Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 29.05.1973

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   BVerfG, 16.06.1973 - 2 BvQ 1/73, 2 BvF 1/73   

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BVerfG, 16.06.1973 - 2 BvQ 1/73, 2 BvF 1/73 (https://dejure.org/1973,272)
BVerfG, Entscheidung vom 16.06.1973 - 2 BvQ 1/73, 2 BvF 1/73 (https://dejure.org/1973,272)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Juni 1973 - 2 BvQ 1/73, 2 BvF 1/73 (https://dejure.org/1973,272)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung eines Bundesverfassungsrichters wegen Besorgnis der Befangenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • verfassungsblog.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Rottmanns Leiden oder Lehrbuch des Befangenheitsrechts

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 35, 246
  • NJW 1973, 1268
  • DVBl 1973, 535
  • DÖV 1973, 605
 
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Wird zitiert von ... (28)

  • BVerfG, 12.01.2021 - 2 BvR 2006/15

    Erfolgreiches Ablehnungsgesuch gegen eine Richterin des Bundesverfassungsgerichts

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Richter tatsächlich parteilich oder befangen ist oder ob er sich selbst für befangen hält (vgl. BVerfGE 20, 1 ; 35, 246 ; 73, 330 ; 82, 30 ; 88, 17 ; 102, 192 ; 142, 9 ; 142, 18 ; 142, 302 ; 148, 1 ; Klein, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/ders./ Bethge, BVerfGG, § 19 Rn. 2 ).

    Dies ist zu bejahen, wenn sein Verhalten den Schluss darauf zulässt, dass der Richter einer seiner eigenen widersprechenden Rechtsauffassung nicht mehr frei und unvoreingenommen gegenübersteht, sondern festgelegt ist (vgl. BVerfGE 35, 246 ; 142, 9 ).

    Im Einzelfall kann sich - bei Hinzutreten besonderer Umstände (vgl. BVerfGE 35, 171 ; 35, 246 ; 73, 330 ; Kliegel, in: Barczak, BVerfGG, 2018, § 19 Rn. 38) - jedoch aufdrängen, dass ein (innerer) Zusammenhang zwischen einer öffentlichen Äußerung und der Rechtsauffassung eines Verfassungsrichters besteht (vgl. BVerfGE 35, 246 ; 73, 330 ; 142, 9 ; 142, 18 ; 148, 1 ).

    Das gilt auch für die Äußerung rechtlicher Auffassungen (vgl. BVerfGE 35, 246 ).

  • BVerfG, 13.02.2018 - 2 BvR 651/16

    Verfahren zum Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (§ 217 StGB)

    b) Zweifel an der Objektivität eines Richters des Bundesverfassungsgerichts können allerdings berechtigt sein, wenn sich aufdrängt, dass ein innerer Zusammenhang zwischen einer - mit Engagement geäußerten - politischen Überzeugung und seiner Rechtsauffassung besteht (vgl. BVerfGE 35, 246 ; 73, 330 ; 142, 18 ), oder wenn frühere Forderungen des Richters nach einer Rechtsänderung in einer konkreten Beziehung zu einem während seiner Amtszeit beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren stehen (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Oktober 1986 - 2 BvR 508/86 -, NJW 1987, S. 429; BVerfGK 19, 110 ).
  • BVerfG, 20.07.2021 - 2 BvE 4/20

    Unzulässiges Ablehnungsgesuch gegen die Mitglieder des Zweiten Senats

    Erforderlich ist vielmehr stets eine Gesamtwürdigung von Inhalt, Form und Rahmen (Ort, Adressatenkreis) der jeweiligen Äußerung sowie dem sachlichen und zeitlichen Bezug zu einem anhängigen Verfahren (vgl. BVerfGE 35, 246 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Oktober 2011 - 2 BvR 1010/10 -, Rn. 23; jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 11.10.2011 - 2 BvR 1010/10

    Befangenheitsantrag gegen den Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dr.

    Zweifel an der Objektivität des Richters können etwa berechtigt sein, wenn sich aufdrängt, dass ein innerer Zusammenhang zwischen einer - mit Engagement geäußerten - politischen Überzeugung und seiner Rechtsauffassung besteht (BVerfGE 35, 246 ; 73, 330 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Februar 2000 - 2 BvR 2352/99 -, juris) oder wenn Forderungen des Richters nach einer Rechtsänderung in einer konkreten Beziehung zu einem bei ihm anhängigen Verfahren stehen (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Oktober 1986 - 2 BvR 508/86 -, NJW 1987, S. 429).

