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   BGH, 11.04.1972 - 1 StR 45/72   

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BGH, 11.04.1972 - 1 StR 45/72 (https://dejure.org/1972,1946)
BGH, Entscheidung vom 11.04.1972 - 1 StR 45/72 (https://dejure.org/1972,1946)
BGH, Entscheidung vom 11. April 1972 - 1 StR 45/72 (https://dejure.org/1972,1946)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anwendungsbereich von § 392 Abgabenordnung (AbgO) - Zum Zwecke der Täuschung erfundener Steuervorgang - Steuervorgang als Gegenstand einer Vorspiegelung im Sinne des § 263 Strafgesetzbuch (StGB)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1972, 1287
  • MDR 1972, 620
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 20.02.1962 - 1 StR 371/61

    Steuervorteil - Ausfuhrvergütungen - Wahrheitsgemäße Angaben

    Auszug aus BGH, 11.04.1972 - 1 StR 45/72
    Dem Landgericht ist darin beizupflichten, daß das Erschwindeln von Umsatzsteuervergütungen im Grundsatz Erschleichen eines nicht gerechtfertigten Steuervorteils im Sinne des § 392 Abs. 1 AbgO ist (BGH NJW 1962, 2311 Nr. 18).

    Die hier vertretene Auffassung steht nicht im Gegensatz zu der im Urteil des erkennenden Senats vom 20. Februar 1962 - 1 StR 371/61 (NJW 1962, 2311 Nr. 18) geäußerten Ansicht.

  • BGH, 01.10.1963 - 5 StR 267/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.04.1972 - 1 StR 45/72
    Es besteht kein innerer Grund, das Erschleichen von Umsatzsteuervergütungen durch Täuschung strafrechtlich anders zu behandeln als den Prämien- und Subventionsbetrug (vgl. BGH, Urteil vom 1. Oktober 1963 - 5 StR 267/63).
  • BGH, 17.07.1970 - 2 StR 277/70

    Annahme einer Abgabenhinterziehung bei Vortäuschung des Steuervorgangs

    Auszug aus BGH, 11.04.1972 - 1 StR 45/72
    § 392 AbgO ist aber nicht anzuwenden, wenn der gesamte Steuervorgang - wie hier - zum Zwecke der Täuschung erfunden und Gegenstand der Vorspiegelung ist (BGH, Beschluß vom 17. Juli 1970 - 2 StR 277/70).
  • BGH, 03.09.1970 - 3 StR 155/69

    Arbeitgeber - Steuerhinterziehung - Vorsätzliches Unterlassen - Abgabe von

    Auszug aus BGH, 11.04.1972 - 1 StR 45/72
    Der Steueranspruch aber ist das Schutzobjekt der Steuerstraftatbestände (RGSt 59, 258, 262; BGHSt 23, 319, 322 [BGH 03.09.1970 - 3 StR 155/69]; 24, 178, 180) [BGH 20.07.1971 - 1 StR 683/70].
  • BGH, 20.07.1971 - 1 StR 683/70

    Steueranspruch - Erhebung und Sicherung der Steuer - Steuerart - Blankettgesetz -

    Auszug aus BGH, 11.04.1972 - 1 StR 45/72
    Der Steueranspruch aber ist das Schutzobjekt der Steuerstraftatbestände (RGSt 59, 258, 262; BGHSt 23, 319, 322 [BGH 03.09.1970 - 3 StR 155/69]; 24, 178, 180) [BGH 20.07.1971 - 1 StR 683/70].
  • BGH, 29.02.1972 - 1 StR 585/71

    Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 11.04.1972 - 1 StR 45/72
    Dagegen ist aus Rechtsgründen nichts einzuwenden (vgl. RG JW 1935, 1937 Nr. 7; BGH, Urteil vom 29. Februar 1972 - 1 StR 585/71).
  • RG, 17.12.1936 - 2 D 474/36

    1. In welchem Verhältnis steht ein Vergehen gegen den § 36 Abs. 1 Nr. 7 DevVO.

    Auszug aus BGH, 11.04.1972 - 1 StR 45/72
    Derartige Zusätze erfordern in Revisionsverfahren eine strenge Nachprüfung, denn häufig ist nicht auszuschließen, daß der irrtümlich angenommene Tatbestand die Strafzumessung zumindest unterschwellig beeinflußt (RGSt 70, 400, 403; 71, 101, 104).
  • RG, 16.06.1925 - I 188/25

    1. Inwiefern muß der Strafrichter nach § 433 der Reichsabgabenordnung die

    Auszug aus BGH, 11.04.1972 - 1 StR 45/72
    Der Steueranspruch aber ist das Schutzobjekt der Steuerstraftatbestände (RGSt 59, 258, 262; BGHSt 23, 319, 322 [BGH 03.09.1970 - 3 StR 155/69]; 24, 178, 180) [BGH 20.07.1971 - 1 StR 683/70].
  • RG, 11.03.1937 - 2 D 89/37

