Rechtsprechung
| BGH, 08.05.1973 - VI ZR 101/71 |
Kurzfassungen/Presse (3)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Gesamtschau - Kettenunfall
- Jurion (Leitsatz)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Schadensabgrenzung bei doppeltem Auffahrunfall
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1973, 1283
- MDR 1973, 661
- VersR 1973, 762
Wird zitiert von ... (15)
- BGH, 17.06.1992 - I ZR 107/90
Tchibo/Rolex II - Nachahmen; Schadensberechnung
Steht - wie hier aufgrund der allgemeinen Lebenserfahrung - fest, daß der Schaden - hier in der Form des herauszugebenden Verletzergewinns - jedenfalls zu einem Teil durch die unlautere Nachahmung verursacht worden ist und läßt dieser Teil sich aus Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich des Geschädigten, sondern in der Natur der Sache liegen, nicht verläßlich bestimmen, so darf - was der BGH im Anschluß an das RG (RGZ 149, 68, 70) außerhalb des Wettbewerbsrechts bereits wiederholt entschieden hat (vgl. BGH, LM ZPO § 287 Nr. 33 unter IV, 3 = NJW 1964, 589 = MDR 1964, 302; BGH, LM ZPO § 287 Nr. 36 a = MDR 1968, 1001; BGH, LM ZPO § 287 Nr. 44 unter III, 2 = NJW 1973, 1283; BGH, NJW 1987, 909, 910 = MDR 1987, 401) und für die Ermittlung eines wettbewerbsrechtlichen Schadens gleichermaßen und im Hinblick auf die hier regelmäßig in der Natur des Anspruchs liegenden großen Beweisschwierigkeiten sogar in besonderem Maße gelten muß - das Gericht dies nicht in vollem Maße zu Lasten des Geschädigten gehen lassen; vielmehr hat es im Wege der Schätzung jedenfalls einen Mindestschaden zu ermitteln, sofern nicht ausnahmsweise auch für dessen Schätzung jeglicher Anhaltspunkt fehlt. - BGH, 02.07.1992 - IX ZR 256/91
Schadensersatzpflicht des Rechtsanwalts wegen versäumten Vorbehalts beschränkter …
Jedenfalls eine deutlich überwiegende, auf gesicherter Grundlage beruhende Wahrscheinlichkeit reicht für die richterliche Überzeugungsbildung aus (…BGH, Urt. v. 7. Juli 1970 - VI ZR 233/69, NJW 1970, 1970, 1971; v. 8. Mai 1973 - VI ZR 101/71, NJW 1973, 1283, 1284; v. 2. Dezember 1975 - VI ZR 79/74, NJW 1976, 1145, 1146;… Münch-Komm/Prütting, ZPO 1992 § 287 Rdnr. 17;… Stein/Jonas/Leipold, ZPO 20. Aufl. § 287 Rdnr. 30;… Thomas/Putzo, ZPO 17. Aufl. § 287 Anm. 3 b). - AG Ingolstadt, 13.02.2008 - 15 C 2181/07
Mitursächlichkeit und Haftungsverteilung bei einem Serienauffahrunfall, …
Die Klägerin ist der Meinung, in Anlehnung an das BGH NJW 1973, 1283.(3) Aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 08.05.73, Az. VI ZR 101/71 (BGH NJW 1973, 1283) ergibt sich nichts anderes.
Insbesondere hätten die unter Rückgriff auf § 287 ZPO entwickelten Grundsätze nicht zur Anwendung kommen dürfen, wenn die wesentlichen Frontschäden bereits vor dem Eintritt der Heckschäden entstanden gewesen wären (BGH NJW 1973, 1283, 1284: "Die anderweite Entscheidung setzt die tatrichterliche Prüfung voraus, ob sich das zu III.2 aufgezeigte Vorgehen nicht etwa deshalb verbietet, weil nach dem Beweisergebnis der Eintritt der wesentlichen Frontschäden erst zusammen mit den Heckschäden weniger wahrscheinlich ist als der zeitlich umgekehrte Verlauf. In diesem Fall müßte es bei dem Ergebnis des angefochtenen Urteils [Haftung nur für die sicher verursachten Heckschäden] sein Bewenden haben; denn die Befugnis des Gerichts zu einer echten und damit notwendig in gewissem Umfang willkürlichen Schätzung muß besonderen Sachgestaltungen vorbehalten bleiben").
- OLG Düsseldorf, 11.02.2008 - 1 U 181/07
Unfallschadensregulierung - Schadenersatz trotz eventueller Vorschäden
Eine ursächliche Beteiligung des Fahrzeuges des Beklagten an den streitigen Beschädigungen muss danach nur deutlich wahrscheinlicher sein als das Gegenteil (Eggert a.a.O., Rdnr. 111 mit Hinweis auf BGH NJW 1973, 1283). - BGH, 24.04.1979 - VI ZR 204/76
Bemessung des in Zukunft liegenden Erwerbsschadens
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Hamm, 06.09.2001 - 6 U 188/00
Haftungsverteilung bei einem Mehrfach-Auffahrunfall
In Anlehnung an die Rechtsprechung des BGH zur Schadensschätzung bei ungeklärtem Verlauf eines doppelten Auffahrunfalles (vgl. BGH VersR 73, 762) sieht der Senat das Verhältnis der vom Schädiger am Fahrzeug nachweisbar verursachten Schäden zu den übrigen Fahrzeugschäden jedenfalls grundsätzlich als geeigneten und sachgerechten Schätzungsmaßstab dafür an, inwieweit die weiteren Schäden als Folge des nachgewiesenermaßen vom Schädiger verursachten Fahrzeugschadens gewertet werden können. - OLG Düsseldorf, 06.03.2006 - 1 U 172/05
Haftung und Schadensbemessung bei ungeklärtem Serienauffahrunfall
Es obliegt danach dem Kläger, unter Berücksichtigung des Beweismaßstabes des § 287 ZPO nachzuweisen, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auch der Frontschaden an seinem Fahrzeug durch das Auffahren des Beklagten zu 1.) verursacht worden ist (BGH NJW 1973, 1283, 1284; Senat, Urteil vom 12.06.1995, Az. 1 U 145/94, veröffentlicht NZV 1995, 486, 487). - OLG Düsseldorf, 19.05.2008 - 1 U 199/07 Eine ursächliche Beteiligung des Fahrzeuges des Beklagten an den streitigen Beschädigungen muss daher nur deutlich wahrscheinlicher sein als das Gegenteil (Eggert in Ludovisy/Eggert/Burhoff, Praxis des Straßenverkehrsrechts, 4. Aufl., Teil 14, Rdnr. 111 mit Hinweis auf BGH NJW 1973, 1283).
- OLG Düsseldorf, 12.06.1995 - 1 U 145/94
Haftungsverteilung und Schadensberechnung bei ungeklärtem Kettenauffahrunfall
Dabei wird der Haftungsbetrag nach dem Verhältnis der rechnerischen Reparaturkosten für den Heckschaden zu den übrigen Schäden bestimmt ("vermittelnde Schätzung", vgl. BGH VersR 1973, 762 = NJW 1973, 1283 ). - OLG Düsseldorf, 02.03.2010 - 1 U 111/09 Eine ursächliche Beteiligung der Beteiligung des Fahrzeuges des Beklagten an den streitigen Beschädigungen muss danach nur deutlich wahrscheinlicher sein als das Gegenteil (std.Rspr. des Senats; zuletzt Urteil vom 1. Dezember 2009, Aktenzeichen I-1 U 68/09 mit Hinweis auf Senat DAR 2008, 344, 345 unter Hinweis auf Eggert in Ludovisy/Eggert/Burhoff, Praxis des Straßenverkehrsrechts, 4. Aufl., Teil 14, Rdnr. 11 mit Hinweis auf BGH NJW 1973, 1283).
- AG Mannheim, 15.05.2009 - 3 C 7/08
Haftungsverteilung bei Kettenauffahrunfall: Beschränkte Geltung des …
- OLG Hamm, 24.03.2010 - 13 U 125/09
Haftungsverteilung bei einem Kettenauffahrunfall; Höhe zu erstattender …
- OLG Düsseldorf, 16.06.2008 - 1 U 266/07
- OLG Hamm, 27.05.1999 - 6 U 35/99
- VGH Bayern, 17.04.2008 - 4 C 07.3356
Prozesskostenhilfe; Feuerwehrkosten; Verkehrsunfall; Ermessen; Billigkeit
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