Rechtsprechung
   BGH, 26.11.1970 - 4 StR 26/70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,156
BGH, 26.11.1970 - 4 StR 26/70 (https://dejure.org/1970,156)
BGH, Entscheidung vom 26.11.1970 - 4 StR 26/70 (https://dejure.org/1970,156)
BGH, Entscheidung vom 26. November 1970 - 4 StR 26/70 (https://dejure.org/1970,156)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1970,156) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Mofa

  • Wolters Kluwer

    Ausgehen von wirklichem Sachverhalt bei der Frage nach dem verkehrsgerechten Verhalten des Täters - Pflicht zur Berücksichtigung der durch den Alkoholgenuss verminderten Aufnahmefähigkeit und Reaktionsfähigkeit bei der Frage nach der erlaubten Geschwindigkeit im ...

  • opinioiuris.de

    Mofa

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 222

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 24, 31
  • NJW 1971, 1142 (Ls.)
  • NJW 1971, 388
  • NJW 1971, 627 (Ls.)
  • MDR 1971, 150
  • DB 1971, 43
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 28.10.1966 - 4 StR 259/66

    Kraftfahrer - Zustand der Reifen - Sorgfaltspflicht

    Auszug aus BGH, 26.11.1970 - 4 StR 26/70
    Der ursächliche Zusammenhang zwischen einem verkehrswidrigen Verhalten des Angeklagten und der Tötung des von ihm angefahrenen Zweiradfahrers entfiele nur dann, wenn der gleiche Erfolg auch bei verkehrsgerechtem Verhalten eingetreten wäre oder wenn sich das auf Grund erheblicher Tatsachen nach der Überzeugung des Tatrichters nicht ausschließen ließe (BGHSt 11, 1 [7]; BGH VRS 24, 205; 32, 37; 37, 276, 278).

    Bei der Frage nach dem verkehrsgerechten Verhalten des Täters ist von dem wirklichen, nicht von einem nur gedachten Sachverhalt auszugehen (BGHSt 10, 369 [370]; BGH VRS 24, 124; 32, 37; 35, 114, 116).

    Darauf weist das vorlegende Oberlandesgericht zwar zutreffend hin, läßt dabei aber die insoweit feststehende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH VRS 32, 37 und 37, 276, 278 betr. abgefahrene Reifen) außer acht.

  • BGH, 09.07.1969 - 4 StR 132/69

    Zustand der Reifen - Zulässige Höchstgeschwindigkeit - Überschreiten der

    Auszug aus BGH, 26.11.1970 - 4 StR 26/70
    Der ursächliche Zusammenhang zwischen einem verkehrswidrigen Verhalten des Angeklagten und der Tötung des von ihm angefahrenen Zweiradfahrers entfiele nur dann, wenn der gleiche Erfolg auch bei verkehrsgerechtem Verhalten eingetreten wäre oder wenn sich das auf Grund erheblicher Tatsachen nach der Überzeugung des Tatrichters nicht ausschließen ließe (BGHSt 11, 1 [7]; BGH VRS 24, 205; 32, 37; 37, 276, 278).

    Darauf weist das vorlegende Oberlandesgericht zwar zutreffend hin, läßt dabei aber die insoweit feststehende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH VRS 32, 37 und 37, 276, 278 betr. abgefahrene Reifen) außer acht.

  • BGH, 02.11.1962 - 4 StR 315/62

    Kraftfahrer - Unkenntnis wesentlicher Verkehrsvorschriften - Neuregelungen im

    Auszug aus BGH, 26.11.1970 - 4 StR 26/70
    Dabei hat die Prüfung der Ursächlichkeit eines verkehrswidrigen Verhaltens erst mit dem Eintritt der konkreten kritischen Verkehrslage einzusetzen, die unmittelbar zu dem schädlichen Erfolg geführt hat (BGH VRS 20, 129, 131; 23, 369, 370; 24, 124, 126; 25, 262).

    Bei der Frage nach dem verkehrsgerechten Verhalten des Täters ist von dem wirklichen, nicht von einem nur gedachten Sachverhalt auszugehen (BGHSt 10, 369 [370]; BGH VRS 24, 124; 32, 37; 35, 114, 116).

  • BGH, 11.07.1957 - 4 StR 160/57
    Auszug aus BGH, 26.11.1970 - 4 StR 26/70
    Bei der Frage nach dem verkehrsgerechten Verhalten des Täters ist von dem wirklichen, nicht von einem nur gedachten Sachverhalt auszugehen (BGHSt 10, 369 [370]; BGH VRS 24, 124; 32, 37; 35, 114, 116).

    Auch wenn an einer schuldhaften Verkehrswidrigkeit und an ihrer Ursächlichkeit für den tödlichen Erfolg kein begründeter Zweifel möglich ist, so ist eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung dennoch immer nur unter der weiteren Voraussetzung begründet, daß der Täter den Unfall voraussehen kann (BGHSt 10, 369 [371]).

