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   BGH, 28.03.1973 - 3 StR 385/72   

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https://dejure.org/1973,544
BGH, 28.03.1973 - 3 StR 385/72 (https://dejure.org/1973,544)
BGH, Entscheidung vom 28.03.1973 - 3 StR 385/72 (https://dejure.org/1973,544)
BGH, Entscheidung vom 28. März 1973 - 3 StR 385/72 (https://dejure.org/1973,544)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Entfallen des Beschlagnahmeverbots zugunsten einer zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigte Person - Ausnahmen vom Beschlagnahmeverbot des § 97 Absatz 1 Nr. 1 Strafprozessordnung (StPO) - Zulässigkeit der Beschlagnahme einer schriftlichen Mitteilung und ihrer Verwertung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 257; StPO (1973) § 97 Abs. 1 Nr. 1, A

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 25, 168
  • NJW 1973, 1289
  • NJW 1973, 1392
  • MDR 1973, 597
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.01.1968 - 4 StR 425/67

    Zulässigkeit der Verlesung der Niederschrift über die polizeiliche Vernehmung

    Auszug aus BGH, 28.03.1973 - 3 StR 385/72
    Ebenso wie mit dem Tode eines zur Verweigerung des Zeugnisses Berechtigten, der ohne Belehrung vernommen worden ist, das Verbot einer Verlesung der darüber aufgenommenen Niederschrift entfällt (BGHSt 22, 35), weil der Pflichtenwiderstreit, in den der zeugnisverweigerungsberechtigte Angehörige kommen konnte, nicht mehr besteht, entfällt hier mit dem Beschlagnahmeverbot das daraus folgende Beweisverbot.
  • BGH, 04.08.1964 - 3 StB 12/63

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Beschlagnahmebeschlüssen - Einzelne

    Auszug aus BGH, 28.03.1973 - 3 StR 385/72
    Dabei geht der Senat zu Gunsten des Angeklagten davon aus, daß zum Zeitpunkt der Sicherstellung noch kein Verdacht der Begünstigung gegen Frau R. vorlag (vgl. § 97 Abs. 2 Satz 2 StPO), und daß der Beschuldigte, zumindest im Hinblick auf Untersuchungshaft und Flucht, keinen eigenen Mitgewahrsam an dem Brief hatte (vgl. BGHSt 19, 374).
  • BGH, 23.01.1963 - 2 StR 534/62

    Rechtmäßigkeit einer Beweisverwertung schriftlicher Mitteilungen zwischen einm

    Auszug aus BGH, 28.03.1973 - 3 StR 385/72
    Die in § 97 Abs. 2 Satz 2 StPO vorgesehene weitere Ausnahme von dem Beschlagnahmeverbot, welche sich auf Gegenstände bezieht, die zur Begehung eines Verbrechens oder Vergehens bestimmt sind, - in Betracht käme hier die Bestimmung zu einem Vergehen der Anstiftung zur falschen uneidlichen Aussage nach §§ 153, 48 StGB - greift nur ein, wenn es sich um dasjenige Verbrechen oder Vergehen handelt, das Gegenstand des Verfahrens ist, für dessen Zwecke die Beschlagnahme erfolgt (vgl. BGHSt 18, 227, 229; Dünnebier in Loewe-Rosenberg 22. Aufl. Anm. IV 7 zu § 97 StPO); auch diese Ausnahme lag hier nicht vor.
  • BGH, 07.06.1951 - 3 StR 299/51

    Möglichkeit des Absehens von der Vereidigung nach § 60 Nr. 3 Strafprozessordnung

    Auszug aus BGH, 28.03.1973 - 3 StR 385/72
    Die Gründe, aus denen ein Verdacht einer erst in der Hauptverhandlung gemachten begünstigenden Aussage eines Zeugen nicht ausreicht, um ein Vereidigungsverbot nach § 60 Nr. 2 StPO auszulösen (BGHSt 1, 360, 362), haben für das Beschlagnahmeverbot keine Bedeutung.
  • BGH, 12.01.1954 - 5 StR 668/53

    Voraussetzung für die wörtliche Wiedergabe eines längeren Schriftstücks im Urteil

    Auszug aus BGH, 28.03.1973 - 3 StR 385/72
    Unter diesen Umständen wäre eine umfassende Verwertung des bezeichneten Teils des Schreibens nur dann rechtlich zulässig, wenn dieser Teil durch förmliche Verlesung gemäß § 249 StPO - und nicht nur im Wege bloßen Vorhalts auf Grund der anschließenden Bekundungen der Zeugin - in die Hauptverhandlung eingeführt worden wäre (vgl. BGHSt 5, 278).
  • BayObLG, 25.05.1960 - RReg. 1 St 200/60

