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Rechtsprechung
   BAG, 12.03.1971 - 3 AZR 224/70   

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BAG, 12.03.1971 - 3 AZR 224/70 (https://dejure.org/1971,676)
BAG, Entscheidung vom 12.03.1971 - 3 AZR 224/70 (https://dejure.org/1971,676)
BAG, Entscheidung vom 12. März 1971 - 3 AZR 224/70 (https://dejure.org/1971,676)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Provisionsbasis - Verdienstausfall - Autoverkäufer - Organisationszugehörigkeit

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Feiertagsvergütung eines auf Provisionsbasis angestellten AN

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 23, 248
  • NJW 1971, 1631 (Ls.)
  • DB 1971, 1067
  • DB 1971, 1163
  • DB 1971, 580
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 04.06.1969 - 3 AZR 243/68

    Versicherungsvermittler und Feiertagsvergütung

    Auszug aus BAG, 12.03.1971 - 3 AZR 224/70
    Ob und in welchem Umfang das der Fall ist muß nach den Hegeln dep Wahrscheinlich keit beurteilt werden (Bestätigung des zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmten Urteils des Senats vom 4» Juni 1969 - 3 AZR 243/68 - AP Nr. 27 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG).
  • BAG, 23.09.1960 - 1 AZR 508/59

    Bauarbeiter - Akkord - Feiertage - Betriebsversammlungen - Arbeitszeitausfall -

    Auszug aus BAG, 12.03.1971 - 3 AZR 224/70
    D ies l i e f e a u f e in e Umgehung d es F e ie rta g s lo h n z a h lu n g s g e s e tz e s h in a u s , d essen S in n e s g erad e i s t , dem A rb eitn eh m er d ie F e ie r ta g s r u h e zu s ic h e r n , ohne daß e r e in e V e rd ie n s te in b u ß e e r l e i d e t o der M e h ra rb e ite t l e i s t e t ( v g l. BAG AP N r. 4 zu § 1 F e ie r ta g s lo h n - zahlungsG ; BAG 3 , ?6 [79] » AP N r. 5 aaO; BAG 10, 29 [32] = AP N r.11 aaO; &G AP N r. 19 aaO [zu l b ] ; BAG 18, 213 [215 f ° ] = AP N r. 20 aaO [zu 1 ]; BAG AP N r. 27 aaO [ zu 2 b } ) .
  • BAG, 28.10.1960 - 1 AZR 43/59

    Ausschlußfrist - Urlaubsgeldanspruch

    Auszug aus BAG, 12.03.1971 - 3 AZR 224/70
    k la u s e in g e lte n anerk an n term aß en auch f ü r u n ab d in g b are An sprü ch e aus A rb e its s c h u tz g e s e tz e n ( v g l. BAG 10, 133 = AP N r. 8 l zu § 6 l l BGB U rla u b sre c h ts BAG 10, 1 = AP N r. 6 zu § 4 TVG A u s s c h lu ß fr is te n j BAG AP N r. 9 zu § 15 AZO [zu I I I d e r G ründe]j BAG 11, 150 [1 5 2 ,1 5 3 ] = AP N r. 27 zu § 4 TVG A u s s c h lu ß fr is te n j BAG 13, 57 = AP N r. 28 zu § 4 TVG Aus s c h lu ß f r is t e n j BAG AP N r. 1 zu § 1 TVG Bezugnahme a u f T a r i f v e r t r a g [zu 3 und 4 d e r G ründe]j H ueck-N ipperdey, aaO, B d . I l / 1, § 32 I I I 4 S. 634 zu F ußnoten 30, 31J N ik isc h , A r b e its r e c h t , Bd. I I , 2 .A u f l. , 1959, § 85 I I 3a S» 476 zu Fußnote 4 5 ) .
  • BAG, 30.03.1962 - 2 AZR 101/61

    Ausschlußfristen - Tarifvertrag - Krankengeldzuschuß - Rahmentarifvertrag für

    Auszug aus BAG, 12.03.1971 - 3 AZR 224/70
    k la u s e in g e lte n anerk an n term aß en auch f ü r u n ab d in g b are An sprü ch e aus A rb e its s c h u tz g e s e tz e n ( v g l. BAG 10, 133 = AP N r. 8 l zu § 6 l l BGB U rla u b sre c h ts BAG 10, 1 = AP N r. 6 zu § 4 TVG A u s s c h lu ß fr is te n j BAG AP N r. 9 zu § 15 AZO [zu I I I d e r G ründe]j BAG 11, 150 [1 5 2 ,1 5 3 ] = AP N r. 27 zu § 4 TVG A u s s c h lu ß fr is te n j BAG 13, 57 = AP N r. 28 zu § 4 TVG Aus s c h lu ß f r is t e n j BAG AP N r. 1 zu § 1 TVG Bezugnahme a u f T a r i f v e r t r a g [zu 3 und 4 d e r G ründe]j H ueck-N ipperdey, aaO, B d . I l / 1, § 32 I I I 4 S. 634 zu F ußnoten 30, 31J N ik isc h , A r b e its r e c h t , Bd. I I , 2 .A u f l. , 1959, § 85 I I 3a S» 476 zu Fußnote 4 5 ) .
  • BAG, 26.03.1966 - 3 AZR 453/65

    Regelmäßige Fünf-Tage-Woche - Wochenfeiertag - Nachholung der ausfallenden

    Auszug aus BAG, 12.03.1971 - 3 AZR 224/70
    D ies l i e f e a u f e in e Umgehung d es F e ie rta g s lo h n z a h lu n g s g e s e tz e s h in a u s , d essen S in n e s g erad e i s t , dem A rb eitn eh m er d ie F e ie r ta g s r u h e zu s ic h e r n , ohne daß e r e in e V e rd ie n s te in b u ß e e r l e i d e t o der M e h ra rb e ite t l e i s t e t ( v g l. BAG AP N r. 4 zu § 1 F e ie r ta g s lo h n - zahlungsG ; BAG 3 , ?6 [79] » AP N r. 5 aaO; BAG 10, 29 [32] = AP N r.11 aaO; &G AP N r. 19 aaO [zu l b ] ; BAG 18, 213 [215 f ° ] = AP N r. 20 aaO [zu 1 ]; BAG AP N r. 27 aaO [ zu 2 b } ) .
  • BAG, 23.06.1961 - 1 AZR 239/59

    Tarifliche Ausschlußfristen - Nachwirkung eines Tarifvertrages - Tarifliche

    Auszug aus BAG, 12.03.1971 - 3 AZR 224/70
    k la u s e in g e lte n anerk an n term aß en auch f ü r u n ab d in g b are An sprü ch e aus A rb e its s c h u tz g e s e tz e n ( v g l. BAG 10, 133 = AP N r. 8 l zu § 6 l l BGB U rla u b sre c h ts BAG 10, 1 = AP N r. 6 zu § 4 TVG A u s s c h lu ß fr is te n j BAG AP N r. 9 zu § 15 AZO [zu I I I d e r G ründe]j BAG 11, 150 [1 5 2 ,1 5 3 ] = AP N r. 27 zu § 4 TVG A u s s c h lu ß fr is te n j BAG 13, 57 = AP N r. 28 zu § 4 TVG Aus s c h lu ß f r is t e n j BAG AP N r. 1 zu § 1 TVG Bezugnahme a u f T a r i f v e r t r a g [zu 3 und 4 d e r G ründe]j H ueck-N ipperdey, aaO, B d . I l / 1, § 32 I I I 4 S. 634 zu F ußnoten 30, 31J N ik isc h , A r b e its r e c h t , Bd. I I , 2 .A u f l. , 1959, § 85 I I 3a S» 476 zu Fußnote 4 5 ) .
  • BAG, 26.08.1960 - 1 AZR 425/58

