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   OLG Saarbrücken, 13.01.1971 - 1 W 15/70   

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OLG Saarbrücken, 13.01.1971 - 1 W 15/70 (https://dejure.org/1971,2021)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 13.01.1971 - 1 W 15/70 (https://dejure.org/1971,2021)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 13. Januar 1971 - 1 W 15/70 (https://dejure.org/1971,2021)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1971, 892
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Stuttgart, 27.01.2016 - 4 U 167/15

    Redaktionelles Stadtblatt - Wettbewerbsrecht: Vertrieb eines illustrierten

    Es ist offenkundig und Allgemeingut, dass (insbesondere Gratis-) Medien für Werbeträger umso attraktiver sind, je interessanter und hochwertiger die redaktionellen Inhalte sind (so auch die Klägerin, Blatt 52 und die dazu bislang ergangene Rechtsprechung, z.B. BGH GRUR 1969, 287 [288] - Stuttgarter Wochenblatt ; OLG Saarbrücken NJW 1971, 892 [893]) und je mehr Konsumenten durch das Medium angesprochen werden.

    Der - auch durch die beabsichtigte kostenfreie Verteilung weitergehende - Verstoß gegen den Grundsatz der Staatsfreiheit der Presse folgt schon allein daraus, dass ausweislich der Mitteilung auf der Homepage der Beklagten das offizielle Amtsblatt über das gesamte politische und gesellschaftliche Leben in C berichtet (AS 4 = AS 16), weiterhin gute Qualität in Information und Aufmachung beabsichtigt ist (Ausschreibung AS 21), dass Inhalte aufgenommen werden sollen, die nicht in den originären Zuständigkeitsbereich der Beklagten fallen (z.B. Bekanntmachungen von anderen Zweckverbänden, Behörden und öffentlich-rechtlichen Institutionen, lokale Wirtschaftsberichterstattung, vgl. die Anlagen B 3, B 10), eine Ausweitung der Konkurrenz zur Klägerin beabsichtigt ist, weil eine höhere Reichweite für Werbeerlöse (AS 8) nur erzielt werden kann, wenn das Stadtblatt wegen des redaktionellen Teils auch gelesen wird und sich nicht darauf beschränkt, amtliche Nachrichten zu verbreiten (was in der Rechtsprechung als wesentliches Kriterium angesehen wird, vgl. nur BGH GRUR 1969, 287 [288] - Stuttgarter Wochenblatt ; OLG Saarbrücken NJW 1971, 892 [893]), wobei die Beklagte ausdrücklich auf dem (unzutreffenden) Standpunkt steht, dass alle lokalen und übergeordneten Themen mit spezifischem Bezug zu ihr von der zulässigen redaktionellen Öffentlichkeitsarbeit erfasst seien (Blatt 200), der Oberbürgermeister als maßgebliches Vertretungsorgan der Gemeinde in einem Interview sogar ausgeführt hat, er begrüße es, dass die Stadt eine eigene Zeitung mit journalistischen Beiträgen herausgebe (AS 30), außerdem eingeräumt hat, dass er das Stadtblatt als kommunalpolitisches Instrument benutzt (AS 30).

    Es begründet einen erheblichen Unterschied, ob ein Druckerzeugnis mit einem redaktionellen Teil entgeltlich oder unentgeltlich verteilt wird (ebenso OLG Saarbrücken NJW 1971, 892 [893]).

  • OLG Stuttgart, 03.05.2017 - 4 U 160/16

    Wettbewerbsverstoß: Kostenlose Verteilung eines kommunalen "Stadtblatts"

    Es ist offenkundig und Allgemeingut, dass (insbesondere Gratis-) Medien für Werbeträger umso attraktiver sind, je interessanter und hochwertiger die redaktionellen Inhalte sind (so auch die dazu bislang ergangene Rechtsprechung, z.B. BGH GRUR 1969, 287 [288] - Stuttgarter Wochenblatt ; OLG Saarbrücken NJW 1971, 892 [893]) und je mehr Konsumenten durch das Medium angesprochen werden.

    Der - auch durch die beabsichtigte kostenfreie Verteilung weitergehende - Verstoß gegen den Grundsatz der Staatsfreiheit der Presse folgt schon allein daraus, dass ausweislich der Mitteilung auf der Homepage der Beklagten das offizielle Amtsblatt über das gesamte politische und gesellschaftliche Leben in A... berichtet (AS 4 = AS 16), weiterhin gute Qualität in Information und Aufmachung beabsichtigt ist (Ausschreibung AS 21), dass Inhalte aufgenommen werden sollen, die nicht in den originären Zuständigkeitsbereich der Beklagten fallen (z.B. Bekanntmachungen von anderen Zweckverbänden, Behörden und öffentlich-rechtlichen Institutionen, lokale Wirtschaftsberichterstattung, vgl. die Anlagen B 3, B 10), eine Ausweitung der Konkurrenz zur Klägerin beabsichtigt ist, weil eine höhere Reichweite für Werbeerlöse (AS 8) nur erzielt werden kann, wenn das Stadtblatt wegen des redaktionellen Teils auch gelesen wird und sich nicht darauf beschränkt, amtliche Nachrichten zu verbreiten (was in der Rechtsprechung als wesentliches Kriterium angesehen wird, vgl. nur BGH GRUR 1969, 287 [288] - Stuttgarter Wochenblatt ; OLG Saarbrücken NJW 1971, 892 [893]), wobei die Beklagte ausdrücklich auf dem (unzutreffenden) Standpunkt steht, dass alle lokalen und übergeordneten Themen mit spezifischem Bezug zu ihr von der zulässigen redaktionellen Öffentlichkeitsarbeit erfasst seien (Blatt 200), der Oberbürgermeister als maßgebliches Vertretungsorgan der Gemeinde in einem Interview sogar ausgeführt hat, er begrüße es, dass die Stadt eine eigene Zeitung mit journalistischen Beiträgen herausgebe (AS 30), außerdem eingeräumt hat, dass er das Stadtblatt als kommunalpolitisches Instrument benutzt (AS 30).

  • BGH, 05.04.1973 - III ZR 67/72

    Zinshöhe bei Enteignung

    Die Verzögerung, die der Klägerin deshalb angelastet werden könnte, weil die Antrage des Amtsgerichts nicht beantwortet worden ist, ist daher so unbedeutend, daß sie nicht hindert, § 261 b Abs. 3 ZPO zugunsten der Klägerin anzuwenden (BGH VersR 1970, 1045; LM § 693 ZPO Nr. 4 = NJW 1971, 892; vgl. auch BGH LM Finanzvertrag Nr. 11 = NJW 1961, 1627, 1628; LM § 261 b ZPO Nr. 10 = NJW 1967, 797).
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