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   BGH, 04.03.1971 - 4 StR 535/70   

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https://dejure.org/1971,559
BGH, 04.03.1971 - 4 StR 535/70 (https://dejure.org/1971,559)
BGH, Entscheidung vom 04.03.1971 - 4 StR 535/70 (https://dejure.org/1971,559)
BGH, Entscheidung vom 04. März 1971 - 4 StR 535/70 (https://dejure.org/1971,559)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • verkehrslexikon.de

    Der Begriff "Grundstückseinfahrt und Grundstücksausfahrt" in StVO § 16 Abs 1 Nr 5 jetzt StVO J: 1970 § 12 Abs 3 Nr 3, setzt nicht voraus, dass die Bordsteine des Gehweges, über den die Einfahrt und Ausfahrt führt, zur Fahrbahn hin abgesenkt sind

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Notwendigkeit einer Titulierung "Grundstücksein- und -ausfahrt" bei einem Hausgrundstück - Erforderlichkeit einer Absenkung der Bordsteine eines Gehweges für das Vorhandensein einer Grundstücksausfahrt - Rechtswidrigkeit des Abstellens eines Pkws vor ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 24, 111
  • NJW 1971, 351
  • NJW 1971, 851
  • MDR 1971, 505
  • DB 1971, 1109
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 27.11.1968 - 3 Ss 841/68
    Auszug aus BGH, 04.03.1971 - 4 StR 535/70
    In Fällen dieser Art wird dem mit § 16 Abs. 1 Nr. 5 StVO verfolgten Zweck Genüge geleistet, wenn der von den parkenden Fahrzeugen freigelassene Straßenraum den Besuchern des Industriehofes oder den Garagenbesitzern an einer Stelle der gesamten Grundstücks- oder Garagenfront die ungehinderte Zu- und Abfahrt ermöglicht (OLG Köln in TOS 25, 151; OLG Frankfurt/M, in NJW 1969, 1074).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.2017 - 5 S 1044/15

    Verbot des Parkens auf schmalen Straßen in der Straßenverkehrs-Ordnung unwirksam

    Während § 3 Abs. 1 Satz 5 StVO somit besondere Sorgfaltsanforderungen für den fließenden (Begegnungs-)Verkehr aufstellt und der Verkehrssicherheit dient, bezweckt das gesetzliche Parkverbot des § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO die Aufrechterhaltung der Leichtigkeit des Verkehrs, indem demjenigen, der eine Grundstücksein- oder -ausfahrt bestimmungsgemäß benutzen will, diese Nutzung gewährleistet und der Berechtigte vor Beeinträchtigungen dieser Nutzung geschützt wird, die von gegenüber parkenden Verkehrsteilnehmern ausgehen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. März 1971 - 4 StR 535/70 -, BGHSt 24, 111; Urteil des Senats vom 28. Februar 2002 - 5 S 1121/00 -, ESVGH 52, 149; OLG Karlsruhe, Urteil vom 7. Dezember 1977 - 1 U 210/77 -, VRS 55 (1978), 249; VG Würzburg, Urteil vom 20. August 2014 - W 6 K 13.854 -, juris).
  • BVerwG, 24.01.2019 - 3 C 7.17

    Zum Anspruch eines Grundstückseigentümers auf Anordnung eines Parkverbots auf der

    (2) Der Sinn und Zweck des durch § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO unmittelbar normativ angeordneten Parkverbots liegt darin sicherzustellen, dass die Berechtigten, also der Grundstückseigentümer und sonstige "Anlieger" (etwa Mieter oder Kunden bei Gewerbebetrieben), die Grundstückszufahrt in zumutbarer Weise bestimmungsgemäß nutzen können (vgl. BGH, Beschluss vom 4. März 1971 - 4 StR 535/70 - BGHSt 24, 111 ).

    Ein Gehweg darf unter Durchbrechung des sich aus § 2 Abs. 1 Satz 1 StVO ergebenden Grundsatzes überfahren werden, wenn ein Grundstück nur auf diese Weise mit Fahrzeugen zu erreichen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Juni 1985 - 4 StR 766/84 - BGHSt 33, 278 und vom 4. März 1971 - 4 StR 535/70 - BGHSt 24, 111 ).

  • OVG Saarland, 06.09.2023 - 1 A 163/21

    Grundstücksein- und -ausfahrt

    Es kann lediglich ein sonst schwierig zu erkennendes, aber bestehendes Parkverbot einem Parkplatzsuchenden deutlicher vor Augen führen [BGH 4. Strafsenat, Beschluss vom 4.3.1971 - 4 StR 535/70 -, juris Rn. 6, VG Regensburg, a.a.O., Rn. 26], was in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren von Belang sein könnte.
  • BGH, 27.06.1985 - 4 StR 766/84