    Ausschlußfrist - Fortgeltende Tarifordnung - Ansprüche auf Mehrarbeitsvergütung

    Auszug aus BAG, 12.03.1971 - 3 AZR 224/70
    k la u s e in g e lte n anerk an n term aß en auch f ü r u n ab d in g b are An sprü ch e aus A rb e its s c h u tz g e s e tz e n ( v g l. BAG 10, 133 = AP N r. 8 l zu § 6 l l BGB U rla u b sre c h ts BAG 10, 1 = AP N r. 6 zu § 4 TVG A u s s c h lu ß fr is te n j BAG AP N r. 9 zu § 15 AZO [zu I I I d e r G ründe]j BAG 11, 150 [1 5 2 ,1 5 3 ] = AP N r. 27 zu § 4 TVG A u s s c h lu ß fr is te n j BAG 13, 57 = AP N r. 28 zu § 4 TVG Aus s c h lu ß f r is t e n j BAG AP N r. 1 zu § 1 TVG Bezugnahme a u f T a r i f v e r t r a g [zu 3 und 4 d e r G ründe]j H ueck-N ipperdey, aaO, B d . I l / 1, § 32 I I I 4 S. 634 zu F ußnoten 30, 31J N ik isc h , A r b e its r e c h t , Bd. I I , 2 .A u f l. , 1959, § 85 I I 3a S» 476 zu Fußnote 4 5 ) .
  • BAG, 05.06.1985 - 5 AZR 459/83

    Vergütung des Arbeitnehmers bei Krankheit - Provisionen als im Krankheitsfalle

    Die gleichen Überlegungen hat das Bundesarbeitsgericht wiederholt zur Berechnung der Feiertagsvergütung angestellt, für die ebenfalls das Lohnausfallprinzip gilt (BAG 22, 45, 50 = AP Nr. 27 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu 4 der Gründe; BAG 23, 248, 253 = AP Nr. 9 zu § 1 FeiertagslohnzahlungG Berlin, zu I 2 b der Gründe).

    Entscheidend ist in derartigen Fällen dies: Schwankende Bezüge müssen, sofern die Schwankungen nicht mit täglicher und betragsmäßiger Regelmäßigkeit auftreten, durch Schätzung entsprechend § 287 Abs. 2 ZPO ermittelt werden, und zwar in der Weise, daß man von einem Durchschnittsverdienst eines bestimmten Bezugszeitraums ausgeht, der so zu wählen ist, daß ein sachgerechtes Ergebnis erzielt werden kann (vgl. die bereits erwähnte Entscheidung BAG 23, 248, 254 = AP Nr. 9 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG Berlin, zu I 2 c der Gründe; BAG Urteil vom 29. September 1971 - 3 AZR 164/71 - AP Nr. 28 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu I 4 der Gründe, jeweils m.w.N.).

  • BGH, 29.03.1983 - VI ZR 172/81

    Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts im Verfahren vor den Arbeitsgerichten

    Auch war es damals bereits allgemein anerkannt, daß nichtorganisierte Arbeitnehmer in ihrem Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber auf einschlägige Tarifverträge Bezug nehmen können und dann auch hinnehmen müssen, daß ungünstige Regelungen dieses Tarifvertrages, wie z.B. Ausschlußfristen, ihnen gegenüber genau so angewendet werden wie im Verhältnis zwischen den Angehörigen von Tarifvertragsparteien (BAG, Urteile vom 5. November 1963 - 5 AZR 136/63 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag und vom 12. März 1971 - 3 AZR 224/70 - BAGE 23, 248, 255 = BB 1971, 824).
  • BAG, 26.09.1990 - 5 AZR 218/90

    Teilzeitbeschäftigte Lehrer; Ausschlußfrist

    Im Urteil vom 12. März 1971 (BAGE 23, 248 = AP Nr. 9 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG Berlin) hat es der Dritte Senat für zulässig gehalten, daß, falls die Arbeitsvertragsparteien die Anwendung einschlägiger Tarifverträge vereinbaren, für den vertragsschließenden nichtorganisierten Arbeitnehmer tarifliche Ausschlußfristen ebenso wie für die kraft Verbandszugehörigkeit tarifgebundenen Arbeitnehmer gelten und daß die vereinbarten tariflichen Ausschlußfristen auch Ansprüche aus einem Gesetz erfassen.
  • BAG, 03.05.1983 - 3 AZR 100/81

    Feiertagslohn bei Beschäftigung nach wechselndem Bedarf

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verfolgt das Feiert-LohnzG das Ziel, dem Arbeitnehmer für den ausgefallenen Arbeitstag die Vergütung zu sichern, ohne die Gegenleistung erbringen zu müssen; darum ist es auch unerheblich, ob durch Vor- oder Nacharbeit eine Lohneinbuße vermieden wird (BAG 8, 76, 78 = AP Nr. 5 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG; 10, 29, 32 = AP Nr. 11 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu I 1 der Gründe; 18, 213, 215 f. = AP Nr. 20, aaO, zu 1 der Gründe; 22, 45, 48, 50 = AP Nr. 27, aaO, zu 2 b und 3 c der Gründe; 23, 248, 252 f. = AP Nr. 9 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG Berlin, zu I 2 b der Gründe; Urteil vom 17. April 1975 - 3 AZR 289/74 - AP Nr. 32, zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG).

    Dies ist eine Berechnungsweise, deren Übertragung auf Feiertagsvergütung der Tarifvertrag nahelegt (vgl. auch BAG 23, 248, 254 = AP Nr. 9 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG Berlin, zu I 2 c der Gründe).

  • BAG, 26.09.1990 - 5 AZR 220/90

    Ausschlussfrist des § 70 Bundesangestelltentarif (BAT) - Änderungsvertrag bei

    Im Urteil vom 12. März 1971 (BAGE 23, 248 = AP Nr. 9 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG Berlin) hat es der Dritte Senat für zulässig gehalten, daß, falls die Arbeitsvertragsparteien die Anwendung einschlägiger Tarifverträge vereinbaren, für den vertragsschließenden nichtorganisierten Arbeitnehmer tarifliche Ausschlußfristen ebenso wie für die kraft Verbandszugehörigkeit tarifgebundenen Arbeitnehmer gelten und daß die vereinbarten tariflichen Ausschlußfristen auch Ansprüche aus einem Gesetz erfassen.
  • BAG, 26.09.1990 - 5 AZR 219/90

    Die Ausschlussfrist des § 70 Bundesangestelltentarif (BAT) - Änderungsvertrag bei

    Im Urteil vom 12. März 1971 (BAGE 23, 248 = AP Nr. 9 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG Berlin) hat es der Dritte Senat für zulässig gehalten, daß, falls die Arbeitsvertragsparteien die Anwendung einschlägiger Tarifverträge vereinbaren, für den vertragsschließenden nichtorganisierten Arbeitnehmer tarifliche Ausschlußfristen ebenso wie für die kraft Verbandszugehörigkeit tarifgebundenen Arbeitnehmer gelten und daß die vereinbarten tariflichen Ausschlußfristen auch Ansprüche aus einem Gesetz erfassen.
  • BAG, 22.03.1989 - 5 AZR 144/88

