Weitere Entscheidung unten: BGH, 21.04.1972

Rechtsprechung
   BGH, 19.11.1971 - V ZR 103/69   

Volltextveröffentlichungen

  • Kanzlei Prof. Schweizer (Volltext/Auszüge)

    Anpassung eines Vertrages zugunsten Dritter wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1972, 1191 (Ls.)
  • NJW 1972, 152



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Wird zitiert von ... (21)  

  • BGH, 19.05.2006 - V ZR 264/05  

    Immobilien - Aufklärungspflicht verletzt: keine Vertragsanpassung möglich

    bb) Eine Vertragspartei kann auch verpflichtet sein, einer Erhöhung ihrer versehentlich zu niedrig angesetzten Zahlungspflichtung zuzustimmen, wenn mit dem Vertrag ein gemeinsames, über den Leistungsaustausch hinausgehendes Ziel verfolgt wird, das nur bei Zugrundelegung der richtigen Kalkulationsgrundlagen zu erreichen ist (Senatsurt. v. 19. November 1971, V ZR 103/69, NJW 1972, 152, 153 f.; v. 20. März 1981, V ZR 71/80, NJW 1981, 1551, 1552).
  • BGH, 04.07.1996 - I ZR 101/94  

    "Klimbim"; Neue Nutzung von Rundfunksendungen durch direkte

    Die Anpassung der Verträge an die veränderten Verhältnisse tritt zwar grundsätzlich nach einem Wegfall der Geschäftsgrundlage kraft Gesetzes ein (vgl. BGH, Urt. v. 19.11.1971 - V ZR 103/69, NJW 1972, 152, 153; näher Loewenheim, GRUR 1993, 934, 940).
  • BGH, 03.06.2002 - II ZR 4/00  

    Grundstückserwerb - Heilung von Formmängeln

    Des weiteren liegt ein Verstoß des Beklagten gegen Treu und Glauben auch insofern nicht vor, als die Parteien bei Vertragsschluß von einer gleichmäßigen Bebaubarkeit der beiden Grundstückshälften ausgingen und dies Geschäftsgrundlage ihrer internen Abreden war (vgl. auch BGHZ 34, 32, 41; BGH, Urt. v. 19. November 1971 - V ZR 103/69, NJW 1972, 152; v. 14. Oktober 1977 - V ZR 253/74, NJW 1978, 695).
mehr
  • BGH, 26.04.1989 - VIII ZR 12/88  

    Verjährung von Ansprüchen auf Rückzahlung zuviel entrichteter Leistungsentgelte;

    Die vertragliche Anpassung tritt, sofern ihre Voraussetzungen vorliegen, ebenso wie eine Anpassung nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage (vgl. dazu BGH Urteil vom 19. November 1971 - V ZR 103/69 = NJW 1972, 152, 153 unter 3 a) sofort und unmittelbar kraft Gesetzes ein.
  • BGH, 19.01.1999 - X ZR 60/97  

    Schenkungswiderrufung wegen groben Undanks

    Die Regeln, die an Fehlen oder Wegfall der Geschäftsgrundlage anknüpfen, sind entwickelt worden, um bei Verträgen - auf der Ebene des vertraglichen Schuldrechts - die Folgen schwerwiegender Störungen der Vertragsgrundlagen in den Grenzen des Zumutbaren halten zu können (BGH, Urt. v. 19.11.1971 - V ZR 103/69, NJW 1972, 152 f.).
  • BGH, 02.10.1991 - XII ZR 145/90  

    Zugewinnausgleich und ergänzender Ausgleichsanspruch bei Hausbau während der

    Auch wenn ein Vertrag des Vaters mit dem Beklagten zugunsten der Klägerin im Sinne von § 328 Abs. 1 BGB anzunehmen wäre, könnte diese Rechte wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage in eigener Person und ohne Abtretung geltend machen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 19. November 1971 - V ZR 103/69 - NJW 1972, 152, 153 f).
  • VGH Hessen, 22.03.1989 - BPV TK 1127/88  

    Personalvertretung: Mitwirkung bei Gestaltung des Raumklimas; Kompetenz der

    Fehle einem Vertrag die Geschäftsgrundlage, trete die Anpassung unmittelbar kraft Gesetzes ein (BGH NJW 1972 S. 152).

