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   BGH, 25.09.1972 - VIII ZR 216/71   

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https://dejure.org/1972,463
BGH, 25.09.1972 - VIII ZR 216/71 (https://dejure.org/1972,463)
BGH, Entscheidung vom 25.09.1972 - VIII ZR 216/71 (https://dejure.org/1972,463)
BGH, Entscheidung vom 25. September 1972 - VIII ZR 216/71 (https://dejure.org/1972,463)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHZ 59, 230
  • NJW 1972, 2084
  • MDR 1973, 215
  • DB 1972, 2059
  • JR 1973, 23
 
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Wird zitiert von ... (21)

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZR 223/01

    Anfechtbarkeit eines Pfandrechts aufgrnd AGB-Banken; Anfechtung von Berechnungen

    Sogar wenn man Nr. 14 Abs. 1 AGB-Banken (Nr. 21 Abs. 1 AGB-Sparkassen) dahin auslegt, daß die Bank und der Kunde sich nicht nur über die Pfandrechtsbestellung dinglich einig sind, sondern zugleich einen schuldrechtlichen Anspruch darauf begründen (dagegen OLG Celle NJW 1958, 1144, 1145; Feuerborn ZIP 2002, 290, 293), wird dieser erst in demjenigen Zeitpunkt auf einen bestimmten Pfandgegenstand konkretisiert, in dem die Sache in den Besitz der Bank gelangt oder die verpfändete Forderung entsteht (vgl. BGHZ 59, 230, 235; Senatsurt. v. 24. Oktober 1996 - IX ZR 284/95, WM 1996, 2251, 2252).
  • BGH, 11.03.2004 - IX ZR 160/02

    Rechtsfolgen des Ansichziehens einer inkongruenten Sicherung durch den Gläubiger

    Wird hingegen eine bereits bestehende Verbindlichkeit nachträglich besichert, kann darin eine inkongruente Handlung liegen (BGHZ 59, 230, 235 f; BGH, Urt. v. 4. Dezember 1997 - IX ZR 47/97, aaO; MünchKomm-InsO/Kirchhof, aaO; HK-InsO/Kreft, aaO).

    In dem Fall, der der Entscheidung vom 25. September 1972 (VIII ZR 216/71, BGHZ 59, 230) zugrunde lag, wurde eine bereits bestehende Sicherung durch Abtretung ungesicherter Forderungen an den Sicherungsnehmer valutiert.

  • BGH, 19.04.2018 - IX ZR 230/15

    Insolvenzverfahren: Kondizierung einer Sicherungsgrundschuld durch den

    Der Bundesgerichtshof hat den Erwerb eines Absonderungsrechts aus einer Sicherungsgrundschuld als sonstigen Rechtserwerb am Maßstab des § 15 KO gemessen, wenn der Sicherungsnehmer die durch sie gesicherten Forderungen erst nach der Insolvenz erworben hatte (vgl. BGH, Urteil vom 30. Oktober 1974 - VIII ZR 81/73, WM 1974, 1218; vom 25. September 1972 - VIII ZR 216/71, BGHZ 59, 230, 234 f).
  • BGH, 16.10.2008 - IX ZR 2/05

    Anfechtbarkeit von Direktzahlungen des Auftraggebers an einen Nachunternehmer

    Im Übrigen durfte die Bank die bisher ungesicherte Forderung der Beklagten auch nicht unter die Deckung der ihr zustehenden Sicherung nehmen (vgl. BGHZ 59, 230, 234 ff.).
  • BGH, 27.06.1979 - VIII ZR 233/78

    Abschluss eines Bürgschaftsvertrages - Nichthaftung als Bürge wegen

    Nichts anderes nämlich tat sie, wenn sie sich nach Konkurseröffnung über das Vermögen der Hauptschuldnerin von anderen Kunden als Sicherheit für an diese Kunden ausgereichte Kredite deren Forderungen gegen die Hauptschuldnerin abtreten ließ und sie sodann gegen den Beklagten als Bürgen geltend machte (vgl. dazu auch für die Frage der Anfechtbarkeit solcher Handlungen im Konkurs BGHZ 59, 230, 234; Senatsurteile vom 30. Oktober 1974 - VIII ZR 81/73 = WM 1974, 1218; vom 25. Juni 1975 - VIII ZR 71/74 = WM 1975, 947, 948).
  • BGH, 30.09.1993 - IX ZR 227/92

    Konkursanfechtung bei Bardeckung

    § 30 Nr. 1 KO, der allein an den Eintritt der wirtschaftlichen Krise anknüpft und den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Gläubiger schon für diesen Zeitpunkt durchsetzen soll (BGHZ 58, 240, 242 f; 59, 230, 232; Kuhn/Uhlenbruck, KO 10. Aufl. § 30 Rdn. 1, Jaeger/Henckel aaO. § 30 Rdn. 1, 2 und 190), verdient bei wertender Betrachtungsweise keinen Vorrang vor dem Sicherungs- oder Befriedigungsinteresse des einzelnen Gläubigers, der seinerseits in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der empfangenen Leistung dem Gemeinschuldner eine gleichwertige Gegenleistung vereinbarungsgemäß erbracht hat.
  • BGH, 02.06.2005 - IX ZR 181/03

