Weitere Entscheidung unten: BGH, 30.06.1971

Rechtsprechung
   BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvQ 1/71   

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https://dejure.org/1971,660
BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvQ 1/71 (https://dejure.org/1971,660)
BVerfG, Entscheidung vom 27.07.1971 - 2 BvQ 1/71 (https://dejure.org/1971,660)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Juli 1971 - 2 BvQ 1/71 (https://dejure.org/1971,660)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine einstweilige Anordnung gegen den Vollzug des Hessischen Anpassungsgesetzes zur Besoldungsneuregelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 31, 381
  • NJW 1971, 1793
  • DÖV 1971, 741
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 25.06.1968 - 1 BvR 307/68

    Keine einstweilige Anordnung zur Fristverlängerung für Anträge auf Befreiung von

    Auszug aus BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvQ 1/71
    Soweit eine Abwägung notwendig ist, müssen demnach die Nachteile, die entstehen, wenn die einstweilige Anordnung ergeht und sich später herausstellt, daß die landesgesetzliche Regelung mit dem Bundesrecht vereinbar ist, den Nachteilen gegenübergestellt werden, die entstehen, wenn der Erlaß der einstweiligen Anordnung abgelehnt wird und sich später herausstellt, daß die landesgesetzliche Regelung mit dem Bundesrecht unvereinbar ist (BVerfGE 24, 27 (31); 25, 367 (369 f.); 29, 318 (323)).
  • BVerfG, 29.04.1969 - 1 BvR 47/69

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Neuregelung des Berufrechts

    Auszug aus BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvQ 1/71
    Soweit eine Abwägung notwendig ist, müssen demnach die Nachteile, die entstehen, wenn die einstweilige Anordnung ergeht und sich später herausstellt, daß die landesgesetzliche Regelung mit dem Bundesrecht vereinbar ist, den Nachteilen gegenübergestellt werden, die entstehen, wenn der Erlaß der einstweiligen Anordnung abgelehnt wird und sich später herausstellt, daß die landesgesetzliche Regelung mit dem Bundesrecht unvereinbar ist (BVerfGE 24, 27 (31); 25, 367 (369 f.); 29, 318 (323)).
  • BVerfG, 10.11.1970 - 1 BvR 398/70

    Keine einstweilige Anordnung gegen den Vollzug des Hessischen

    Auszug aus BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvQ 1/71
    Soweit eine Abwägung notwendig ist, müssen demnach die Nachteile, die entstehen, wenn die einstweilige Anordnung ergeht und sich später herausstellt, daß die landesgesetzliche Regelung mit dem Bundesrecht vereinbar ist, den Nachteilen gegenübergestellt werden, die entstehen, wenn der Erlaß der einstweiligen Anordnung abgelehnt wird und sich später herausstellt, daß die landesgesetzliche Regelung mit dem Bundesrecht unvereinbar ist (BVerfGE 24, 27 (31); 25, 367 (369 f.); 29, 318 (323)).
  • BVerfG, 03.05.1994 - 2 BvR 2760/93

    Isserstedt

    Ein Überwiegen der Nachteile, die dann entstünden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, kann folglich nicht festgestellt werden; in einer solchen Situation fordert das gemeine Wohl den Erlaß einer einstweiligen Anordnung nicht (s. hierzu auch BVerfGE 31, 381 ; 36, 37 ; 65, 101 ).
  • StGH Hessen, 02.08.1972 - P.St. 697

    Einstweilige Verfügung; Gebietsänderung; Gebietsänderungsakt; Gemeinde;

    Das gilt auch dann, wenn ein bereits in Kraft getretenes Gesetz außer Vollzug gesetzt werden soll (vgl. BVerfGE 3, 41 (44); 6, 1 (4); 7, 175 (179); 7, 367 (371); 11, 102 (104); 11, 306 (308); 12, 276 (279); 16, 220 (226 f.); 18, 34 (36); 18, 151 (153); 20, 363 f.; 24, 27; 25, 367; 29, 120 (123); 29, 179 (181 f.); 29, 318 (323); 31, 381 (386); ebenso VerfGH Nordrhein-Westfalen, Beschl. vom 30. Juli 1969, AS Bd. 25, 303 = VRspr.

