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   BAG, 12.04.1972 - 5 AR 98/72   

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BAG, 12.04.1972 - 5 AR 98/72 (https://dejure.org/1972,1260)
BAG, Entscheidung vom 12.04.1972 - 5 AR 98/72 (https://dejure.org/1972,1260)
BAG, Entscheidung vom 12. April 1972 - 5 AR 98/72 (https://dejure.org/1972,1260)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gesetzwidrige Verweisungsbeschlüsse - Bestimmungsverfahren - Nachverfahren eines Urkundenprozesses

Papierfundstellen

  • NJW 1972, 1216
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 06.06.1951 - II ZR 16/51

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus BAG, 12.04.1972 - 5 AR 98/72
    Setzung eines bisher schon anhängigen Verfahrens bildete Vor- und Nachverfahren bilden eine Einheit, in dem, jeden falls über die von Amts wegen zu beachtenden Prozeßvoraussetzungen, nicht verschieden geurteilt werden kann0 Dies ist durchweg auch der Standpunkt der Literatur (Stein-Jonas, aaO, § 600 Anim I und V, 2;$ Wicczbrek, 'aaO, § 600 Anim A II b J; Baumbach-Lauterbach, aaO, § 600 Anno 1 C; Thomas-Putzo, aaO, § 600 Anm" 2 a)" Daraus folgt, daß auch hier das Landgericht Berlin im Nachverfahren an die Bejahung der sachlichen Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte für den Klageanspruch gebunden warD Es bedeutet eine mit § 318 ZPO unvereinbare Leugnung der Hechtskraftwirkung des Vorbehaltsurteils, wenn das Landgericht Berlin im Nachverfahren über die Präge der sachlichen Zuständigkeit erneut entscheidet, wie dies durch den Verweisungsbeschluß vom 21" September 1971 geschehen-ist« Diesem Beschluß fehlt damit jede gesetzliche Grundlage; er kann nicht die Verweisungsbeschlüssen durch § 2?6 ZPO beigelegte Bindung beanspruchen (vgl" BGHZ 2, 278 ffc / "280J und 28, 34-9 ff o )o.
  • BGH, 13.03.1964 - Ib ARZ 44/64

    Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) über Zuständigkeitsfragen -

