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   BGH, 28.04.1971 - IV ZR 174/69   

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BGH, 28.04.1971 - IV ZR 174/69 (https://dejure.org/1971,1381)
BGH, Entscheidung vom 28.04.1971 - IV ZR 174/69 (https://dejure.org/1971,1381)
BGH, Entscheidung vom 28. April 1971 - IV ZR 174/69 (https://dejure.org/1971,1381)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 6 Abs. 2; BGB § 242; AVB f. Krankheitskosten- u. Krankenhaustagegeld § 9 Abs. 5; AVB f. Krankentagegeldvers. (genehmigt durch Vfg. v. 25.1.1968) § 11

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Weiterer Versicherungsvertrag - Krankentagegeld - Fristlose Kündigung - Leistungsbefreiung - Interessenbeeinträchtigung

Papierfundstellen

  • NJW 1971, 1891
  • NJW 1972, 343 (Ls.)
  • MDR 1971, 996
  • VersR 1971, 662
  • DB 1971, 1578
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.12.1963 - II ZR 38/61

    Ermächtigung zur gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen eines

    Auszug aus BGH, 28.04.1971 - IV ZR 174/69
    Denn sie verstößt dadurch gegen die Gebote von Treu und Glauben, die für die gesamte Rechtsordnung gelten und im besonderen Maße das Versicherungsverhältnis beherrschen (BGH VersR 1964, 156 f; LM VVG § 6 Nr. 20; Fischer VersR 1965, 197 m. w. Nachw.).
  • BGH, 08.06.1977 - IV ZR 140/76

    Wirksamkeit des Rücktritts vom Versicherungsvertrag - Bestand der

    Der Kausalitätsgegenbeweis sei hier ausgeschlossen, weil der Senat in seinem Urteil vom 28. April 1971 (NJV 1971, 1891 = VersR 1971, 662) entschieden hat, daß der Kausalitätsgegenbeweis nach § 6 Abs. 2 VVG nicht möglich ist, wenn es um eine Obliegenheitsverletzung geht, die zum Zwecke einer Verminderung oder der Vermeidung einer Erhöhung der subjektiven Gefahr zu erfüllen ist.

    Die Entscheidung des Senats in NJW 1971, 1891 = VersR 1971, 662 betrifft einen Sachverhalt mit anderer rechtlicher Ausgangslage.

    Da der Versicherungsnehmer nach der Regelung des § 21 VVG durch die folgenlos gebliebene Verletzung der Anzeigepflicht nicht benachteiligt werden soll und der Versicherer wegen § 34 a VVG noch nicht einmal eine vertragliche Bestimmung treffen kann, daß bei der Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht der hier vorliegenden Art Leistungsfreiheit bestehen soll, sind die in NJW 1971, 1891 = VersR 1971, 662 zu § 6 Abs. 2 VVG aufgestellten Grundsätze über die Einschränkung des Kausalitätsgegenbeweises auf den vorliegenden Fall des § 21 VVG nicht anwendbar.

    Die gegenteilige Ansicht von Surminski (NJW 1972, 343, 344) findet im Gesetz keine Stütze.

  • BGH, 23.01.1985 - 1 StR 691/84

    Betrug durch Abschluß mehrerer Unfallversicherungen; Begriff des Schadens

    Im Hinblick auf diese Vertragsgefahr - das subjektive Risiko - (vgl. hierzu Prölss/Martin a.a.O.; Brück/Moller/Sieg, VVG 8. Aufl. Bd. I § 16 Anm. 17; Brück/Moller/Wagner, VVG 8. Aufl. Bd. VI 1. Halbband Anm. A 17, B 20, F 16; BGH NJW 1971, S. 1891) kommt der Offenlegungspflicht des Versicherungsnehmers erhebliche Bedeutung zu.