  • BGH, 10.04.1968 - 4 StR 62/68

    Omnibus an Haltestelle - Vorbeifahrender Kraftfahrer - Sicherheitsabstand -

    Auszug aus BGH, 26.11.1970 - 4 StR 26/70
    Bei der Frage nach dem verkehrsgerechten Verhalten des Täters ist von dem wirklichen, nicht von einem nur gedachten Sachverhalt auszugehen (BGHSt 10, 369 [370]; BGH VRS 24, 124; 32, 37; 35, 114, 116).
  • BGH, 01.07.1961 - VGS 1/60

    Pflichten des Kraftfahrers bei Dunkelheit auf der Autobahn

    Auszug aus BGH, 26.11.1970 - 4 StR 26/70
    Danach darf der Kraftfahrer auch auf Straßen, die dem Schnellverkehr dienen (Bundesstraßen, Autobahnen), nur so schnell fahren, daß er jederzeit innerhalb der überschaubaren Strecke halten kann (statt vieler BGH VRS 21, 241 und besonders BGHSt 16, 145).
  • BGH, 26.07.1963 - 4 StR 258/63

    Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

    Auszug aus BGH, 26.11.1970 - 4 StR 26/70
    Dabei hat die Prüfung der Ursächlichkeit eines verkehrswidrigen Verhaltens erst mit dem Eintritt der konkreten kritischen Verkehrslage einzusetzen, die unmittelbar zu dem schädlichen Erfolg geführt hat (BGH VRS 20, 129, 131; 23, 369, 370; 24, 124, 126; 25, 262).
  • BGH, 02.10.1964 - 4 StR 297/64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.11.1970 - 4 StR 26/70
    Dieselbe Auffassung wird im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 2. Oktober 1964 - 4 StR 297/64 (VerkMitt 1965 S. 25 Nr. 41) vertreten.
  • BGH, 25.09.1957 - 4 StR 354/57

    Radfahrer

    Auszug aus BGH, 26.11.1970 - 4 StR 26/70
    Der ursächliche Zusammenhang zwischen einem verkehrswidrigen Verhalten des Angeklagten und der Tötung des von ihm angefahrenen Zweiradfahrers entfiele nur dann, wenn der gleiche Erfolg auch bei verkehrsgerechtem Verhalten eingetreten wäre oder wenn sich das auf Grund erheblicher Tatsachen nach der Überzeugung des Tatrichters nicht ausschließen ließe (BGHSt 11, 1 [7]; BGH VRS 24, 205; 32, 37; 37, 276, 278).
  • OLG Koblenz, 19.05.2016 - 2 OLG 4 Ss 158/15

    Straßenverkehrsdelikte: Urkundenfälschung oder Kennzeichenmissbrauch bei Fahrten

    Als ursächlich für einen schädlichen Erfolg darf ein verkehrswidriges Verhalten nämlich nur dann angenommen werden, wenn mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststeht, dass es bei verkehrsgerechtem Verhalten nicht zu dem Erfolg gekommen wäre, wobei die Prüfung der Ursächlichkeit eines verkehrsgerechten Verhaltens erst mit dem Eintritt der konkreten kritischen Verkehrslage, die unmittelbar zu dem schädlichen Erfolg geführt hat, einzusetzen hat (vgl. BGH, 4 StR 26/70 v. 26.11.1970 - BGHSt 24, 31 ).
  • BGH, 25.03.2003 - VI ZR 161/02

    Begriff der kritischen Verkehrssituation; Haftunsgverteilung bei Kollision

    b) Die kritische Verkehrslage beginnt für einen Verkehrsteilnehmer dann, wenn die ihm erkennbare Verkehrssituation konkreten Anhalt dafür bietet, daß eine Gefahrensituation unmittelbar entstehen kann (vgl. Senatsurteile vom 27. November 1962 - VI ZR 240/61 - aaO; vom 11. Januar 1977 - VI ZR 268/74 - aaO; vom 25. September 1990 - VI ZR 19/90 - VersR 1990, 1366, 1367 und vom 5. Mai 1992 - VI ZR 262/91 - VersR 1992, 890; vgl. auch VGS BGHZ 14, 232, 239 = BGHSt 7, 118, 124; BGH, Urteil vom 26. Juli 1963 - 4 StR 258/63 - VRS 25, 262, 263 f.; BGHSt 24, 31, 34 m.w.N.; BGH, Urteil vom 21. März 1978 - 4 StR 683/77 - VRS 54, 436, 437; BGHSt 33, 61, 63 ff.; OLG Celle VRS 63, 72, 73; OLG Köln VRS 70, 373, 374 f.; OLG Frankfurt JR 1994, 77, 78 m. Anm. Lange; OLG Düsseldorf VRS 88, 268 f.; OLG Köln VersR 2001, 1577, 1578; OLG Karlsruhe VRS 100, 460, 461).
  • BGH, 06.12.2012 - 4 StR 369/12