    Feiertagslohn: Ziel des FeiertagslohnzahlungsG - Abgeltungsbereich des

    Dafür ist es unerheblich, wie sich der Arbeitsausfall auf die Tage vor oder nach den Feiertagen auswirkt und ob allein schon durch Vor- oder Nacharbeit eine Lohneinbuße vermieden werden kann (BAGE 8, 76, 78 = AP Nr. 5 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG; BAGE 10, 29, 32 = AP Nr. 11 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu I 1 der Gründe; BAGE 18, 213, 215 f. = AP Nr. 20 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu 1 der Gründe; BAGE 22, 45, 48, 50 = AP Nr. 27 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu 2 b und 3 c der Gründe; BAGE 23, 248, 252 f. = AP Nr. 9 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG Berlin, zu I 2 b der Gründe; BAG Urteil vom 17. April 1975 - 3 AZR 289/74 - AP Nr. 32 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu 3 der Gründe; BAG Urteil vom 28. Februar 1984 - 3 AZR 103/83 - AP Nr. 43 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG zu I 3 der Gründe).
  • BAG, 22.03.1989 - 5 AZR 146/88

    Feiertagslohn: Ziel des FeiertagslohnzahlungsG - Abgeltungsbereich des

    Dafür ist es unerheblich, wie sich der Arbeitsausfall auf die Tage vor oder nach den Feiertagen auswirkt und ob allein schon durch Vor- oder Nacharbeit eine Lohneinbuße vermieden werden kann (BAGE 8, 76, 78 = AP Nr. 5 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG; BAGE 10, 29, 32 = AP Nr. 11 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu I 1 der Gründe; BAGE 18, 213, 215 f. = AP Nr. 20 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu 1 der Gründe; BAGE 22, 45, 48, 50 = AP Nr. 27 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu 2 b und 3 c der Gründe; BAGE 23, 248, 252 f. = AP Nr. 9 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG Berlin, zu I 2 b der Gründe; BAG Urteil vom 17. April 1975 - 3 AZR 289/74 - AP Nr. 32 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu 3 der Gründe; BAG Urteil vom 28. Februar 1984 - 3 AZR 103/83 - AP Nr. 43 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu I 3 der Gründe).
  • BAG, 25.07.1984 - 5 AZR 219/82
    Der Dritte Senat hat die Anwendbarkeit tariflicher Ausschlußfristen auf unabdingbare Ansprüche zusätzlich mit der Ordnungsfunktion der Ausschlußfristen begründet (vgl. Urteil vom 12. März 1971 - 3 AZR 224/70 - BAG 23, 248 = AP Nr. 9 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG Berlin).
  • BAG, 22.03.1989 - 5 AZR 145/88

    Feiertagslohn: Ziel des FeiertagslohnzahlungsG - Abgeltungsbereich des

    Dafür ist es unerheblich, wie sich der Arbeitsausfall auf die Tage vor oder nach den Feiertagen auswirkt und ob allein schon durch Vor- oder Nacharbeit eine Lohneinbuße vermieden werden kann (BAGE 8, 76, 78 = AP Nr. 5 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG; BAGE 10, 29, 32 = AP Nr. 11 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu I 1 der Gründe; BAGE 18, 213, 215 f. = AP Nr. 20 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu 1 der Gründe; BAGE 22, 45, 48, 50 = AP Nr. 27 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu 2 b und 3 c der Gründe; BAGE 23, 248, 252 f. = AP Nr. 9 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG Berlin, zu I 2 b der Gründe; BAG Urteil vom 17. April 1975 - 3 AZR 289/74 - AP Nr. 32 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu 3 der Gründe; BAG Urteil vom 28. Februar 1984 - 3 AZR 103/83 - AP Nr. 43 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu I 3 der Gründe).
  • LAG Hamburg, 04.06.1999 - 3 Sa 91/98

    Bezugnahmeklausel im Arbeitsvertrag; Bezugnahme auf Tarifvertrag

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Rechtsprechung
   BAG, 14.04.1971 - 4 AZR 168/70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,931
BAG, 14.04.1971 - 4 AZR 168/70 (https://dejure.org/1971,931)
BAG, Entscheidung vom 14.04.1971 - 4 AZR 168/70 (https://dejure.org/1971,931)
BAG, Entscheidung vom 14. April 1971 - 4 AZR 168/70 (https://dejure.org/1971,931)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zahlung einer Vergütung - Vergütungsgruppe - Einrede der Verjährung - Schadensersatz - Beiträge zur Angestelltenversicherung - Bewährungsaufstieg

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 23, 282
  • NJW 1971, 1631 (Ls.)
  • DB 1971, 1361
  • DB 1971, 1362
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 16.12.1959 - 4 AZR 392/57

    Körperschaft des öffentlichen Rechts - Bezifferung der Klageansprüche -

    Auszug aus BAG, 14.04.1971 - 4 AZR 168/70
    Die entgegenstehende Auffassung BAG 8, 279 = AP Nr» 25 zu § 256 ZPO wird aufgegeben» .

    Die entgegenstehende Auffassung des Senats (BAG 8, 279 = AP Nr, 25 zu § 256 ZPO), wonach ein Feststellungsinteresse grundsätzlich dann nicht gegeben ist, wenn die Einrede der Verjährung erhoben wird, wird insov/eit aufgegeben« In sog« Eingruppierungsstreitigkeiten geht es nämlich um die Feststellung der Verpflichtung, eine bestimmte Vergütung zu bezahlen«, Die Feststellungsklage wird in ständiger Rechtsprechung in solchen Streitfällen vor allem des halb zugelassen, weil eine Körperschaft des öffentlichen Rechts auch einem nur feststellenden Urteil eines Gerichts nachkommt und es schon deshalb eines Leistungsausspruches nicht bedarf« Dann kann und muß aber auch in einem solchen Prozeß mit geprüft werden, ob die erhobene Einrede der Verjährung durch greift, d« h« 6b der Beklagte zu Recht die Leistung verweigern kann, find deshalb die Verpflichtung zur Zahlung der Vergütung nicht mehr besteht« Greift die Einrede der Verjährung durch, dann ist der Vergütungsanspruch, dessen Feststellung begehrt wird, als unbegründet, nicht aber als unzulässig ab zuweisen (ebenso BAG AP Nr« 4-1 zu § 256 ZPO; Rosenberg-.

  • BAG, 20.01.1960 - 4 AZR 501/57

    Teilleistungsklage - Feststellungsklage - Bezifferung des ganzen Anspruchs -

    Auszug aus BAG, 14.04.1971 - 4 AZR 168/70
    Der Revision war nur insoweit stattzugeben, als der Pest stellungsantrag der Klägerin zurückgewiesen worden ist, daß die Beklagte ihr den für die Nichtabführung von Beiträgen zur Angestelltenversicherung und zu der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder in der Zeit vom 1. Januar 1955 bis 31 o Dezember 1957 entstehenden Schaden zu ersetzen hat«, Im übrigen mußte die Revision zurückgewiesen werden» 1» Soweit die Klägerin Feststellung begehrt, daß sie in der Zeit vom 1» Januar 1952 bis 31° Dezember 1954 in VergGr» III TO.A einzugruppieren gewesen wäre, ist dieser Antrag zu Recht vom Landesarbeitsgericht als unzulässig abgewiesen worden» Da die Eingruppierung kein konstitutiver Akt des Arbeitgeber ist, sondern aufgrund der vom Arbeitnehmer ausgeübten und auszuübenden Tätigkeit kraft Tarifautomatik erfolgt, besteht kein Rechtsschutzinteresse des Arbeitnehmers an der Feststellung, daß er in eine bestimmte Vergütungsgruppe durch den Arbeitgeber .einzugruppieren ist (vgl. BAG 8, 333 = AP Nr. 56 zu § 3 TO.A), Auch soweit die Klägerin mit diesem Antrag die Feststellung begehrt, sie habe schon in den Jahren 1952 bis 1954 die Tätigkeitsmerkma1e der VergGr.