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob es sich bei der Vertragsanpassung gemäß § 242 BGB nach Wegfall der Geschäftsgrundlage soweit der Richter tätig wird, dogmatisch um einen Akt der Rechtsgestaltung oder der Rechtsfindung handelt (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 19.11.1971 -- V ZR 103/69 --, NJW 1972 S. 152, 153).

  • BGH, 15.03.2002 - V ZR 293/00  

    Grundstückskauf - Verschulden bei Vertragsschluss

    Zwar können die Voraussetzungen hierfür auch bei einem beiderseitigen Kalkulationsirrtum erfüllt sein (Senat, BGHZ 25, 390, 392 f; Urt. v. 19. November 1971, V ZR 103/69, NJW 1972, 152, 153 f).
  • OLG Köln, 18.07.2005 - 16 U 12/03  

    Ersatzpflicht für "neuartige" Bergschäden trotz Bergschadensverzichts

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum vor dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz geltenden und auf den vorliegenden Fall anwendbaren Rechtszustand ist ein Vertrag, dessen Geschäftsgrundlage entfallen ist, in erster Linie an die veränderten Verhältnisse unter Berücksichtigung der sich aus dieser Änderung ergebenden Interessenlage der Parteien anzupassen (BGHZ 47, 52; NJW 1972, 152; NJW 1984, 1746; Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 64. Auflage 2005, § 313 BGB n.F. Rdn. 28 bis 30).
  • OLG Düsseldorf, 09.02.1994 - 5 UF 17/91  

    Größere Geldzuwendungen von Schwiegereltern an Eheleute und Zugewinnausgleich

    Die Anpassung an die veränderten Verhältnisse tritt kraft Gesetzes ein und kann sich auch zugunsten Dritter, die selbst nicht Vertragspartner waren, auswirken (so BGH in NJW 1972, 152, 153 beim Vertrag zugunsten Dritter).
  • LAG Baden-Württemberg, 27.02.2002 - 3 Sa 47/01  

    Eingruppierung einer Lehrerin - Eingruppierungsrichtlinien

  • OLG Düsseldorf, 05.02.1999 - 7 U 79/98  

    Auslegung einer Abfindungsvereinbarung bezüglich Pflichtteilsansprüche

  • OLG Naumburg, 14.10.1999 - 11 U 121/99  

    Geschäftsgrundlage bei gemischter Schenkung - Fortbestand der Ehe -

  • OLG München, 15.11.2002 - 21 U 2401/01  

    Wohnungseigentum

  • BGH, 04.10.1978 - VIII ZR 167/77  
  • LAG Nürnberg, 12.04.2000 - 8 Sa 325/99  

    Eigentumsverschaffung aus notariellem Kaufangebot - Wegfall der

  • OLG München, 28.04.2010 - 7 U 3208/09  

    Privatrechtlicher Pensionsvertrag: Störung der Geschäftsgrundlage durch

  • OLG Braunschweig, 31.10.2011 - 2 W 4/11  

    Abfindungsansprüche weichender Erben bei vertraglicher Hofübergabe einer

  • BGH, 25.05.1973 - V ZR 78/71  
  • BGH, 06.07.1984 - V ZR 236/83  
  • KG, 07.07.1997 - 20 U 7228/95  

Rechtsprechung
   BGH, 21.04.1972 - VIII ZR 121/70   

Volltextveröffentlichungen

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1972, 1191
  • WM 1972, 725



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Wird zitiert von ... (6)  

