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   OLG München, 09.04.1973 - 2 Ws 165/73   

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OLG München, 09.04.1973 - 2 Ws 165/73 (https://dejure.org/1973,1664)
OLG München, Entscheidung vom 09.04.1973 - 2 Ws 165/73 (https://dejure.org/1973,1664)
OLG München, Entscheidung vom 09. April 1973 - 2 Ws 165/73 (https://dejure.org/1973,1664)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1973, 1143
  • JR 1974, 204
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • KG, 27.10.2014 - 2 Ws 360/14

    Bedeutung der 3-Tagesfrist des § 306 Abs. 2 StPO

    Eine Überschreitung der Dreitagesfrist kann hingegen dann zulässig sein, wenn der Beschwerdeführer gegenüber dem iudex a quo weiteren Vortrag angekündigt hat und mit einer dadurch verursachten Verzögerung des Verfahrens einverstanden ist; gleiches kann gelten, wenn zur Bearbeitung der Beschwerde weitere kurzfristige Ermittlungen erforderlich erscheinen (vgl. OLG München NJW 1973, 1143; Matt in Löwe/Rosenberg a.a.O.; a.A. Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O.).
  • LG Karlsruhe, 25.07.2022 - 16 Qs 55/22

    Strafklageverbrauch bei Strafbefehl über Fahrerlaubnisentziehung

    Das Abhilfeverfahren soll dem Erstrichter die Gelegenheit zur Korrektur seiner Entscheidung geben, um dem Beschwerdegericht gegebenenfalls eine Befassung mit der Sache zu ersparen (BGH, Beschl. v. 25.02.1992 - 1 StR 4/92; OLG München, Beschl. v. 09.04.1973 - 2 Ws 165/73).
  • OLG Hamm, 27.12.2002 - 2 Ws 475/02

    Haftbeschwerde, Fluchtgefahr, Anrechung von Untersuchungshaft, 2/3 Zeitpunkt

    Während in der Literatur zum Teil die Auffassung vertreten wird, eine Zurückverweisung zur Nachholung des Abhilfeverfahrens sei stets zulässig (Karlsruher Kommentar-Engelhardt, a.a.O., § 306 Rn. 19), kommt sie nach anderer Meinung nur ausnahmsweise in Betracht, wenn dadurch das Verfahren beschleunigt wird (OLG München NJW 1973, 1143; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl. 2001, § 306 Rn. 10; Heidelberger Kommentar-Rautenberg, StPO, 1. Aufl. 1997, § 306 Rn. 11).
  • OLG Hamm, 09.01.2014 - 1 Ws 579/13

    Rückgabe eines Verfahrens durch das Beschwerdegericht bei unzureichender

    NJW 1973, 1143).
  • BGH, 25.02.1992 - 1 StR 4/92

    Neuer Tatsachenvortrag nach Nichtabhilfeentscheidung und vor Weiterleitung der

    Das Abhilfeverfahren soll dem Erstrichter die Gelegenheit zur Korrektur seiner Entscheidung geben, um dem Beschwerdegericht gegebenenfalls eine Befassung mit der Sache zu ersparen (OLG München NJW 1973, 1143 [OLG München 09.04.1973 - 2 Ws 165/73]; Kleinknecht/Meyer, StPO 40. Aufl. § 306 Rdn. 7).
  • KG, 02.06.2020 - 4 Ws 21/20

    Beschwerdeverfahren: Erfordernis der Begründung einer Nichtabhilfeentscheidung;

    Etwas anderes gilt jedoch, wenn die Beschwerde mit erheblichem neuen Vorbringen verbunden worden ist (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2014, 154 und StV 1996, 421; OLG München NJW 1973, 1143; Rautenberg/Reichenbach in Gercke/Julius/Temming/Zöller, StPO 6. Auflage, § 306 Rnr. 8).
  • OLG Celle, 06.01.2009 - 1 Ws 629/08

    Zurückverweisung bei einem mit Begründungsmängeln behafteten Beschluss über

    In Ausnahmefällen kann dies jedoch zur Aufhebung des Nichtabhilfebeschlusses führen (vgl. OLG München, NJW 1973, 1143. OLG Hamm StV 1996, 421).
  • OLG Hamm, 22.02.1996 - 3 Ws 94/96

    Hinreichende Begründung einer Nichtabhilfeentscheidung zu einer Beschwerde;

    Unter Berücksichtigung dieser Zweckrichtung wird in der Rechtsprechung eine Begründung auch dann für erforderlich erachtet, wenn die Beschwerde neues erhebliches Vorbringen enthält, das Erstgericht aber dennoch an seiner Entscheidung festhalten will (vgl. OLG München, NJW 1973 Seite 1143; a.A. Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, a.a.O.).
  • OLG Hamm, 18.12.2002 - 2 Ws 457/02

    Unterlassene Nichtabhilfeentscheidung, Zurückverweisung, Entscheidung über

    Während in der Literatur zum Teil die Auffassung vertreten wird, eine Zurückverweisung zur Nachholung des Abhilfeverfahrens sei stets zulässig (Karlsruher Kommentar-Engelhardt, StPO, 4. Aufl. 1999, § 306 Rn. 19), kommt sie nach anderer Meinung nur ausnahmsweise in Betracht, wenn dadurch das Verfahren beschleunigt wird (OLG München NJW 1973, 1143; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 306 Rn. 10; Heidelberger Kommentar-Rautenberg, StPO, 1. Aufl. 1997, § 306 Rn. 11).
  • OLG München, 14.08.2012 - 1 Ws 599/12

    Führungsaufsicht: Einfache Beschwerde gegen die Anordnung unbefristeter

    Soweit das OLG München (Beschl. v. 09.04.1973 - 2 Ws 165/73, NJW 1973, 1143 = JR 1974, 204 mit zust. Anm. Gollwitzer; insoweit abl. aber Meyer-Goßner aaO. Rdn. 11) ein solches Vorgehen für geboten erachtet hat, wenn die Beschwerde mit neuem und beweisbedürftigen Vorbringen begründet wird, liegt es hier anders, weil solches Vorbringen hier fehlt.
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