    Der Staatsgerichtshof kann daher bei seiner Entscheidung über den Erlaß einer einstweiligen Verfügung nur die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Verfügung nicht erginge, die Grundrechtsklage in der Hauptsache jedoch Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Verfügung erlassen würde, der Grundrechtsklage in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 12, 276 (279) m. w. N.; 16, 220 (226 f.); 18, 34 (36); 18, 151 (153); 18, 157 (158 f.); 24, 27 (31); 25, 367 (369 f.); 29, 318 (323); 31, 381 (386); VerfGH Rheinland-Pfalz, Beschl. vom 13. April 1972 - VGH 1-3/72 -).

  • BVerfG, 21.06.1974 - 1 BvQ 4/74

    Einstweilige Anordnung gegen das Inkrafttreten der Neuregelung des

    Es sind allein die Folgen abzuwägen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, der Hauptantrag aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, dem Hauptantrag aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 18, 151 (153); 31, 381 (386); 34, 341 (342 f.)).
  • VerfGH Saarland, 21.02.1980 - Lv 1/80

    Beteiligtenfähigkeit einer Partei im Organstreitverfahren; Nachweis der wirksamen

    Ob daher die Vor- aussetzungen für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung vorliegen, hat der Verfassungsgerichtshof nach einem strengen Maßstab zu prüfen (so auch die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: vgl. z.B. BVerfGE 3, 41 (44); 3, 52 (56); 31, 381 (386); 40, 7 (9)).
  • StGH Hessen, 20.07.1983 - P.St. 1001

    Ablehnung einer einstweiligen Verfügung gegen die 17. Verordnung zur Ausführung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (unter anderem BVerfGE 12, 276 (279); 16, 220 (227); 31, 381 (386)), der sich der Staatsgerichtshof angeschlossen hat (P.St. 692, 693, a.a.O.), ist bei der Prüfung, ob der Erlaß einer einstweiligen Verfügung im Rahmen eines Verfassungsstreits im öffentlichen Interesse geboten ist, wegen der in der Regel weittragenden Folgen einer derartigen Entscheidung ein strenger Maßstab anzulegen.
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Rechtsprechung
   BGH, 30.06.1971 - VIII ZR 39/70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,677
BGH, 30.06.1971 - VIII ZR 39/70 (https://dejure.org/1971,677)
BGH, Entscheidung vom 30.06.1971 - VIII ZR 39/70 (https://dejure.org/1971,677)
BGH, Entscheidung vom 30. Juni 1971 - VIII ZR 39/70 (https://dejure.org/1971,677)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beauftragung einer Firma mit der Herstellung von Möbeln als Vertrag über Herstellung und Lieferung nicht vertretbarer Sachen - Anforderungen an die Frist zur Beseitigung der Mängel - Einordnung der Lieferung von in Jugoslawien in Auftrag gegebenen Möbeln als nicht ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1971, 1793
  • MDR 1971, 837
  • WM 1971, 1014
  • DB 1971, 1467
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.09.1966 - VII ZR 160/64

    Begriff der vertretbaren Sachen - Reiseprospekte als "Art" in ihrer Gesamtheit

    Auszug aus BGH, 30.06.1971 - VIII ZR 39/70
    Unter dem Blickpunkt der Veräußerungsgeschäfte sind daher umgekehrt nicht vertretbar solche Sachen, die nur auf die Betriebsverhältnisse des Bestellers ausgerichtet und seinen Wünschen angepaßt sind, und die deshalb für den Unternehmer anderweit schwer oder gar nicht abzusetzen sind (BGH Urteil vom 9. Februar 1960 - VIII ZR 53/59 - insoweit nicht veröffentlicht; Urteil vom 29. September 1966 - VII ZR 160/64 - LM BGB § 651 Fr. 6 = BGHWarn 1966 Nr. 181; RGRK 11. Aufl. § 651 Anm. 3; Brüggemann in HGB Großkommentar § 381 Anm. 52).
  • BGH, 09.02.1960 - VIII ZR 53/59
    Auszug aus BGH, 30.06.1971 - VIII ZR 39/70
    Unter dem Blickpunkt der Veräußerungsgeschäfte sind daher umgekehrt nicht vertretbar solche Sachen, die nur auf die Betriebsverhältnisse des Bestellers ausgerichtet und seinen Wünschen angepaßt sind, und die deshalb für den Unternehmer anderweit schwer oder gar nicht abzusetzen sind (BGH Urteil vom 9. Februar 1960 - VIII ZR 53/59 - insoweit nicht veröffentlicht; Urteil vom 29. September 1966 - VII ZR 160/64 - LM BGB § 651 Fr. 6 = BGHWarn 1966 Nr. 181; RGRK 11. Aufl. § 651 Anm. 3; Brüggemann in HGB Großkommentar § 381 Anm. 52).
  • BGH, 07.05.2015 - VII ZR 145/12

