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   OLG Karlsruhe, 24.09.1970 - 3 Ss 65/70   

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https://dejure.org/1970,2894
OLG Karlsruhe, 24.09.1970 - 3 Ss 65/70 (https://dejure.org/1970,2894)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.09.1970 - 3 Ss 65/70 (https://dejure.org/1970,2894)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. September 1970 - 3 Ss 65/70 (https://dejure.org/1970,2894)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1971, 157
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • KG, 30.08.2016 - 161 Ss 146/16

    Strafverfahren wegen Trunkenheitsfahrt und Verkehrsunfallflucht:

    Denn der BGH nimmt hiervon ausdrücklich jene Fälle aus, bei denen der Schuldspruch nicht teilbar wäre, zB den "Fall einer beide Ereignisse umfassenden Trunkenheitsfahrt" (vgl. auch OLG Karlsruhe NJW 1971, 157).
  • BGH, 09.11.1972 - 4 StR 457/71

    Verletzung des Grundsatzes der Unteilbarkeit des Schuldspruchs durch die

    So zu entscheiden sieht sich das Oberlandesgericht Stuttgart jedoch gehindert durch das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 24. September 1970 (NJW 1971, 157 [OLG Karlsruhe 24.09.1970 - 3 Ss 65/70] ).
  • BGH, 22.07.1971 - 4 StR 184/71

    Schuldhafte Herbeiführung des Unfalls und anschließende Unfallflucht -

    Während das Oberlandesgericht Hamm die Beschränkung der Berufung allein auf die Verurteilung wegen Verkehrsunfallflucht für unzulässig und wirkungslos hält, weil es wegen der Tatidentität im Sinne des § 264 StPO natürlicher Betrachtung widerspräche, die eine sinnvolle Einheit darstellende Herbeiführung des Unfalls und die anschließende Unfallflucht im Rechtsmittelverfahren aufzuteilen, sieht das vorlegende Gericht in Übereinstimmung mit dem Oberlandesgericht Karlsruhe (NJW 1971, 157 [OLG Karlsruhe 24.09.1970 - 3 Ss 65/70]) kein Hindernis für eine Rechtsmittelbeschränkung auf eine der mehreren sachlichrechtlichen Taten darin, daß es sich dabei um Teile einer einheitlichen Tat im verfahrensrechtlichen Sinn handelt, die nicht Gegenstand einer Aburteilung in verschiedenen Verfahren sein können.

    Mit Recht weist das Bayerische Oberste Landesgericht darauf hin, daß die tatbestandsmäßige Verflechtung zwischen schuldhafter Herbeiführung eines Verkehrsunfalls und anschließend begangener Unfallflucht trotz gegebener Tatidentität im Sinne des § 264 StPO meist nicht so eng ist, daß der Schuldspruch nicht teilbar wäre, wie möglicherweise im Falle einer beide Ereignisse umfassenden Trunkenheitsfahrt (vgl. Oberlandesgericht Karlsruhe NJW 1971, 157; Oberlandesgericht Hamm NJW 1970, 1244).

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