    Auszug aus BAG, 12.04.1972 - 5 AR 98/72
    Die'prozessualen Voraussetzungen des beantragten Bestimmungsverfahrens nach §â- 36 Nr" 6 ZPO sind gegeben" Sowohl das Landgericht Berlin als auch das Arbeitsgericht Berlin haben ihre Zuständigkeit in Sinne dieser Vorschrift rechtskräftig geleugnet" Auch die Ablehnung der Übernahme eines verwiesenen Rechtsstreits ist als rechtskräftige Leugnung der Zuständigkeit anzusehen und geeignet, einen negativen Kompetenzkonflikt im Sinne der genannten Vorschrift auszulösen (zuletzt Beschluß des Senats vom 3° März 1972 - 5 AR 83/72)" Das Bestimmungsverfahren des § 36 Nr" 6 ZPO ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats auch dann zulässig, wenn der Zuständigkeitsstreit zwischen einem ordentlichen Gericht und einem Ai-beitsgericht entstanden ist (s" obiger Beschluß)" Dies ist auch der Standpunkt des Bundesgerichtshofs (Beschluß vom 13= März 1964 in NJW 1964, 1416 = AP Nr" 6 zu § 36 ZPO)" Zuständig ist in diesem Rechtsstreit derjenige oberste Gerichtshof des Bundes, der zuerst um die Bestimmung angegangen wird (vgl" den zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmten Beschluß des Senats vom 6" Januar 1971 - 5 AR 282/70 = AP Nr" 8 zu § 36 ZPO; BGHZ 44, 14 ff")" Dies ist hier das Bundesarbeitsgericht " 54 2o Das Landgericht Berlin war als das zuständige Gericht zu Bestimmen" Denn dieses Gericht hatte schon durch den Erlaß des nicht angefochtenen Vorbehaltsurteils vom 28" November 1969 seine sachliche Zuständigkeit rechtskräftig bejaht" Dieses Vorbehaltsurteil setzt denknotwendig die Bejahung der Prozeßvoraussetzungen durch das Landgericht voraus, insbesondere derjenigen, die von Amts wegen zu prüfen waren, damit auch die der sachlichen Zuständigkeit des angerufenen Gerichts i m .Verhältnis zu den Gerichten für Arbeitssuchen" Bei dieser Prüfung war das Landgericht nicht durch die die Beweismittel im Urkundenprozeß einschränkende Vorschrift des § 595 Abs" 2 ZPO behindert" Denn diese Vorschrift gilt nicht für die Prüfung der Prozeßvoraussetzungen, jedenfalls nicht derjenigen, die von Amts wegen zu beachten sind (Stein-Jonas, ZPO, 19° Aufl", § 595 Anm" IV; Wieczorek, Großkommentar zur ZPO, § 592 Anm" C III a 1; Baumbach-Lauter bach, ZPO, 50" Aufl", § 595 Anm" 2 B; Thomas-Putzo, ZPO, 4" Aufl", § 592 Anm" 3)° Ohne Belang ist, daß das Vorbehaltsürteil hier auf einem Anerkenntnis des Beklagten beruht" Denn, auch ein Anerkenntnisurteil kann nicht ergehen, wenn nicht zuvor die von Amts wegen zu beachtenden Prozeßvoraussetzungen bejaht sind (Stein-Jonas, aaO, § 307 Anm" IV, 3; Wieczorek, aaO, § 506 Anm" D 1; Baumbach-Lauterbach, aaO, § 507 Anm" 3 B; Thomas-Putzo, aaO, § 307 Anm" 3 B)" Die Bejahung der von Amts wegen zu beachtenden Prozeßvoraussetzungen im Vorverfahren, wie sie hier im Vorbehaltsurteil erfolgt ist, bindet das Landgericht auch für das Nachverfähren" Dies hat bereits das Reichsgericht in der Entscheidung RGZ 159, 173 ff° für die Präge dargelegt, ob für den Anspruch der Rechtsweg zulässig ist; es hat insoweit dem Vorbehaltsurteil eine den Richter des Nachverfahrens bindende Rechtskraftwirkung beigelegt" Diese Ansicht ist allein schon deshalb gerechtfertigt, weil das Nachverfahren keinen selbständigen Prozeß eröffnet, sondern nur die Port- 4.
  • BGH, 07.05.1965 - Ib ARZ 207/64