    Rechtsnatur eines Sicherheitenpoolvertrages; Anfechtung der Verrechnung von

    Er hat zum Beispiel die Gewährung einer Sicherheit für anfechtbar gehalten, die eine Bank dadurch erlangte, daß sie sich während der kritischen Phase des § 30 Nr. 2 KO eine bis dahin nicht gesicherte Forderung gegen den Gemeinschuldner abtreten ließ, die nach der zwischen ihr und dem Gemeinschuldner bestehenden Sicherungsabrede in den Deckungsbereich der Sicherung fiel (BGHZ 59, 230, 234 ff).
  • BGH, 15.12.1994 - IX ZR 24/94

    Anforderungen an Kenntnis von der Begünstigungsabsicht des Gemeinschuldners

    Durch § 30 Nr. 2 KO - ebenso durch Nr. 1 - soll für die Zeit nach der Zahlungseinstellung und/oder dem Eröffnungsantrag die Gleichbehandlung aller Gläubiger gewährleistet werden (BGHZ 58, 240, 242 f; 59, 230, 232 f; BGH, Urt. v. 15. November 1990 - IX ZR 92/90, WM 1991, 150, 151 f).
  • OLG Karlsruhe, 08.04.2005 - 14 U 200/03

    Insolvenzanfechtung: Anfechtbarkeit der Sicherungsabtretung einer künftigen

    Ein Sicherungsanspruch, den die Bank erst in kritischer Zeit erlangt, macht die gleichzeitig erlangte Deckung nicht zu einer kongruenten (BGHZ 59, 230; Kirchhof in Münchener Kommentar zur Insolvenzordnung § 131 Rdn. 10, Rdn. 20).
  • BGH, 30.10.1974 - VIII ZR 81/73
    Wie der Senat in seinem gegenüber denselben Prozeßparteien ergangenen Urteil v. 25.9.1972 (BGHZ 59, 230 = NJW 1972, 2084) ausgeführt hat, begründeten diese Sicherungsgrundschulden für die Beklagte das Recht, sieh wegen ihrer Forderungen gegen den späteren Gemeinschuldner abgesondert zu befriedigen (§ 4 KO); für die einzelne Forderung erwarb jedoch die Beklagte dieses Absonderungsrecht erst in dein Zeitpunkt, in dem die Forderung in ihrer Person entstand bzw. ihr durch Abtretung zuwuchs (BGH, aa0, S. 233).

    In seinem Urteil v. 25.9.1972 (BGHZ 59, 230 = NJW 1972, 2084) hat der Senat ausgeführt, daß der Erwerb eines Absonderungsrechts durch die Beklagte gemäß § 30 Nr. 2 KO anfechtbar gewesen sei., weil ein Recht der Beklagten auf abgesonderte Befriedigung erst mit der Forderungsabtretung - also während der kritischen Zeit - vor Konkurseröffnung - entstanden sei aaO, S. 235).

  • OLG Karlsruhe, 04.09.2007 - 17 U 355/06

    Insolvenzanfechtung: Anspruch des Insolvenzverwalters auf Auszahlung von

  • OLG Frankfurt, 13.04.2015 - 23 U 128/14

    Vorliegen einer Gläubigerbenachteiligung durch Zahlung als Anweisung auf Schuld

  • BGH, 21.12.1977 - VIII ZR 255/76

    Konkursanfechtung und Lastschriftverfahren

  • OLG Hamm, 08.05.2009 - 12 U 12/09

    Ansprüche des Insolvenzverwalters über das Vermögen einer

  • OLG Jena, 28.05.2009 - 1 U 958/07
  • OLG Hamm, 08.05.2009 - 12 U 100/08

    Ansprüche auf Zahlung von Fallpauschalen in der Insolvenz einer

  • BGH, 29.06.1979 - III ZR 112/78

    Amtspflicht - Verletzung - Übernahme in Beamtenverhältnis - Bewerber - Ermittlung

  • OLG Jena, 28.05.2009 - 1 U 985/07

    Zur Kenntnis von der Gläubigerbenachteiligungsabsicht des Schuldners -

  • OLG München, 08.06.2006 - 19 U 5587/05

    Inkongruenz der Sicherungsabtretung künftiger Forderungen bei Entstehung in den

  • LG Bielefeld, 07.08.2007 - 6 O 167/07

    Insolvenzfestigkeit der Globalzession

  • LG Paderborn, 04.12.2001 - 2 O 351/01

    Pfändung durch einen Geldgläubiger und dessen Befriedigung aus einer erfolgten

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