    Fahrlässige Körperverletzung (Pflichtwidrigkeitszusammenhang bei alkoholisiertem

    Bei der Prüfung der Frage, ob ein Verkehrsunfall für einen alkoholbedingt fahruntüchtigen Kraftfahrer auf ein pflichtwidriges Verhalten zurückzuführen und vermeidbar war, ist nicht darauf abzustellen, ob der Fahrer in nüchternem Zustand den Unfall und die dabei eingetretenen Folgen bei Einhaltung derselben Geschwindigkeit hätte vermeiden können; vielmehr ist zu prüfen, bei welcher geringeren Geschwindigkeit er - abgesehen davon, dass er als Fahruntüchtiger überhaupt nicht am Verkehr teilnehmen durfte - noch seiner durch den Alkoholeinfluss herabgesetzten Wahrnehmungs- und Reaktionsfähigkeit bei Eintritt der kritischen Verkehrslage hätte Rechnung tragen können, und ob es auch bei dieser Geschwindigkeit zu dem Unfall und den dabei eingetretenen Folgen gekommen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 26. November 1970 - 4 StR 26/70, BGHSt 24, 31; Urteil vom 2. Oktober 1964 - 4 StR 297/64, VM 1965 Nr. 41; BayObLG, NStZ 1997, 388 m. Anm. Puppe; OLG Celle, VRS 36, 276; OLG Hamm, BA 1978, 294; OLG Koblenz, DAR 1974, 25; VRS 71, 281; OLG Zweibrücken, VRS 41, 113, 114).
  • BGH, 06.11.1984 - 4 StR 72/84

    Höchstgeschwindigkeit - § 229 StGB, Schutzzweckzusammenhang

    Der ursächliche Zusammenhang zwischen dem verkehrswidrigen Verhalten und dem Unfall entfällt, wenn der gleiche Erfolg auch bei verkehrsgerechtem Verhalten des Fahrzeugführers eingetreten wäre oder wenn sich dies auf Grund erheblicher Tatsachen nach der Überzeugung des Tatrichters nicht ausschließen läßt (BGHSt 11, 1, 3 f [BGH 27.09.1957 - 4 StR 354/57]; 24, 31, 34; BGH VRS 54, 436).
  • BGH, 15.10.1981 - 4 StR 398/81

    Massen-Karambolage - § 229 StGB, zu Kausalität und Pflichtwidrigkeitszusammenhang

    Der Bundesgerichtshof hat allerdings in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß der ursächliche Zusammenhang zwischen dem verkehrswidrigen Verhalten eines Angeklagten und dem Tötungs- oder Verletzungserfolg (nur) dann entfällt, wenn der gleiche Erfolg auch bei verkehrsgerechtem Verhalten des Angeklagten eingetreten wäre oder wenn sich das aufgrund erheblicher Tatsachen nach der Überzeugung des Tatrichters nicht ausschließen läßt (vgl. BGHSt 11, 1, 7 [BGH 27.09.1957 - 4 StR 354/57]; 24, 31, 34 m.w.Nachw.; BGH VRS 54, 436 f; BGH, Urteil vom 31. Mai 1979 - 4 StR 167/79).
  • BGH, 21.03.1978 - 4 StR 683/77

    Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit bei Abblendlicht - Ursächlichkeit

    Der ursächliche Zusammenhang zwischen dem verkehrswidrigen Verhalten des Angeklagten und der Tötung G. entfiele nur dann, wenn der gleiche Erfolg auch bei verkehrsgerechtem Verhalten des Angeklagten eingetreten wäre oder wenn sich das auf Grund erheblicher Tatsachen nach der Überzeugung des Tatrichters nicht ausschließen ließe (BGHSt 11, 1, 3, 4; 24, 31, 34).

    Dabei hat die Prüfung der Ursächlichkeit mit dem Eintritt der konkreten kritischen Verkehrslage einzusetzen, die unmittelbar zu dem schädlichen Erfolg geführt hat (vgl. BGHSt 24, 31, 34 mit weiteren Nachweisen).

    Bei der Frage nach dem verkehrsgerechten Verhalten des Täters ist von dem wirklichen, nicht von einem nur gedachten Sachverhalt auszugehen (BGHSt 10, 369, 370; 24, 31, 34; BGH VRS 24, 124, 125; 32, 37; 35, 114, 116).