    Rechtlich erhebliche Zweifel an der Unvoreingenommenheit des Richters können auch dann aufkommen, wenn dessen wissenschaftliche Tätigkeit vom Standpunkt anderer Beteiligter aus die Unterstützung eines am Verfahren Beteiligten bezweckte (BVerfGE 98, 134 ; 102, 122 ; 108, 279 ) oder der Richter eine von seiner eigenen abweichende Rechtsauffassung deutlich abwertend beurteilt hat (BVerfGE 20, 9 ; 35, 246 ).

    Dies gilt, anders als die Beschwerdeführer meinen, auch mit Blick auf politische Stellungnahmen (a.A. Heusch, in: Umbach/Clemens/Dollinger, BVerfGG, 2. Aufl., 2005, § 19 Rn. 24), zumal selbst wissenschaftliche Meinungsäußerungen im Verfassungsrecht wegen ihres Öffentlichkeits- und Politikbezugs, insbesondere wenn sie nicht im Wissenschaftsumfeld, sondern in einem Kreis vorgetragen werden, der vorzugsweise politisch interessiert ist, in ihrer Wirkung auf die Verfahrensbeteiligten vergleichbar sein können (vgl. BVerfGE 35, 246 ).

    Erforderlich ist vielmehr stets eine Gesamtwürdigung von Inhalt, Form und Rahmen (Ort, Adressatenkreis) der jeweiligen Äußerung sowie dem sachlichen und zeitlichen Bezug zu einem anhängigen Verfahren (vgl. BVerfGE 35, 246 ; Häberle, JZ 1973, S. 451 ).

  • BVerfG, 23.06.2021 - 2 BvB 1/19

    Antrag der NPD auf Ablehnung des Richters Huber zurückgewiesen

    Zweifel an der Objektivität eines Richters oder einer Richterin des Bundesverfassungsgerichts können allerdings berechtigt sein, wenn sich aufdrängt, dass ein innerer Zusammenhang zwischen einer - mit Engagement geäußerten - politischen Überzeugung und seiner oder ihrer Rechtsauffassung besteht (vgl. BVerfGE 35, 246 ; 73, 330 ; 142, 9 ; 142, 18 ; 148, 1 ), oder wenn frühere Forderungen des Richters oder der Richterin nach einer Rechtsänderung in einer konkreten Beziehung zu einem während der Amtszeit beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren stehen (vgl. BVerfGE 148, 1 m.w.N.).

    Entscheidend ist, dass das jeweilige Verhalten den Schluss zulässt, dass der Richter oder die Richterin einer der eigenen Ansicht widersprechenden Rechtsauffassung nicht mehr frei und unvoreingenommen gegenübersteht, sondern festgelegt ist (vgl. BVerfGE 35, 246 ; 142, 9 ; 142, 18 ; 148, 1 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 12. Januar 2021 - 2 BvR 2006/15 -, Rn. 22).

  • BVerfG, 04.10.1977 - 2 BvR 80/77

    Besorgnis der Befangenheit eines Bundesverfassungsrichters

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichts ist in Rücksicht darauf, daß in Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht jede Ausschließung eines Richters von der Mitwirkung in einem Verfahren wegen Besorgnis der Befangenheit zu einer anderen Entscheidung führen kann, und in Rücksicht darauf, daß die verfassungsgerichtlichen Verfahren entsprechend der besonderen Aufgabe des Gerichts vor allem der Wahrung und Durchsetzung der verfassungsmäßigen Ordnung dienen, der Maßstab, an dem zu messen ist, ob für den Ablehnenden Anlaß ist, zu besorgen, der Abgelehnte könnte im Verfahren nicht unvoreingenommen und frei entscheiden, entsprechend anspruchsvoll zu wählen (vgl. BVerfGE 32, 288 (291); 35, 171 (173 f.); 35, 246 (251)).
  • BVerfG, 23.06.2021 - 2 BvE 1/17

    Antrag der NPD auf Ablehnung des Richters Huber als unbegründet zurückgewiesen

    Zweifel an der Objektivität eines Richters oder einer Richterin des Bundesverfassungsgerichts können allerdings berechtigt sein, wenn sich aufdrängt, dass ein innerer Zusammenhang zwischen einer - mit Engagement geäußerten - politischen Überzeugung und seiner oder ihrer Rechtsauffassung besteht (vgl. BVerfGE 35, 246 ; 73, 330 ; 142, 9 ; 142, 18 ; 148, 1 ), oder wenn frühere Forderungen des Richters oder der Richterin nach einer Rechtsänderung in einer konkreten Beziehung zu einem während der Amtszeit beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren stehen (vgl. BVerfGE 148, 1 m.w.N.).