    I b "einzustufen ist", macht sie damit doch nicht die Eingruppierung im Sinne einer vom Arbeitgeber vorzunehmenden Handlung oder abzugebenden Willenserklärung, sondern die tarifgerechte Vergütung geltend« Dieser Antrag ist demgemäß entsprechend der Rechtsprechung des Senats (BAG 8, 333 - AP Ir« 56 zu § 3 TO.A) dahin umzudeuten, daß die Klägerin die Feststellung begehrt, ihr stehe ab Io Januar 1957 Vergütung nach VergGr.

  • BAG, 14.07.1965 - 4 AZR 358/64

    Angestellter - Tätigkeitsmerkmale - Eingruppierung in Vergütungsgruppe -

    Auszug aus BAG, 14.04.1971 - 4 AZR 168/70
    III TO.A in der Zeit vom 1» Januar 1952 bis 51» Dezember 195 schon deshalb nicht mehr zu, weil diese Ansprüche sämtlich erloschen sind» Die Vergütung sansprüche der Klägerinr aus der fraglichen Zeit werden nämlich von den Ausschlußfristen der §§ 4- der Tarifverträge Nr» 15/58 und 15/60 (TV) für die Angestellten der Beklagten vom 14-» Oktober 1958 bzw» vom 18» November I960 und des § 67 HTA erfaßt» Hiernach sind die Ansprüche auf Vergütung sechs Monate nach Ablauf des Monats, in dem sie entstanden sind, oder innerhalb von sechs Monaten nach Fälligkeit schriftlich geltend zu machen (vgl» § 4- TV Nr. 13/58, § 4- Abs. 1 TV Nr» 13/60; § 67 Abs. 1 MTA)» Von diesen Ausschlußfristen werden auch frühere und damit auch noch unter die Geltung der TO.A fallende Ansprüche erfaßt (BAG 17, 24-8 = AP Nr. 5 zu § 1 TVG Tarifverträge: BAVAV).
  • BAG, 28.01.1970 - 4 AZR 153/69

    Vergütungsansprüche - Inkrafttreten des BAT - Ausschlußfristen

    Auszug aus BAG, 14.04.1971 - 4 AZR 168/70
    Da die Klägerin aber ihre Ansprüche erstmals im Jahre 1967 schriftlich geltend gemacht hat, sind die aus den Jahren 1952 bis 1954- stammenden Ansprüche, weil nicht rechtzeitig und formgerecht geltend gemacht, erloschen» Demgegenüber hat das Landesarbeitsgericht ebenfalls zu treffend den Einwand der Klägerin aus § 24-2 BGB, die Anwendung der Ausschlußfristen verstoße hier gegen Treu und Glauben, nicht üurchgreifen lassen» Die Klägerin hat nämlich nicht dargetan, daß die Beklagte sie irgendwie davon abgehalten hat, ihre Ansprüche rechtzeitig schriftlich geltend zu machen, oder daß die Beklagte die Klägerin in den Glauben versetzt hat, die Ansprüche würden auch ohne Geltendmachung erfüllt werden» Die Behauptung der Klägerin, sie habe erst im Jahre 1967 von der Anlage 1 a zur TO.A Kenntnis erlangt, kann für sich allein die Ausschlußfristen nach Treu und Glauben nicht unanwendbar machen (vgl. auch AP Nr. 1 zu § 70 BAT).
  • BSG, 07.12.1964 - 3 RK 74/60

    Wohnungsgeldzuschüsse für verheiratete weibliche Angestellte bei der Deutschen

    Auszug aus BAG, 14.04.1971 - 4 AZR 168/70
    Ill TO»A gezahlten Vergütungen in der Zeit vom 1» Januar 1955 bis 31» Dezember 1957 ein Schaden entstehen kann» Das wäre aber Voraussetzung für die Zulässigkeit einer auf Feststellung des Schadenersatzanspruches gerichteten Feststellungsklage» Nur wenn insoweit überhaupt ein Schaden zu erwarten ist, kann die Klägerin ein Interesse an der Feststellung eines Schadenersatzanspruches haben» Ob aber ein solcher Schaden zu erwarten ist, ist noch völlig ungewiß o Zwar ist die Beklagte anläßlich der Nachzahlung im Jahre 1958 nach den damaligen Vorschriften und Rechtsauffassungen verfahren, als sie den auf die Zeit vom 1.» Januar 1955 bis 31 o Dezember 1957 entfallenden nachgezahlten Vergütungsbetrag sozialversicherungsfrei gelassen hat» Nach richtiger Rechtsauffassung hätten jedoch, wie die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 17- Dezember 1964 - 3 HK 74/60 - (BSGE 22, 162 = SozR Nr«, 16 zu § 160 RVO) zeigt, die Beiträge zur Angestelltenversicherung und demgemäß zur Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder auch von diesen für die Jahre 1955 bis 1957 nachgezahlten Beträgen einbehalten und abgeführt werden müssen» Bei Nachzahlungen, die nicht auf grund rückwirkender Lohnerhöhungen, sondern wegen einer späteren Berichtigung der zustehenden Vergütung vorgenoramen werden, müssen danach die Versicherungsbeiträge so abgeführt werden, als wäre die Bezahlung von vornherein ordnungsgemäß vorgenommen -worden» Das bedeutet, daß nach dieser Rechtsprechung aus dem Jahre 1964 die Sozialversicherungsbeiträge und die Beiträge, zur Zusatzversorgung für die Zeitabschnitte hätten abgeführt werden müssen, für die die Vergütung nachgewährt worden ist» Nachdem diese auch für die Zeit ab 1955 an sich zutreffen de Rechtsauffassung erst nach dem Jahre 1964 bekanntgeworden war, hätte durchaus die Möglichkeit bestanden und besteht u.U» sogar jetzt noch die Möglichkeit, die Beiträge nachträglich wirksam zu zahlen» Nach § 140 Abs» 3 AVG kann nämlich ebenso wie nach § 1418 Abs. 3 RVO der Rentenversicherungsträger in Härte fällen die Beiträge noch nachträglich als wirksam gezahlt annehmen.
  • LAG Hamm, 04.12.2000 - 17 Sa 871/00

    Rechtliches Interesse an einer alsbaldigen arbeitsgerichtlichen Feststellung ;

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  • LAG Hamm, 24.02.2004 - 19 Sa 1569/03

    Feststellungsklage, Entrichtung von Abgaben auf Bruttoentgelt

    Das gilt insbesondere dann, wenn noch die Möglichkeit besteht, die Beiträge nachzuzahlen (vgl. BAG, Urteil vom 14. April 1971 - 4 AZR 168/70 = AP Nr. 47 zu § 256 ZPO).
  • LAG Hessen, 20.10.2015 - 8 Sa 1823/14

    Auslegung der Regelung zur Entgeltstufe 8 der AVR-DW-EKD hinsichtlich der

    Das nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche besondere Feststellungsinteresse der Klägerin liegt in dieser weitgehend zukunftsgerichteten Verpflichtung der Beklagten zur weiteren Zahlung des Unterschiedsbetrages, der nach der Besitzstandsregelung in der zum 1. November 2013 geänderten Fassung der Anlage 1 des Eingruppierungskatalogs zu dynamisieren ist und schon deshalb nicht abschließend beziffert werden kann (vgl. zur Zulässigkeit auch BAG 18. April 2007 - 4 AZR 253/06 - EzA-SD 2007 Nr. 20, 14-15 und BAG 14. April 1971 - 4 AZR 168/70 - ZPO § 256 Nr. 47) .
  • BAG, 21.10.1971 - 2 AZR 416/70

