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   OLG Karlsruhe, 10.02.1972 - 2 Ss 140/71   

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OLG Karlsruhe, 10.02.1972 - 2 Ss 140/71 (https://dejure.org/1972,1614)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.02.1972 - 2 Ss 140/71 (https://dejure.org/1972,1614)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. Februar 1972 - 2 Ss 140/71 (https://dejure.org/1972,1614)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1972, 1633
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 03.09.1998 - 4 StR 243/98

    Entziehung einer ausländischen Fahrerlaubnis, der am innerdeutschen Kraftverkehr

    Wäre die Entziehung einer ausländischen Fahrerlaubnis nur möglich, wenn der Fahrer berechtigterweise am inländischen Kraftverkehr teilnimmt, und - in einem Falle wie hier - die Eintragung eines Vermerks nach § 69 b Abs. 2 StGB in den ausländischen Fahrausweis nicht zulässig (so Hentschel in Gedächtnisschrift für Karlheinz Meyer (1990) S. 789, 810 f., 815; Himmelreich/Hentschel, Fahrverbot -Führerscheinentzug Bd. I, 8. Aufl., Rdn. 207 m.w.N. jeweils zu § 69 b StGB a.F.; a.A. OLG Karlsruhe NJW 1972, 1633, 1634 zu §§ 42 m bis o StGB a.F.; Stree in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 69 b Rdn. 6; Mühlhaus/ Janiszewski StVO 14. Aufl. § 69 b StGB Rdn. 2), so könnte der Verurteilte (weiterhin) seine nicht bestehende Berechtigung, im Inland Kraftfahrzeuge zu führen, vortäuschen (Himmelreich/Hentschel aaO; OLG Karlsruhe aaO).
  • BGH, 18.11.1997 - 4 StR 542/97

    Auslegung des Begriffs der unerlaubten Abgabe von Betäubungsmitteln -

    Jedoch ist der Urteilsspruch insoweit zu ergänzen, als auch die Einziehung des Führerscheins ausgesprochen werden muß (§ 69 Abs. 3 Satz 2 StGB); § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO steht dem nicht entgegen (BGHSt 5, 168, 178 [BGH 05.11.1953 - 3 StR 504/53]; OLG Karlsruhe NJW 1972, 1633, 1634 [OLG Karlsruhe 10.02.1972 - 2 Ss 140/71]; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 43. Aufl. § 354 Rdn. 31).
  • OLG Köln, 27.02.1996 - Ss 2/96
    Liegen die Voraussetzungen nicht vor, bedarf der Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis für die Fahrten im öffentlichen Straßenverkehr der Bundesrepublik Deutschland einer deutschen Fahrerlaubnis; führt er in einem solchen Fall im Inland ein Kraftfahrzeug ohne Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis zu sein, macht er sich wegen Fehlens der "erforderlichen" Fahrerlaubnis nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG strafbar (herrschende Meinung: OLG Karlsruhe NJW 1972, 1633; OLG Stuttgart NZV 1989, 402; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 33. Aufl., StVG § 21 Rdnr. 2; Mühlhaus/Janiszewski, 14. Aufl., StVG § 21 Rdnr. 6; Hentschel NZV 1995, 60).
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