    Kraftfahrer, der vor einer Straßenkreuzung die Fahrbahn verlässt, um über ein

    Für die rechtliche Beurteilung ist es dabei ohne Bedeutung, ob der Gehweg eine besondere Vertiefung zur Überfahrt aufweist oder ob er eine Bordsteinkante hat (OLG Hamm DAR 1953, 199; OLG Düsseldorf VM 1967, 88 Nr. 127; vgl. auch BGHSt 24, 111 zu § 16 Abs. 1 Nr. 5 StVO a.F.).
  • KG, 15.01.1985 - 3 Ws (B) 337/84
    In Rechtspr. und Schrifttum ist jedoch anerkannt, daß der Begriff nicht eine bestimmte Ausgestaltung der Zufahrt voraussetzt, sondern sich nach den gesamten sichtbaren örtlichen Gegebenheiten beurteilt (vgl. BGHSt 24, 111, 113 [folgen Lit.-Hinw.]).
  • VGH Bayern, 18.10.2017 - 11 ZB 17.1301

    Anordnung eines Parkverbots - Begriff der Grundstückseinfahrt

    Dies steht auch mit der Definition des Bundesgerichtshofs in seinem Beschluss vom 3. April 1971 (4 StR 535/70 - BGHSt 24, 111 = juris Rn. 16) im Einklang, denn auch der Bundesgerichtshof geht davon aus, dass eine Grundstückszufahrt nur dann vorliegt, wenn ein Fahrverkehr zwischen Grundstück und öffentlicher Fahrbahn in Betracht kommen kann und beides für jedermann ohne weiteres erkennbar ist.
  • VG München, 13.12.2023 - M 23 K 23.601

    Straßenverkehrsrechtliche Anordnung, Zeichen 290

    Der Sinn und Zweck des durch § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO unmittelbar normativ angeordneten Parkverbots liegt darin sicherzustellen, dass die Berechtigten, also der Grundstückseigentümer und sonstige "Anlieger" (etwa Mieter oder Kunden bei Gewerbebetrieben), die Grundstückszufahrt in zumutbarer Weise bestimmungsgemäß nutzen können (vgl. BGH, Beschluss vom 4. März 1971 - 4 StR 535/70 - BGHSt 24, 111 ).
  • VG München, 14.11.2012 - M 7 K 12.2431
    Die Erkennbarkeit kann sich aus sonstigen Anzeichen etwa aufgrund von Mauerpfeilern, einer besonderen Befestigung der Zufahrt oder einem zur Straße zu öffnenden Garagentor ergeben ( BGH vom 4.3.1971 Az. 4 StR 535/70 RdNr. 6 -juris-).

    Grundsätzlich ist die Ein- und Ausfahrt in der Breite einer normalen Torausfahrt geschützt (vgl. OVG Münster vom 25.11.2004 Az. 5 A 850/03 RdNr. 25; BGH vom 4.3.1971 a.a.O. -alle in juris-), jedoch derart, dass das unbehinderte Ein- und Ausfahren unter den örtlichen Verhältnissen möglich sein muss (König in Hentschel/ders./Dauer a.a.O.).

  • VG Köln, 05.07.2010 - 20 K 1853/09

    Zu den Abschleppkosten bei Parken vor einer Einfahrt

    Zutreffend ist auch sein Vorbringen, dass die Vorschrift des § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO nicht voraussetzt, dass die Bordsteine des Gehweges, über den die Ein- und Ausfahrt führt, abgesenkt sein müssen, vgl. BGH, Beschluss vom 04.03.1971 - 4 StR 535/70 -, juris (zu § 16 Abs. 1 Nr. 5 StVO a.F., jetzt § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO).
  • VG Arnsberg, 04.07.2008 - 7 K 191/08

    Rechtmäßigkeit eines Kostenbescheides wegen einer Ersatzvornahme bei

    Es ist schon fraglich, ob die vorliegende Feldeinfahrt mit Blick auf ihren Zustand und den gesamten baulichen Umständen (ungepflastert, mit durchgehenden Grünzeug und Gestrüpp durchsetzt) in diesem Sinne überhaupt schon für Dritte als Grundstückseinfahrt erkennbar war, vgl. hierzu: BGH, Beschluss vom 4. März 1971 - 4 StR 535/70 -, NJW 1971, 851; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Auflage, 2007, § 12 StVO Rdnr. 47, in jedem Fall betrifft § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO grundsätzlich nur das Parken "vor" oder "gegenüber" von Grundstücksausfahrten, wenn das Fahrzeug auf der Fahrbahn steht.
  • VG Osnabrück, 10.07.2003 - 2 A 144/02

    Anliegergebrauch; Fahrbahnmarkierung; Grundstückszufahrt; Nachbarklage;

  • BVerwG, 29.04.1981 - 1 D 25.80

    Anforderungen an die Durchführung eines disziplinarrechtlichen Verfahrens gegen

  • BVerwG, 23.11.1982 - 1 D 115.81

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 15.09.1981 - 1 D 49.80

    Verstoß gegen die Beamtenpflichten durch wiederholtes Verlangen überhöhter

  • BVerwG, 28.08.1985 - 1 D 166.84

    Überhebung von Fernsprechgebühren als Dienspflichtverletzung eines Postbeamten -

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