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   OLG Hamm, 01.08.1972 - 3 Ss 224/72   

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https://dejure.org/1972,1447
OLG Hamm, 01.08.1972 - 3 Ss 224/72 (https://dejure.org/1972,1447)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.08.1972 - 3 Ss 224/72 (https://dejure.org/1972,1447)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. August 1972 - 3 Ss 224/72 (https://dejure.org/1972,1447)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1972, 1826
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Celle, 26.11.2014 - 32 Ss 176/14

    Ausübung des Festnahmerechts bei nur leichtem Tatverdacht nicht gerechtfertigt

    1.a) Es ist umstritten, ob das Festnahmerecht nach § 127 Abs. 1 StPO eine tatsächlich vom Festgehaltenen begangene Tat voraussetzt (so KG Berlin, VRS 45, 35; OLG Hamm NJW 1972, 1826 [OLG Hamm 01.08.1972 - 3 Ss 224/72] ; NJW 1977, 590, 591; Meyer-Goßner / Schmitt § 127 Rn. 4) oder ob es bereits ausreicht, dass die erkennbaren äußeren Umstände nach der Lebenserfahrung ohne vernünftigen Zweifel den Schluss auf eine rechtswidrige Tat zulassen (so BGH, 6. Zivilsenat, NJW 1981, 745 ff. [BGH 18.11.1980 - VI ZR 151/78] ; BayObLG …
  • BayObLG, 07.02.1995 - 2St RR 239/94

    Parklücke II - § 223 StGB, § 32 StGB, Notwehrfähigkeit des Gemeingebrauchs (§ 12

    Gegenüber seiner Störung ist daher eine Gegenwehr durch eine Verletzung oder auch nur durch eine erhebliche Gefährdung der körperlichen Unversehrtheit des Störers ein offensichtlicher Rechtsmißbrauch (so ausdrücklich BayObLGSt 1963, 17/20; zustimmend Schönke/Schröder/Lenckner § 32 Rn. 51; Jescheck Lehrbuch des Strafrechts AT 4. Aufl. S. 312; Roxin Strafrecht AT § 15 Rn. 77; siehe auch OLG Hamm NJW 1972, 1826/1827; LK/Spendel StGB 11. Aufl. § 32 Rn. 317).
  • BayObLG, 30.05.1986 - RReg. 5 St 43/86

    Auf frischer Tat betroffen

    Entgegen OLG Hamm und KG (VRS 43, 35; NJW 1972, 1826; 1977, 590 f.) ist daher nicht den Interessen des (unschuldig) Betroffenen in jedem Fall der absolute Vorrang vor dem rechtspolitischen Ziel der Vorschrift einzuräumen.
  • OLG Hamm, 08.01.1998 - 2 Ss 1526/97

    vermeintliche Ladendiebin - § 127 StPO, 'Schluß auf rechtswidrige Tat ohne

    Während zum einen die Auffassung vertreten wird, nur wenn wirklich eine Straftat begangen worden sei, sei die Festnahme nach § 127 Abs. 1 StPO zulässig (vgl. KG VRS 45, 35; OLG Hamm NJW 1972, 1826 und NJW 1977, 590; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 43. Aufl., § 127 Rdnr. 4 m. w. N.), geht die wohl überwiegend vertretene Meinung davon aus, daß ein dringender Tatverdacht bzw. ein anderer hoher Verdachtsgrad genügen (vgl. BGH NJW 1981, 745; BayObLG MDR 1986, 956; OLG Zweibrücken NJW 1981, 2016; KK-Boujong § 127 StPO Rdnr. 9; LR-Wendisch § 127 StPO Rdnr. 10).
  • OLG Hamm, 24.11.1976 - 4 Ss 263/76

    Beurteilung einer eingeschränkten Notwehrlage; Notwehrlage durch einen

    Die Tat, deren Aufklärung das Festnahmerecht dient, muß hierbei zumindest ihren objektiven Voraussetzungen nach wirklich begangen oder versucht worden sein (Kleinknecht, StPO, 32. Aufl. (1975, § 127 Anm. 4); der erkennende Senat schließt sich dieser, bereits vom 3. Strafsenat des OLG Hamm (NJW 1972, 1826 f.) vertretenen Ansicht an.

    Bei einem solchen krassen Nüßverhältnis zwischen der Ranghöhe des angegriffenen Rechtsgutes und der durch die Verteidigung herbeigeführten Gefährdung ist die Verteidigung rechtsmißbräuchlich (vgl. OLG Hamm, NJW 1972, 1826, 1827 für einen vergleichbaren Fall); der Angekl. hätte daher auf die Ausübung seines Notwehrrechtes verzichten müssen.

  • AG Osnabrück, 21.11.1988 - 40 C 269/88

    Anspruch auf Schadensersatz wegen einer rechtswidrigen vorläufigen Festnahme ;

    Tat i.S.d. § 127 I StPO ist nur jede tatsächlich begangene oder versuchte Straftat (OLG Hamm NJW 1972, 1826 [OLG Hamm 01.08.1972 - 3 Ss 224/72] ; Leipziger Kommentar/Hirsch, StGB, 10. Aufl., vor § 32 Rz. 156 m.w.N.).
  • BGH, 20.12.1978 - 4 StR 635/78

    Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe für einen gefährlichen Eingriff in den

    Die Strafkammer hätte auch dieses Verhalten daraufhin prüfen müssen, ob es durch Notwehr geboten war (vgl. auch BGH VRS 44, 437, 438 und OLG Hamm NJW 1972, 1826).
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