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   OLG Bremen, 25.10.1971 - 4 U 84/71 (a)   

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https://dejure.org/1971,887
OLG Bremen, 25.10.1971 - 4 U 84/71 (a) (https://dejure.org/1971,887)
OLG Bremen, Entscheidung vom 25.10.1971 - 4 U 84/71 (a) (https://dejure.org/1971,887)
OLG Bremen, Entscheidung vom 25. Oktober 1971 - 4 U 84/71 (a) (https://dejure.org/1971,887)
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Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1972, 910
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 16.03.2000 - VII ZR 324/99

    Beginn der Verjährung bei Bauleistungen für die Praxis eines Heilpraktikers

    Deshalb ist auch zur Beurteilung der für die Dauer der Verjährungsfrist maßgeblichen Frage, ob die vertragliche Gegenleistung gemäß § 196 Abs. 1 Nr. 1 BGB für den Gewerbebetrieb des Schuldners erbracht wurde, auf die Verhältnisse des jeweiligen Schuldners abzustellen (RGZ 78, 275, 280; Staudinger/Noack, BGB, 13. Bearb., § 425 Rdn. 55; Erman/Westermann, BGB, 9. Aufl., § 425 Rdn. 8; Soergel/Wolf, BGB, 12. Aufl., § 425 Rdn. 15; a.A. OLG Bremen, NJW 1972, 910).
  • BGH, 16.04.1993 - V ZR 49/92

    Verjährung bei Gesamtschuld - Anspruchsgegner bei Leistungskondiktion

    Dies gilt in gleicher Weise für den Fall eines anfänglichen Schuldbeitritts, weil insoweit hinsichtlich der hier zu beurteilenden Verjährungsfrage ein sachlicher Unterschied nicht zu erkennen ist (OLG Bremen, NJW 1972, 910 [OLG Bremen 25.10.1971 - 4 U 84/71 a]; OLG Frankfurt am Main, NJW 1974, 1336 [OLG Frankfurt am Main 09.01.1974 - 7 U 78/73]; OLG Hamm, NJW-RR 1986, 1248, 1249) [OLG Hamm 24.04.1986 - 2 U 339/85].
  • OLG Celle, 26.08.2002 - 1 U 15/02

    Behandlungsvertrag; Mitverpflichtung des Ehegatten; Vertretung des Ehegatten beim

    Wie der BGH (NJW 1972, S. 910) entschieden hat, ist eine medizinisch gebotene ärztliche Behandlung ohne Inanspruchnahme von Sonderleistungen unabhängig von den sonstigen bei der Anwendung des § 1357 BGB zu beachtenden einschränkenden Kriterien grundsätzlich eine Maßnahme zur angemessenen Deckung des Bedarfs der Familie.
  • OLG München, 30.01.2007 - 13 U 2750/06

    Wirksame Einbeziehung der VOB/B?

    Durch die Schuldmitübemahme soll das alte Schuldverhältnis nämlich nur um einen neuen Schuldner erweitert werden (OLG Bremen NJW 1972, 910).
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