    Vergütungsklage nach Bestellerkündigung eines Werklieferungsvertrages: Behandlung

    Nicht vertretbar sind solche Sachen, die auf die Betriebsverhältnisse des Bestellers ausgerichtet und seinen Wünschen angepasst sind und die deshalb für den Unternehmer anderweitig schwer oder gar nicht absetzbar sind (BGH, Urteil vom 30. Juni 1971 - VIII ZR 39/70, NJW 1971, 1793, 1794; MünchKommBGB/Busche, 6. Aufl., § 651 Rn. 17 f.).
  • BGH, 15.02.1990 - VII ZR 175/89

    Einbau einer Einbauküche in die vom Eigentümer selbst genutzte Wohnung

    Damit hatte die Beklagte die nach Katalog zu bestellenden Sachen den besonderen Wünschen des Bestellers anzupassen und ein Werk herzustellen, das für sie nach dem Zusammensetzen nur schwer anderweitig absetzbar war; in diesem Fall liegt ein Werklieferungsvertrag über eine unvertretbare Sache vor (BGH NJW 1966, 2307; NJW 1971, 1793, 1794; WM 1977, 79, 80, WM 1977, 365, 366; vgl. OLG Köln BB 1982, 1578).
  • AG Brandenburg, 25.08.2015 - 31 C 279/14

    Vertrag ist Vertrag!

    Im Übrigen handelt es sich bei den hier streitigen Trittstufen aber um nicht vertretbare Sachen, da diese unstreitig nach den Wünschen des Klägers als Sonderanfertigung hergestellt und deshalb für die Beklagte anderweitig schwer oder gar nicht mehr abzusetzen sind, weil für diese konkreten Trittstufen ein Markt nicht besteht ( BGH , NJW-RR 1990, Seite 787; BGH , NJW 1971, Seite 1793; BGH , NJW 1966, Seite 2307; LG Hamburg , ZIP 1994, Seite 290 ), so dass hier gemäß § 651 Satz 3 BGB auch die §§ 642, 643, 645, 649 und 650 BGB mit der Maßgabe anzuwenden sind, dass an die Stelle der Abnahme der nach den §§ 446 und 447 BGB maßgebliche Zeitpunkt tritt.
  • BGH, 24.04.1985 - VIII ZR 88/84

    Wein als vertretbare Sache

    Dies trifft zu auf Sachen, die sich von anderen nicht durch ausgeprägte Individualisierungsmerkmale abheben und daher ohne weiteres austauschbar sind (Senatsurteil vom 30. Juni 1971 - VIII ZR 39/70 = WM 1971, 1014, 1015 = NJW 1971, 1793, 1794), deren Qualifikationsmerkmale sich also gegenüber anderen Sachen derselben Art nur aus Maß, Zahl oder Gewicht ergeben (Staudinger/Dilcher aaO; Enneccerus/Nipperdey, BGB Allgemeiner Teil, 15. Aufl., S. 773; Planck, BGB, 4. Aufl., § 91 Anm. 1 b).
  • OLG Dresden, 04.04.1995 - 13 U 1515/93

    Inkassokosten als Verzugsschaden

    Abgrenzungskriterium zwischen einer vertretbaren und einer nicht vertretbaren Sache ist, ob die Sachen auf die Betriebsverhältnisse der Bestellerin ausgerichtet und ihren Wünschen angepaßt sind und deshalb für die Unternehmerin schwer oder gar nicht abzusetzen sind (vgl. BGH NJW 71, 1793; MünchKomm - Soergel, BGB , 2. Auflage, § 651 Rn. 2-4).
  • BGH, 23.11.1994 - VIII ZR 19/94