    Negativer Kompetenzkonflikt mit Arbeitsgericht

    Auszug aus BAG, 12.04.1972 - 5 AR 98/72
    Die'prozessualen Voraussetzungen des beantragten Bestimmungsverfahrens nach §â- 36 Nr" 6 ZPO sind gegeben" Sowohl das Landgericht Berlin als auch das Arbeitsgericht Berlin haben ihre Zuständigkeit in Sinne dieser Vorschrift rechtskräftig geleugnet" Auch die Ablehnung der Übernahme eines verwiesenen Rechtsstreits ist als rechtskräftige Leugnung der Zuständigkeit anzusehen und geeignet, einen negativen Kompetenzkonflikt im Sinne der genannten Vorschrift auszulösen (zuletzt Beschluß des Senats vom 3° März 1972 - 5 AR 83/72)" Das Bestimmungsverfahren des § 36 Nr" 6 ZPO ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats auch dann zulässig, wenn der Zuständigkeitsstreit zwischen einem ordentlichen Gericht und einem Ai-beitsgericht entstanden ist (s" obiger Beschluß)" Dies ist auch der Standpunkt des Bundesgerichtshofs (Beschluß vom 13= März 1964 in NJW 1964, 1416 = AP Nr" 6 zu § 36 ZPO)" Zuständig ist in diesem Rechtsstreit derjenige oberste Gerichtshof des Bundes, der zuerst um die Bestimmung angegangen wird (vgl" den zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmten Beschluß des Senats vom 6" Januar 1971 - 5 AR 282/70 = AP Nr" 8 zu § 36 ZPO; BGHZ 44, 14 ff")" Dies ist hier das Bundesarbeitsgericht " 54 2o Das Landgericht Berlin war als das zuständige Gericht zu Bestimmen" Denn dieses Gericht hatte schon durch den Erlaß des nicht angefochtenen Vorbehaltsurteils vom 28" November 1969 seine sachliche Zuständigkeit rechtskräftig bejaht" Dieses Vorbehaltsurteil setzt denknotwendig die Bejahung der Prozeßvoraussetzungen durch das Landgericht voraus, insbesondere derjenigen, die von Amts wegen zu prüfen waren, damit auch die der sachlichen Zuständigkeit des angerufenen Gerichts i m .Verhältnis zu den Gerichten für Arbeitssuchen" Bei dieser Prüfung war das Landgericht nicht durch die die Beweismittel im Urkundenprozeß einschränkende Vorschrift des § 595 Abs" 2 ZPO behindert" Denn diese Vorschrift gilt nicht für die Prüfung der Prozeßvoraussetzungen, jedenfalls nicht derjenigen, die von Amts wegen zu beachten sind (Stein-Jonas, ZPO, 19° Aufl", § 595 Anm" IV; Wieczorek, Großkommentar zur ZPO, § 592 Anm" C III a 1; Baumbach-Lauter bach, ZPO, 50" Aufl", § 595 Anm" 2 B; Thomas-Putzo, ZPO, 4" Aufl", § 592 Anm" 3)° Ohne Belang ist, daß das Vorbehaltsürteil hier auf einem Anerkenntnis des Beklagten beruht" Denn, auch ein Anerkenntnisurteil kann nicht ergehen, wenn nicht zuvor die von Amts wegen zu beachtenden Prozeßvoraussetzungen bejaht sind (Stein-Jonas, aaO, § 307 Anm" IV, 3; Wieczorek, aaO, § 506 Anm" D 1; Baumbach-Lauterbach, aaO, § 507 Anm" 3 B; Thomas-Putzo, aaO, § 307 Anm" 3 B)" Die Bejahung der von Amts wegen zu beachtenden Prozeßvoraussetzungen im Vorverfahren, wie sie hier im Vorbehaltsurteil erfolgt ist, bindet das Landgericht auch für das Nachverfähren" Dies hat bereits das Reichsgericht in der Entscheidung RGZ 159, 173 ff° für die Präge dargelegt, ob für den Anspruch der Rechtsweg zulässig ist; es hat insoweit dem Vorbehaltsurteil eine den Richter des Nachverfahrens bindende Rechtskraftwirkung beigelegt" Diese Ansicht ist allein schon deshalb gerechtfertigt, weil das Nachverfahren keinen selbständigen Prozeß eröffnet, sondern nur die Port- 4.
  • BAG, 06.01.1971 - 5 AR 282/70