    Fälschliche Annahme von Tateinheit im Eröffnungsbeschluss

    Auszug aus BGH, 28.03.1973 - 3 StR 385/72
    Die Frage, ob das Landgericht das Verfahren hätte einstellen müssen, soweit es den Vorwurf der Körperverletzung zum Gegenstand hatte, hängt davon ab, ob die Annahme einer tateinheitlichen Begehung von Zuhälterei und Körperverletzung, von der Anklage und Eröffnungsbeschluß ausgehen, von vorneherein fehlerhaft war (OLG Köln NJW 1958, 838; BayObLG NJW 1960, 2014).
  • BVerfG, 12.01.2016 - 1 BvL 6/13

    Verbot der Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mit Ärzten und

    Gegenstände, die sich im Gewahrsam der Kanzlei des anwaltlichen Partners befinden, sind zudem auch dann vor einem staatlichen Zugriff geschützt, wenn der nichtanwaltliche Sozius an ihnen unmittelbaren Besitz hat; denn nach der insoweit maßgeblichen Rechtsprechung der Fachgerichte verlangt § 97 StPO keinen Alleingewahrsam des Geheimnisträgers (vgl. BGHSt 19, 374; 25, 168 ; LG Aachen, MDR 1981, S. 603).
  • BGH, 03.12.1991 - 1 StR 120/90

    Abbruch der Schwangerschaft, Straflosigkeit, Begriff der ärztlichen Erkenntnis

    Da somit - bei Einwilligung der Patientin - die Beschlagnahme ihrer ärztlichen Karteikarte oder jedenfalls deren Verwertung (vgl. BGHSt 25, 168, 170) zulässig ist, hätte zum Revisionsvortrag die Behauptung gehört, die betroffenen Patientinnen hätten den Angeklagten nicht von seiner Schweigepflicht entbunden (der Verwertung nicht zugestimmt).
  • BGH, 21.03.2017 - AnwZ (Brfg) 3/17

    Kanzleipflicht des Rechtsanwalts: Zulässigkeit des Betriebs einer

    In der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird vielmehr auf strafprozessuale Rechtsprechung verwiesen, in der - ohne eine weitere Begrenzung des Kreises der nichtanwaltlichen Mitgewahrsamsinhaber - zur Begründung des Beschlagnahmeverbots gemäß § 97 Abs. 1 StPO der Mitgewahrsam des Rechtsanwalts als ausreichend erachtet wird, sofern nicht der Beschuldigte Mitgewahrsam inne hat (BVerfG aaO unter Hinweis auf BGH, Beschluss vom 4. August 1964 - 3 StB 12/63, BGHSt 19, 374 und Urteil vom 28. März 1973 - 3 StR 385/72, BGHSt 25, 168, 169; LG Aachen, MDR 1981, 603).
  • BGH, 28.06.2001 - 1 StR 198/01

    Beschlagnahmeverbot; Verwertungsverbot; Recht auf konkrete und angemessene

    Zum Zeitpunkt der Beschlagnahme (vgl. BGHSt 25, 168; BGH NStZ 1983, 85; Senat, Beschluß vom 22. November 2000 - 1 StR 375/00) lagen keine konkreten Tatsachen vor, die wenigstens einen qualifizierten Teilnahmeverdacht hätten belegen können.
  • BGH, 22.11.2000 - 1 StR 375/00

    Verhandlungsfähigkeit; Freibeweis; Beschlagnahme (Beschlagnahmefreie

    Die Revision teilt auch nicht mit, ob der - gewichtige (BGH NJW 1973, 2035) - Beteiligungsverdacht gegen den früheren Verteidiger erst nach der Beschlagnahme beim Angeklagten entstanden ist (vgl. dazu einerseits BGHSt 18, 227, 228, 229; 25, 168, 169; BGH NStZ 1983, 85 und andererseits Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 97 Rdn. 20).
  • BGH, 20.10.1982 - 2 StR 43/82

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln -

    Vielmehr bleibt das im Wege zulässiger Beschlagnahme gewonnene Beweismittel auch verwertbar, nachdem der in der Vorschrift vorausgesetzte Tatverdacht entfallen ist (BGHSt 25, 168, 171 [BGH 28.03.1973 - 3 StR 385/72]; vgl. auch BGHSt 28, 122; Kleinknecht, StPO 35. Aufl. § 97 Rdn. 31; Laufhütte in KK, StPO § 97 Rdn. 8; Meyer in LR, StPO, 23. Aufl., § 97 Rdn. 64; Müller in KMR, 7. Aufl., StPO § 97 Rdn. 7 i.V.m. § 94 Vorbem. 25).
  • LG Hildesheim, 17.09.2002 - 25 Qs 3/02

    Verdacht der Geldwäsche: Anordnung einer Telefonüberwachung trotz persönlichen

    Insoweit ist unerheblich, ob überdies der persönliche Strafausschließungsgrund des § 257 Abs. 3 StGB vorliegt (BGHSt 25, 168 (169)).
  • BGH, 21.02.1974 - 1 StR 359/73

    Verurteilung wegen Delikten gegen das Vermögen - Verletzung des

    Im übrigen würde auch ein später eintretender Verdacht das Verwertungsverbot beseitigen (BGHSt 25, 168, 170).
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