    Rechtsstellung des Verkäufers bei Zusage einer Garantie; Rechte des

    Auf Kaufverträge über die Lieferung fabrikneuer Sachen, in denen die Gewährleistungsrechte des Käufers - zunächst oder endgültig - auf einen Nachbesserungsanspruch beschränkt waren, hat der Senat in ständiger Rechtsprechung die werkvertraglichen Gewährleistungsregeln, insbesondere auch die §§ 634 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 sowie 635 BGB, entsprechend angewendet (BGH, Urteile vom 30. Juni 1971 - VIII ZR 39/70 = WM 1971, 1014, 1015 unter II 2 - zu §§ 634 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 und 635 BGB; vom 6. Oktober 1971 - VIII ZR 14/70 = NJW 1972, 46, 47 unter II 3 - zu § 634 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 BGB; vom 10. April 1991 - VIII ZR 131/90 = WM 1991, 1221, 1223 unter II 1-2 und vom 30. September 1992 - VIII ZR 193/91 = WM 1992, 2018, 2019 f unter II 2 c-e - jeweils zu § 633 Abs. 3 BGB).
  • BFH, 17.12.1985 - VIII R 288/82

    Vertretbare Sachen - Eichenfurnierrundhölzer

    Dies ist der Fall, wenn sie sich von anderen Sachen der gleichen Art nicht durch ausgeprägte Individualisierungsmerkmale abhebt und daher ohne weiteres austauschbar ist (s. Urteile des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 29. September 1966 VII ZR 160/64, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1966, 2307; vom 30. Juni 1971 VIII ZR 39/70, NJW 1971, 1793, und vom 24. April 1985 VIII ZR 88/84, NJW 1985, 2403).
  • BGH, 03.11.1989 - V ZR 57/88

    Beschränkung der Gewährleistung auf die Beseitigung eines erkannten Mangels

    Wenn in einem Kaufvertrag der Verkäufer die Nachbesserung als einzigen Gewährleistungsanspruch eingeräumt hat, finden auf diesen die Vorschriften des Werkvertrages über die Mängelbeseitigung entsprechende Anwendung (BGH Urt. v. 30. Juni 1971, VIII ZR 39/70, NJW 1971, 1793, 1794; BGH Urt. v. 29. Oktober 1975, VIII ZR 103/74, NJW 1976, 234, 235).
  • BGH, 23.10.1980 - VII ZR 324/79

    Kündigung des Auftraggebers - Vergütungsanspruch des Auftragnehmers

    Bei Veräußerungsgeschäften sind nicht austauschbar und deshalb nicht vertretbar solche Sachen, die den BestellerwUnschen angepaßt und dadurch für den Unternehmer schwer oder gar nicht anderweit abzusetzen sind (vgl. u. a. BGH NJW 1966, 2307; 1971, 1793; Glanzmann in BGB-RGRK, 12. Aufl., § 631 Rdn. 4, 3).
  • OLG Düsseldorf, 25.03.2004 - 5 U 156/02

    Kaufvertrag mit Reparaturverpflichtung oder Werkvertrag?

    Nichts anderes ergibt sich unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bzw. verschiedener Oberlandesgerichte zu der Frage, ob die Vereinbarung von Herstellungsarbeiten im Kaufvertrag und die Fälle, in denen im Kaufvertrag die Gewährleistung auf einen Nachbesserungsanspruch beschränkt ist, nach Werkvertragsrecht - und sei es lediglich hinsichtlich der Frage der Verjährung (so OLG Düsseldorf, OLGR 1998, 400 = NJW-RR 1998, 1354) - zu behandeln sind (vgl. insoweit BGH NJW 1990, 901; BGH NJW 1976, 234; BGH NJW 1971, 1793; OLG Hamm, OLGR 2001, 190; OLG Koblenz, VRS 102, 180).
  • OLG Köln, 23.07.1998 - 12 U 1/98

    Wandelung; Münzzentralen ; Sonnenstudio; Leasingvertrag; Käuferstellung;

  • BGH, 06.10.1971 - VIII ZR 14/70

    Finanzierter Abzahlungskauf; Rückabwicklung

  • BGH, 21.10.1998 - VIII ZR 3/98

    Erneute Vernehmung eines Zeugen in der Berufungsinstanz

  • BGH, 07.02.1973 - VIII ZR 95/71

    Gewährleistungsansprüche wegen der fehlerhaften Oberfläche von Wartungsplänen -

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