    Bestimmungsverfahren - Negativer Kompetenzkonflikt - Streitende Gerichte -

    Auszug aus BAG, 12.04.1972 - 5 AR 98/72
    Die'prozessualen Voraussetzungen des beantragten Bestimmungsverfahrens nach §â- 36 Nr" 6 ZPO sind gegeben" Sowohl das Landgericht Berlin als auch das Arbeitsgericht Berlin haben ihre Zuständigkeit in Sinne dieser Vorschrift rechtskräftig geleugnet" Auch die Ablehnung der Übernahme eines verwiesenen Rechtsstreits ist als rechtskräftige Leugnung der Zuständigkeit anzusehen und geeignet, einen negativen Kompetenzkonflikt im Sinne der genannten Vorschrift auszulösen (zuletzt Beschluß des Senats vom 3° März 1972 - 5 AR 83/72)" Das Bestimmungsverfahren des § 36 Nr" 6 ZPO ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats auch dann zulässig, wenn der Zuständigkeitsstreit zwischen einem ordentlichen Gericht und einem Ai-beitsgericht entstanden ist (s" obiger Beschluß)" Dies ist auch der Standpunkt des Bundesgerichtshofs (Beschluß vom 13= März 1964 in NJW 1964, 1416 = AP Nr" 6 zu § 36 ZPO)" Zuständig ist in diesem Rechtsstreit derjenige oberste Gerichtshof des Bundes, der zuerst um die Bestimmung angegangen wird (vgl" den zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmten Beschluß des Senats vom 6" Januar 1971 - 5 AR 282/70 = AP Nr" 8 zu § 36 ZPO; BGHZ 44, 14 ff")" Dies ist hier das Bundesarbeitsgericht " 54 2o Das Landgericht Berlin war als das zuständige Gericht zu Bestimmen" Denn dieses Gericht hatte schon durch den Erlaß des nicht angefochtenen Vorbehaltsurteils vom 28" November 1969 seine sachliche Zuständigkeit rechtskräftig bejaht" Dieses Vorbehaltsurteil setzt denknotwendig die Bejahung der Prozeßvoraussetzungen durch das Landgericht voraus, insbesondere derjenigen, die von Amts wegen zu prüfen waren, damit auch die der sachlichen Zuständigkeit des angerufenen Gerichts i m .Verhältnis zu den Gerichten für Arbeitssuchen" Bei dieser Prüfung war das Landgericht nicht durch die die Beweismittel im Urkundenprozeß einschränkende Vorschrift des § 595 Abs" 2 ZPO behindert" Denn diese Vorschrift gilt nicht für die Prüfung der Prozeßvoraussetzungen, jedenfalls nicht derjenigen, die von Amts wegen zu beachten sind (Stein-Jonas, ZPO, 19° Aufl", § 595 Anm" IV; Wieczorek, Großkommentar zur ZPO, § 592 Anm" C III a 1; Baumbach-Lauter bach, ZPO, 50" Aufl", § 595 Anm" 2 B; Thomas-Putzo, ZPO, 4" Aufl", § 592 Anm" 3)° Ohne Belang ist, daß das Vorbehaltsürteil hier auf einem Anerkenntnis des Beklagten beruht" Denn, auch ein Anerkenntnisurteil kann nicht ergehen, wenn nicht zuvor die von Amts wegen zu beachtenden Prozeßvoraussetzungen bejaht sind (Stein-Jonas, aaO, § 307 Anm" IV, 3; Wieczorek, aaO, § 506 Anm" D 1; Baumbach-Lauterbach, aaO, § 507 Anm" 3 B; Thomas-Putzo, aaO, § 307 Anm" 3 B)" Die Bejahung der von Amts wegen zu beachtenden Prozeßvoraussetzungen im Vorverfahren, wie sie hier im Vorbehaltsurteil erfolgt ist, bindet das Landgericht auch für das Nachverfähren" Dies hat bereits das Reichsgericht in der Entscheidung RGZ 159, 173 ff° für die Präge dargelegt, ob für den Anspruch der Rechtsweg zulässig ist; es hat insoweit dem Vorbehaltsurteil eine den Richter des Nachverfahrens bindende Rechtskraftwirkung beigelegt" Diese Ansicht ist allein schon deshalb gerechtfertigt, weil das Nachverfahren keinen selbständigen Prozeß eröffnet, sondern nur die Port- 4.
  • BAG, 17.02.1971 - 5 AR 376/70

    Verweisungsbeschlüsse - Gebot des rechtlichen Gehörs - Bestimmungsverfahren

    Auszug aus BAG, 12.04.1972 - 5 AR 98/72
    Im allgemeinen sind in diesem Bestimmungsverfahren zwar Verweisungsbeschlüsse zu beachten, und zwar selbst dann, nenn sie sachlich unrichtig sind oder Verfahrensmängel aufweisen0 Dies kann aber, wie der Ssnat bereits entschieden hat (Beschluß vom 17" Februar 1971 - 5 AR 376/70 - AP Nr0 8 zu § 36 ZPO; ferner der nichtveröffentlichte Beschluß vom November 1971 - 5 AR 329/71) nicht für den offenbar gesetzwidrigen Verweisungsbeschluß gelten .
  • BAG, 03.03.1972 - 5 AR 83/72

