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BSG, 20.07.1971 - 4 RJ 233/69 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Minderjähriger - Nichteheliches Kind - Bestellung eines Pflegers - Geltendmachung von Rentenansprüchen
Verfahrensgang
- BSG, 20.07.1971 - 4 RJ 233/69
- BSG, 26.05.1972 - 4 RJ 233/69
Papierfundstellen
- BSGE 33, 87
- NJW 1971, 2095
- MDR 1971, 957
Wird zitiert von ...
- BGH, 17.06.1999 - III ZR 248/98
Beantragung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschußgesetz durch Amtspfleger
Danach deckte der Wortlaut der Norm zwar (auch) noch die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen gegen andere Unterhaltspflichtige als den Vater (…vgl. hierzu MünchKomm-BGB/Hinz, 3. Aufl., § 1706 Rn. 9 m.w.N.), aber schon nicht mehr die Geltendmachung von sonstigen Ansprüchen mit Unterhaltsfunktion, wie etwa das Betreiben von Rentenansprüchen (BSG NJW 1971, 2095 f) oder - wie hier - die Beantragung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschußgesetz (Brüggemann, in: Oberloskamp, Vormundschaft, Pflegschaft und Vermögenssorge bei Minderjährigen [1990], S. 489).