  • BGH, 12.01.1994 - VIII ZR 165/92  

    Autokauf - Nutzungsvergütung richtig berechnen

    Die Klauseln umfassen aber auch Sachverhaltsgestaltungen, in denen Ersatz- oder Austauschteile auch ohne Fehlverhalten des Vertragshändlers oder eine von ihm vorgenommene Veränderung an der Ware (vgl. dazu Senatsurteil vom 21. April 1972 - VIII ZR 121/70 = WM 1972, 725 unter II 2 a.E.) ihre Verkaufsfähigkeit verloren haben, so etwa, wenn Ware infolge der Entwicklung modernerer Teile veraltet ist und der Vertragshändler sie vorher nicht verkaufen und auch nicht mehr bei der Beklagten umtauschen konnte.

    Auf die Rücknahmevereinbarung im Falle der Vertragsbeendigung sind die Rücktrittsvorschriften anzuwenden (Senatsurteil vom 21. April 1972 aaO unter II 2).

  • BGH, 07.11.2001 - VIII ZR 213/00  

    Auslegung eines vertraglichen Rückgaberechts des Käufers

    a) Ob daran festzuhalten ist, daß bei Ausübung des Wiederverkaufsrechts grundsätzlich die Bestimmungen des Rücktrittsrechts entsprechend anzuwenden sind (so Senatsurteil vom 21. April 1972 - VIII ZR 121/70, WM 1972, 725 unter II 2 a.E.), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • BGH, 11.12.1998 - V ZR 377/97  

    Rechtsstellung der Parteien eines Kaufvertrages mit Wiederverkaufsverpflichtung

    Abgesehen davon, daß die für den Rückverkauf vereinbarte Gewährleistungsklausel einen solchen Vorbehalt nicht enthält, kommt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes für das Wiederverkaufsrecht eine Haftungseinschränkung analog § 498 Abs. 2 Satz 2 BGB nicht in Betracht, mit der Folge, daß dem Wiederkäufer bei einem zustandegekommenen Wiederverkauf die Rechte aus §§ 459 ff. BGB zustehen (Urt. v. 21. April 1972, VIII ZR 121/70, NJW 1972, 1191, 1193; BGHZ 110, 183, 192).
mehr
  • BGH, 31.01.1990 - VIII ZR 280/88  

    Rechtsnatur einer Wiederverkaufsvereinbarung zwischen Leasinggeber und Lieferant

    Da die Realisierung eines Wiederverkaufsrechts im äußeren Hergang - der "Rückabwicklung" eines zuvor durchgeführten Kaufgeschäfts - derjenigen gleicht, die sich bei Ausübung eines Wiederkaufsrechts ergibt, haben Rechtspr. und Lit. für möglich gehalten, die gesetzl. Vorschriften des Wiederkaufs (§§ 497 ff. BGB) analog auf das Wiederverkaufsrecht anzuwenden, soweit dies die Natur des abgeschlossenen Rechtsgeschäfts zuläßt (RGZ 126, 308 [312 ff.]; BGH, WM 1956, 217; NJW 1972, 1191 ..).
  • BGH, 16.03.1994 - VIII ZR 246/92  
    § 6 des Auslieferungsvertrages räumt dem Beklagten ein bedingtes Wiederverkaufsrecht ein, das bereits mit dem Abschluß des Auslieferungsvertrages zwischen den Parteien bindend begründet wurde (RGZ 126, 308, 313; Senatsurteil vom 21. April 1972 - VIII ZR 121/70 = NJW 1972, 1191, 1192 unter II 2; zum Wiederkaufsrecht BGHZ 38, 369, 371; RGZ 121, 367, 369 f).
  • OLG München, 24.07.1996 - 7 U 2840/96  

    Inhaltskontrolle eines Kfz-Vertragshändlervertrags bezüglich der Ermittlung des

    Auf den Händlereinkaufspreis ist erst recht dann abzustellen, wenn man auf die Rückgabe von Warenlagern Rücktrittsregeln, - und damit § 346 BGB - anwenden will (vgl. BGH WM 72, 725, 726; 94, 1121, 1131).
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