    Anspruch auf Versorgungsbezüge - Verjährung - Versorgungsberechtigter -

    Der Anspruch auf Versorgungsbezüge nach § 52 RegelungsG verjährt in entsprechender Anwendung des § 197 BGB in vier Jahren (Anschluß an BAG AP Nr » .8 zu § 63 RegelungsG) " 2" Ein nach dem RegelungsG Versorgungsberechtigter ist nicht, gehalten, die Verjährung seiner Ansprüche durch gerichtliche Geltendmachung zu unterbrechen, wenn er die Vefsorgungsbehörde immer wieder um Er ledigung seines Antrags bittet und diese ihm auf seine wiederholten Eingaben antwortet, er möge sich gedulden und von weiteren Mahnungen absehen« Wenn die Behörde schließlich nach annähernd zwei Jahren über den Antrag entscheidet, dann steht ihrer Be rufung auf Verjährung der bei alsbaldiger Geltend machung nicht verjährten Ansprüche der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegen« 3« Durch eine anspruchsfeindliche Rechtsprechung, die noch nicht einmal zu einer sog« ständigen Recht sprechung geworden ist, wird die Verjährung regel mäßig nicht gehemmt (Anschluß an BAG 12, 97 = AP Nr« 1 zu § 202 BGB)" 4-o Die Einrede der Verjährung steht der Zulässigkeit einer Feststellungsklage (§ 256 ZPO) dann nicht entgegen, wenn die Feststellung laufender Ansprüche aus einem einheitlichen Rechtsgrund (Versorgungsbe züge) 'sowohl für eine nicht verjährte als auch für eine möglicherweise verjährte Zeit begehrt wird« Vorauszusetzen ist, daß die Feststellungsklage hin sichtlich der nicht verjährten Ansprüche zulässig ist (Fortsetzung von BAG 12, 290 = AP Nr» 40 zu § 256 ZPO, jetzt auch in Übereinstimmung mit dem Vierten Senat des BAG, Urteil vom 14» April 1971 - 4 AZR 168/70 - zur Veröffentlichung in der Amt lichen Sammlung und im Nachschlagewerk des BAG vor gesehen) o .

    Es kann dahingestellt bleiben, bei welcher Pallgestal tung die Einrede der Verjährung in einem PestStellungsprozeß nicht geprüft werden darf mit der Polge, daß die Feststellungsklage unzulässig wäre (vgl. dazu BAG 12, 290 [292] = AP Nr» 40 zu § 256 ZPO und die dort» Anm» v» Pohle)» Venn wie hier die Peststellungsklage der Leistungsklage sehr nahe kommt, weil nämlich die Peststellung genau umschriebener laufender Zahlungsansprüche aus einem einheitlichen Rechtsgrund (§ 52 Abs» 2 RegelungsG) begehrt wird, und diese Ansprüche sowohl für eine nichtverjährte als auch für eine möglicherweise verjährte Zeit verlangt werden, dann wird durch die nur einen Teil der Ansprüche betreffende Einrede der Verjährung das rechtliche Interesse des Klägers an der alsbaldigen Feststellung im Sinne des § 256 ZPO nicht berührt» Es kann ihm nicht angesonnen werden', den mit der Verjährungseinrede behafteten Teil der Ansprüche im Wege der Leistungs klage geltend zu machen, während ihm für die nichtverjährten Teile der Ansprüche aus den oben zu I 1 erörterten Gründen 120 die Feststellungsklage offensteht» Er hat ein Recht darauf, den auf einheitlichem Rechtsgrund beruhenden einheitlichen Anspruch in einem Feststellungsrechtsstreit zu erheben, ohne Rücksicht darauf, daß für einen Teil des Anspruchs die Einrede der Verjährung geltend gemacht wird» Das stimmt mit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts überein (vgl. die Hinweise in BAG 12, 290 [291] = AP Nr. 40 zu § 256 ZPO), nachdem der Vierte Senat seine gegenteilige Auffassung (BAG 8, 279 [281 f] = AP Nr. 25 zu § 256 ZPO) inzwischen aufgegeben hat (Urteil vom 14" April 1971 ~ 4 AZR 168/70 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung und im Nachschlagewerk des Bundesarbeitsgerichts vorgesehen; So DB 1971, 1561),.

  • LAG Hessen, 20.10.2015 - 8 Sa 1824/14

    Auslegung der Regelung zur Entgeltstufe 8 der AVR-DW-EKD hinsichtlich der

    Das nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche besondere Feststellungsinteresse der Klägerin liegt in dieser weitgehend zukunftsgerichteten Verpflichtung der Beklagten zur weiteren Zahlung des Unterschiedsbetrages, der nach der Besitzstandsregelung in der zum 1. November 2013 geänderten Fassung der Anlage 1 des Eingruppierungskatalogs zu dynamisieren ist und schon deshalb nicht abschließend beziffert werden kann (vgl. zur Zulässigkeit auch BAG 18. April 2007 - 4 AZR 253/06 - EzA-SD 2007 Nr. 20, 14-15 und BAG 14. April 1971 - 4 AZR 168/70 - ZPO § 256 Nr. 47).
  • LAG Hessen, 20.10.2015 - 8 Sa 1822/14

    Auslegung der Regelung zur Entgeltstufe 8 der AVR-DW-EKD hinsichtlich der

    Das nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche besondere Feststellungsinteresse der Klägerin liegt in dieser weitgehend zukunftsgerichteten Verpflichtung der Beklagten zur weiteren Zahlung des Unterschiedsbetrages, der nach der Besitzstandsregelung in der zum 1. November 2013 geänderten Fassung der Anlage 1 des Eingruppierungskatalogs zu dynamisieren ist und schon deshalb nicht abschließend beziffert werden kann (vgl. zur Zulässigkeit auch BAG 18. April 2007 - 4 AZR 253/06 - EzA-SD 2007 Nr. 20, 14-15 und BAG 14. April 1971 - 4 AZR 168/70 - ZPO § 256 Nr. 47) .
  • LAG Hessen, 20.10.2015 - 8 Sa 1820/14

    Auslegung der Regelung zur Entgeltstufe 8 der AVR-DW-EKD hinsichtlich der

    Das nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche besondere Feststellungsinteresse der Klägerin liegt in dieser weitgehend zukunftsgerichteten Verpflichtung der Beklagten zur weiteren Zahlung des Unterschiedsbetrages, der nach der Besitzstandsregelung in der zum 1. November 2013 geänderten Fassung der Anlage 1 des Eingruppierungskatalogs zu dynamisieren ist und schon deshalb nicht abschließend beziffert werden kann (vgl. zur Zulässigkeit auch BAG 18. April 2007 - 4 AZR 253/06 - EzA-SD 2007 Nr. 20, 14-15 und BAG 14. April 1971 - 4 AZR 168/70 - ZPO § 256 Nr. 47).
  • LAG Hessen, 20.10.2015 - 8 Sa 68/15

    Auslegung der Regelung zur Entgeltstufe 8 der AVR-DW-EKD hinsichtlich der

    Das nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche besondere Feststellungsinteresse des Klägers liegt in dieser weitgehend zukunftsgerichteten Verpflichtung der Beklagten zur weiteren Zahlung des Unterschiedsbetrages, der nach der Besitzstandsregelung in der zum 1. November 2013 geänderten Fassung der Anlage 1 des Eingruppierungskatalogs zu dynamisieren ist und schon deshalb nicht abschließend beziffert werden kann (vgl. zur Zulässigkeit auch BAG 18. April 2007 - 4 AZR 253/06 - EzA-SD 2007 Nr. 20, 14-15 und BAG 14. April 1971 - 4 AZR 168/70 - ZPO § 256 Nr. 47) .
  • LAG Hamm, 23.05.2001 - 18 Sa 1681/00

