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   BGH, 25.01.1972 - 4 StR 541/71   

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https://dejure.org/1972,1341
BGH, 25.01.1972 - 4 StR 541/71 (https://dejure.org/1972,1341)
BGH, Entscheidung vom 25.01.1972 - 4 StR 541/71 (https://dejure.org/1972,1341)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 1972 - 4 StR 541/71 (https://dejure.org/1972,1341)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Autostraßenraub in Tateinheit mit schwerem Raub und mit gefährlicher Körperverletzung - Das Konkurrenzverhältnis zwischen vollendetem Raub und Autostraßenraub - Voraussetzungen der Mittäterschaft - Der gemeinsame Tatplan der Mittäter - Beachtung der Änderung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1972, 693
  • MDR 1972, 431
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.02.1961 - 1 StR 621/60

    Schutzbereich des § 316a Strafgesetzbuch (StGB) - Schutz von Fahrzeuginsassen vor

    Auszug aus BGH, 25.01.1972 - 4 StR 541/71
    Der vollendete (schwere) Raub steht zu dem Autostraßenraub nicht etwa im Verhältnis der Gesetzeskonkurrenz, sondern in dem der Tateinheit (BGH NJW 1963, 1413; s. auch BGHSt 14, 387, 391 [BGH 05.07.1960 - 5 StR 80/60] a.E.; 15, 322, 323 - Nr. 111 erster Absatz -).
  • BGH, 03.05.1963 - 4 StR 131/63

    Tateinheit zwischen Autostraßenraub und schwerem Raub - Beschränkung des

    Auszug aus BGH, 25.01.1972 - 4 StR 541/71
    Der vollendete (schwere) Raub steht zu dem Autostraßenraub nicht etwa im Verhältnis der Gesetzeskonkurrenz, sondern in dem der Tateinheit (BGH NJW 1963, 1413; s. auch BGHSt 14, 387, 391 [BGH 05.07.1960 - 5 StR 80/60] a.E.; 15, 322, 323 - Nr. 111 erster Absatz -).
  • BGH, 05.07.1960 - 5 StR 80/60

    Taxi - § 255 StGB, Gebrauchsanmaßung, vis absoluta, keine Vermögensverfügung, §

    Auszug aus BGH, 25.01.1972 - 4 StR 541/71
    Der vollendete (schwere) Raub steht zu dem Autostraßenraub nicht etwa im Verhältnis der Gesetzeskonkurrenz, sondern in dem der Tateinheit (BGH NJW 1963, 1413; s. auch BGHSt 14, 387, 391 [BGH 05.07.1960 - 5 StR 80/60] a.E.; 15, 322, 323 - Nr. 111 erster Absatz -).
  • BGH, 11.02.1982 - 4 StR 689/81

    Erfüllung des Tatbestandes des § 250 Abs. 1 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB) bei

    Es kann deshalb ausgeschlossen werden, daß die Jugendkammer es übersehen hat, daß das Vorliegen der Voraussetzungen eines minder schweren Falles trotz § 18 Abs. 1 Satz 3 JGG im Rahmen der gebotenen Strafzumessungserwägungen bei der Verhängung einer Jugendstrafe bedeutsam bleibt (vgl. BGH MDR 1972, 431).
  • BGH, 22.06.2011 - 5 StR 202/11

    Notwehr (Absichtsprovokation; Einschränkung des Notwehrrechts); Körperverletzung

    Die in den gesetzlichen Regelungen des allgemeinen Strafrechts zum Ausdruck gelangende Bewertung des Ausmaßes des in einer Straftat hervorgetretenen Unrechts (vgl. etwa BGH, Urteile vom 25. Januar 1972 - 4 StR 541/71, NJW 1972, 693, und vom 22. April 1980 - 1 StR 111/80) entbindet das Tatgericht nämlich nicht davon, bei der Bemessung der Jugendstrafe die Schwere des Tatunrechts gegen die Folgen der Strafe für die weitere Entwicklung des Jugendlichen abzuwägen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. April 1989 - 1 StR 108/89, und vom 18. August 1992 - 4 StR 313/92, BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 3 und 8).
  • BGH, 09.08.2000 - 3 StR 176/00