    Verwiesener Rechtsstreit - Ablehnung der Übernahme - Rechtskräftige Leugnung der

    Auszug aus BAG, 12.04.1972 - 5 AR 98/72
    Die'prozessualen Voraussetzungen des beantragten Bestimmungsverfahrens nach §â- 36 Nr" 6 ZPO sind gegeben" Sowohl das Landgericht Berlin als auch das Arbeitsgericht Berlin haben ihre Zuständigkeit in Sinne dieser Vorschrift rechtskräftig geleugnet" Auch die Ablehnung der Übernahme eines verwiesenen Rechtsstreits ist als rechtskräftige Leugnung der Zuständigkeit anzusehen und geeignet, einen negativen Kompetenzkonflikt im Sinne der genannten Vorschrift auszulösen (zuletzt Beschluß des Senats vom 3° März 1972 - 5 AR 83/72)" Das Bestimmungsverfahren des § 36 Nr" 6 ZPO ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats auch dann zulässig, wenn der Zuständigkeitsstreit zwischen einem ordentlichen Gericht und einem Ai-beitsgericht entstanden ist (s" obiger Beschluß)" Dies ist auch der Standpunkt des Bundesgerichtshofs (Beschluß vom 13= März 1964 in NJW 1964, 1416 = AP Nr" 6 zu § 36 ZPO)" Zuständig ist in diesem Rechtsstreit derjenige oberste Gerichtshof des Bundes, der zuerst um die Bestimmung angegangen wird (vgl" den zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmten Beschluß des Senats vom 6" Januar 1971 - 5 AR 282/70 = AP Nr" 8 zu § 36 ZPO; BGHZ 44, 14 ff")" Dies ist hier das Bundesarbeitsgericht " 54 2o Das Landgericht Berlin war als das zuständige Gericht zu Bestimmen" Denn dieses Gericht hatte schon durch den Erlaß des nicht angefochtenen Vorbehaltsurteils vom 28" November 1969 seine sachliche Zuständigkeit rechtskräftig bejaht" Dieses Vorbehaltsurteil setzt denknotwendig die Bejahung der Prozeßvoraussetzungen durch das Landgericht voraus, insbesondere derjenigen, die von Amts wegen zu prüfen waren, damit auch die der sachlichen Zuständigkeit des angerufenen Gerichts i m .Verhältnis zu den Gerichten für Arbeitssuchen" Bei dieser Prüfung war das Landgericht nicht durch die die Beweismittel im Urkundenprozeß einschränkende Vorschrift des § 595 Abs" 2 ZPO behindert" Denn diese Vorschrift gilt nicht für die Prüfung der Prozeßvoraussetzungen, jedenfalls nicht derjenigen, die von Amts wegen zu beachten sind (Stein-Jonas, ZPO, 19° Aufl", § 595 Anm" IV; Wieczorek, Großkommentar zur ZPO, § 592 Anm" C III a 1; Baumbach-Lauter bach, ZPO, 50" Aufl", § 595 Anm" 2 B; Thomas-Putzo, ZPO, 4" Aufl", § 592 Anm" 3)° Ohne Belang ist, daß das Vorbehaltsürteil hier auf einem Anerkenntnis des Beklagten beruht" Denn, auch ein Anerkenntnisurteil kann nicht ergehen, wenn nicht zuvor die von Amts wegen zu beachtenden Prozeßvoraussetzungen bejaht sind (Stein-Jonas, aaO, § 307 Anm" IV, 3; Wieczorek, aaO, § 506 Anm" D 1; Baumbach-Lauterbach, aaO, § 507 Anm" 3 B; Thomas-Putzo, aaO, § 307 Anm" 3 B)" Die Bejahung der von Amts wegen zu beachtenden Prozeßvoraussetzungen im Vorverfahren, wie sie hier im Vorbehaltsurteil erfolgt ist, bindet das Landgericht auch für das Nachverfähren" Dies hat bereits das Reichsgericht in der Entscheidung RGZ 159, 173 ff° für die Präge dargelegt, ob für den Anspruch der Rechtsweg zulässig ist; es hat insoweit dem Vorbehaltsurteil eine den Richter des Nachverfahrens bindende Rechtskraftwirkung beigelegt" Diese Ansicht ist allein schon deshalb gerechtfertigt, weil das Nachverfahren keinen selbständigen Prozeß eröffnet, sondern nur die Port- 4.
  • BAG, 04.11.1971 - 5 AR 329/71

