Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 13.11.1970 - 16 U 89/70 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1971, 471
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Dresden, 27.03.2013 - 4 W 295/13
Gegendarstellung; Redaktionsschwang; Glossierung
Die Formulierung, die letztlich nur die Rechtslage wiedergibt, ist von daher anders als die als Werturteile zu qualifizierenden Anmerkungen, die Gegendarstellung sei "irreführend" oder "frei erfunden" (vgl. OLG Frankfurt, NJW 1971, 471; OLG Hamburg, ArchPR 1971, 91 f; OLG Stuttgart, AfP 1987, 420), unverfänglich.". - LG Frankfurt/Main, 05.06.2007 - 3 O 692/06
Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb und Verletzung des …
Gehen - wie bei der hier streitgegenständlichen Presseveröffentlichung - Tatsachenbehauptungen und Werturteile ineinander über, kommt es für die Abgrenzung darauf an, was im Vordergrund steht und damit überwiegt (vgl. OLG Frankfurt am Main, NJW 1971, 471;… Burkhardt in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl., Rn. 50 zu Kapitel 4, S. 111). - OLG Dresden, 06.08.2001 - 4 W 1054/01
Zulässigkeit eines sog. Redaktionsschwanzes
Die Formulierung, die letztlich nur die Rechtslage wiedergibt, ist von daher anders als die als Werturteile zu qualifizierenden Anmerkungen, die Gegendarstellung sei "irreführend" oder "frei erfunden" (vgl. OLG Frankfurt, NJW 1971, 471 ff; OLG Hamburg, ArchPR 1971, 91 f; OLG Stuttgart, AfP 1987, 420), unverfänglich.
- LG Frankfurt/Main, 07.09.2007 - 3 O 880/06
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptung und …
Gehen - wie bei den hier streitgegenständlichen Textpassagen -Tatsachenbehauptungen und Werturteile ineinander über, kommt es für die Abgrenzung darauf an, was im Vordergrund steht und damit überwiegt (vgl. OLG Frankfurt am Main, NJW 1971, 471;… Burkhardt in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl., Rn. 50 zu Kapitel 4, S. 111). - OLG Brandenburg, 09.06.1995 - 1 W 4/95
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, Schmähkritik; Meinungs- und …
Wo sich Tatsachen- und Meinungselemente mischen, entscheidet, ob nach dem Gesamteindruck der Tatsachen- oder der Wertungscharakter im Vordergrund steht und überwiegt, wobei das Verständnis des Durchschnittslesers maßgebend ist (BGH NJW 1965, 329; BGHZ 78, 9; 24; OLG Frankruft NJW 1971, 471;… Erman/Ehmann, Anhang zu § 12, Rdn. 131). - LG Wiesbaden, 22.02.1983 - 8 O 1/83
Umfang zulässiger Änderungen eines Antrags des Klägers auf Erlaß einer …
Das Gericht hätte den Verfügungskläger vielmehr im Rahmen seiner richterlichen Aufklärungspflicht ( § 139 ZPO ) daraufhingewiesen, dass durch eine unzutreffende Wiedergabe der Erstmitteilung in Punkt 7 der Anschein erweckt wird, es handele sich um die Behauptung der "Medical Tribune" und nicht um die Äußerung einer Dritten (OLG Frankfurt NJW 1971, 471, 473). - LG Frankfurt/Main, 08.05.2008 - 3 O 154/08
Verein will Homosexuelle "heilen" / Umpolerclub im Visier
Die Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung ist danach vorzunehmen, ob eine Äußerung in entscheidender Weise durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt ist oder ob sie sich auf tatsächliche Umstände bezieht, die der Beweisaufnahme zugänglich sind Gehen - wie bei den hier streitgegenständlichen Textpassagen - Tatsachenbehauptungen und Werturteile ineinander über, kommt es für die Abgrenzung darauf an, was im Vordergrund steht und damit überwiegt (vgl. OLG Frankfurt am Main, NJW 1971, 471;… Burkhardt in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl., Rn. 50 zu Kapitel 4, S. 111).