    Minder schwerer Fall des schweren Raubes; Besondere Schuldschwere als

    Dies läßt eine Auseinandersetzung mit dem objektiven Tatgeschehen sowie dem Tatbeitrag der Angeklagten und daran anschließend insbesondere eine Bewertung des Tatunrechts am Maßstab der gesetzlichen Strafandrohungen des Erwachsenenstrafrechts vermissen, die bei dem Rückschluß vom objektiven Unrechtsgehalt der Tat auf die zurechenbare Schuld des jugendlichen Täters jedenfalls nicht unberücksichtigt bleiben darf (BGH NJW 1972, 693; StV 1982, 335, 336 m.w.Nachw.).
  • BGH, 18.08.1992 - 4 StR 313/92

    Bemessung der Höhe der Jugendstrafe nach erzieherischen Gesichtspunkten

    Grundsätzlich ist zwar die in den gesetzlichen Regelungen des allgemeinen Strafrechts zum Ausdruck gelangende Bewertung des Ausmaßes des in einer Straftat hervorgetretenen Unrechts bei der Strafbemessung zu berücksichtigen (vgl. BGH NJW 1972, 693; BGH, Urteil vom 22. April 1980 - 1 StR 111/80 - bei Holtz MDR 1980, 814 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78]).
  • BGH, 23.04.1982 - 2 StR 192/82

    Jugendstrafrecht - Jugendstrafe - Schwere Schuld - Erziehungsgedanke -

    Das heißt allerdings nicht, daß der äußere Unrechtsgehalt der Tat, insbesondere die Bewertung des Tatunrechts, die in den gesetzlichen Strafandrohungen ihren Ausdruck gefunden hat, unberücksichtigt bleiben dürfe (vgl. BGH NJW 1972, 693; BGH, Beschluß vom 31. Oktober 1979 - 2 StR 656/79; Urteil vom 22. April 1980 - 1 StR 111/80; Beschluß vom 2. September 1981 - 3 StR 317/81); denn die Schwere der Schuld ist nicht abstrakt meßbar, sondern immer nur in Beziehung zu einer bestimmten, mehr oder weniger gewichtigen Tat von Bedeutung.
  • BGH, 02.09.1981 - 3 StR 317/81

    Revision wegen fehlender Feststellung des Vorliegens eines minder schweren Fall

    Sie durfte aber die gesetzliche Bewertung des Tatunrechts, wie sie in den Strafdrohungen des allgemeinen Strafrechts ihren Ausdruck gefunden hat, nicht unberücksichtigt lassen (BGH NJW 1972, 693, Beschluß vom 13. September 1976 - 3 StR 293/76; Urteil vom 22. April 1980 - 1 StR 111/80).
  • BGH, 01.07.1982 - 3 StR 190/82

    Ausschluss der Prüfung, ob ein minderschwerer Fall des Totschlags vorliegt, bei

    Auch bei der Bemessung einer Jugendstrafe ist es nicht ohne Bedeutung, wie die Tat nach allgemeinem Strafrecht einzustufen wäre, obwohl nach § 18 Abs. 1 Satz 3 JGG dessen Strafrahmen nicht gelten (BGH NJW 1972, 693; BGH bei Holtz MDR 1982, 104; BGH, Beschlüsse vom 10. Februar 1981 - 1 StR 643/80 - und vom 5. März 1982 - 3 StR 26/82; auch die vom Landgericht angeführte, insoweit in BGHSt 24, 356 nicht abgedruckte Entscheidung MDR 1972, 792 ist nicht anders zu verstehen).
  • BGH, 16.08.1973 - 4 StR 345/73

    Strafbarkeit wegen mehrerer Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz -

    Überhaupt darf der Tatrichter bei der Festsetzung einer Jugendstrafe die gesetzliche Bewertung der größeren oder geringeren Schwere des in einer Straftat hervorgetretenen Unrechts, die in der Strafdrohung des allgemeinen Strafgesetzes ihrer Ausdruck gefunden hat, nicht unbeachtet lassen (Senatsurteil vom 25. Januar 1972 - 4 StR 541/71 - in NJW 1972, 693).
  • BGH, 13.05.1976 - 4 StR 234/76

    Strafrahmenwahl bei einem dem Jugendstrafrecht unterfallenden Diebstahl

    Andererseits kann der Tatrichter auch bei Anwendung des Jugendstrafrechts die gesetzliche Bewertung der größeren oder geringeren Schwere des in einer Straftat hervorgetretenen Unrechts, die in der Strafdrohung des allgemeinen Gesetzes ihren Ausdruck gefunden hat, nicht unbeachtet lassen (BGH NJW 1972, 693).
  • BGH, 12.02.1974 - 1 StR 502/73