    Voraussetzungen einer höheren tariflichen BAT-Eingruppierung ; Dauerhafte

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  • LAG Hessen, 20.10.2015 - 8 Sa 78/15

    Auslegung der Regelung zur Entgeltstufe 8 der AVR-DW-EKD hinsichtlich der

    Das nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche besondere Feststellungsinteresse der Klägerin liegt in dieser weitgehend zukunftsgerichteten Verpflichtung der Beklagten zur weiteren Zahlung des Unterschiedsbetrages, der nach der Besitzstandsregelung in der zum 1. November 2013 geänderten Fassung der Anlage 1 des Eingruppierungskatalogs zu dynamisieren ist und schon deshalb nicht abschließend beziffert werden kann (vgl. zur Zulässigkeit auch BAG 18. April 2007 - 4 AZR 253/06 - EzA-SD 2007 Nr. 20, 14-15 und BAG 14. April 1971 - 4 AZR 168/70 - ZPO § 256 Nr. 47).
  • LAG Hessen, 20.10.2015 - 8 Sa 1821/14

    Auslegung der Regelung zur Entgeltstufe 8 der AVR-DW-EKD hinsichtlich der

  • LAG Hessen, 20.10.2015 - 8 Sa 76/15

    Auslegung der Regelung zur Entgeltstufe 8 der AVR-DW-EKD hinsichtlich der

  • LAG Hessen, 20.10.2015 - 8 Sa 71/15

    Auslegung der Regelung zur Entgeltstufe 8 der AVR-DW-EKD hinsichtlich der

  • LAG Hessen, 20.10.2015 - 8 Sa 69/15

    Auslegung der Regelung zur Entgeltstufe 8 der AVR-DW-EKD hinsichtlich der

  • BAG, 29.07.1976 - 3 AZR 7/75

    Befristeter Arbeitsvertrag - Abhängigkeit - Teilzeitarbeitsverhältnis -

  • LAG Schleswig-Holstein, 18.02.2004 - 3 Sa 369/03

    Betriebliche Altersversorgung, Zusatzversorgung,

  • LAG Sachsen, 13.08.2003 - 2 Sa 653/02

    Verpflichtung zum Ersatz derjenigen Schäden, die aus dem arbeitgeberseitigen

  • LAG Sachsen, 13.08.2003 - 2 Sa 652/02

    Verpflichtung zum Ersatz derjenigen Schäden, die aus dem arbeitgeberseitigen

  • BAG, 08.11.1978 - 4 AZR 213/77

    Unbezahlter Urlaub - Sonderurlaub - Ruhende Pflichten - Arbeitsleistung - Zahlung

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Rechtsprechung
   BAG, 25.03.1971 - 2 AZR 187/70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,1577
BAG, 25.03.1971 - 2 AZR 187/70 (https://dejure.org/1971,1577)
BAG, Entscheidung vom 25.03.1971 - 2 AZR 187/70 (https://dejure.org/1971,1577)
BAG, Entscheidung vom 25. März 1971 - 2 AZR 187/70 (https://dejure.org/1971,1577)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Landesarbeitsgericht - Abgeordneter Arbeitsgerichtsrat - Vorsitz in Kammer - Ordnungsgemäße Besetzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1971, 1631 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 03.07.1962 - 2 BvR 628/60

    Assessorenstrafkammern

    Auszug aus BAG, 25.03.1971 - 2 AZR 187/70
    Grundsätzlich sollen die einem Gericht zugewiesenen Aufgaben cm von den bei diesem Gericht planmäßig angestellten Richtern erfüllt werden» Das schließt aber nicht aus daß ein Richter zum Zwecke eines vorübergehenden Bedürfnisses wie auch seiner Erprobung mit seinem Einverständnis auf Zeit an ein anderes Gericht abgeordnet wird (vgl. BVerfGE 3, 213; 4, 331; BVerfG NJW 62, 1495; BGHZ 123 1; 20, 209; 20, 250 ; 22, 142; 34, 260; BGH NJW 66, 352; BGH GSSt 14, 321; vgl. auch Baumbach-Lauterbach, 30. Aufl" 1970, § 70 GVG Anm. 1; Gerner-Decker-Kauffmann- Gruber, DRiG, § 37 Anm» 10; Müller, DRiZ 6 3, 37; Schmidt- Räntsch, DRiG, § 37 Anm. 3s 4, 5s 14, 15)° Demgemäß gehen die gesetzlichen Bestimmungen von der Zulässigkeit der Abordnung eines Richters aus und untersagen sie nicht (vgl. §§ 29, 59 DRiG), insbesondere nicht für den hier interessierenden Fall der Abordnung eines bereits auf Lebenszeit angestellten erstinstanzlichen Richters der Arbeitsgerichtsbarkeit an das Landesarbeitsgericht».
  • BVerfG, 09.11.1955 - 1 BvL 13/52

    Soforthilfegesetz

    Auszug aus BAG, 25.03.1971 - 2 AZR 187/70
    Grundsätzlich sollen die einem Gericht zugewiesenen Aufgaben cm von den bei diesem Gericht planmäßig angestellten Richtern erfüllt werden» Das schließt aber nicht aus daß ein Richter zum Zwecke eines vorübergehenden Bedürfnisses wie auch seiner Erprobung mit seinem Einverständnis auf Zeit an ein anderes Gericht abgeordnet wird (vgl. BVerfGE 3, 213; 4, 331; BVerfG NJW 62, 1495; BGHZ 123 1; 20, 209; 20, 250 ; 22, 142; 34, 260; BGH NJW 66, 352; BGH GSSt 14, 321; vgl. auch Baumbach-Lauterbach, 30. Aufl" 1970, § 70 GVG Anm. 1; Gerner-Decker-Kauffmann- Gruber, DRiG, § 37 Anm» 10; Müller, DRiZ 6 3, 37; Schmidt- Räntsch, DRiG, § 37 Anm. 3s 4, 5s 14, 15)° Demgemäß gehen die gesetzlichen Bestimmungen von der Zulässigkeit der Abordnung eines Richters aus und untersagen sie nicht (vgl. §§ 29, 59 DRiG), insbesondere nicht für den hier interessierenden Fall der Abordnung eines bereits auf Lebenszeit angestellten erstinstanzlichen Richters der Arbeitsgerichtsbarkeit an das Landesarbeitsgericht».
  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 335/51

    Entlassung von Nationalsozialisten

    Auszug aus BAG, 25.03.1971 - 2 AZR 187/70
    Grundsätzlich sollen die einem Gericht zugewiesenen Aufgaben cm von den bei diesem Gericht planmäßig angestellten Richtern erfüllt werden» Das schließt aber nicht aus daß ein Richter zum Zwecke eines vorübergehenden Bedürfnisses wie auch seiner Erprobung mit seinem Einverständnis auf Zeit an ein anderes Gericht abgeordnet wird (vgl. BVerfGE 3, 213; 4, 331; BVerfG NJW 62, 1495; BGHZ 123 1; 20, 209; 20, 250 ; 22, 142; 34, 260; BGH NJW 66, 352; BGH GSSt 14, 321; vgl. auch Baumbach-Lauterbach, 30. Aufl" 1970, § 70 GVG Anm. 1; Gerner-Decker-Kauffmann- Gruber, DRiG, § 37 Anm» 10; Müller, DRiZ 6 3, 37; Schmidt- Räntsch, DRiG, § 37 Anm. 3s 4, 5s 14, 15)° Demgemäß gehen die gesetzlichen Bestimmungen von der Zulässigkeit der Abordnung eines Richters aus und untersagen sie nicht (vgl. §§ 29, 59 DRiG), insbesondere nicht für den hier interessierenden Fall der Abordnung eines bereits auf Lebenszeit angestellten erstinstanzlichen Richters der Arbeitsgerichtsbarkeit an das Landesarbeitsgericht».
  • BGH, 03.06.1993 - III ZR 104/92