    Die Frage, welches Verhalten des Fahrers verkehrsgerecht gewesen wäre, ist im Hinblick gerade auf die Verkehrswidrigkeit zu beantworten, die als (unmittelbare) Unfallursache in Betracht kommt, während im übrigen von dem tatsächlichen Geschehensablauf auszugehen ist (vgl. BGHSt 24, 31, 34), d.h. von den gesamten Verkehrsumständen zur Tatzeit am Tatort, einschließlich aller äußeren und inneren Tatsachen, die für das verkehrswidrige Verhalten wesentlich sind (vgl. Fränkel LM StGB Vorbem. Nr. 4 vor § 1).

  • BayObLG, 14.02.1994 - 1St RR 222/93

    Trunkenheitsfahrer - § 315c Abs. 1 Nr. 1a, § 222 StGB, zu Kausalität und

    Der zurechenbare ursächliche Zusammenhang zwischen dem Verhalten des Angeklagten und dem Tod der Mitfahrerin würde entfallen, wenn der gleiche Erfolg auch bei verkehrsgerechtem Verhalten des Angeklagten eingetreten wäre oder sich dies aufgrund erheblicher Tatsachen nach der Überzeugung des Tatrichters nicht ausschließen ließe; lediglich die keinen ernsthaften Zweifel weckende, bloße gedankliche Möglichkeit eines gleichen Erfolgs bei verkehrsgerechtem Verhalten würde die Ursächlichkeit nicht beseitigen (BGHSt 11, 1/4; 24, 31/34; 33, 61/63; BGH VRS 21, 341/342; 24, 205/206; 26, 348/349; 36, 36/37; 54, 436 f.; …

    Vielmehr kommt es darauf an, ob der Tod der Beifahrerin vermieden worden wäre, wenn bei im übrigen gleichem Sachverhalt der Angeklagte mit angepaßter Geschwindigkeit gefahren wäre (BGHSt 24, 31 = NJW 1971, 388; OLG Celle MDR 1969, 158; OLG Koblenz DAR 1974, 25; VRS 71, 281 ; OLG Hamm BA 1978, 294).

  • BGH, 21.02.1985 - III ZR 205/83

    Umfang und Drittbezogenheit von Amtspflichten bei Teilnahme am allgemeinen

    Von Bedeutung ist somit nur, wie von der Erkennbarkeit der Gefahr an, der konkreten kritischen Verkehrslage (BGHSt 24, 31, 34), bei richtiger Fahrweise die Vorgänge, die zum Unfall geführt haben, abgelaufen wären (BGH Urteil vom 11. Januar 1977 - VI ZR 268/74 - VersR 1977, 524, 525 m.w.Nachw.; BGH Beschluß vom 6. November 1984 - 4 StR 72/84 = DRiZ 1985, 60, 61).
  • LG Köln, 25.07.2003 - 111-4/03

    Kölner Polizeiprozeß: "Die Schläge waren nötig"

    Gemäß den vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fällen (BGHSt 11, 1; 24, 31; 33, 61; BGH JR 1989, 382) ist bei der wertenden Betrachtung jeweils nur das konkrete Fehlverhalten durch ein rechtmäßiges Alternativverhalten zu ersetzen.
  • BGH, 11.01.1977 - VI ZR 268/74

    Kausalzusammenhang zwischen zu schneller Fahrweise und Unfall; Benutzung der

    Von Bedeutung ist somit nur, wie von der Erkennbarkeit der Gefahr an, der konkreten kritischen Verkehrslage (BGHSt 24, 31, 34) [BGH 26.11.1970 - 4 StR 26/70], bei richtiger Fahrweise die Vorgänge, die zum Unfall geführt haben, abgelaufen wären (allgem. Meinung; vgl. u.a.Senatsurteil vom 27. November 1962 - VI ZR 240/61 - VersR 1963, 165, 166 [BGH 27.11.1962 - VI ZR 240/61]; ferner v. Caemmerer DAR 1970, 289; Stoll AcP 1976, S. 176).
  • OLG Jena, 24.03.2006 - 1 Ws 295/05

    Zu den Verhaltensanforderungen an einen Kraftfahrer bei Erkennbarwerden eines

  • OLG München, 26.08.1996 - 17 U 1642/96

    Verkehrssicherungspflicht des Hoteliers für Schulung des Personals im Brandfalle

  • BGH, 26.01.1988 - 5 StR 659/87

    Ursächlichkeit von Pflichtverstößen bei fahrlässigen Tötungsdelikten -

  • BGH, 31.01.1978 - 1 StR 379/77

    Ordnungsgemäße Feststellung der Verhinderung eines Richters - Verhinderung

  • BGH, 13.01.1981 - 5 StR 659/80

    Zurechenbarkeit des Todes bei möglicher Vorhersehbarkeit der Folgen in der

  • BGH, 31.05.1979 - 4 StR 167/79

    Ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts - Zulässige Mitwirkung von Schöffen -

  • BGH, 08.09.1978 - 2 StR 482/78
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht