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   BGH, 26.04.1973 - III ZR 174/70   

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https://dejure.org/1973,1892
BGH, 26.04.1973 - III ZR 174/70 (https://dejure.org/1973,1892)
BGH, Entscheidung vom 26.04.1973 - III ZR 174/70 (https://dejure.org/1973,1892)
BGH, Entscheidung vom 26. April 1973 - III ZR 174/70 (https://dejure.org/1973,1892)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erhebung von Einwendungen im Rahmen finanzierter Abzahlungsgeschäfte - Koppelung von Kaufvertrag und Arbeitsvertrag - Sachmangeleinwendungen im Rahmen von Abzahlungsgeschäften - Rücktrittsfiktion im Rahmen finanzierter Abzahlungsgeschäfte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1973, 1275
  • MDR 1973, 657
  • DB 1973, 1235
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.02.1967 - III ZR 134/65

    Finanzierter Abzahlungskauf. Aufklärungspflicht des Darlehensgebers

    Auszug aus BGH, 26.04.1973 - III ZR 174/70
    Zwar stünden der Kaufvertrag des beklagten Ehemannes mit der Firma R. und der zwischen den Parteien geschlossene Kreditvertrag in einem so engen wirtschaftlichen Zusammenhang, daß sie die Einheit eines finanzierten Abzahlungskaufs im Sinne der in der Rechtsprechung (BGHZ 47, 207 ff) entwickelten Grundsätze bildeten.
  • BGH, 18.01.1973 - III ZR 69/71

    Abschluss eines finanzierten Abzahlungsgeschäft zur Anschaffung einer

    Auszug aus BGH, 26.04.1973 - III ZR 174/70
    Dabei mag - zugunsten der Beklagten - mit dem Berufungsgericht davon ausgegangen werden, daß hier Kaufvertrag und Darlehensvertrag sich als Teile eines sogenannten finanzierten Abzahlungsgeschäfts darstellten (vgl. dazu das Senatsurteil in NJW 1973, 452 m.w. Rechtsprechungsnachweisen).
  • BGH, 05.07.1971 - III ZR 108/68

    Voraussetzungen für einen finanzierten Abzahlungskauf - Anfechtung des

    Auszug aus BGH, 26.04.1973 - III ZR 174/70
    Dementsprechend ist dem Käufer insbesondere gestattet worden, auf Sachmängeleinwendungen zurückzugreifen und die Rückzahlung des ihm gewährten Kredites ferner dann zu verweigern, wenn er vom Verkäufer Gewährleistung nicht erlangen konnte oder wenn die Kaufsache nicht geliefert oder der Kaufvertrag wirksam angefochten war (vgl. u.a. das Urteil des Senats in NJW 1971, 2303 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 17.07.2009 - 16 U 168/08

    Rückabwicklung eines Darlehensvertrages zur Finanzierung eines Pkw-Kaufs im

    In der von der Beklagten herangezogenen Entscheidung aus dem Jahre 1973 (NJW 1973, 1275) hat der BGH entschieden, dass im Rahmen eines finanzierten Abzahlungsgeschäfts der Kreditnehmer dem Kreditgeber keine Einwendungen entgegensetzen kann, die nicht entscheidend aus dem Kauf, sondern aus anderen neben dem Kauf herlaufenden, mit dem Verkäufer getroffenen Abreden erwachsen, mögen diese Abreden auch mit dem Kauf wirtschaftlich und rechtlich mehr oder weniger eng verknüpft sein.
  • OLG Frankfurt, 06.01.2011 - 17 U 184/10

    Zu den Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit eines Darlehensvertrages

    Unterstellt, Darlehensvertrag und Kaufvertrag seien als verbundene Geschäfte im Sinne des § 3559 BGB zu qualifizieren, erfordere es der Verbraucherschutz zwar, dem Verbraucher die Risiken abzunehmen, die sich aus der Aufspaltung des verbundenen Geschäfts in zwei Verträge ergeben, rechtfertige aber nicht die Übertragung von Risiken auf den Darlehensgeber, die sich aus anderen Rechtsgeschäften für den Verbraucher ergeben, selbst wenn diese in einem Zusammenhang mit dem verbundenen Geschäft stünden (vgl. BGH NJW 1973, S. 1275 f. ).

    Deshalb werden die besonderen Risiken für den Käufer aus der Aufspaltung des wirtschaftlich einheitlichen Abzahlungsgeschäfts auf die Stelle verlagert, die aus der Aufspaltung wirtschaftliche Vorteile zieht und die sich aus Sicht des Käufers insoweit als Vertragspartner darstellt (vgl. BGH Urteil vom 26.04.1973, III ZR 174/70, u. a. abgedruckt in MDR 1973, Seite 657 ff, 658).

  • OLG Koblenz, 03.07.2003 - 5 U 1599/02

    Einwendungsdurchgriff beim finanzierten Kauf eines PKW

    Deshalb ist es einem Verbraucher verwehrt, seinem Kreditgeber Einwendungen entgegenzusetzen, die in ihrem Kern auf neben dem Kaufgeschäft stehenden Abreden beruhen (BGH NJW 1973, 1275, 1276).
  • OLG Köln, 15.10.2003 - 13 U 32/03

    Ablösung der Finanzierung eines Altfahrzeugs durch den Autohändler beim Kauf

    Der Schutz des Verbrauchers vor den besonderen Gefahren, die sich aus der Aufspaltung des verbundenen Geschäfts in zwei Verträge ergeben, rechtfertigt es folgerichtig nicht, dem Verbraucher auch solche Risiken abzunehmen und auf den Kreditgeber zu überbürden, die aus anderen - wenn auch mit dem Kauf in mehr oder weniger engem Zusammenhang stehenden - Rechtsgeschäften erwachsen (BGH, NJW 1973, 1275).
  • OLG Frankfurt, 27.01.2011 - 14 U 232/10

    Verbraucherdarlehen zur Pkw-Finanzierung: Anforderungen an die Belehrung über das

    Der Kreditgeber ist wegen der ihm daraus erwachsenen Gewinne ebenfalls interessiert (BGH, Urteil vom 26.04.1973, Az.: III ZR 174/70, Tz. 17 - zit. nach juris).
  • LG Kassel, 31.10.2007 - 6 O 918/07

    Finanzierter Kraftfahrzeugkauf: Schadensersatzanspruch einer Bank wegen falscher

    Der Schutz des Verbrauchers vor den besonderen Gefahren, die sich aus der Aufspaltung des verbundenen Geschäfts in zwei Verträge ergeben, rechtfertigt es nämlich nicht, dem Verbraucher auch solche Risiken abzunehmen und auf den Darlehensgeber zu überbürden, die aus anderen - wenn auch mit dem Kauf in mehr oder weniger engem Zusammenhang stehenden - Rechtsgeschäften erwachsen (BGH NJW 1973, 1275).
  • BGH, 13.11.1975 - III ZR 104/72

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde -

    So ist dem Käufer insbesondere gestattet worden, die Rückzahlung des Darlehens zu verweigern, wenn er vom Verkäufer Gewährleistung nicht zu erlangen vermag, wenn die Ware nicht geliefert wird oder wenn der Kaufvertrag wirksam angefochten worden ist (BGHZ 22, 90, 100/101; 37, 94, 99/100; Senatsurteile in BGHZ 47, 233; WM 1967, 450, 454/455, insoweit in BGHZ 47, 224 nicht abgedruckt; LM AbzG § 6 Nr. 14; BGHZ 60, 108, 110; LM BGB § 242 Cd Nr. 159; NJW 1973, 1275, 1276).
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