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   BAG, 22.07.1971 - 2 AZR 344/70   

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BAG, 22.07.1971 - 2 AZR 344/70 (https://dejure.org/1971,434)
BAG, Entscheidung vom 22.07.1971 - 2 AZR 344/70 (https://dejure.org/1971,434)
BAG, Entscheidung vom 22. Juli 1971 - 2 AZR 344/70 (https://dejure.org/1971,434)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 23, 393
  • NJW 1971, 2190
  • MDR 1971, 1042
  • VersR 1972, 188
  • DB 1971, 1484
  • DB 1971, 1922
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 01.08.1968 - 2 AZR 382/67

    Probezeit - Kündigungsfrist

    Auszug aus BAG, 22.07.1971 - 2 AZR 344/70
    Der Senat geht für die Zeit nach dem Inkrafttreten des Ersten Arbeitsrechtsbereinigungsgesetzes von der bisherigen Rechtsprechung zum Probearbeits verhältnis (BAG 6, 228 = AP Nr. 3 zu § 620 BGB Probearbeitsverhältnis und BAG 21, 124 = AP Nr. 10 zu § 620 BGB Probearbeitsverhältnis) ab und sieht nunmehr in der Vereinbarung eines Probearbeits verhältnisses in der Regel auch die stillschweigende Vereinbarung der gesetzlich zulässigen Mindest kündigungsfrist .

    Das zwingt den Senat zur Überprüfung seiner Rechtsprechung (vgl. BAG 21, 124 = AP Nr. 10 zu § 620 BGB Probearbeitsverhältnis), die der gleichlautenden Rechtsprechung des Dritten Senats (vgl. BAG 6, 228 = AP Nr, 3 zu § 620 BGB Probearbeitsverhältnis) gefolgt ist.

    Dem ist der Zweite Senat in seiner - von der Rechtslehre bekämpften - Rechtsprechung gefolgt (vgl. BAG 21, 124 = AP Nr. 10 zu § 620 BGB Probearbeitsverhältnis mit kritischer Anmerkung von Hueck).

  • BAG, 29.07.1958 - 3 AZR 49/56

    Probearbeitszeit

    Auszug aus BAG, 22.07.1971 - 2 AZR 344/70
    Der Senat geht für die Zeit nach dem Inkrafttreten des Ersten Arbeitsrechtsbereinigungsgesetzes von der bisherigen Rechtsprechung zum Probearbeits verhältnis (BAG 6, 228 = AP Nr. 3 zu § 620 BGB Probearbeitsverhältnis und BAG 21, 124 = AP Nr. 10 zu § 620 BGB Probearbeitsverhältnis) ab und sieht nunmehr in der Vereinbarung eines Probearbeits verhältnisses in der Regel auch die stillschweigende Vereinbarung der gesetzlich zulässigen Mindest kündigungsfrist .

    Das zwingt den Senat zur Überprüfung seiner Rechtsprechung (vgl. BAG 21, 124 = AP Nr. 10 zu § 620 BGB Probearbeitsverhältnis), die der gleichlautenden Rechtsprechung des Dritten Senats (vgl. BAG 6, 228 = AP Nr, 3 zu § 620 BGB Probearbeitsverhältnis) gefolgt ist.

  • BAG, 04.07.2001 - 2 AZR 88/00

    Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses in der Probezeit

    In der Vereinbarung einer Probezeit - ohne eine ausdrückliche Kündigungsregelung - wird nach ganz herrschender Meinung eine stillschweigende Vereinbarung der gesetzlich (§ 622 Abs. 3 BGB) bzw. tariflich zulässigen Mindestkündigungsfrist gesehen (vgl. schon BAG 22. Juli 1971 - 2 AZR 344/70 - BAGE 23, 393, 396; 15. August 1984 - 7 AZR 228/82 - BAGE 46, 163; 28. April 1988 - 2 AZR 750/87 - AP BGB § 622 Nr. 25 = EzA BGB § 622 nF Nr. 25; APS-Preis Grundlagen F Rn. 12; MünchArbR-Richardi 2. Aufl. § 44 Rn. 58, 59).
  • BAG, 15.08.1984 - 7 AZR 228/82

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung - Verspätete Zustellung eines Urteils -

    Entsprechend dieser Zwecksetzung ist in der Vereinbarung einer Probezeit im Regelfall auch die Vereinbarung der gesetzlich zulässigen Mindestkündigungsfristen zu erblicken (vgl. BAG 23, 393, 396 = AP Nr. 11 zu § 620 BGB Probearbeitsverhältnis).
  • BAG, 21.03.1980 - 7 AZR 314/78

    Zum Zustimmungserfordernis der Hauptfürsorgestelle bei ordentlicher Kündigung

    J u li 1971 - 2 AZR 3 4 4 / 7 0 -, BAG 23, 393 = AP N r .
  • LAG Hessen, 14.05.2012 - 17 Sa 15/12

