegierung der Anwohner gegenüber sonstigen Verkehrsteilnehmern, vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Mai 1998 - 3 C 11.97 -, a.a.O., S. 431; Beschluß vom 13. Juli 1988 - 7 B 128.88 -, NJW 1989, 729 (730); Urteil vom 22. Januar 1971 - VII C 42.70 -, BVerwGE 37, 116 (119); vgl. auch Steiner, a.a.O., S. 3164, die zu einer weitgehenden Verkehrslenkung führt, ist dem Konzept der Stadt B. und der hier angefochtenen straßenverkehrsrechtlichen Anordnung des Beklagten nicht zu entnehmen.
  • VG Stuttgart, 20.06.2016 - 11 K 1508/15

    Zugang zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakten; Verkürzung einer

    Die Beiladung steht im Falle des § 65 Abs. 1 VwGO im Ermessen des Gerichts (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.01.1971 - VII C 42.70 - BVerwGE 37, 116; Urt. v. 01.10.1980 - VII C 38.75 - NJW 1982, 299; Kopp/Schenke, VwGO, 20. Aufl., § 65 Rn. 13).
  • BVerwG, 19.04.2011 - 8 B 7.11

    Unterlassene Vorlage vor dem BVerfG kein revisibler Verfahrensmangel

  • BVerwG, 08.09.1972 - VII C 8.71
  • VGH Baden-Württemberg, 06.02.1997 - 8 S 29/97

    Beantragung der Abänderung eines verwaltungsgerichtlichen Aussetzungsbeschlusses

  • BVerwG, 07.02.1995 - 1 B 14.95

    Beiladung - Entziehung der Gaststättenerlaubnis - Ehefrau des Gastwirts -

  • BVerwG, 23.08.1995 - 1 B 47.95

    Verfahrensgrundrechte: Anspruch auf den gesetzlichen Richter, Vorlage einer

  • VGH Bayern, 02.03.2015 - 1 ZB 13.1336

    Einfriedung aus 35 m langen und 2 m hohen Gabionen

  • BVerwG, 11.08.1983 - 5 C 30.82

    Einstellung des Flurbereinigungsverfahrens - Teilnehmergemeinschaft - Teilnehmer

  • VG Weimar, 13.07.2005 - 6 K 5804/04

    5% Klausel im Kommunalwahlrecht ist verfassungswidrig

  • BVerwG, 01.10.1980 - 7 C 38.75
  • BVerwG, 27.06.1991 - 5 C 4.87

    Seelisch behinderte Jugendliche - Eingliederungshilfe - Jugendhilfe

  • BVerwG, 07.01.1974 - VII B 32.73

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 11.09.1986 - 5 B 138.84

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Wertgleichheit von Einlage und

  • BVerwG, 09.09.1994 - 11 B 83.94

    Begriff der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im Revisionsverfahren -

  • BVerwG, 15.07.1992 - 2 B 123.92

    Ausschluss einer Beihilfe bei stationären Krankenhausbehandlungen - Ausschluss

  • BVerwG, 08.08.1975 - 2 B 3.75

    Nichtzulssungsbeschwerde wegen sich nur im Rahmen der Anwendung auslaufenden

  • BVerwG, 18.07.1985 - 5 B 38.83

    Leistung einer Ausgleichszahlung für eine Flurbereinigung - Vernehmung der am

  • BVerwG, 22.01.1971 - VII C 58.70

    Gewährleistung der jederzeitigen Einsatzbereitschaft von Polizeifahrzeugen -

  • BVerwG, 19.07.1985 - 5 B 43.83

    Änderung eines Flurbereinigungsplanes durch die Aufnahme einer Verteilung des so

  • OVG Berlin, 07.09.1982 - 1 S 36.82

    Verfassungswidrigkeit eines zwangsweisen Aufenthalt in abgeschlossenen

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