    Das subjektive Risiko läßt sich wie folgt umschreiben (vgl. BGH NJW 1971, 1891): Der Abschluß der Versicherung setzt den Versicherer der Gefahr aus, daß er zu Unrecht in Anspruch genommen wird, etwa durch Vortäuschung des Versicherungsfalles oder sonstiger Anspruchsvoraussetzungen zu Grund oder Höhe.

  • BGH, 04.10.1989 - IVa ZR 220/87

    Wirksamkeit einzelner Musterbedingungen des Verbandes der privaten

    Noch vor dem in Bezug genommenen Urteil hatte der IV. Senat zunächst entschieden, daß der Einredebeweis der Bedeutungslosigkeit der Pflichtverletzung gemäß § 6 Abs. 2 VVG seiner Natur nach nicht für die Fälle der Erhöhung des subjektiven Risikos passe, weil andernfalls die die Vertragsgefahr betreffenden Obliegenheitsverletzungen in vielen Fällen sanktionslos blieben und solche Obliegenheiten nicht die Bedeutung gewännen, die ihnen nach den vertraglichen Vereinbarungen beigelegt worden seien (BGH Urteil vom 28.4.1971 - IV ZR 174/69 - VersR 1971, 662, 663).
  • BGH, 03.10.1984 - IVa ZR 76/83

    Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung in der Krankenversicherung;

    Das Gebot von Treu und Glauben gewinnt so im Versicherungsrecht besondere Bedeutung (BGH, Urteil v. 28. April 1971 - IV ZR 174/69 = VersR 1971, 662) und eröffnet den Vertragsparteien bei Vorliegen eines wichtigen Grundes grundsätzlich ein Recht zur außerordentlichen Kündigung (OLG Celle VersR 1952, 283; Bruck/Möller, VVG 8. Aufl. § 8 Anm. 25; Prölss/Martin, VVG 23. Aufl. § 8 Anm. 6 d; Ritter/Abraham. Das Recht der Seeversicherung S. 17 f. III Anm. 22).
  • LG Nürnberg-Fürth, 28.07.2011 - 11 S 554/11

    Krankentagegeldversicherung: Anspruch auf Krankentagegeld in der

    Die Zweckbestimmung des Krankentagegeldes daher liegt in erster Linie darin, die dem Versicherungsnehmer durch den Ausfall seiner Arbeitskraft entstandenen Verdiensteinbußen auszugleichen (BFH VersR 72, 500; BGH VersR 74, 184; 71, 662; OLG Nürnberg VersR 95, 654; Prölss/Martin § 1 MB/KT Rn. 1).

    Nach ganz überwiegender und heute wohl einhelliger Rechtsauffassung ist die Krankentagegeldversicherung Summenversicherung (BGH VersR 01, 1100; VersR 84, 690; 76, 756; 74, 741; 74, 184; 71, 662; Prölss/Martin § 1 VVG Rn. 27 sowie § 1 MB/KT Rn. 1).

  • OLG Saarbrücken, 31.05.2006 - 5 U 267/04

    Arbeitsunfähigkeit der versicherten Person nach § 1 Abs. 3 MB/KT 78

    Allerdings wird in der Rechtsprechung - wenn auch im Hinblick auf die in § 9 Abs. 6 MB/KT geregelte Obliegenheit, eine "Doppelversicherung" nur mit Einwilligung des Versicherers abzuschließen oder zu erhöhen - erörtert, ob ungeachtet des § 6 Abs. 1 VVG, der die Leistungsfreiheit des Versicherers bei der Verletzung von anderen als gefahrsteuernden Obliegenheiten nicht von Kausalitäts- oder Relevanzüberlegungen abhängig macht, der Krankentagegeldversicherer sich nicht auf Leistungsfreiheit berufen darf, wenn den Versicherungsnehmer kein schweres Verschulden trifft oder die Obliegenheitsverletzung für den Eintritt des Versicherungsfalls oder die Höhe der zu erbringenden Leistung keinerlei Bedeutung hatte (vgl. BGH, Urt. v. 28.04.1971 - IV ZR 174/69 - VersR 71, 662 ff ; Urt. v. 13.11.1980 - IVa ZR 23/80 - NJW 81, 746; Urt. v. 05.03.1986 - IVa ZR 63/84 - VersR 86, 380; insgesamt bejahend: Prölss/Martin/Prölss, a.a.O., § 6 Rdnr. 95; insgesamt ablehnend: Römer/Langheid/Römer, VVG, § 6 Rdnr. 28 ff).
  • BGH, 11.05.1976 - VI ZR 51/74