    Entscheidend ist, dass das jeweilige Verhalten den Schluss zulässt, dass der Richter oder die Richterin einer der eigenen Ansicht widersprechenden Rechtsauffassung nicht mehr frei und unvoreingenommen gegenübersteht, sondern festgelegt ist (vgl. BVerfGE 35, 246 ; 142, 9 ; 142, 18 ; 148, 1 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 12. Januar 2021 - 2 BvR 2006/15 -, Rn. 22).

  • VerfGH Thüringen, 06.12.2017 - VerfGH 24/17

    Abstrakte Normenkontrolle - hier Befangenheitsantrag

    Zweifel an der Unvoreingenommenheit können aber ggf. entstehen, wenn entsprechende Ansichten einen zeitlichen und inhaltlichen Zusammenhang zum konkreten Verfahren aufweisen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Juni 1973 - 2 BvF 1/73 u. a. -, BVerfGE 35, 246 [253 f.] = juris Rn. 20).
  • VerfGH Thüringen, 03.04.2019 - VerfGH 14/18

    Ablehnungsgesuch im abstrakten Normenkontrollverfahen der AfD-Fraktion im

    Das kann der Fall sein, wenn Umstände dafür sprechen, dass der Richter über das aus allgemeinen Gesichtspunkten herrührende Interesse hinaus ein besonderes Interesse am Ausgang des Verfahrens hat, zum Beispiel weil sich ein Richter in einer Partei, Religionsgemeinschaft oder in einem Berufs- oder sonstigen Interessenverband besonders für die verfahrensgegenständliche Sache engagiert hat (vgl. Klein in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG, 54. EL, Juni 2018, Art. 19 Rn. 7) oder wenn geäußerte Ansichten einen zeitlichen und inhaltlichen Zusammenhang zum konkreten Verfahren aufweisen, insbesondere wenn sich ein innerer Zusammenhang der politischen Überzeugung mit der rechtlichen Auffassung aufdrängt (vgl. zum im Wesentlichen gleichlautenden Bundesrecht BVerfGE 73, 330 [337] = juris Rn. 15 m. w. N.; BVerfG, Beschluss vom 16. Juni 1973 - 2 BvF 1/73 u. a. -, BVerfGE 35, 246 [253 f.] = juris Rn. 20).
  • BFH, 09.09.1998 - I B 47/98

    Befangenheitsantrag; Missbrauch

    Nicht erforderlich ist, daß der Richter tatsächlich voreingenommen ist (BFH-Beschluß vom 4. Juli 1985 V B 3/85, BFHE 144, 144, BStBl II 1985, 555, 557; Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 3. März 1966 2 BvE 2/64, BVerfGE 20, 9, 14; vom 29. Mai 1973 2 BvQ 1/73, 2 BvF 1/73, BVerfGE 35, 171, 172) oder sich selbst für befangen hält (BVerfG, jeweils a.a.O.).

    Denn die Besorgnis der Befangenheit kann unter Umständen selbst dann begründet sein, wenn der betreffende Richter im Verfahren selbst noch gar nicht in Erscheinung getreten ist, sondern nur außerhalb eines konkreten Verfahrens liegende Umstände Zweifel an seiner Unparteilichkeit begründen (vgl. BFH-Beschluß vom 23. August 1995 I R 167/94, BFH/NV 1996, 58; BVerfG-Beschlüsse vom 16. Juni 1973 2 BvQ 1/73, 2 BvF 1/73, BVerfGE 35, 246, 252 ff.; vom 5. April 1990 2 BvR 413/88, BVerfGE 82, 30, 38 ff.).

  • BVerfG, 19.05.2020 - 2 BvC 11/19

    Ablehnung des Richters Müller wegen seines früheren politischen Engagements in

  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 C 24.94

    Nachbarschützende Wirkung der Festsetzungen eines gem. § 173 Abs. 3

  • BVerwG, 16.09.1977 - 7 C 13.76

    Rechtsschutzinteresse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Pfändung

  • VerfGH Bayern, 29.02.2008 - 8-IX-08

    Begründetes Ablehnungsgesuch auf Ausschluss des Landesverfassungsrichters Hahnzog

  • VerfGH Thüringen, 03.04.2019 - VerfGH 28/18

    Ablehnungsgesuch der Alternative für Deutschland, Landesverband Thüringen u.a.

