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   OLG Karlsruhe, 04.09.1972 - 1 Ss (B) 328/71   

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OLG Karlsruhe, 04.09.1972 - 1 Ss (B) 328/71 (https://dejure.org/1972,3104)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04.09.1972 - 1 Ss (B) 328/71 (https://dejure.org/1972,3104)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04. September 1972 - 1 Ss (B) 328/71 (https://dejure.org/1972,3104)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1972, 2235
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Hamm, 09.07.2013 - 1 RBs 78/13

    Grenzen für bußgeldpflichtiges "Drängeln" im Straßenverkehr verschärft

    Einige Gerichte halten eine Strecke von 250-300m, in der die Abstandsunterschreitung vorliegen muss, für ausreichend (vgl. OLG Celle NJW 1979, 325; OLG Düsseldorf NZV 2002, 519; OLG Karlsruhe NJW 1972, 2235).
  • OLG Hamm, 30.08.2012 - 1 RBs 122/12

    Erforderliche Fahrstrecke; Messstrecke; Abstandsunterschreitung

    Es werden zwar teilweise größere Abstände diskutiert, die aber zum Teil nicht als zwingend, sondern als ausreichend angesehen werden (so z.B. OLG Celle NJW 1979, 325; OLG Düsseldorf NZV 2002, 519) oder es lagen andere (unsichere) Messverfahren vor (vgl. OLG Celle NJW 1979, 325; OLG Karlsruhe NJW 1972, 2235).
  • BGH, 07.06.1982 - 4 StR 60/82

    Beurteilung der Zuverlässigkeit der Ergebnisse des

    So zu entscheiden, sieht es sich durch Beschlüsse der Oberlandesgerichte Karlsruhe (NJW 1972, 2235) und Hamm (VRS 55, 211) sowie des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg (VerkMitt 1974, 91) gehindert.

    Diese Oberlandesgerichte sind der Auffassung, daß Polizeibeamte unter den genannten Bedingungen das Fahrverhalten von zwei Fahrzeugen hinreichend verläßlich einschätzen können, sofern es sich nicht um "Grenzfälle" sondern um beträchtliche Unterschreitungen des Sicherheitsabstandes handele (NJW 1972, 2235, 2238; VRS 55, 211, 214; VerkMitt 1974, 91, 93).

    Insoweit wird in allen Entscheidungen lediglich angenommen, daß Polizeibeamte das Gleichbleiben des Abstandes zwischen zwei Fahrzeugen über eine nicht geringe Strecke unter bestimmten Voraussetzungen verläßlich einschätzen können (vgl. OLG Hamm VRS 55, 211, 214), daß dies also möglich ist (OLG Karlsruhe NJW 1972, 2235, 2238).

  • OLG Rostock, 18.08.2014 - 21 Ss OWi 144/14

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren wegen Nichteinhaltung des

    Einige Gerichte halten eine Strecke von 250-300m, in der die Abstandsunterschreitung vorliegen muss, für ausreichend (vgl. OLG Celle NJW 1979, 325; OLG Düsseldorf NZV 2002, 519; OLG Karlsruhe NJW 1972, 2235).
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