    1. Wann ist ein Sparkassenbuch eine öffentliche Urkunde? 2. Welchem Gesetz ist

    Auszug aus BGH, 11.04.1972 - 1 StR 45/72
    Derartige Zusätze erfordern in Revisionsverfahren eine strenge Nachprüfung, denn häufig ist nicht auszuschließen, daß der irrtümlich angenommene Tatbestand die Strafzumessung zumindest unterschwellig beeinflußt (RGSt 70, 400, 403; 71, 101, 104).
  • OLG Frankfurt, 06.05.2021 - 2 Ws 132/20

    Strafbarkeit des "Cum-/Ex"-Leerverkaufsmodells auch als gewerbsmäßiger

    So hat der BGH die Anwendung des § 370 AO in mehreren Entscheidungen dann abgelehnt, wenn der gesamte Steuervorgang zum Zwecke der Täuschung erfunden worden und Gegenstand einer Vorspiegelung im Sinne des § 263 StGB war (vgl. BGH, NJW 1972, 1287; Urteil vom 28. Januar 1986 - 1 StR 611/85 - juris).
  • LG Wiesbaden, 01.09.2021 - 6 KLs 1111 Js 18753/21

    Zur Konkurrenz zwischen § 370 Abs.3 AO und § 263 Abs.5 StGB

    Ferner wird durch das Oberlandesgericht auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, insbesondere die Entscheidungen BGH, NJW 1972, 1287, das Urteil vom 28.01.1986 (1 StR 611/85), das Urteil vom 01.02.1989 (3 StR 170/88) und vom 19.12.1997 (5 StR 569/96) Bezug genommen.
  • BGH, 01.02.1989 - 3 StR 179/88

    Schutzzweck des § 370 Abgabenordnung - Konkurrenzverhältnis zwischen dem

    Demgegenüber hat der Bundesgerichtshof die Anwendung des § 370 AO in mehreren Entscheidungen dann abgelehnt, wenn der gesamte Steuervorgang zum Zwecke der Täuschung erfunden worden war (BGH, Beschluß vom 17. Juli 1970 - 2 StR 277/70; BGH NJW 1972, 1287, 1288 [BGH 11.04.1972 - 1 StR 45/72]; ZfZ 1974, 148, 149; wistra 1986, 172; vgl. auch Hübner in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur AO und FGO 8. Aufl. Rdn. 27; Kohlmann, Steuerstrafrecht 4. Aufl. Rdn. 131.2 und Rdn. 171 zu § 370 AO; a.A. Franzen/Gast/Samson, Steuerstrafrecht 3. Aufl. 1985 § 370 Rdn. 61f. sowie Müller NJW 1977, 746f. und Würthwein wistra 1986, 258).
  • BGH, 23.03.1994 - 5 StR 91/94

    Abgrenzung von Betrug und Steuerhinterziehung (Vortäuschung der Existenz eines

    b) Die dabei bislang offen gebliebene Frage, ob Fälle der hier vorliegenden Art, in denen die Existenz eines Unternehmens nur vorgetäuscht wird, für das sodann ohne Bezug auf reale Vorgänge fingierte Umsätze angemeldet und Vorsteuererstattungen begehrt werden, wie bisher als Betrug nach § 263 StGB (BGH NJW 1972, 1287; BGH wistra 1986, 172; vgl. auch BGHR AO § 370 I Konkurrenzen 2) oder als Steuerhinterziehung nach § 370 AO zu beurteilen sind, ist in Fortführung von BGHSt 36, 100 zugunsten der Anwendung des § 370 AO zu beantworten.
  • FG Rheinland-Pfalz, 28.05.2019 - 3 K 1391/17

    Steuerfreiheit von Ausfuhrlieferungen bei möglicher Steuerhinterziehung in einem

    Vielmehr dient die Steuerbefreiung des Art. 146 Abs. 1 Buchst. a und b MwStSystRL - ebenso wie ihre Umsetzung in § 4 Nr. 1 Buchst. a UStG - dazu, Wettbewerbsnachteile von in einem Mitgliedsstaat ansässigen Unternehmern gegenüber Unternehmern aus dem Drittstaat zu vermeiden (vgl. BGH-Urteil vom 11. April 1972  1 StR 45/72, Neue Juristische Wochenschrift 1972, 1287); die inländische Umsatzsteuer wird im Drittstaat - in aller Regel - weder als Vorsteuer abzugsfähig sein noch wird der Drittstaat aufgrund der bereits im Inland erfolgten Besteuerung von der Erhebung indirekter Steuern absehen.
  • BGH, 28.01.1986 - 1 StR 611/85