    Bestimmung des zuständigen Gerichts - Verweisungsbeschlüsse - Sachliche

    Auszug aus BAG, 12.04.1972 - 5 AR 98/72
    Im allgemeinen sind in diesem Bestimmungsverfahren zwar Verweisungsbeschlüsse zu beachten, und zwar selbst dann, nenn sie sachlich unrichtig sind oder Verfahrensmängel aufweisen0 Dies kann aber, wie der Ssnat bereits entschieden hat (Beschluß vom 17" Februar 1971 - 5 AR 376/70 - AP Nr0 8 zu § 36 ZPO; ferner der nichtveröffentlichte Beschluß vom November 1971 - 5 AR 329/71) nicht für den offenbar gesetzwidrigen Verweisungsbeschluß gelten .
  • RG, 13.01.1939 - III 89/38

    1. In welchem Umfange sind Vorbehaltsurteile des Urkundenprozesses für die

    Auszug aus BAG, 12.04.1972 - 5 AR 98/72
    Die'prozessualen Voraussetzungen des beantragten Bestimmungsverfahrens nach §â- 36 Nr" 6 ZPO sind gegeben" Sowohl das Landgericht Berlin als auch das Arbeitsgericht Berlin haben ihre Zuständigkeit in Sinne dieser Vorschrift rechtskräftig geleugnet" Auch die Ablehnung der Übernahme eines verwiesenen Rechtsstreits ist als rechtskräftige Leugnung der Zuständigkeit anzusehen und geeignet, einen negativen Kompetenzkonflikt im Sinne der genannten Vorschrift auszulösen (zuletzt Beschluß des Senats vom 3° März 1972 - 5 AR 83/72)" Das Bestimmungsverfahren des § 36 Nr" 6 ZPO ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats auch dann zulässig, wenn der Zuständigkeitsstreit zwischen einem ordentlichen Gericht und einem Ai-beitsgericht entstanden ist (s" obiger Beschluß)" Dies ist auch der Standpunkt des Bundesgerichtshofs (Beschluß vom 13= März 1964 in NJW 1964, 1416 = AP Nr" 6 zu § 36 ZPO)" Zuständig ist in diesem Rechtsstreit derjenige oberste Gerichtshof des Bundes, der zuerst um die Bestimmung angegangen wird (vgl" den zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmten Beschluß des Senats vom 6" Januar 1971 - 5 AR 282/70 = AP Nr" 8 zu § 36 ZPO; BGHZ 44, 14 ff")" Dies ist hier das Bundesarbeitsgericht " 54 2o Das Landgericht Berlin war als das zuständige Gericht zu Bestimmen" Denn dieses Gericht hatte schon durch den Erlaß des nicht angefochtenen Vorbehaltsurteils vom 28" November 1969 seine sachliche Zuständigkeit rechtskräftig bejaht" Dieses Vorbehaltsurteil setzt denknotwendig die Bejahung der Prozeßvoraussetzungen durch das Landgericht voraus, insbesondere derjenigen, die von Amts wegen zu prüfen waren, damit auch die der sachlichen Zuständigkeit des angerufenen Gerichts i m .Verhältnis zu den Gerichten für Arbeitssuchen" Bei dieser Prüfung war das Landgericht nicht durch die die Beweismittel im Urkundenprozeß einschränkende Vorschrift des § 595 Abs" 2 ZPO behindert" Denn diese Vorschrift gilt nicht für die Prüfung der Prozeßvoraussetzungen, jedenfalls nicht derjenigen, die von Amts wegen zu beachten sind (Stein-Jonas, ZPO, 19° Aufl", § 595 Anm" IV; Wieczorek, Großkommentar zur ZPO, § 592 Anm" C III a 1; Baumbach-Lauter bach, ZPO, 50" Aufl", § 595 Anm" 2 B; Thomas-Putzo, ZPO, 4" Aufl", § 592 Anm" 3)° Ohne Belang ist, daß das Vorbehaltsürteil hier auf einem Anerkenntnis des Beklagten beruht" Denn, auch ein Anerkenntnisurteil kann nicht ergehen, wenn nicht zuvor die von Amts wegen zu beachtenden Prozeßvoraussetzungen bejaht sind (Stein-Jonas, aaO, § 307 Anm" IV, 3; Wieczorek, aaO, § 506 Anm" D 1; Baumbach-Lauterbach, aaO, § 507 Anm" 3 B; Thomas-Putzo, aaO, § 307 Anm" 3 B)" Die Bejahung der von Amts wegen zu beachtenden Prozeßvoraussetzungen im Vorverfahren, wie sie hier im Vorbehaltsurteil erfolgt ist, bindet das Landgericht auch für das Nachverfähren" Dies hat bereits das Reichsgericht in der Entscheidung RGZ 159, 173 ff° für die Präge dargelegt, ob für den Anspruch der Rechtsweg zulässig ist; es hat insoweit dem Vorbehaltsurteil eine den Richter des Nachverfahrens bindende Rechtskraftwirkung beigelegt" Diese Ansicht ist allein schon deshalb gerechtfertigt, weil das Nachverfahren keinen selbständigen Prozeß eröffnet, sondern nur die Port- 4.
  • BSG, 25.02.1999 - B 1 SF 9/98 S