    Amtspflichtverletzung durch Erlaß eines verspäteten Zwischenbescheides gemäß

    Auszug aus BAG, 25.03.1971 - 2 AZR 187/70
    Grundsätzlich sollen die einem Gericht zugewiesenen Aufgaben cm von den bei diesem Gericht planmäßig angestellten Richtern erfüllt werden» Das schließt aber nicht aus daß ein Richter zum Zwecke eines vorübergehenden Bedürfnisses wie auch seiner Erprobung mit seinem Einverständnis auf Zeit an ein anderes Gericht abgeordnet wird (vgl. BVerfGE 3, 213; 4, 331; BVerfG NJW 62, 1495; BGHZ 123 1; 20, 209; 20, 250 ; 22, 142; 34, 260; BGH NJW 66, 352; BGH GSSt 14, 321; vgl. auch Baumbach-Lauterbach, 30. Aufl" 1970, § 70 GVG Anm. 1; Gerner-Decker-Kauffmann- Gruber, DRiG, § 37 Anm» 10; Müller, DRiZ 6 3, 37; Schmidt- Räntsch, DRiG, § 37 Anm. 3s 4, 5s 14, 15)° Demgemäß gehen die gesetzlichen Bestimmungen von der Zulässigkeit der Abordnung eines Richters aus und untersagen sie nicht (vgl. §§ 29, 59 DRiG), insbesondere nicht für den hier interessierenden Fall der Abordnung eines bereits auf Lebenszeit angestellten erstinstanzlichen Richters der Arbeitsgerichtsbarkeit an das Landesarbeitsgericht».
  • BGH, 26.03.1956 - II ZR 166/54

    Unzulässige Mitwirkung von Hilfsrichtern

    Auszug aus BAG, 25.03.1971 - 2 AZR 187/70
    Grundsätzlich sollen die einem Gericht zugewiesenen Aufgaben cm von den bei diesem Gericht planmäßig angestellten Richtern erfüllt werden» Das schließt aber nicht aus daß ein Richter zum Zwecke eines vorübergehenden Bedürfnisses wie auch seiner Erprobung mit seinem Einverständnis auf Zeit an ein anderes Gericht abgeordnet wird (vgl. BVerfGE 3, 213; 4, 331; BVerfG NJW 62, 1495; BGHZ 123 1; 20, 209; 20, 250 ; 22, 142; 34, 260; BGH NJW 66, 352; BGH GSSt 14, 321; vgl. auch Baumbach-Lauterbach, 30. Aufl" 1970, § 70 GVG Anm. 1; Gerner-Decker-Kauffmann- Gruber, DRiG, § 37 Anm» 10; Müller, DRiZ 6 3, 37; Schmidt- Räntsch, DRiG, § 37 Anm. 3s 4, 5s 14, 15)° Demgemäß gehen die gesetzlichen Bestimmungen von der Zulässigkeit der Abordnung eines Richters aus und untersagen sie nicht (vgl. §§ 29, 59 DRiG), insbesondere nicht für den hier interessierenden Fall der Abordnung eines bereits auf Lebenszeit angestellten erstinstanzlichen Richters der Arbeitsgerichtsbarkeit an das Landesarbeitsgericht».
  • BGH, 12.03.1956 - II ZR 91/55

    Unzulässige Mitwirkung von Hilfsrichtern

    Auszug aus BAG, 25.03.1971 - 2 AZR 187/70
    Grundsätzlich sollen die einem Gericht zugewiesenen Aufgaben cm von den bei diesem Gericht planmäßig angestellten Richtern erfüllt werden» Das schließt aber nicht aus daß ein Richter zum Zwecke eines vorübergehenden Bedürfnisses wie auch seiner Erprobung mit seinem Einverständnis auf Zeit an ein anderes Gericht abgeordnet wird (vgl. BVerfGE 3, 213; 4, 331; BVerfG NJW 62, 1495; BGHZ 123 1; 20, 209; 20, 250 ; 22, 142; 34, 260; BGH NJW 66, 352; BGH GSSt 14, 321; vgl. auch Baumbach-Lauterbach, 30. Aufl" 1970, § 70 GVG Anm. 1; Gerner-Decker-Kauffmann- Gruber, DRiG, § 37 Anm» 10; Müller, DRiZ 6 3, 37; Schmidt- Räntsch, DRiG, § 37 Anm. 3s 4, 5s 14, 15)° Demgemäß gehen die gesetzlichen Bestimmungen von der Zulässigkeit der Abordnung eines Richters aus und untersagen sie nicht (vgl. §§ 29, 59 DRiG), insbesondere nicht für den hier interessierenden Fall der Abordnung eines bereits auf Lebenszeit angestellten erstinstanzlichen Richters der Arbeitsgerichtsbarkeit an das Landesarbeitsgericht».
  • BGH, 15.11.1956 - III ZR 84/55

    Unzulässige Mitwirkung eines Hilfsrichters

    Auszug aus BAG, 25.03.1971 - 2 AZR 187/70
    Grundsätzlich sollen die einem Gericht zugewiesenen Aufgaben cm von den bei diesem Gericht planmäßig angestellten Richtern erfüllt werden» Das schließt aber nicht aus daß ein Richter zum Zwecke eines vorübergehenden Bedürfnisses wie auch seiner Erprobung mit seinem Einverständnis auf Zeit an ein anderes Gericht abgeordnet wird (vgl. BVerfGE 3, 213; 4, 331; BVerfG NJW 62, 1495; BGHZ 123 1; 20, 209; 20, 250 ; 22, 142; 34, 260; BGH NJW 66, 352; BGH GSSt 14, 321; vgl. auch Baumbach-Lauterbach, 30. Aufl" 1970, § 70 GVG Anm. 1; Gerner-Decker-Kauffmann- Gruber, DRiG, § 37 Anm» 10; Müller, DRiZ 6 3, 37; Schmidt- Räntsch, DRiG, § 37 Anm. 3s 4, 5s 14, 15)° Demgemäß gehen die gesetzlichen Bestimmungen von der Zulässigkeit der Abordnung eines Richters aus und untersagen sie nicht (vgl. §§ 29, 59 DRiG), insbesondere nicht für den hier interessierenden Fall der Abordnung eines bereits auf Lebenszeit angestellten erstinstanzlichen Richters der Arbeitsgerichtsbarkeit an das Landesarbeitsgericht».
  • BGH, 08.02.1961 - VIII ZR 35/60