    Änderung eines Schuldspruchs in einem Steuerstrafverfahren - Bestand eines

    An dieser Beurteilung ändert es nichts, daß § 370 Abs. 4 Satz 2 Halbs. 1 AO 1977 auch Steuervergütungen zu Steuervorteilen erklärt; dafür spricht auch der Wortlaut des § 385 Abs. 2 AO 1977 (vgl. BGH MDR 1972, 620 = NJW 1972, 1287 [BGH 11.04.1972 - 1 StR 45/72]/1288; BGH, Beschl. vom 17. Juli 1970.2 StR 277/70; Lackner in LK 10. Aufl. § 263 Rdn. 332; Hübner in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO 8. Aufl. § 370 Rdn. 27; a. A. Müller NJW 1977, 746/747 sowie Samson in Franzen/Gast/Samson, Steuerstrafrecht 3. Aufl. § 370 Rdn. 62; vgl. auch BGH MDR 1975, 947 sowie BGH, Beschl. vom 9. Oktober 1979 - 5 StR 586/79 - bei Holtz MDR 1980, 107).

    Trotz Änderung des Schuldspruchs kann der Strafausspruch bestehen bleiben (vgl. BGH MDR 1972, 620 = NJW 1972, 1287, 1288) [BGH 11.04.1972 - 1 StR 45/72].

  • BGH, 23.04.1975 - 1 StR 592/74

    Strafbarkeit wegen Bankrotts, Steuerverkürzung, Veruntreuung, Untreue und

    Zwar ist neuerdings in der Rechtsprechung hervorgehoben worden, daß nicht § 392 AbgO, sondern § 263 StGB anzuwenden ist, wenn der gesamte Steuervorgang zum Zwecke der Täuschung erfunden und Gegenstand einer betrügerischen Vorspiegelung ist (BGH, Beschluß vom 17. Juli 1970 - 2 StR 277/70; BGH NJW 1972, 1287).

    Damit war ein relevanter Steuervorgang als Anknüpfungspunkt und infolgedessen ein typischer Anwendungsfall des § 392 AbgO in Form der Erschleichung von - zusätzlichen - Steuervorteilen gegeben (Lackner in LK 9. Aufl. § 263 Rdn. 323); daß der Angeklagte die über den berechtigten Rahmen hinausgehenden Vergütungsansprüche aus fingierten Einzelvorgängen herleitete, ändert an dieser Betrachtung nichts (BGH NJW 1962, 2311 mit zust. Bespr. Lohmeyer UStR 1963, 54; vgl. auch BGH NJW 1972, 1287, 1288; Franzen/Gast a.a.O. und Felix NJW 1968, 1219 mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des RG).

  • BGH, 17.10.1973 - 3 StR 248/71

    Rechtsfolgen bei Mängeln im gerichtlichen Geschäftsverteilungsplan - Bestimmung

    Schließlich ist die vorliegend maßgebliche Frage, ob das Erschleichen von Umsatzsteuervergütungen, wenn der gesamte Steuervorgang zum Zwecke der Täuschung erfunden wird, einen Straftatbestand der Abgabenordnung oder den des Betrugs erfüllt, erst mit Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. April 1972 - 1 StR 45/72 - LM Nr. 3 zu § 392 AbgO 1968 höchstrichterlich entschieden worden und war vorher durchaus nicht zweifelsfrei.
  • BGH, 14.01.1987 - 3 StR 473/86

    Unrechtmäßige Geltendmachung von Vorsteuerbeträgen in Umsatzsteueranmeldungen -

    Dabei handelt es sich um Fälle, bei denen wegen völligen Fehlens einer unternehmerischen Tätigkeit - und somit wegen Mangels aller Voraussetzungen für eine steuerliche Veranlagung - überhaupt keine steuerrechtliche Beziehung vorlag und deshalb auch ein gegen Hinterziehungsvergehen zu schützender staatlicher Steueranspruch nicht gefährdet werden konnte (BGH NJW 1972, 1287 [BGH 11.04.1972 - 1 StR 45/72]; MDR 1975, 947; bei Holtz MDR 1980, 107; wistra 1986, 172; Hübner in Hübschmann/Hepp/Spitaler Komm. z. AO und FGO, 8. Aufl., § 370 AO Rdn. 27; Kohlmann, Steuerstrafrecht, 3. Aufl., § 370 AO Rdn. 86), so vor allem bei erschwindelten Exportgeschäften.
  • LG Wiesbaden, 01.09.2021 - 6 KLs

    Zur Konkurrenz zwischen § 370 Abs.3 AO und § 263 Abs.5 StGB

    Ferner wird durch das Oberlandesgericht auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, insbesondere die Entscheidungen BGH, NJW 1972, 1287, das Urteil vom 28.01.1986 (1 StR 611/85), das Urteil vom 01.02.1989 (3 StR 170/88) und vom 19.12.1997 (5 StR 569/96) Bezug genommen.
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