  • BVerfG, 24.06.2019 - 2 BvC 37/18

    Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde unter Hinweis auf das

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.12.2007 - 4 N 3.07

    Unabhängigkeit des Richters; partei- oder berufspolitisches Engagement; Besorgnis

  • BVerfG, 26.03.2021 - 2 BvC 55/19

    Ablehnungsgesuch gegen den Richter Müller offensichtlich unzulässig und

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.12.2007 - 4 N 54.07

    Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit anlässlich

  • VerfGH Thüringen, 14.04.2023 - VerfGH 23/18

    Staats- und Verfassungsrecht; abstrakte Normenkontrolle

  • BVerwG, 13.06.1985 - 3 CB 35.84

    Antrag auf Ablehnung eines Richters wegen Besorgnisses der Befangenheit -

  • BFH, 22.01.1980 - VII R 97/76

    Revision - Ausschluß eines Richters - Vorabentscheidung - Befangenheit

  • VerfGH Thüringen, 03.04.2019 - VerfGH 31/18

    Ablehnungsgesuch im Organstreitverfahren der Alternative für Deutschland,

  • StGH Hessen, 17.02.1997 - P.St. 1265

    Richterablehnung; Befangenheit; Ablehnungsgesuch

  • VerfGH Thüringen, 03.04.2019 - VerfGH 1 Ca 2631/18
  • VGH Hessen, 18.10.1984 - 2 TE 2437/84
  • VG Magdeburg, 19.09.2013 - 3 A 107/13

    Jagdprüfung

  • KG, 31.05.1990 - 12 W 1175/90

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit; Mißtrauen

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Rechtsprechung
   BVerfG, 29.05.1973 - 2 BvQ 1/73   

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https://dejure.org/1973,103
BVerfG, 29.05.1973 - 2 BvQ 1/73 (https://dejure.org/1973,103)
BVerfG, Entscheidung vom 29.05.1973 - 2 BvQ 1/73 (https://dejure.org/1973,103)
BVerfG, Entscheidung vom 29. Mai 1973 - 2 BvQ 1/73 (https://dejure.org/1973,103)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Ablehnung eines Bundesverfassungsrichters wegen Besorgnis der Befangenheit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • verfassungsblog.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Rottmanns Leiden oder Lehrbuch des Befangenheitsrechts

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 35, 171
  • NJW 1973, 1267
  • NJW 1973, 1268
  • DVBl 1973, 534
  • DÖV 1973, 604
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 25.01.1972 - 2 BvA 1/69

    Besorgnis der Befangenheit eines Bundesverfassungsrichters

    Auszug aus BVerfG, 29.05.1973 - 2 BvQ 1/73
    Entscheidend ist allein, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlaß hat, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (BVerfGE 32, 288 [290]).

    Das muß auch seine Auswirkungen auf den Fall einer Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit haben (BVerfGE 32, 288 [290 f.]).

    Das Gericht könnte in die Gefahr geraten, daß durch gezielte Ablehnungsanträge die Richterbank manipuliert wird oder gar, daß schon wenige erfolgreiche Ablehnungen zur Beschlußunfähigkeit des zuständigen Senats führen (BVerfGE 32, 288 [291]).

  • BVerfG, 12.01.2021 - 2 BvR 2006/15

    Erfolgreiches Ablehnungsgesuch gegen eine Richterin des Bundesverfassungsgerichts

    Im Einzelfall kann sich - bei Hinzutreten besonderer Umstände (vgl. BVerfGE 35, 171 ; 35, 246 ; 73, 330 ; Kliegel, in: Barczak, BVerfGG, 2018, § 19 Rn. 38) - jedoch aufdrängen, dass ein (innerer) Zusammenhang zwischen einer öffentlichen Äußerung und der Rechtsauffassung eines Verfassungsrichters besteht (vgl. BVerfGE 35, 246 ; 73, 330 ; 142, 9 ; 142, 18 ; 148, 1 ).
  • BVerfG, 13.02.2018 - 2 BvR 651/16

    Verfahren zum Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (§ 217 StGB)

    Damit geht die Erwartung des Verfassungs- und Gesetzgebers einher, dass Richter des Bundesverfassungsgerichts über jene Unabhängigkeit und Distanz verfügen, die sie befähigen, in Unvoreingenommenheit und Objektivität zu entscheiden (vgl. BVerfGE 35, 171 ), und dass sie ihre Rolle als Richter unabhängig von früheren parteipolitischen Auseinandersetzungen ausüben werden (vgl. BVerfGE 99, 51 ; 142, 18 ).
  • BVerfG, 20.07.2021 - 2 BvE 4/20

    Unzulässiges Ablehnungsgesuch gegen die Mitglieder des Zweiten Senats

    Insbesondere die Bestimmungen über die Wahl der Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts (Art. 94 Abs. 1 GG, §§ 3 ff. BVerfGG) gehen davon aus, dass diese über jene Unabhängigkeit und Distanz verfügen, die sie befähigen, in Unvoreingenommenheit und Objektivität zu entscheiden (vgl. BVerfGE 35, 171 ; 108, 122 ; 148, 1 ) und sich gegenüber politischen Begehrlichkeiten resistent zu zeigen (vgl. Kischel, in: Isensee/Kirchhof, HStR III, 3. Aufl. 2005, § 69 Rn. 80).
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