    Unzulässige Mitwirkung von Hilfsrichtern

    Auszug aus BAG, 25.03.1971 - 2 AZR 187/70
    Grundsätzlich sollen die einem Gericht zugewiesenen Aufgaben cm von den bei diesem Gericht planmäßig angestellten Richtern erfüllt werden» Das schließt aber nicht aus daß ein Richter zum Zwecke eines vorübergehenden Bedürfnisses wie auch seiner Erprobung mit seinem Einverständnis auf Zeit an ein anderes Gericht abgeordnet wird (vgl. BVerfGE 3, 213; 4, 331; BVerfG NJW 62, 1495; BGHZ 123 1; 20, 209; 20, 250 ; 22, 142; 34, 260; BGH NJW 66, 352; BGH GSSt 14, 321; vgl. auch Baumbach-Lauterbach, 30. Aufl" 1970, § 70 GVG Anm. 1; Gerner-Decker-Kauffmann- Gruber, DRiG, § 37 Anm» 10; Müller, DRiZ 6 3, 37; Schmidt- Räntsch, DRiG, § 37 Anm. 3s 4, 5s 14, 15)° Demgemäß gehen die gesetzlichen Bestimmungen von der Zulässigkeit der Abordnung eines Richters aus und untersagen sie nicht (vgl. §§ 29, 59 DRiG), insbesondere nicht für den hier interessierenden Fall der Abordnung eines bereits auf Lebenszeit angestellten erstinstanzlichen Richters der Arbeitsgerichtsbarkeit an das Landesarbeitsgericht».
  • BVerfG, 13.05.1969 - 1 BvR 25/65

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung von Dauerschulden und Dauerschuldzinsen

    Auszug aus BAG, 25.03.1971 - 2 AZR 187/70
    2» Die vom Kläger angeführte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Juni 199 (BVerfGE 26, 1 6 3 ) ergibt nichts Gegenteiliges« In dieser Entscheidung (vgl« insbesondere Seite 169 f.) entwickelt das Bundesverfassungsgericht anschaulich und überzeugend die Gleichrangigkeit von Oberlandesgericht, Landessozialgericht, Verwaltungsgerichtshof und Landesarbeitsgericht, wobei es - im Rahmen der Prüfung der Gleichrangigkeit - den beiden Besonderheiten des Landesarbeitsgerichts, daß nämlich seine Spruchkörper als Kammern und nicht wie die der anderen vergleichbaren Gerichte als Senate und demgemäß deren Vorsitzende als Direktoren und nicht als Senatspräsidenten bezeichnet werden, und ferner, daß der Vorsitzende beim Landesarbeitsgericht nicht mit zwei Berufsrichtern, sondern mit zwei ehrenamtlichen im Arbeitsrecht erfahrenen Beisitzern zu entscheiden hat, keine Bedeutung beimißt« Der genannte Unterschied zwischen Oberlandesgericht einerseits und Landesarbeitsgericht andererseits kann aber durchaus, ohne der Gleichrangigkeit der genannten Gerichte Abbruch zu tun, bei der Anwendung solcher verfahrensrechtlichen Vorschriften Bedeutung gewinnen, die auf einen aus mehreren Berufsrichtern bestehenden Spruchkörper gemünzt sind.
  • BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 411/06

    Feststellungsinteresse bei Verbandsklage - Erledigung

    Eine vorübergehende Abordnung eines Richters am Arbeitsgericht an ein Landesarbeitsgericht kann zulässigerweise mit einer nicht vorhersehbaren Überlastung des Landesarbeitsgerichts (BAG 27. April 1972 - 5 AZR 404/71 - AP ArbGG 1953 § 35 Nr. 1; GK-ArbGG/Bader Stand März 2007 § 35 Rn. 14) oder mit dem Zweck seiner Erprobung begründet werden (BAG 25. März 1971 - 2 AZR 187/70 - AP ArbGG 1953 § 36 Nr. 3 mit zust. Anm. Schmidt-Räntsch; allg. auch schon BVerfG 3. Juli 1962 - 2 BvR 628/60 ua. - BVerfGE 14, 156, 164 f.; zur - entsprechenden - Zulässigkeit des Einsatzes von abgeordneten Richtern bei Oberlandesgerichtssenaten vgl. Kissel/Mayer GVG 4. Aufl. § 115 Rn. 9 mwN).

    Dementsprechend muss sich die Abordnung in zeitlichen und sachlichen Grenzen halten (BAG 25. März 1971 - 2 AZR 187/70 - aaO).

  • BAG, 18.06.2015 - 8 AZN 881/14

    Ordnungswidrige Besetzung des Gerichts - Abordnung eines Richters

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG 13. November 1997 - 2 BvR 2269/93 -; 23. Januar 1996 - 1 BvR 1551/95 -; 8. Juli 1992 - 2 BvL 27/91, 2 BvL 31/91 - zu C III 2 a der Gründe mwN, BVerfGE 87, 68; 3. Juli 1962 - 2 BvR 628/60, 2 BvR 247/61 - zu B I der Gründe, BVerGE 14, 156) , des Bundesgerichtshofs (ua. BGH 16. März 2005 - RiZ (R) 2/04 - zu II 2 b der Gründe, BGHZ 162, 333; 13. Juli 1995 - V ZB 6/94 - zu III 1 b aa der Gründe, BGHZ 130, 304; 5. Juni 1985 - VIII ZR 135/84 - zu II 2 der Gründe, BGHZ 95, 22; 15. November 1956 - III ZR 84/55 - BGHZ 22, 142, 145) , des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 23. August 1996 - 8 C 19.95 - BVerwGE 102, 7) und des Bundesarbeitsgerichts (BAG 6. Juni 2007 - 4 AZR 411/06 - Rn. 34, BAGE 123, 46; 25. März 1971 - 2 AZR 187/70 -) sehen das Grundgesetz und die Gerichtsverfassung im Interesse der sachlichen und persönlichen Unabhängigkeit der Richter vor, dass ihr Amt grundsätzlich von bei dem betreffenden Gericht planmäßig und auf Lebenszeit ernannten Richtern ausgeübt wird.
  • BAG, 12.12.1989 - 8 AZR 635/88

    Feststellungsklage: Zulässigkeit trotz möglicher Leistungaklage bei Rechtsstreit

    Ein zum Landesarbeitsgericht abgeordneter Richter am Arbeitsgericht kann Vorsitzender einer Kammer des Landesarbeitsgerichts sein (vgl. BAG Urteil vom 25. März 1971 - 2 AZR 187/70 - AP Nr. 3 zu § 36 ArbGG 1953).
  • BAG, 12.12.1989 - 8 AZR 349/88

    Feststellungsklage: Zulässigkeit trotz möglicher Leistungaklage bei Rechtsstreit

    Ein zum Landesarbeitsgericht abgeordneter Richter am Arbeitsgericht kann Vorsitzender einer Kammer des Landesarbeitsgerichts sein (vgl. BAG Urteil vom 25. März 1971 - 2 AZR 187/70 - AP Nr. 3 zu § 36 ArbGG 1953).
  • VGH Hessen, 16.02.1995 - 1 TG 2664/94

    Vergabe der Stelle eines Vorsitzenden des Flurbereinigungsgerichtes

    Nicht erforderlich ist danach, daß ein Richter die Vorsitzendenfunktion in dem statusrechtlichen Amt eines Vorsitzenden Richters ausübt oder daß bei dem Gericht eine entsprechende Planstelle vorgesehen ist; der Richter kann auch nebenamtlich (vgl. hierzu Schmidt-Räntsch, Deutsches Richtergesetz, Kommentar, 4. Aufl. vor §§ 40 - 42 Rdnr. 2) den Vorsitz führen, sofern die gerichtsverfassungsrechtlichen Vorschriften dies zulassen (so ausdrücklich Schmidt-Räntsch, a.a.O., § 28 Rdnr. 8; vgl. auch GKÖD I § 28 Rdnr. 8; Baumbach-Lauterbach, ZPO, 53. Aufl. 1995, DRiG § 28 Rdnr. 3 unter Hinweis auf BAG, NJW 1971, 1631).
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