    Betäubungsmittel: Abgrenzung Veräußerung - Verbrauchsüberlassung -

    Gleichwohl ist der Jugendrichter nicht gehindert, bei der Beurteilung der Schuldschwere die gesetzliche Bewertung einer Straftat, wie sie in der Strafdrohung des allgemeinen Strafrechts zum Ausdruck kommt, mit heranzuziehen (BGH NJW 1972, 693 Nr. 14; BGH, Urteil vom 16. August 1973 - 4 StR 345/73).
  • OLG Bamberg, 28.08.1990 - 3 W 27/90

    Anforderungen an die Erhöhung von Vergleichswerten; Gleichstellung von der

  • BGH, 13.06.1985 - 1 StR 247/85

    Vorazssetzungen der Zulässigkeit einer Jugendstrafe von unbestimmter Dauer -

  • BGH, 20.03.1984 - 1 StR 96/84

    Geistiger Entwicklungsrückstand - Intelligenz - Minderbegabung - Schwachsinn -

  • BGH, 28.10.1983 - 3 StR 430/83

    Erforderliche Belegung der Berechnung der Blutalkoholkonzentration - Darlegung

  • BGH, 19.10.1982 - 3 StR 351/82

    Berücksichtigung der gesetzlichen Bewertung des Tatunrechts - Weitere

  • BGH, 03.02.1976 - 1 StR 818/75
  • BGH, 21.04.1983 - 4 StR 99/83

    Beachtung der Möglichkeit eines milderen Strafrahmens nach allgemeinem Strafrecht

  • BGH, 29.10.1981 - 1 StR 676/81

    Anforderungen an die Auseinandersetzung mit der Möglichkeit einer verminderten

  • BGH, 18.09.1981 - 2 StR 326/81

    Strafbarkeit wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung - Anforderungen

  • BGH, 09.01.1980 - 3 StR 487/79

    Aufhebung eines Strafausspruchs aufgrund der Unmöglichkeit den

  • BGH, 07.12.1977 - 2 StR 486/77

    Misshandlung und Tötung einer Frau - Gesetzliche Bewertung eines Jugendlichen bei

  • BGH, 04.05.1977 - 3 StR 114/77

    Erfordernis der Begründung eines minder schweren Falles - Erfordernis der

  • BGH, 13.09.1976 - 3 StR 293/76

    Bindung der Jugendkammer bei Anwendung des Jugendstrafrechts an die Strafrahmen

  • BGH, 30.09.1975 - 1 StR 427/75

    Relevanz der Schwere des Unrechts für eine Verurteilung zu einer Jugendstrafe -

  • BGH, 12.02.1974 - 1 StR 638/74

    LSD - Überlassen zum Verbrauch - Veräußerung von Betäubungsmitteln - Erwerb zum

  • BGH, 24.08.1972 - 4 StR 306/72

    Die Voraussetzungen der Beihilfe - Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme

  • BGH, 03.04.1979 - 1 StR 89/79

    Berücksichtigung der gesetzlichen Bewertung des in der Strafdrohung seinen

  • BGH, 17.02.1978 - 2 StR 486/77

    Berichtigung eines Schreibversehens

  • BGH, 09.01.1978 - 3 StR 502/77

    Bewertung des Tatunrechts in Jugendstrafsachen

  • OLG Köln, 06.09.1977 - Ss 415/77
  • BGH, 08.08.1975 - 2 StR 300/75

    Voraussetzungen einer Strafrahmenmilderung für ein unechtes Unterlassungsdelikt -

  • BGH, 13.02.1975 - 4 StR 608/74

    Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Diebstahls in schweren Fällen -

  • BGH, 16.10.1974 - 4 StR 464/74

    Einbeziehung einer früheren Strafe bei der Bildung einer Einheitsjugendstrafe

  • BGH, 15.08.1973 - 2 StR 317/73

    Vorliegen "anderer mildernder Umstände" bei der Strafzumessung - Anwendbarkeit

  • BGH, 30.05.1972 - 4 StR 200/72

    Berücksichtigung der Änderung einer gesetzlichen Strafdrohung in der

  • BGH, 31.10.1979 - 2 StR 656/79

    Voraussetzungen der Bestrafung wegen eines minder schweren Falles der Tötung -

  • BGH, 27.01.1976 - 1 StR 761/75
  • BGH, 27.04.1972 - 4 StR 137/72

    Strafbarkeit wegen eines mit zwei Mittätern begangenen Autostraßenraubes -

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