    Formulararbeitsvertrag - Kündigungsfrist während der Probezeit;

    a) Seit der Neufassung des § 622 Abs. 3 BGB durch das KündFG zum 15. Oktober 1993 kommt es damit nicht darauf an, ob eine Probezeitvereinbarung dahin auszulegen ist, dass damit eine Vereinbarung der Abkürzung der Kündigungsfrist auf das gesetzlich zulässige Maß vereinbart ist bzw. ob in der Vereinbarung einer Probezeit auch die Vereinbarung der gesetzlich zulässigen Mindestkündigungsfrist liegt (zur alten Rechtslage vgl. BAG 22. Juli 1971 - 2 AZR 344/70 - AP BGB § 620 Probearbeitsverhältnis Nr. 20; BAG 15. August 1984 - 7 AZR 228/82 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 8) , sondern darauf, ob - ggf. durch Auslegung zu ermitteln - die Arbeitsvertragsparteien trotz Probezeitvereinbarung eine längere Kündigungsfrist als zwei Wochen vereinbart haben.
  • LAG Düsseldorf, 20.10.1995 - 9 Sa 996/95

    Arbeitsverhältnis: Kündigungsfrist - Probezeit

    Das Arbeitsgericht ist zunächst zutreffend von der Spruchpraxis des 2. Senats des BAG (22.07.1971 - 2 AZR 344/70 -, DB 1971, 1922 = AP Nr. 11 zu § 620 BGB Probearbeitsverhältnis; 28.04.1988 - 2 AZR 750/87 -, NZA 1989, 58 = DB 1988, 2106 ) ausgegangen, wonach seit Inkrafttreten des Ersten Arbeitsrechtsbereinigungsgesetzes davon auszugehen ist, daß in der Vereinbarung eines Probearbeitsverhältnisses in der Regel auch die stillschweigende Vereinbarung der gesetzlich zulässigen Mindestkündigungsfrist liegt.
  • BAG, 28.04.1988 - 2 AZR 750/87

    Gebrauchmachen von einem Tarifvorbehalt - Wirksamkeit von Vereinbarungen einer

    Das widerspricht dem auch in der Tarifpraxis verwirklichten (vgl. unten zu f) der Gründe) Grundsatz, daß in der Vereinbarung eines Probearbeitsverhältnisses in der Regel zugleich auch die stillschweigende Vereinbarung der gesetzlich zulässigen Mindestkündigungsfrist liegt (BAGE 23, 393 = AP Nr. 11 zu § 620 BGB Probearbeitsverhältnis).
  • BAG, 14.11.1975 - 5 AZR 534/74

    Haftung des Arbeitnehmers: Schadensersatz - rechtmäßiges Alternativverhalten

    Der Beklagte konnte das ArbeitsVerhältnis zum Ablauf der Probezeit (31. Dezember 1973) kündigen (vgl. BAG 23, 393 = AP Nr. 11 zu § 6 2 0 BGB Probearbeitsverhältnis); die Klägerin konnte schwerlich damit rechnen, mit den im Oktober 1973 aufgegebenen Zeitungsanzeigen eine zum Dienstantritt noch im Jahre 1973 bereite Ersatzkraft zu finden.
  • LAG Hamm, 01.02.1996 - 4 Sa 1044/95

    Kündigung: Schriftform der Kündigungsfristen bei Verleihbetrieben

    Von der Rechtsprechung (BAG vom 22.07.1971, AP Nr. 11 zu § 620 BGB Probearbeitsverhältnis [A. Hueck] = EzA § 622 n.F. BGB Nr. 3) wird zwar für normale Arbeitsverhältnisse angenommen, daß in der Vereinbarung eines Probearbeitsverhältnisses in der Regel auch die stillschweigende Vereinbarung der gesetzlich zulässigen Mindestkündigungsfrist liegt, jedoch lassen sich.
  • BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 354/89

    Kündigung des Probeheuerverhältnisses - Umdeutung zu kurz bemessener Frist in

    Eine derartige Annahme entspricht auch der in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung bei unwirksamer Vereinbarung einer zu kurz bemessenen Kündigungsfrist (so BAGE 23, 393 = AP Nr. 11 zu § 620 BGB Probearbeitsverhältnis, m. zust. Anm. von A. Hueck; BAG Urteil vom 10. Juli 1973 - 2 AZR 209/73 - AP, aaO; KR-Hillebrecht, aaO, § 622 BGB Rz 75, m.w.N.).
  • BAG, 25.02.1981 - 7 AZR 25/79