    Zulässigkeit des Antrags auf Bestimmung des zuständigen Gerichts, Zuständigkeit

    Das BAG hielt das verweisende Gericht nicht für befugt, im Nachverfahren zu einem Urkundenprozeß die eigene Zuständigkeit anders zu beurteilen als im zunächst erlassenen Vorbehaltsurteil (BAG AP Nr. 12 zu § 36 ZPO = NJW 1972, 1216).
  • BFH, 23.04.1991 - VII B 221/90
    Ferner ist ein Verweisungsbeschluß nicht bindend, wenn er unter Verletzung des in Art. 103 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich garantierten Anspruchs auf rechtliches Gehör ergangen ist (Beschluß des Bundesarbeitsgerichts - BAG - vom 17. Februar 1971 5 AR 376/70, Betriebs-Berater - BB - 1973, 754; Beschluß des Oberlandesgerichts - OLG - Düsseldorf vom 20. Januar 1975 19 AR 21/74, Der Deutsche Rechtspfleger - Rpfleger - 1975, 142) oder wenn er jeglicher gesetzlichen Grundlage entbehrt (BGH-Urteil vom 18. November 1958 VIII ZR 131/57, BGHZ 28, 349, 350; BAG-Beschluß vom 12. April 1972 5 AR 98/72, NJW 1972, 1216; Kissel, a. a.O., § 17 Rdnr. 49).

    Zweifelhaft erscheint, ob die Bindungswirkung - wie zum Teil angenommen wird - auch dann schon entfällt, wenn die Verweisungsentscheidung "offensichtlich unrichtig" bzw. "offenbar gesetzwidrig" ist ( so BAG-Beschlüsse vom 4. November 1971 5 AR 329/71, und vom 12. April 1972 5 AR 98/72, BB 1973, 754; Schleswig-Holsteinisches FG, Beschluß vom 14. April 1975 I 166/74, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1975, 482).

  • BAG, 07.11.1996 - 5 AZB 19/96

    Scheckklage vor dem Arbeitsgericht

    Selbst wenn man diese vom Bundesgerichtshof (Beschluß vom 31. Oktober 1975 - I ARZ 482/75 - NJW 1976, 330) und vom Bundesarbeitsgericht (Beschluß vom 12. April 1972 - 5 AR 98/72 - AP Nr. 12 zu § 36 ZPO) nicht behandelte Frage mit dem OLG Hamm (Beschluß vom 18. Mai 1979 - 57 U 52/79 - NJW 1980, 1399) und entgegen dem OLG München (Urteil vom 31. März 1965 - 7 U 796/65 - NJW 1966, 1418 f.) bejaht, ist damit die Frage nach dem Rechtsweg für Urkunden- und Wechselprozesse aus solchen Urkunden, Schecks und Wechseln nicht beantwortet, die im rechtlichen oder im unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 a ArbGG) stehen.
  • BAG, 27.06.1988 - 5 AS 4/88

    Voraussetzungen des Bestimmungsverfahrens zur Bestimmung der örtlichen

    Das Amtsgericht hat sich insoweit berufen auf einen Beschluß des Senats vom 12. April 1972 (- 5 AR 98/72 - AP Nr. 12 zu § 36 ZPO = NJW 1972, 1216).
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