    Gesetzlicher Forderungsübergang bei freiwilliger Weiterversicherung in einer

    Inwieweit das Krankengeld in einer von dem Sozialversicherungsverhältnis, auf dessen Grundlage es gewährt wurde, absehenden Betrachtung trotz seiner Anknüpfung grundsätzlich an den entgangenen Regellohn des Versicherten vergleichbare Züge einer Krankentagegeldversicherung bei einer Privatversicherung aufweist, welche als der abstrakten Bedarfsdeckung dienende Summenversicherung ausgestaltet ist (vgl. BGHZ 52, 350, 353; BGH Urteil vom 28. April 1971 - IV ZR 174/69 = VersR 1971, 662, 663 = NJW 1972, 1891; Bruck/Möller, Versicherungsvertragsgesetz 8. Aufl. § 1 Anm. 26; § 67 Anm. 20, 21; Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz 20. Aufl. § 1 Anm. 2 Ad; § 67 Anm. 1 B; § 1 AVK Anm. 1 S. 1002) mit der Folge, dass ein Übergang von Schadensersatzforderungen des Versicherten auf den Versicherer nach § 67 VVG bei Leistungsgewährung nicht stattfindet (vgl. BGH Urteil vom 24. September 1969 - IV ZR 776/68 = VersR 1969, 1036, 1037; vom 20. Dezember 1972 - IV ZR 171/71 = VersR 1973, 224) bedarf hier keiner Untersuchung.
  • BGH, 20.03.1985 - IVa ZR 99/84

    Fristlose Kündigung - Versicherungsbedingungen - Tagegeldversicherung

    Schließt der Versicherungsnehmer entgegen den Versicherungsbedingungen eine weitere Tagegeldversicherung ohne Einwilligung des Versicherers ab, so ist auch nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (BGHZ 79, 6) der Versicherer zur fristlosen Kündigung berechtigt mit der Folge, daß er ab deren Wirksamwerden und der damit eintretenden Vertragsbeendigung nicht mehr zu Leistungen für die Zukunft verpflichtet ist (insoweit grundsätzlich übereinstimmend mit BGH, Urteil vom 28. April 1971, IV ZR 174/69 = NJW 1971, 1891; der dort aufgrund der besonderen Umstände jenes Falles festgestellte Rechtsmißbrauch des Versicherers ist im vorliegenden Fall nicht gegeben).
  • LG Regensburg, 21.12.1984 - 1 O 961/84
    So heißt es im Urteil vom 28.4.1971 (IV ZR 174/69) 2 : "Die Krankentagegeld-Versicherung ist eine.
  • LG Frankfurt/Main, 28.03.1977 - 21 O 637/76

    Materieller Versicherungsschutz ausnahmsweise bereits mit Antragstellung

    Zwar hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 28.4.1971 (Versicherungsrecht 1971, 662f) für den Fall einer vertraglichen Obliegenheitsverletzung durch Abschluß mehrerer Tagegeldversicherungen entschieden, daß in den Fällen, in denen eine zur Begrenzung des subjektiven Risikos des Versicherers in das Vertragswerk aufgenommene Obliegenheit des Versicherungsnehmers von diesem verletzt wird, der Einredebeweis der Bedeutungslosigkeit der Pflichtverletzung nicht zugelassen ist.
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