    Schwerbehinderte Arbeitnehmer in der vereinbarten Probezeit

    Für unbefristete Probearbeitsverhältnisse gelten vielmehr die in § 622 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 1 BGB geregelten Kündigungsfristen von einem Monat zum Monatsende bzw. von zwei Wochen (vgl. BAG, Urt. v. 22. Juli 1971 - 2 AZR 344/70 -, BAG 23, 393 = AP Nr. 11 zu § 620 BGB Probearbeitsverhältnis).
  • LAG Baden-Württemberg, 22.12.1981 - 4 Sa 131/81

    Kündigung: Kündigungsgründe vom Hörensagen - Unterrichtungspflicht des

  • LAG Hamm, 15.03.1989 - 15 (17) Sa 1127/88

    Kündigung vor Dienstantritt; Ausschluß des Kündigungsrechts; Regelungslücke;

  • LAG Hamm, 08.08.1991 - 4 Sa 1961/91
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Rechtsprechung
   BAG, 01.07.1971 - 5 AZR 75/71   

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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bestimmende Schriftsätze - Telegraphische Einlegung - Benutzung des normalen Postwegs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 23, 361
  • NJW 1971, 2190
  • MDR 1971, 956
  • DB 1971, 1363
  • DB 1971, 2072
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 10.05.1962 - 2 AZR 397/61

    Telegrafische Klageerhebung - Gesetzliche Formvorschriften - Dienstvertrag -

    Auszug aus BAG, 01.07.1971 - 5 AZR 75/71
    Sei ner Auffassung nach weicht das-Urteil des Landesarbeitsgerichts von den Urteilen des Bunde'sarbeitsgerichts vom 10. Mai 1962 - 2 AZR 397/61 - (BAG 13, 121 ff. = AP Nr. 6 Internat. Privatrecht, Arbeitsrecht) und vom 4. Februar 1963 3 AZR 35/65 - (AP Nr. 41 zu § 233 ZPO) ab.

    Die Zulässigkeit folgt daraus, daß das Berufungsurteil im Sinne des § 72 Abs. 1 Satz 2 , ArbGG von der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts in BAG 13, 121 = AP Nr. 6 Internat.

  • BAG, 04.02.1965 - 3 AZR 35/65

    Amtliche Brieflaufzeiten - Tatsächliche Beförderungsdauer - Rechtsmittelschrift -

    Auszug aus BAG, 01.07.1971 - 5 AZR 75/71
    Sei ner Auffassung nach weicht das-Urteil des Landesarbeitsgerichts von den Urteilen des Bunde'sarbeitsgerichts vom 10. Mai 1962 - 2 AZR 397/61 - (BAG 13, 121 ff. = AP Nr. 6 Internat. Privatrecht, Arbeitsrecht) und vom 4. Februar 1963 3 AZR 35/65 - (AP Nr. 41 zu § 233 ZPO) ab.
  • BGH, 01.12.1994 - IX ZR 131/94

    Pflichten des Rechtsanwalts bei Auftrag zum Widerruf eines Vergleichs

    In Eilfällen kommt ein Widerruf durch Telegramm (vgl. BGHSt 31, 7, 8; BAG NJW 1971, 2190 f), Fernschreiben (vgl. BGHZ 101, 276, 279 f [BGH 03.06.1987 - IVa ZR 292/85] m.w.N.; BGH, Beschl. v. 25. März 1986 - IX ZB 15/86, NJW 1986, 1759) oder Telekopie (vgl. BGH, Beschl. v. 28. Februar 1983 - AnwZ (B) 2/83, NJW 1983, 1498; OLG Hamm NJW 1992, 1705, 1706) [OLG Hamm 10.03.1992 - 7 U 136/91] in Betracht.
  • BAG, 31.05.1989 - 2 AZR 548/88

    Anforderungen an den Widerruf eines Prozessvergleiches - Auswirkung eines

    Für den Anwalts- wie für den Parteiprozeß, in dem ein Anwalt auftritt, muß daher gleichermaßen gelten, daß die dem Gericht gegenüber abzugebende Widerrufserklärung unwirksam ist, wenn der sich darauf beziehende Schriftsatz nicht von dem als Vertreter der Partei ausgewiesenen Anwalt unterzeichnet ist (vgl. für bestimmende Schriftsätze BAGE 23, 361 = AP Nr. 1 zu § 129 ZPO; BAGE 43, 46, 49 [BAG 01.06.1983 - 5 AZR 468/80] = AP Nr. 54 zu § 1 LohnFG und für den Vergleichswiderruf das Senatsurteil vom 4. August 1983, aaO).
  • BAG, 12.03.1974 - 2 AZR 103/73

    Revision - Formerfordernis - Unvollständige Namensangabe - Revisonsschrift -

    1. Zwar bestehen keine Bedenken gegen die Zulässigkeit der telegrafischen Einlegung der Revision (BAG 23, 361 [363 bis 366J AP Nr. 1 zu § 129 ZPO).
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